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BUNDESTAG/6557: Heute im Bundestag Nr. 310 - 16.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 310
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 16. Mai 2017, Redaktionsschluss: 15.24 Uhr

1. 11.236 Petitionen im Jahr 2016
2. Wissenschaftsschranke im Urheberrecht
3. Aufgabenplan für EU-Grundrechte-Agentur
4. Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen
5. Daten des Ausländerzentralregisters
6. Verfolgung syrischer Kriegsverbrecher


1. 11.236 Petitionen im Jahr 2016

Petition/Bericht

Berlin: (hib/HAU) Im Jahr 2016 sind 11.236 Petitionen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht worden. Das geht aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit des Ausschusses im Jahr 2016 (18/12000) hervor, der am Mittwoch im Plenum des Bundestages beraten wird. Danach hat sich die Gesamtzahl der Petitionen im Vergleich zum Vorjahr um 1.901 verringert. Bei 254 Werktagen, so heißt es in dem Bericht weiter, ergebe sich ein täglicher Durchschnitt von etwa 44 Zuschriften. 3.698 und damit 33 Prozent davon seien auf elektronischem Wege, also als Web-Formular über www.bundestag.de eingegangen. "Mit mittlerweile mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern auf der Internetseite des Petitionsausschusses ist www.epetitionen.bundestag.de nach wie vor das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages", schreibt der Petitionsausschuss.

In der Rangliste der Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien liegt laut dem Bericht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit 19 Prozent der Eingaben (2.158) vorn, gefolgt vom Innenministerium (14,5 Prozent, 1.627) und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit 1.455 Petitionen (13 Prozent). Am eingabefreudigsten - ausgehend von der Anzahl der Petitionen, die im Durchschnitt auf eine Million Einwohnerinnen und Einwohner des jeweiligen Bundeslandes entfielen - hätten sich wie schon in den vergangenen Jahren die Bürger aus Berlin und aus Brandenburg gezeigt, heißt es weiter. Bremen und Baden-Württemberg belegten danach die Plätze 15 und 16.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, war das Jahr 2016 zwar von einer weiter rückläufigen Anzahl an eingereichten Petitionen gekennzeichnet. Zugleich hätten sich jedoch mehr als doppelt so viele Personen auf der Petitionsplattform des Ausschusses registriert als noch im Vorjahr, um Petitionen mitzudiskutieren oder zu unterstützen. Die Gründe für den Rückgang der Zahl der Neueingaben seien nicht ohne weiteres zu benennen, könnten aber mit dem Aufkommen diverser privater "Petitionsplattformen" verbunden sein, schreibt der Ausschuss und stellt fest: "Petition ist jedoch nicht gleich Petition." Mit einer Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages werde von dem Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes Gebrauch gemacht. Damit biete die "Bundestags-Petition" die Gewähr, dass jede Petition nicht nur entgegengenommen, sondern auch durch den Petitionsausschuss sorgfältig geprüft und beschieden wird.

Zudem würden die an den Ausschuss gerichteten Petitionen dem Bundesgesetzgeber eine wichtige Rückkopplung zu seinen Gesetzen geben. Dies gelte nicht nur für Petitionen mit Vorschlägen zur Gesetzgebung. Auch die zahlreichen Beschwerden im Einzelfall könnten direkt oder indirekt auf Missstände hinweisen. So hätten unabhängig vom Ausgang des konkreten Petitionsverfahrens in der Vergangenheit nicht selten gerade die Einzelfallschilderungen einen Impuls für Gesetzesinitiativen gegeben.

Laut dem Tätigkeitsbericht fanden im Jahr 2016 23 Sitzungen des Petitionsausschusses statt. In den Sitzungen wurden insgesamt 743 Petitionen zur Einzelberatung aufgerufen. Zweimal tagte der Ausschuss im vergangenen Jahr öffentlich und beriet dabei fünf Petitionen.

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2. Wissenschaftsschranke im Urheberrecht

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Regelungen für die erlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft sollen an die Bedingungen des digitalen Zeitalters angepasst werden. Dazu hat die Bundesregierung den "Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz)" (18/12329) vorgelegt und dem Bundestag zugeleitet. Mit dem Gesetz soll zugleich die derzeitige "Vielzahl kleinteiliger, an unterschiedlichen Stellen geregelter gesetzlicher Erlaubnistatbestände zugunsten von Unterricht und Wissenschaft", wie es in der Einleitung heißt, übersichtlich zusammengefasst werden.

Der Gesetzgeber soll damit zum einen festlegen, inwieweit urheberrechtlich geschützter Werke im Unterricht und in der Forschung frei genutzt werden dürfen und insoweit die Urheberrechte außer Kraft sind - die sogenannte Bildungs- und Wissenschaftsschranke. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten.

Beispielsweise ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass an Bildungseinrichtungen "bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden" dürfen. Abbildungen sowie einzelne Zeitungs- und Zeitschriftenartikel dürfen in vollem Umfang für Unterricht und Lehre vervielfältigt werden.

Ähnliche Regelungen gibt es für die wissenschaftliche Forschung. Auch die zulässige Herstellung und Verbreitung von Vervielfältigungen durch Bibliotheken und Archive ist in dem Gesetzentwurf geregelt. Neu im Urheberrecht ist eine Regelung für das Text- und Data-Mining, bei dem, wie in der Gesetzesbegründung ausgeführt wird, "eine Vielzahl von Texten, Daten, Bildern und sonstigen Materialien ausgewertet werden, um so neue Erkenntnisse zu gewinnen".

Das Gesetz soll weiterhin regeln, dass ein Urheber "zum Ausgleich für Nutzungen im Bereich der gesetzlichen Schranken grundsätzlich eine angemessene Vergütung" erhält. Diese Vergütung soll ausschließlich pauschal über die Verwertungsgesellschaften erfolgen. Gleichzeitig wird in dem Gesetzentwurf festgelegt, dass Verträge zur Umgehung der Bildungs- und Wissenschaftsschranke unzulässig und damit unwirksam sind. Der Bundestag wird den Gesetzentwurf am Donnerstagabend in erster Lesung beraten.

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3. Aufgabenplan für EU-Grundrechte-Agentur

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Auf dem nächsten EU-Gipfel im Juni sollen die Staats- und Regierungschefs einen Mehrjahresrahmen für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018-2022 beschließen. Dieser soll die thematischen Tätigkeitsbereiche festlegen, in denen die Agentur in diesem Zeitraum arbeiten wird. Einem entsprechenden Vorschlag will die Bundesregierung auf der Ratssitzung zustimmen. Das darf sie aber nach deutscher Verfassungslage nur, nachdem hierzu ein Gesetz in Kraft getreten ist. Den Entwurf eines solchen Gesetzes (18/12332) hat die Bundesregierung nunmehr dem Bundestag zugeleitet.

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4. Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Von den 4.458 Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen sind 248 Brücken als "dringend sanierungsbedürftig" eingestuft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12046) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11906) hervor. In der Vorlage sind sämtliche Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen mit Alter, Streckenbezeichnung und Zustand aufgelistet. Wie die Regierung in der Antwort schreibt, liegt das Durchschnittsalter der Eisenbahnbrücken in Nordrhein-Westfalen bei 67 Jahren. 2.300 Brücken sind nach Regierungsangaben älter als 80 Jahre.

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5. Daten des Ausländerzentralregisters

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Unklare Daten des Ausländerzentralregisters zu Ausreisepflichtigen" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12272). Darin erkundigt sich die Fraktion danach, wie viele Menschen "zum letzten Stand" im Ausländerzentralregister (AZR) als ausreisepflichtig erfasst waren und wie genau die Zahl der Ausreisepflichtigen aus den Daten des AZR ermittelt wird. Auch möchte sie von der Bundesregierung wissen, wie groß die Zahl der nach Angaben des AZR Ausreisepflichtigen ist, die sich zugleich noch in einem Asylverfahren befinden oder anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte sind. Ferner fragt sie unter anderem, inwieweit es die Bundesregierung für sinnvoll hält, "künftig im AZR zu erfassen, wie viele der 'ausreisepflichtigen' Personen nicht abgeschoben werden dürfen, insbesondere weil rechtliche Abschiebungshindernisse vorliegen".

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6. Verfolgung syrischer Kriegsverbrecher

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PST) Nach der "Strafverfolgung von in Syrien begangenen Völkerstraftaten in Deutschland" fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (18/12288) erkundigt sich die Fraktion bei der Bundesregierung, wie viele Strafanzeigen wegen Kriegsverbrechen in Syrien bisher eingegangen sind, wie viele davon sich gegen das syrische Regime beziehungsweise andere Kriegsparteien richten und wie viele Verfahren daraufhin bisher in Deutschland eingeleitet worden sind. Auch fragen die Grünen nach der Ausstattung der Ermittlungsbehörden für diese Verfahren sowie nach der Zusammenarbeit mit anderen Staaten und internationalen Organisationen. Schließlich wollen sie wissen, was für den Schutz von Opfern und Zeugen in Deutschland getan wird.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 310 - 16. Mai 2017 - 15.24 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2017

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