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BUNDESTAG/6769: Heute im Bundestag Nr. 523 - 21.09.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 523
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 21. September 2017, Redaktionsschluss: 11.20 Uhr

1. Zahl der Auslandsdeutschen
2. Warnungen vor IT-Sicherheitslücken
3. Verbindungen von Hooligans zu Rockern
4. Neonazis als mögliche Geheimdienstquellen
5. Rechtsrockkonzerte in Themar
6. Zahlen zu Sportförderung erfragt


1. Zahl der Auslandsdeutschen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der außerhalb der Bundesrepublik lebenden Deutschen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13579) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13462). Wie die Fraktion darin ausführte, verlieren deutsche Staatsangehörige ohne ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik, die seit 25 Jahren im Ausland leben, "unter bestimmten Umständen zeitweilig das Recht zur Teilnahme an der Bundestagswahl".

Wissen wollten sie unter anderem, wie viele Auslandsdeutsche es nach Kenntnis der Bundesregierung gibt, deren Wohnsitz sich seit mindestens 25 Jahren im Ausland befindet. Wie die Bundesregierung dazu in ihrer Antwort darlegt, ist ihr die Zahl der deutschen Staatsangehörigen, die außerhalb der Bundesrepublik leben, nicht bekannt. "Denn die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburtserwerb von einem deutschen Elternteil auch im Ausland erworben. Deutsche Staatsangehörige im Ausland unterliegen nicht der Meldepflicht nach dem Bundesmeldegesetz", heißt es in der Antwort weiter. Daher sei auch nicht bekannt, wie viele deutsche Staatsangehörige seit mindestens 25 Jahren im Ausland leben.

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2. Warnungen vor IT-Sicherheitslücken

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Öffentliche Warnungen vor Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/13566) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13413). Darin erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem danach, ob die Bundesregierung die Auffassung teilt, "dass die Zurückhaltung beziehungsweise fehlende staatliche Meldung jeglicher Formen von Sicherheitslücken an Hersteller wie Bürgerinnen und Bürger im konkreten Fall nicht nur Gefahren für Einzelpersonen, sondern für die kritischen Infrastrukturen der Bundesrepublik Deutschland insgesamt nach sich ziehen können".

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, können Schwachstellen beziehungsweise Sicherheitslücken in informationstechnischen Systemen Risiken für IT-Infrastrukturen und Bürger darstellen, sofern sie "Personen oder Stellen bekannt werden, die eine Ausnutzung der Schwachstellen zu rechtswidrigen Zwecken beabsichtigen". Daher diskutiere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig Erkenntnisse zu Sicherheitslücken, die etwa öffentlich bekannt sind oder auf eigenen Analysen beruhen, mit den betroffenen Herstellern, damit diese die Sicherheitslücken kurzfristig schließen können. Falls sich aus Sicherheitslücken eine Gefährdung für Bürger, Unternehmen oder Verwaltungseinrichtungen ergibt, spricht das BSI darüber hinaus den Angaben zufolge zielgruppenspezifische oder öffentliche Warnungen aus.

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3. Verbindungen von Hooligans zu Rockern

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über Erkenntnisse zu Verbindungen von Hooligans ins Rockermilieu berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13580) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13377). Danach sind einzelne Verbindungen beziehungsweise Kooperationen zwischen Rechtsextremisten und der Hooligan- sowie der Rocker-Szene bekannt.

Wie die Regierung weiter ausführt, haben in der Vergangenheit in Einzelfällen Angehörige des "Bandidos MC" den Ordnerdienst bei Konzerten der Hooliganband "Kategorie C - Hungrige Wölfe" gestellt. Dabei sei "im Gesamtkontext der Durchführung rechter Musikveranstaltungen" vereinzelt die Anmietung von Räumlichkeiten von Rockergruppierungen wie zum Beispiel der "Hells Angels MC Westside" sowie der "Bandidos MC" bekannt geworden. Zudem seien einzelne Veranstaltungen, etwa im Kampfsportbereich sogenannte Mixed-Martial-Arts-Veranstaltungen, sowohl von Angehörigen der Hooligan-Szene als auch von Rocker- und rockerähnlichen Gruppierungen besucht worden.

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4. Neonazis als mögliche Geheimdienstquellen

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Um "Neonazis als mögliche Quellen von Nachrichtendiensten" geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13575). Wie die Fraktion darin schreibt, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18. Juli 2017 festgestellt, dass die Bundesregierung in bestimmten Fällen Auskunft darüber geben müsse, ob Personen in der Vergangenheit als V-Leute für deutsche Geheimdienste tätig waren. Wissen wollen die Abgeordneten, ob sieben namentlich aufgeführte Personen nach Kenntnis der Bundesregierung als Quellen für einen Nachrichtendienst des Bundes beziehungsweise eines Bundeslandes oder für einen ausländischen Nachrichtendienst tätig waren.

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5. Rechtsrockkonzerte in Themar

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) "Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz zu den Rechtsrockkonzerten in Themar" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/13574). Darin verweist die Fraktion auf zwei "Neonazi-Konzerte mit mehreren tausend Teilnehmerinnen und Teilnehmern" im thüringischen Themar vom Juli dieses Jahres. Wissen will sie unter anderem, wie das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt die beiden Konzerte einschätzt.

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6. Zahlen zu Sportförderung erfragt

Sport/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach den Ergebnissen einer Beratung von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit Vertretern der Sportministerkonferenz der Länder und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vom 15. August 2017 erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/13573). Auch fragt sie darin unter anderem, wie sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der von der deutschen Sporthilfe geförderten Sportler im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr verändert hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 523 - 21. September 2017 - 11.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 22. September 2017

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