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BUNDESTAG/6647: Heute im Bundestag Nr. 400 - 27.06.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 400
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 27. Juni 2017, Redaktionsschluss: 10.04 Uhr

1. Steigende Nitrat-Werte im Grundwasser
2. Gesellschaft für Zwischenlagerung
3. Weniger Pestizid durch Öko-Landbau
4. Entschädigung von Obstbaubetrieben
5. Reduktion von Zucker, Fett und Salz
6. 1,085 Milliarden Euro für BND-Neubau


1. Steigende Nitrat-Werte im Grundwasser

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) An 192 Messstellen sind laut Nitratbericht 2016 steigende Nitratwerte im Grundwasser verzeichnet worden. Die Unterschiede beziehen sich auf die Mittelwerte 2008 bis 2011 und 2012 bis 2014. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12693) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12439) hervor. Zu den Gründen, warum an einzelnen Messstellen die Werte ansteigen, kann die Bundesregierung keine Angaben machen. Die Überwachung der Gewässer und die Ursachenermittlung lägen in der Zuständigkeit der Länder, heißt es in der Antwort.

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2. Gesellschaft für Zwischenlagerung

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Der genaue Zeitpunkt der Übernahme der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) durch den Bund ist laut Bundesregierung noch unklar. Dieser hänge maßgeblich von den noch laufenden Vertragsverhandlungen mit der Gesellschaft für Nuklear-Service (GNS) ab, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/12768) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12634). Die Grünen hatte in ihrer Frage den 1. August 2017 oder später als möglichen Zeitpunkt angegeben.

Die BGZ soll als privatrechtliche Gesellschaft im Auftrag des Bundes die Verantwortung für die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle an den zentralen und dezentralen Standorten übernehmen. Alleiniger Gesellschafter soll der Bund sein. Die BGZ wurde am 1. März von der GNS gegründet. Die Gründung durch die GNS anstatt durch das Bundesumweltministerium begründet die Bundesregierung in der Antwort damit, so die "zeitliche Ausrichtung des Gesetzes" einzuhalten. Grundlage für die Neugestaltung der Zwischenlagerverantwortung ist das Entsorgungsübergangsgesetz.

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3. Weniger Pestizid durch Öko-Landbau

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Der Einsatz von Pestiziden soll durch die Förderung der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft verringert werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12793) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (18/12674) zur Entwicklung der Pestizidmengen in Deutschland hervor. Dazu heißt es weiter, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Februar 2017 die "Zukunftsstrategie ökologischer Landbau" (ZöL) vorgestellt hat. Im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" würden zudem in den Jahren 2017 bis 2020 Pflanzenschutzgeräte gefördert, die die ausgebrachte Pflanzenschutzmittelmenge reduzieren helfen.

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4. Entschädigung von Obstbaubetrieben

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Obstbaubetriebe in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, im südlichen Rheinland-Pfalz, im Rheinland, in Sachsen und in Brandenburg sind von Ertragseinbußen durch Spätfrost im Frühjahr betroffen. Eine genaue Erfassung der Schäden sei zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, weil die entsprechenden Schadensmeldungen der Bundesländer voraussichtlich im Spätsommer nach Abschätzung der Ernteverluste vorliegen würden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12792) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12667) hervor. Im Hinblick auf mögliche Entschädigungen heißt es weiter, dass in Deutschland für Schäden in der Land- und Forstwirtschaft eine nationale Rahmenrichtlinie (RRL) gelte, die die Gewährung staatlicher Zuwendungen infolge von Naturkatastrophen oder "diesen gleichzustellende widrige Witterungsverhältnisse" regelt. Frostschäden würden nach der Richtlinie als widrige Witterungsverhältnisse betrachtet und könnten zu maximal 80 Prozent von den Ländern entschädigt werden, wenn mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung eines betreffenden landwirtschaftlichen Unternehmens zerstört wurden. In erster Linie seien allerdings die Länder für Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen zuständig. Insofern würden die Länder über die Ausgestaltung der Hilfe entscheiden. Eine Hilfe des Bundes bedürfe der Einstufung eines Schadereignisses als Katastrophe von nationalem Ausmaß. Über mögliche Bundeshilfen könne aber erst nach Eingang und Auswertung der Schadensmeldungen der Länder entschieden werden, die voraussichtlich im Spätsommer nach Abschätzung der Ernteverluste vorliegen.

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5. Reduktion von Zucker, Fett und Salz

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat mit wissenschaftlicher Unterstützung des Max Rubner-Instituts eine "Nationale Strategie zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten" erarbeitet. Ein entsprechender Entwurf soll nach der geplanten Beschlussfassung im Bundeskabinett im Juli 2017 veröffentlicht werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/12791) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/12463) zur Verbesserung der Produktqualität von Lebensmitteln durch sogenannten Reformulierungen hervor. Reformulierungen sollen zur Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten beitragen. Dazu heißt es weiter in der Antwort, dass in dem Strategieentwurf die Produktgruppen genannt werden, auf die sich im Rahmen der Nationalen Strategie fokussiert werden soll. Der Bericht werde zudem eine Übersicht über die bisherigen und die künftigen "Reformulierungsaktivitäten auf nationaler Ebene" geben. Außerdem werde ein Zeitplan zum weiteren Vorgehen aufgestellt.

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6. 1,085 Milliarden Euro für BND-Neubau

Haushalt/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Kosten für den Neubau der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes (BND) in Berlin werden voraussichtlich im bewilligten Budget von 1,085 Milliarden Euro liegen. Dies geht aus dem Bericht des Vertrauensgremiums gemäß § 10a Absatz 2 der Haushaushaltsordnung über die Tätigkeiten im Zeitraum November 2015 bis Juni 2017 (18/12890) hervor. In dem Bericht verweist das Vertrauensgremium auf eine Kostenhochrechnung der Bundesregierung vom Januar 2017, nach der das bisher bewilligte Projektbudget für den Neubau auskömmlich sein werde. Eine abschließende Kostenfeststellung werde nach Prüfung aller Schlussrechnungen erfolgen.

Laut Tätigkeitsbericht sind alle baulichen und technischen Leistungen mit Ausnahme von Rest- und Mängelbeseitigungsarbeiten abgeschlossen. Ursprünglich waren 2006 für den Neubau 720,28 Millionen Euro veranschlagt worden. Zuletzt hatte das Vertrauensgremium im Juni 2016 einen 6. Nachtrag in Höhe von 41,44 Millionen Euro unter dem Stichwort "Inbetriebnahmen" freigegeben.

Die "derzeit absehbaren Gesamtkosten" für die Verlagerung der BND-Zentrale werden in dem Bericht mit 1,569 Milliarden Euro angegeben. Zu den Baukosten träten "Kosten für die Erstausstattung des Gebäudes, den Umzug und weitere erforderliche Dienstleistungen" hinzu. Eingeschlossen seien auch die "bisher anerkannten Kosten für die Verkleinerung des Standortes Pullach", heißt es in dem Bericht.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 400 - 27. Juni 2017 - 10.04 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2017

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