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BUNDESTAG/6590: Heute im Bundestag Nr. 343 - 31.05.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 343
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 31. Mai 2017, Redaktionsschluss: 12.03 Uhr

1. Investitionsanreize für Altbauten
2. Antrag zu Firmenpflichten abgelehnt
3. Ausschuss gegen Antrag zu Lebensmitteln
4. Berufliche Bildung soll attraktiver werden


01. Investitionsanreize für Altbauten

Petition/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss sieht Handlungsbedarf hinsichtlich der Schaffung von Investitionsanreizen zur Sanierung bestehender Gebäude in strukturschwachen Regionen. Während der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben "soweit sie auf die Notwendigkeit von Investitionen in bestehende Gebäude zur Förderung strukturschwacher Räume aufmerksam macht".

In der Petition wird die Einführung einer "Eigenheimzulage für Altbauten" gefordert, um das Interesse bei der Wohnraumbeschaffung wieder verstärkt auf Investitionen in den Altbau zu verlagern. Aus Sicht des Petenten kann somit dem Leerstand der Innenstädte im ländlichen Bereich, der in Größenordnungen von 30 bis 60 Prozent festzustellen sei, entgegengewirkt werden.

In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung kommt der Petitionsausschuss zu der Feststellung, dass das Wohnungsangebot in Deutschland "regional sehr unterschiedlich ist". Während vor allem in Groß- und Universitätsstädten angespannte Wohnungsmärkte mit hohen Mietniveaus vorherrschten und daher ein großer Bedarf an Wohnungsneubauten bestehe, sei in anderen - insbesondere ländlichen - Regionen die Zunahme von Wohnungsleerständen zu verzeichnen. Investitionsbedarf in Altbauten ist daher der Vorlage zufolge "nicht bundesweit sondern nur in bestimmten Regionen gegeben". Andernfalls bestehe die Gefahr von Fehlallokationen.

Der Ausschuss verweist zugleich auf jetzt schon vorhandene steuerliche Förderungen für Baumaßnahmen an Altbauten. So sei im Einkommenssteuergesetz die Möglichkeit erhöhter Absetzungen für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen enthalten. Zudem würden Baumaßnahmen, die zur Erhaltung von Baudenkmälern oder zu deren sinnvoller Nutzung erforderlich sind, steuerlich durch erhöhte Absetzungen begünstigt. Außerdem fördere der Bund mit direkten Förderprogrammen Maßnahmen "rund ums Bauen und Wohnen", beispielsweise über das KfW-Programm "Energetische Stadtsanierung". Gleichwohl halten die Abgeordneten die Petition für geeignet, auf die Notwendigkeit von Investitionen in bestehende Räume zur Förderung strukturschwacher Regionen aufmerksam zu machen.

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2. Antrag zu Firmenpflichten abgelehnt

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Ein Antrag (18/12366) der Fraktion Die Linke mit der Forderung, Menschenrechtsverletzungen von Unternehmen verbindlich zu sanktionieren, ist am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss an den Stimmen von CDU/CSU und SPD gescheitert. Das Bundestagsplenum wird heute ab 15.35 Uhr über den Antrag debattieren und abstimmen.

Die Fraktion fordert konkret, dass die Bundesregierung eine von Südafrika und Ecuador ins Leben gerufene Arbeitsgruppe innerhalb des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen aktiv unterstützt. Ihr Ziel ist es, ein rechtsverbindliches Instrument auszuarbeiten, mit dem transnationale Konzerne für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung gezogen werden können.

Dieser "Treaty-Prozess" solle endlich verbindliche und einklagbare Regeln für transnational agierende Konzerne aufstellen, betonte eine Vertreterin der Linksfraktion im Ausschuss. Hierfür seien die Vereinten Nationen genau der richtige Ort. Sie kritisierte, dass die Bundesregierung mit dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte und dem Bündnis für nachhaltige Textilien auf die Freiwilligkeit der Unternehmen setze und Sanktionsmöglichkeiten ausschließe. Dabei gebe es massive Probleme mit der Einhaltung von Menschenrechten durch Unternehmen in den Ländern des globalen Südens.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die bereits im November 2016 einen ähnlichen Antrag (18/10255) vorgelegt hat, unterstützte die Forderungen der Linken ausdrücklich. Eine Vertreterin warf der Bundesregierung vor, beim Thema Unternehmensverantwortung auch innerhalb der EU auf die Bremse zu treten, obwohl es höchste Zeit sei, gesetzliche Regelungen einzuführen. Deutschland müsse eine Führungsrolle einnehmen, wenn es um die sozialen, ökologischen menschenrechtlichen Standards im internationalen Handel gehe, forderte sie.

SPD und Union lehnten den Antrag mit der Begründung ab, dass der UN-Treaty-Prozess die Unternehmen selbst nicht einbinde. Außerdem müsse ein ensprechendes Menschenrechtsabkommen neben den transnationalen Konzernen auch nationale Unternehmen einbeziehen. Dies sei bisher aber nicht vorgesehen.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Joachim Fuchtel (CSU), betonte, Deutschland gehe "einen vorbildlichen Weg". So habe die Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte einen Beschwerdemechanismus und eine Wirksamkeitskontrolle zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards verankert. Mit Blick auf den Treaty-Prozess erklärte Fuchtel, die Regierung werde sich im Herbst zusammen mit den Partnern in der Europäischen Union überlegen, welche Rolle sie in der Arbeitsgruppe künftig einnehmen wolle. Auch er kritisierte, dass weder die Stakeholder noch die nationalen Konzerne in den Prozess einbezogen seien.

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3. Ausschuss gegen Antrag zu Lebensmitteln

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ernährungsausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwochmorgen gegen einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Lebensmittelretterinnen und Lebensmittelretter entkriminalisieren" (18/12364) gestimmt. Die Abgeordneten lehnten mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen die Annahme der Vorlage im Plenum ab. Die Linke hatte sich daran gestört, dass Menschen, die sich vom Handel entsorgte genießbare Lebensmittel aneignen, aufgrund eines Strafantrags wegen Diebstahls und Hausfriedensbruchs angeklagt und zu hohen Geldstrafen verurteilt werden können. Weil jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen werden, obwohl ein Großteil davon noch genießbar sei, soll der Handel genießbare Waren, die aus dem Verkauf genommen wurden, kostenfrei an interessierte Personen oder gemeinnützige Einrichtungen weiterreichen. Eine Zuwiderhandlung soll nach Wunsch der Linken ordnungsrechtlich geahndet werden können. Die Aneignung entsorgter Lebensmittelabfälle soll darüber hinaus von der Strafverfolgung ausgenommen werden, indem Lebensmittelabfälle als herrenlose Sache definiert werden. "Es darf nicht profitabler sein, Lebensmittel w egzuwerfen, statt diese weiterzugeben", hieß es seitens der Fraktion.

Die Union kritisierte den Antrag allerdings als falsch adressiert, weil der Kern der Forderung in die Zuständigkeit des Rechtsausschusses falle. Darüber hinaus dürfe Hausfriedensbruch unabhängig von der dahinter stehenden Intention nicht geduldet werden. Lebensmittelretter könnten die Unternehmen einfach fragen, ob aussortierte Waren genommen werden dürfen. Ein Gesetz zur verpflichtenden Abgabe sei dagegen der falsche Weg. Stattdessen sollten die Tafeln mehr unterstützt werden, um Lebensmittelverluste zu begrenzen. Die SPD hingegen sprach sich für eine gesetzliche Regelung in der Zukunft aus, weil nur auf diese Weise nennenswerte Fortschritte zu erzielen seien. Allein die privaten Verbraucher in die Pflicht nehmen zu wollen, reiche nicht aus. Die Einbeziehung aller Akteure von der Landwirtschaft über den Handel bis zur Gastronomie sei geboten. Die Grünen kritisierten, dass die Linksfraktion mit ihrem Antrag am Ende der Problemkette ansetzen würde. Verluste sollten erst gar nicht entstehen, indem der Staat eine nationale Strategie mit verbindlichen Minimierungszielen zur Lösung der Lebensmittelverschwendung vorlegt. Doch dies sei bisher nicht der Fall gewesen. Die Tafeln dazu zu verpflichten, Lebensmittel unter das Volk zu bringen, werde jedoch nicht weiterhelfen. Die Regierung betonte indes, dass sich alle Fraktionen darüber einig seien, die Lebensmittelverschwendung reduzieren zu wollen. Die Einführung eines Gesetzes werde das Problem aber nicht lösen. Auch der Bundesverband der Tafeln habe sich dagegen ausgesprochen. Der Antrag der Linksfraktion sei außerdem nicht im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes, denn in Containern entsorgte Lebensmittel können verschmutzt oder einfach nicht mehr verzehrfähig sein.

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4. Berufliche Bildung soll attraktiver werden

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Anhörung

Berlin: (hib/suk) Angesichts des demographischen Wandels und der Tendenz, dass immer mehr junge Menschen einen möglichst hohen Bildungsabschluss anstreben, soll die berufliche Bildung künftig attraktiver gestaltet werden. Dies ist ein Fazit aus dem Fachgespräch über die Situation der beruflichen Bildung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Anlass des Gesprächs waren der Berufsbildungsbericht 2017 der Bundesregierung (18/11969) und zwei Anträge der Koalitionsfraktionen (18/4928 und 18/1451. Ebenfalls debattiert wurden zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (18/12361) und der Fraktion Die Linke (18/10281) zur Reform der beruflichen Bildung.

Es sei eine besondere Stärke des deutschen Systems der beruflichen Bildung, dass Arbeitsmarkt und Bildungssystem dabei "eng gekoppelt" seien, sagte Matthias Anbuhl, Abteilungsleiter Bildungspolitik und Bildungsarbeit beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), in seiner Stellungnahme. Dennoch gebe es aktuell drei besonders dringende "Baustellen": Zum einen gebe es rund 1,2 Millionen junge Menschen zwischen 20 und 29 Jahren ohne Berufsabschluss - in jedem Jahrgang schafften rund 120.000 Schulabgänger den Übergang von Schule zu Ausbildung nicht. Zum zweiten müsse die berufliche Bildung stärker in den Blick genommen werden; nötig seien sowohl Investitionen in Gebäude als auch die Stärkung des Lehrernachwuchses. Anbuhl forderte daher einen "Pakt für berufsbildende Schulen". Zum dritten stelle die Digitalisierung eine "zentrale Herausforderung" dar: Gerade in diesem Punkt müsse man stärker auf die Qualifizierung der betrieblichen Ausbilder schauen.

Professor Thomas Bals, Vizepräsident für Hochschulentwicklung und Strategie der Universität Osnabrück, betonte, berufliche Bildung sei mehr als nur das duale System, dies müsse in den Blick genommen werden. Auch Fachoberschulen und Fachgymnasien seien wichtige Bestandteile des Systems. Die beruflichen Schulen seien der Ort für die Berufsorientierung: So solle man darüber nachdenken, ob nicht auch Gymnasiasten der Klassen acht bis zehn ihre Laufbahn unterbrechen sollten, um dort eine Orientierung für ihre berufliche Zukunft zu bekommen. Gleichzeitig müsse man realistisch bei der Einschätzung dessen sein, was berufsbildende Schulen leisten könnten: Die Vorbereitung im dualen System sei keine Vorbereitung auf einen Master-Studiengang.

Der Abteilungsleiter Berufliche Bildung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), Volker Born, sagte, obwohl man sich über einen leichten Anstieg der Neuverträge im Handwerk freuen könne, gebe es bereits im "fünften Jahr in Folge" Probleme bei der Besetzung von Ausbildungsstellen. So sei der Zahl der Hauptschüler von 60 auf aktuell 40 Prozent gesunken. Dies sei Ergebnis einer Verschiebung in der Schulpolitik, bei der man sich mehr an einem akademischen Studium als Ziel orientiere. Die Betriebe bräuchten daher Unterstützung bei der Besetzung der Lehrstellen. Born lobte die Möglichkeit der assistierten Ausbildung: Angesichts der vielen förderbedürftigen Jugendlichen sei diese ein wichtiges Instrument, das allerdings 2018 auslaufe und verlängert werden solle. Zugleich sei es ein "Fehler der Bildungspolitik", ihre Maßnahmen ausschließlich an die Erstausbildung zu adressieren. Die Fortbildung müsse als attraktive Aufstiegschance stärker bekannt gemacht werden.

Für Manuela Conte, Abteilungsleiter Berufliche Bildung, Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), ist es wichtig, die Attraktivität der beruflichen Ausbildung weiter zu stärken, Sie müsse sich durch Chancengleichheit und den Zugang für alle auszeichnen und dürfe nicht an finanziellen Hürden scheitern. Conte forderte, Qualitätsstandards für die Ausbildung festzuschreiben und dem dualen Studium Rechtssicherheit einzuräumen. Dies sei aktuell "extrem intransparent".

Die Abteilungsleiterin Bildung/Berufliche Bildung bei Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), Barbara Dorn, betonte, aus Sicht der Arbeitgeber sei es um die berufliche Bildung in Deutschland "recht gut" bestellt. Probleme gebe es aktuell beim "Matching", also dem Zusammenfinden von Angebot und Nachfrage. Gleichzeitig strebten immer mehr Jugendliche nach höheren Schulabschlüssen - davon könne man ihnen auch nicht abraten. Wichtig sei aber deutlich zu machen, dass auch berufliche Bildung höhere Abschlüsse Einkommens- und Karrierechancen bereithalte, die mit denen der akademischen Bildung vergleichbar seien.

Professor Friedrich Hubert Esser, Präsident des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in Bonn, sagte, obwohl es um die berufliche Bildung in Deutschland gut stehe, sei ihr Image in der Öffentlichkeit häufig anders - damit müsse man sich auseinandersetzen. Es sei "logisch", dass viele Schulabgänger höhere Abschlüsse anstrebten. Diese Entwicklung aber zeige sich "unheilvoll" besonders bei den kleinen und Kleinstbetrieben. Insbesondere Ausbildungsgänge, die mit harter körperlicher Arbeit einhergingen, würden immer weniger nachgefragt - hier könne immer weniger ausgebildet werden. Um dem entgegen zu wirken, gebe es regional schon gute und innovative Ansätze, die verstärkt werden sollten.

Dass es im Sinn der Integration wichtig sei, den vielen jungen Flüchtlingen in Deutschland eine berufliche Perspektive zu verschaffen und ihnen den Zugang in das Bildungssystem zu gewähren, betonte Claudia Karstens, Referentin für Migrationssozialarbeit und Jugendsozialarbeit beim Paritätischen Gesamtverband. Die Gleichung "Schutzquote gleich Bleibeperspektive" sei "ein Trugschluss". Wer nur Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive fördern wolle, wiederhole alte Fehler und schaffe neue Exklusionen.

Für die Unionsfraktion war nach Anhörung der Sachverständigen klar, dass in Sachen Berufsbildung in dieser Legislatur "einiges richtig" gelaufen sei. Die Berufsbildung sei offen in der Breite, "in der Spitze" bleibe noch einiges zu tun. Problematisch sei, dass Ausbildung mittelfristig wegfalle, wenn kleine und kleinste Betriebe ihre Ausbildungsstellen nicht besetzen könnten. Hier müsse man alle Verbündeten zusammenbringen.

Abgeordnete der SPD betonten, es sei ein Fehler, von einem vermeintlichen "Akademisierungswahn" zu sprechen - Jugendliche träfen in der Regel als "stichhaltige Entscheidungen" über ihren Beruf. Man müsse fragen, ob die großen Unternehmen ihren Anforderungen, ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, gerecht würden. Gleichzeitig sehe man mit Sorge, dass Methodik und Didaktik bei der Ausbildung der Berufsschullehrer nicht mehr so gut seien, wie sie einmal waren.

Die Linke benannte es als Problem, dass so viele Jugendliche, die einmal im Übergangssystem gelandet seien, von dort nicht in Ausbildung kämen. Besorgniserregend sei auch, dass nur noch 52 Prozent der ausbildungsberechtigten Betriebe auch ausbilden würden.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht es aktuell vor allem um eine Integration der Flüchtlinge. Verstricke man sich dabei nicht in "Klein-Klein-Debatten" könne, dies zu einer Situation führen, von der alle Beteiligten profitierten.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 343 - 31. Mai 2017 - 12.03 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2017

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