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BUNDESTAG/6609: Heute im Bundestag Nr. 362 - 08.06.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 362
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 08. Juni 2017, Redaktionsschluss: 09.50 Uhr

1. Evaluierungsbericht Digitale Verwaltung
2. Grüne wollen Nachtzugverkehr ausbauen
3. Zustand der Bahnbrücken in Thüringen
4. 1.983 bundeseigene Fahrzeuge umgerüstet
5. Wirtschaftsabkommen mit Japan
6. Verfallsdatum soll definiert werden
7. Kosten für Fluggastdatenspeicherung
8. Linke fragt nach Lasermann


1. Evaluierungsbericht Digitale Verwaltung

Inneres/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) "Digitale Verwaltung 2020 - Evaluierungsbericht 2016" lautet der Titel einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/12512). Danach hat die Bundesregierung "im Koalitionsvertrag sowie mit dem Handlungsfeld ,Innovativer Staat' der Digitalen Agenda 2014 - 2017 die flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung verortet". Mit dem E-Government-Gesetz habe sie rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung des E-Government im Bund definiert. Das übergreifende, langfristige Zielbild sehe "durchgängige, elektronisch vernetzte und vor allem medienbruchfreie Prozessketten zwischen allen Verfahrensbeteiligten vor". Das Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020" beschreibe die Handlungsfelder und Maßnahmen zur Unterstützung des Handlungsfeldes "Innovativer Staat" der Digitalen Agenda und des E-Government-Gesetzes.

Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, ist im Regierungsprogramm der Auftrag definiert, den Umsetzungsstand des E-Government-Gesetzes in den Jahren 2016, 2018 und 2020 bezogen auf die Vorhaben des Regierungsprogramms in der Bundesverwaltung zu ermitteln. Bei einer Umfrage in der Bundesverwaltung seien alle Ressorts sowie zugehörige Geschäftsbereiche befragt worden. Ergänzend sei eine Expertenbefragung bei den für die Umsetzung der Vorhaben federführend verantwortlichen Stellen der Bundesverwaltung erfolgt. Die Datenerhebung erfolgte den Angaben zufolge im Zeitraum vom August 2016 bis November 2016.

Die Ergebnisse der Evaluierung zeigen laut Vorlage, dass die bereits in Kraft getretenen Umsetzungsverpflichtungen in weiten Teilen erreicht wurden, beispielsweise De-Mail, elektronischer Zugang, Barrierefreiheit, elektronische Zahlungsverfahren. Die Evaluierung zeige weiterhin, dass die Bundesbehörden durch ein breites Spektrum zentraler IT-Verfahren unterstützt werden. Weitere Dienste würden derzeit aufgebaut (beispielsweise Zahlungsverkehrsplattform, Formular-Management-System, E-Akte). Zugleich würden "Pilotvorhaben und Projekte (E-Beschaffung, eGesetzgebung, i-Kfz) durchgeführt, die wichtige Erkenntnisse hinsichtlich der Einführung neuer Technologien und deren Anwendung in der Praxis sammeln".

Darüber hinaus heißt es in der Unterrichtung, dass das Programmmanagement des Bundes " angesichts der bestehenden Herausforderungen weiterentwickelt werden" müsse. Dies betreffe neben der "weiterhin vordringlichen Umsetzung des E-Government-Gesetzes vor allem eine stärkere Fokussierung auf wesentliche Vorhaben und geeignete Maßnahmen und Mechanismen, um auf technologische Entwicklungen und neue Anforderungen reagieren zu können". Nur so könnten bei Bedarf Lösungsvorschläge für die Verwaltung entwickelt werden.

"Harmonisierte, zentrale Dienste und vernetzte Prozessketten erfordern eine stärker koordinierte Steuerung der Digitalisierung des Bundes", schreiben die Autoren ferner. Um die Kosten niedrig zu halten und die Mehrwerte digitaler Verfahren für alle Beteiligten zu heben, würden an zentraler Stelle IT-Verfahren zur Nutzung durch die Bundesbehörden aufgebaut und bereitgestellt. Daneben müssten Behörden lernen, noch mehr in Prozessketten zu denken und zu arbeiten sowie Wissen und Infrastrukturen mit anderen zu teilen. Der Fortschritt hänge dabei auch von den bereitgestellten Ressourcen ab. Die bereits stattfindenden Abstimmungen der Koordinierung des Regierungsprogramms mit dem Programm Gemeinsame IT des Bundes bildeten hier erst den Anfang. Dieser Weg der koordinierten Steuerung müsse "konsequent fortgesetzt werden".

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2. Grüne wollen Nachtzugverkehr ausbauen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antrag

Berlin: (hib/HAU) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich in einem Antrag (18/12560) dafür aus, den Nachtzugverkehr als Teil moderner und klimafreundlicher Mobilität auszubauen. Handlungsbedarf gibt es aus Sicht der Grünen vor allem angesichts des wachsenden Mobilitätsbedürfnisses der Menschen im nationalen und internationalen Verkehr, dem in Deutschland seit mehreren Jahren ein schrumpfendes Schienenverkehrsangebot im Nachtverkehr gegenüberstehe, das vor allem mit den vergleichsweise hohen Produktionskosten begründet werde. Die hieraus im Nachtverkehr resultierende Beschränkung der Mobilitätsangebote weitgehend auf Angebote des Flugverkehrs sei aber "weder klimapolitisch noch volkswirtschaftlich nachhaltig".

Die Grünen verweisen darauf, dass nach dem schrittweisen Rückzug der Deutschen Bahn AG aus dem Segment des Nachtreiseverkehrs mit Schlafwagen und der vollständigen Einstellung dieses Segments zum Fahrplanwechsel 2016/17 in Deutschland nur noch ein rudimentäres Angebot an entsprechenden langlaufenden Nachtzuglinien innerhalb Deutschlands existiere. Mit der Übernahme des Nachtreiseangebots durch die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) sei eine gegenüber den Vorjahren deutlich geschrumpfte Fahrleistung von klassischen Schlafwagenzügen in Deutschland gesichert worden. Ergänzt werde dieses Angebot durch einzelne ICE- und Intercity-Züge der Deutschen Bahn zwischen nationalen Zielen, welche jedoch in kein zusammenhängendes europäisches Nachtzugnetz eingebunden seien.

Vor diesem Hintergrund präsentiert die Fraktion in dem Antrag einen "Zehn-Punkte-Plan für ein europäisches Nachtzugnetz". Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für einen fairen Wettbewerb der Verkehrsträger einzusetzen, so dass der nationale und internationale Nachtzugverkehr gegenüber den bestehenden Angeboten des Luftverkehrs deutlich an Wettbewerbsfähigkeit gewinnt. Außerdem soll sie sich auf europäischer Ebene für eine zielstrebige technische und administrative Harmonisierung des Eisenbahnverkehrs in Europa einsetzen mit dem Ziel, den grenzüberschreitenden Personenfernverkehr und Nachtzugverkehr attraktiver zu gestalten.

Die Grünen fordern zudem, einen "Deutschland-Takt" als deutschlandweiten Taktfahrplan zu konzipieren und daraus einen Zielfahrplan für ein europäisches Nachtzugnetz zu entwickeln, der zur Grundlage für die Weiterentwicklung des nationalen und grenzüberschreitenden Nachtzugverkehrs gelegt wird. Thematisiert werden in dem Antrag auch die Trassenpreise. Diese sollten nach den Vorstellungen der Fraktion im deutschen Schienennetz nach dem Grenzkostenprinzip bemessen werden, um so zu einer erhöhten Wettbewerbsfähigkeit des Schienenpersonenfernverkehrs und somit des Nachtzugverkehrs beizutragen.

Als Vertreterin des Eigentümers der Deutschen Bahn AG soll die Bundesregierung mit dem Vorstand der Deutschen Bahn AG in Gespräche über die Bildung einer Kooperation mit weiteren europäischen Eisenbahnverkehrsgesellschaften in den Nachbarstaaten Deutschlands eintreten. Ziel müsse es sein, den europäischen Nachtzugverkehr unter einer gemeinsamen Dachmarke weiterzuentwickeln und auszuweiten, Tarife auf internationalen Verbindungen zu harmonisieren und Kundenrabatte gegenseitig anzuerkennen. Nach Abschluss der Gespräche, so fordern die Grünen, müsse die Bundesregierung den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Ergebnisse informieren.

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3. Zustand der Bahnbrücken in Thüringen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Von den 1.201 Eisenbahnbrücken in Thüringen sind 32 Brücken als "dringend sanierungsbedürftig" eingestuft. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12448) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12254) hervor. In der Vorlage sind sämtliche Eisenbahnbrücken in Thüringen mit Alter, Streckenbezeichnung und Zustand aufgelistet. Wie die Regierung in der Antwort schreibt, liegt das Durchschnittsalter der Eisenbahnbrücken in Thüringen bei 82 Jahren. 827 Brücken sind nach Regierungsangaben älter als 80 Jahre.

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4. 1.983 bundeseigene Fahrzeuge umgerüstet

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Von den 2.921 Fahrzeugen im Besitz des Bundes, die von der Rückrufaktion des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) als Folge des Abgasskandals betroffen sind, wurden bereits 1.983 Fahrzeuge umgerüstet. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12554) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12255) hervor. "Noch ausstehende Umrüstungsmaßnahmen werden sukzessive durchgeführt", schreibt die Regierung.

In der Antwort heißt es weiter, der vom KBA angeordnete Rückruf sei verbindlich. "Fahrzeuge, die nicht umgerüstet werden, können außer Betrieb gesetzt werden", schreibt die Regierung. Grundsätzlich gelte, dass VW die Auflagen der Untersuchungskommission und des KBA vollumfänglich zu erfüllen habe, heißt es weiter. "Abweichungen davon werden nicht akzeptiert", macht die Bundesregierung deutlich. Dazu gehöre, dass den Kunden keine Nachteile entstehen dürfen. VW habe zugesichert, dass bei Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen oder Motorleistung nach der Umrüstung "keine Verschlechterungen stattfinden und alle typgenehmigungsrelevanten Fahrzeugwerte unverändert Bestand haben", heißt es in der Antwort.

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5. Wirtschaftsabkommen mit Japan

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Verhandlungen zwischen der EU und Japan über ein Freihandelsabkommen dürften nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Einen Zeitpunkt für das Inkrafttreten des geplanten Abkommens nannte die Bundesregierung in der Antwort (18/12518) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12062) nicht und verwies auf ausstehende Ratifizierungen auf beiden Seiten.

Derzeit geht die Bundesregierung von einem gemischten Abkommen aus, das ein Mitwirken Deutschlands bedeuten würde. Allerdings könne dies erst abschließend geprüft werden, wenn das Verhandlungsergebnis vorliegt. Auch bei Fragen nach regulatorischen Details weist die Bundesregierung auf die noch laufenden Verhandlungen hin.

Der Handel zwischen Deutschland und Japan erreichte 2016 etwa 40,3 Milliarden Euro; die Exporte nach Japan lagen bei etwa 18,35 Milliarden Euro, die der Importe nach Deutschland bei 21,95 Milliarden Euro. Das ifo-Institut und die Bertelsmann-Stiftung schätzen in einem konservativen Szenario, dass Deutschland nach einer Anlaufphase von zehn Jahren mit 3,4 Milliarden Euro jährlich von dem Freihandelsabkommen profitieren könnte. Das zusätzliche BIP-Wachstum entspräche einem Plus von etwa 0,11 Prozent.

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6. Verfallsdatum soll definiert werden

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Max Rubner-Institut (MRI) erarbeitet die Definition eines Verbrauchsverfallsdatums (VVD). Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12631) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12222) zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung hervor. In der Antwort heißt es weiter, dass das MRI ausgewählte Lebensmittel darauf prüft, ab wann diese als verdorben eingestuft werden müssen und wie deren Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) vergeben wurde. Das MRI führe außerdem Untersuchungen zum Verbraucherverständnis und zur Verbrauchererwartung hinsichtlich eines zusätzlichen VVD auf der Verpackung neben dem MHD durch. Die Ausgestaltung des Verbrauchsverfallsdatums setze allerdings die Kenntnis des Zeitpunkts des voraussichtlichen Verderbs eines Lebensmittels voraus. Ein VVD müsse so ausgestaltet werden, dass eine klare Information der Verbraucher gewährleistet und eine Irreführung ausgeschlossen ist.

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7. Kosten für Fluggastdatenspeicherung

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Zusammenhang mit der Einführung der Fluggastdatenspeicherung sind bei Behörden des Bundes für die Vorbereitung der technischen Umsetzung bisher Gesamtkosten in Höhe von 11,1 Millionen Euro entstanden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/12516) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12112) hervor. Danach fallen "unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Personalkostensätze des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen" für die im Projekt zur Umsetzung des Fluggastdatengesetzes eingesetzten Mitarbeiter monatliche Personalkosten von rund 263.000 Euro an.

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8. Linke fragt nach Lasermann

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Ermittlungen zum so genannten ,Lasermann' als mögliche Blaupause für den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/12532). Wie die Abgeordneten darin ausführen, übermittelte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Zuge der Ermittlungen nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 den Ermittlungsbehörden und dem 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum NSU Informationen über den deutsch-schwedischen Staatsbürger John W. A. Ausonius, der im Zeitraum vom August 1991 bis Januar 1992 in Schweden zehn Mordanschläge auf insgesamt elf Migranten verübte. Ausonius habe für seine Mordanschläge einen Revolver sowie ein Gewehr mit Laservorrichtung benutzt, was auch dazu geführt habe, dass er in der schwedischen Öffentlichkeit als "Laser Man" bezeichnet worden sei.

Wissen will die Fraktion, ob das Bundeskriminalamt oder eine andere Bundesbehörde aufgrund einer Analyse des BfV vom Januar 2012 von Ausonius als möglicher "Blaupause" für den NSU inzwischen die Aufenthaltsorte von Ausonius in Deutschland ermittelt hat. Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, ob Ausonius nach Kenntnis der Bundesregierung bei seinem Aufenthalt in Berlin im Februar 1992 Kontakte zur "extremen Rechten" hatte.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 362 - 8. Juni 2017 - 09.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2017

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