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BUNDESTAG/6558: Heute im Bundestag Nr. 311 - 17.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 311
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 17. Mai 2017, Redaktionsschluss: 09.55 Uhr

1. Ruhebezüge des Bundespräsidenten
2. Bericht zu wissenschaftlichem Nachwuchs
3. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen
4. Pollitisch motivierte Straftaten im März
5. Zustand der Eisenbahnbrücken in Hessen
6. Zustand der Eisenbahnbrücken in Bayern
7. Eisenbahnbrücken in Brandenburg
8. Zustand der Eisenbahnbrücken in Berlin
9. Eisenbahnbrücken in Niedersachsen


1. Ruhebezüge des Bundespräsidenten

Petition/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Hinblick auf eine grundsätzliche Novellierung der Ruhebezüge des Bundespräsidenten. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium des Innern (BMI) als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird insbesondere die Einzahlung des Bundespräsidenten in ein Versorgungswerk gefordert. Zur Begründung wird angeführt, es sei unverständlich, dass der Bundespräsident Ruhebezüge erhalte, die unmittelbar nach dem Ausscheiden aus dem Amt und unabhängig von der Dauer seiner Amtszeit gewährt würden. Das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG) müsse dahingehend geändert werden, dass Bundespräsidenten künftig - ebenso wie Arbeitnehmer - eigenständig in ein Versorgungswerk einzahlen und die Ruhebezüge später nach Höhe und Dauer der Einzahlung festgesetzt werden, fordern die Petenten.

Der Petitionsausschuss weist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung daraufhin, dass der Anspruch auf Gewährung des sogenannten Ehrensoldes "in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder" unter anderem dann vorgesehen ist, wenn der Bundespräsident mit Ablauf der Amtszeit aus dem Amt ausscheidet. Eventuelle andere Bezüge würden auf den Ehrensold angerechnet.

Weiter heißt es in der Beschlussempfehlung bezugnehmend auf eine Stellungnahme des BMI, das System der Beamtenversorgung, auf dem das Versorgungssystem der Amtsträger basiere, folge verfassungsrechtlich einem anderen Prinzip als die gesetzliche Rentenversicherung. Dies sei Folge des im Grundgesetz geregelten Alimentationsprinzips: Demnach unterlägen Beamte ihrem Dienstherr einer besonderen Pflichtenbindung, die weit über die Regelungen des allgemeinen Arbeitsrechts hinausgehe. Als Pendant dazu schulde der Dienstherr seinerseits den Beamten "die Gewährung einer gesicherten materiellen Existenz und Fürsorge", heißt es in der Vorlage.

Nach Auffassung des BMI ist mit der Koppelung der Amts- und Versorgungsbezüge an das Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten "eine einheitliche, transparente Vergütungsordnung" geschaffen. Die interessierte Öffentlichkeit habe so die Möglichkeit, die Amts- und Versorgungsbezüge der Regierungsmitglieder und des Bundespräsidenten jederzeit anhand der gesetzlichen Regelungen nachzuvollziehen.

Der Petitionsausschuss macht in der Vorlage darauf aufmerksam, dass er schon in der 17. Wahlperiode auf Regelungslücken im BPräsRuhebezG hingewiesen und für eine Novellierung plädiert habe. Den gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehen die Abgeordneten weiterhin, geht aus der Beschlussempfehlung hervor. Im Rahmen der gebotenen umfassenden Reform des finanziellen Status des Bundespräsidenten müsse eine Regelung gefunden werden, die der Würde des Bundespräsidenten und seines Amtes angemessen sei, fordert der Ausschuss. Dabei sollten seiner Ansicht nach die Grundsätze, die für die Inhaber anderer staatlicher Funktionen gelten, nicht außer Acht gelassen werden. Zudem sollte bei der Überarbeitung des BPräsRuhebezG aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden.

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2. Bericht zu wissenschaftlichem Nachwuchs

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung

Berlin: (hib/ROL) Nachwuchswissenschaftler tragen entscheidend zum wissenschaftlichem und gesellschaftlichem Erkenntnisgewinn und zur Innovation bei. Zugleich ist wissenschaftlicher Nachwuchs eine Voraussetzung, um den zukünftigen Bedarf an hoch qualifizierten Arbeitskräften in der modernen Wissensgesellschaft abdecken zu können. Das schreibt die unabhängige Expertenkommission in ihrem "Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017, Statistische Daten und Forschungsbefunde zu Promovierenden und Promovierten in Deutschland" (18/12310).

Der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs (BuWiN) liefert einmal pro Legislaturperiode empirisch fundierte Daten und aktuelle Forschungsbefunde zum Bestand, zu Qualifikations- und Karrierewegen sowie zu den beruflichen Perspektiven Promovierender und Promovierter in Deutschland. Er wurde von einem unabhängigen wissenschaftlichen Konsortium unter der Leitung des Instituts für Innovation und Technik, Berlin, erstellt. Damit soll empirisches Grundlagenwissen für die Wissenschaft, relevantes Steuerungswissen für Bund, Länder, Wissenschaftseinrichtungen und Förderorganisationen sowie Orientierungswissen für den wissenschaftlichen Nachwuchs selbst geschaffen werden. Der BuWiN 2017 enthält statistische Daten und aktuelle Forschungsbefunde zum Bestand von Nachwuchswissenschaftlern. Ferner werden Leistungen des wissenschaftlichen Nachwuchses und Wirkungen der wissenschaftlichen Qualifizierung anhand der internationalen Mobilität und des Beitrags des wissenschaftlichen Nachwuchses zu Lehre, Forschung und Transfer sowie von Bildungsrenditen der wissenschaftlichen Qualifizierung analysiert.

Das Schwerpunktkapitel des BuWiN 2017 trägt den Titel "Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere". Die Experten sind der Ansicht, dass das Thema sowohl mit Blick auf die demografische Entwicklung der Gesellschaft, die Leistungsfähigkeit des Hochschul- und außeruniversitären Forschungssektors, der Ausschöpfung des Humankapitals in der Gesellschaft und der Chancengerechtigkeit zentral ist.

Für den wissenschaftlichen Nachwuchs stellt es laut des BuWiN 2017 eine Herausforderung dar, dass akademische Karrieren vielfach mit mangelnder Planbarkeit, unsicheren Perspektiven und problematischen Beschäftigungsbedingungen einhergehen. Dies betreffe weniger die Promotionsphase als vielmehr die Qualifizierungsphase nach der Promotion. Auch die Bundesregierung thematisiert dieses Problem und schreibt über die Qualifizierungsphase nach der Promotion: "Befristete Beschäftigungsverhältnisse, zumal mit kurzen Vertragslaufzeiten, sind mit Angeboten anderer Arbeitgeber oftmals nicht konkurrenzfähig - weder mit Angeboten aus der Wirtschaft noch mit Angeboten von Wissenschaftseinrichtungen aus dem Ausland, die mit Tenure-Track-Professuren oder Lecturer-Stellen häufig attraktive Konditionen anbieten können."

Beim Thema Vereinbarkeit von Familie und akademischer Karriere sowie der Chancengerechtigkeit konstatiert die Expertenkommission, dass viele familienpolitische Maßnahmen der letzten Jahre in die richtige Richtung weisen würden, kritisiert aber ganz grundsätzlich, dass es insgesamt zu wenige Betreuungsmöglichkeiten gebe. Die Bundesregierung betont vor allem die Erfolge. Diese zeigten sich beispielsweise am zahlenmäßigen Anstieg von Frauen in Leitungspositionen. In der Gruppe der Professoren sei der Frauenanteil zwischen 2005 und 2014 um acht Prozentpunkte von 14 Prozent auf 22 Prozent gestiegen.

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des BuWiN, dass der deutsche Wissenschaftssektor auch mit Blick auf die Internationalisierung in den vergangenen Jahren erheblich an Attraktivität gewonnen hat. Diese Einschätzung entlasse die verantwortlichen Akteure aus dem Hochschul- und außeruniversitären Forschungssektor jedoch nicht aus der Verantwortung, die Internationalisierung auch künftig gezielt voranzutreiben und auch die Rahmenbedingungen für die Qualitätssicherung während der wissenschaftlichen Qualifizierung, insbesondere der Promotion, zu steigern.

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3. Rechtsextremistische Musikveranstaltungen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im ersten Quartal 2017 haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung 39 rechtsextremistische Musikveranstaltungen stattgefunden, davon 15 Konzerte und 24 Liederabende. Dabei wurden 14 der 15 Konzerte von insgesamt 1.675 Personen besucht und 22 der 24 Liederabende von insgesamt 1.355 Personen, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/12264) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12032) hervorgeht. Zu einem Konzert und zwei Liederabenden liegen laut Vorlage keine Besucherzahlen vor.

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4. Politisch motivierte Straftaten im März

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Im März dieses Jahres sind in Deutschland 57 Menschen infolge politisch motivierter Straftaten verletzt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12265) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (18/12030) hervor.

Bis zum 28. April sind danach dem Bundeskriminalamt (BKA) für März 2017 insgesamt 1.669 solcher Straftaten gemeldet worden, darunter 102 Gewalttaten und 724 Propagandadelikte. Bis zum genannten Stichtag konnten den Angaben zufolge 814 Tatverdächtige ermittelt werden; 26 von ihnen seien vorläufig festgenommen worden. Wie es in der Vorlage weiter heißt, wurde kein Haftbefehl erlassen.

Von den 1.669 Straftaten entfielen laut Antwort 999 auf die politisch rechts motivierte Kriminalität. Die Zahl der darunter befindlichen Gewalttaten wird mit 43 angegeben und die der Verletzten mit 27.

Die Zahl der politisch links motivierten Straftaten beläuft sich den Angaben zufolge auf 367, von denen 39 Gewalttaten waren. In diesem Bereich wurden laut Regierung 16 Verletzte registriert.

71 Straftaten, darunter sechs Gewalttaten, wurden laut Vorlage dem Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - Ausländische Ideologie" zugeordnet; in diesem Bereich wurden fünf Verletzte verzeichnet.

Im Bereich der "politisch motivierten Kriminalität - Religiöse Ideologie" lag die Zahl der Straftaten bei 68, die der darunter befindlichen Gewalttaten bei zwei und die der Verletzten ebenfalls bei zwei, wie aus der Antwort ferner hervorgeht.

Die Zahl der nicht zuzuordnenden politisch motivierten Straftaten betrug 164, von denen zwölf Gewalttaten waren, wie die Regierung weiter mitteilt. Hier wird die Zahl der Verletzten mit sieben angegeben.

Die aufgeführten Zahlen geben der Vorlage zufolge die beim BKA mit Stand vom 28. April 2017 eingegangenen Meldungen der Länder wieder und können sich "aufgrund von Nachmeldungen und Korrekturen noch - teilweise erheblich - verändern".

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5. Zustand der Eisenbahnbrücken in Hessen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Von den 2.120 Eisenbahnbrücken in Hessen sind 81 Brücken als "dringend sanierungsbedürftig" eingestuft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12236) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12006) hervor. In der Vorlage sind sämtliche Eisenbahnbrücken in Hessen mit Alter, Streckenbezeichnung und Zustand aufgelistet. Wie die Regierung in der Antwort schreibt, liegt das Durchschnittsalter der Eisenbahnbrücken in Hessen bei 63 Jahren. 1.044 Brücken sind nach Regierungsangaben älter als 80 Jahre.

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6. Zustand der Eisenbahnbrücken in Bayern

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Von den 4.734 Eisenbahnbrücken in Bayern sind 152 Brücken als "dringend sanierungsbedürftig" eingestuft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12243) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12009) hervor. In der Vorlage sind sämtliche Eisenbahnbrücken in Bayern mit Alter, Streckenbezeichnung und Zustand aufgelistet. Wie die Regierung in der Antwort schreibt, liegt das Durchschnittsalter der Eisenbahnbrücken in Bayern bei 61 Jahren. 2.081 Brücken sind nach Regierungsangaben älter als 80 Jahre.

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7. Eisenbahnbrücken in Brandenburg

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Von den 811 Eisenbahnbrücken in Brandenburg sind 76 Brücken als "dringend sanierungsbedürftig" eingestuft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12245) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12017) hervor. In der Vorlage sind sämtliche Eisenbahnbrücken in Brandenburg mit Alter, Streckenbezeichnung und Zustand aufgelistet. Wie die Regierung in der Antwort schreibt, liegt das Durchschnittsalter der Eisenbahnbrücken in Brandenburg bei 61 Jahren. 340 Brücken sind nach Regierungsangaben älter als 80 Jahre.

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8. Zustand der Eisenbahnbrücken in Berlin

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Von den 904 Eisenbahnbrücken in Berlin sind 72 Brücken als "dringend sanierungsbedürftig" eingestuft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12249) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12005) hervor. In der Vorlage sind sämtliche Eisenbahnbrücken in Berlin mit Alter, Streckenbezeichnung und Zustand aufgelistet. Wie die Regierung in der Antwort schreibt, liegt das Durchschnittsalter der Eisenbahnbrücken in Berlin bei 62 Jahren. 417 Brücken sind nach Regierungsangaben älter als 80 Jahre.

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9. Eisenbahnbrücken in Niedersachsen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Von den 2.141 Eisenbahnbrücken in Niedersachsen sind 77 Brücken als "dringend sanierungsbedürftig" eingestuft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12235) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12018) hervor. In der Vorlage sind sämtliche Eisenbahnbrücken in Niedersachsen mit Alter, Streckenbezeichnung und Zustand aufgelistet. Wie die Regierung in der Antwort schreibt, liegt das Durchschnittsalter der Eisenbahnbrücken in Niedersachsen bei 61 Jahren. 891 Brücken sind nach Regierungsangaben älter als 80 Jahre.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 311 - 17. Mai 2017 - 09.55 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2017

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