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BUNDESTAG/6796: Heute im Bundestag Nr. 550 - 25.10.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 550
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. Oktober 2017, Redaktionsschluss: 10.10 Uhr

1. Zukunft der Ökostromförderung
2. Mehr Bürgerbeteiligung durch Onlinetools
3. 436 Millionen Euro aus Cum/Ex-Verfahren


1. Zukunft der Ökostromförderung

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die Ökostromförderung sollte nach Ansicht von Wettbewerbsexperten langfristig auslaufen. "Wie alle nationalen Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen führt auch die Förderung erneuerbarer Energien nicht zu einer Reduktion von Treibhausgasemissionen, sondern lediglich zu einer Verlagerung in das Ausland", schreibt die für Wettbewerbsfragen zuständige Monopolkommission in einem als Unterrichtung vorgelegten Sondergutachten (18/13680) mit dem Titel "Energie 2017: Gezielt vorangehen, Stückwerk vermeiden". Sie verweist darin weiter darauf, dass die Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) einen steigenden Anteil am Strompreis einnehme. Mit der Umlage finanzieren die Verbraucher das Einspeisen erneuerbarer Energien ins Stromnetz mit. Im kommenden Jahr sinkt sie nach Angaben der vier Netzbetreiber leicht um 0,088 auf 6,792 Cent pro Kilowattstunde; spürbar entlasten dürfte dies Verbraucher kaum.

Die Monopolkommission fordert, das System aus Energie- und Stromsteuer durch einen einheitlichen Preis für Kohlendioxid zu ersetzen, und zwar für alle Sektoren. Eine am Kohlendioxid-Ausstoß ausgerichtete Energiesteuer würde dazu führen, dass der Einsatz von Strom im Verkehr und in der Wärmeerzeugung im Vergleich zu fossilen Energieträgern relativ günstiger würde.

Um die Kosten des Netzausbaus einzudämmen, schlagen die Experten eine Regionalkomponente vor. Ein solches erzeugerseitiges Netzentgelt für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien könne den Zubau von Anlagen regional steuern und die netzseitigen Kosten der Energiewende verursachungsgerecht verteilen, heißt es in dem "Sondergutachten der Monopolkommission gemäß Paragraph 62 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes": Betreiber von Wind- und Solaranlagen könnten dazu animiert werden, die Netzausbaukosten bei der Standortwahl besser zu berücksichtigen. "So könnte der notwendige Netzausbau in etwa halbiert werden, was mit substanziellen Wohlfahrtsgewinnen verbunden wäre."

Konzentrations- oder Marktmachtprobleme sieht die Kommission nicht. Der gemeinsame Marktanteil der großen vier Versorgungsunternehmen sei 2016 auf 54 Prozent gesunken von 62 Prozent zwei Jahre zuvor. Grund hierfür sei vor allem, dass Vattenfall sein Braunkohlegeschäft verkauft habe, so die Experten.

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2. Mehr Bürgerbeteiligung durch Onlinetools

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Bericht

Berlin: (hib/ROL) Eine der großen Herausforderungen des Parlaments im 21. Jahrhundert besteht in der Gestaltung seiner Beziehungen zur Gesellschaft. Dabei kommt der Förderung von Beteiligungsmöglichkeiten hohe Bedeutung zu. Das schreibt das Büro für Technikfolgenabschätzung (TAB) in seiner Untersuchung "Online-Bürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit", den die Bundesregierung als Bericht (18/13689) vorgelegt hat. In ihrem Vorwort betont die Regierung, dass der Bericht "einen auf die parlamentarische Arbeit ausgerichteten Überblick über die Entwicklung und Nutzung der Online-Bürgerbeteiligung in Deutschland sowie über erfolgreiche Anwendungen in anderen Ländern" biete.

Mit der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" habe der 17. Deutsche Bundestag neue Formate erprobt, mit denen die Öffentlichkeit in besonderem Maße in die Arbeit der Kommission einbezogen werden sollte. Die Internet-Enquete habe über ihren Internetauftritt den Fortgang der Arbeiten tagesaktuell und ausführlich berichtet. Erstmals habe ein Gremium des Parlaments Arbeitspapiere veröffentlicht, die zwar bereits intern zwischen den Fraktionen abgestimmt, aber noch nicht von der Kommission insgesamt verabschiedet worden waren. Die Internet-Enquete habe von Beginn an öffentlich getagt und ihre Sitzungen live oder zeitversetzt im Internet übertragen. Nach Anmeldung hätten Gäste an Projektsitzungen teilnehmen können. Auf den Internetseiten der Enquete sei ein Weblog eingerichtet worden, in dem die Kommissionsmitglieder ihre persönliche Sichtweise zur Arbeit der Enquete dargelegt hätten und zur Diskussion stellten konnten. Die Bundesregierung hebt die Wirkung der Enquete-Kommission auf die Arbeitsprozesse des Parlaments hervor. Das Beteiligungstool des Ausschusses Digitale Agenda sowie die Onlinekonsultationen der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe seien eine Fortführung des Experimentierens mit Formaten der OnlineBürgerbeteiligung beim Deutschen Bundestag.

Als Folge der Enquete Kommission sei der Ausschuss Digitale Agenda (ADA) als ständiger Ausschuss des Bundestages eingerichtet worden und widme sich der Digitalisierung und Vernetzung, er soll Entscheidungen für den digitalen Wandel vorbereiten. Der Ausschuss habe sich Leitlinien für die Bürgerbeteiligung gesetzt und ein Onlinebeteiligungstool initiiert. Kritisch stellt das TAB fest, dass das Forum bislang nur eine geringe öffentliche Resonanz finde.

Bislang lägen laut TAB kaum systematische, international vergleichende Analysen zur OnlineBürgerbeteiligung an der Parlamentsarbeit vor. In den verfügbaren Studien werde darauf hingewiesen, dass Deutschland bei der Bereitstellung von Informationen und Daten zwar über gute Angebote verfüge, bei der Beteiligung der Bevölkerung an Entscheidungen und ihrer aktiven Einbindung allerdings nicht zur Spitzengruppe zähle.

Durch die Digitalisierung würden sich neue Impulse für die Arbeitsweisen des Bundestages und für Bürgerbeteiligung ergeben. Mit Bürgerbeteiligung sollen politische Entscheidungen durch zusätzliche Informationen oder vorangehende Diskussionen substanziell verbessern werden, Vertrauen in die sachliche Angemessenheit und Legitimität von Entscheidungen soll gestärkt werden. Das soll zu einer höheren Akzeptanz und Durchsetzbarkeit von Entscheidungen führen oder sogar Krisensituationen vorbeugen, da sie dann eher als normativ geboten angesehen werden. Damit verbunden sei auch die Hoffnung, dass gesellschaftlich schwächer vertretene Gruppen verstärkt einbezogen werden könnten und in ihren Gestaltungsmöglichkeiten gestärkt werden. Onlineforen, Onlinekonsultationen und elektronische Petitionen sollen diese Beteiligung fördern. Verfahren der Bürgerbeteiligung seien bislang insbesondere in wissenschaftlich-technisch geprägten Handlungsfeldern, wie z. B. dem Stromnetzausbau, vorhanden. Mit der E- Petitionsplattform und dem Jugendportal mitmischen.de seien außerdem zwei Angebote des Bundestages installiert worden, die sich fest etabliert hätten und seit mehreren Jahren sukzessive weiterentwickelt und verbessert worden seien.

Neben diesen beim Deutschen Bundestag verankerten Beteiligungsformaten hätten auf kommunaler Ebene beispielsweise partizipative Planungsverfahren oder Onlinebürgerhaushalte an Bedeutung gewonnen. Von zivilgesellschaftlicher Seite aus seien Transparenzplattformen, wie etwa das Portal abgeordnetenwatch.de zur Dokumentation von Aktivitäten und zur Interaktion mit Abgeordneten initiiert worden. Kampagnenportale von Campact e. V., Avaaz-Foundation, Change.org, Inc. oder openPetition gGmbH seien als außerparlamentarische Onlinepetitionsportale etabliert worden.

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3. 436 Millionen Euro aus Cum/Ex-Verfahren

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Aus den bisher 23 abgeschlossenen Fallkomplexen im Zusammenhang mit sogenannten Cum/Ex-Geschäften rund um den Dividendenstichtag von Aktien sind den Finanzbehörden bisher rund 436 Millionen Euro zugeflossen. Alle abgeschlossenen Fallkomplexe seien für die Finanzverwaltung positiv ausgegangen, berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/13686) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/13549).

Insgesamt würden von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder 259 Fallkomplexe bearbeitet. In 35 Fallkomplexen seien Strafverfahren eingeleitet worden. Zur Frage der Abgeordneten nach den Cum/Cum-Fallkomplexen heißt es, es hätten noch nicht alle Bundesländer die erbetenen Daten mitgeteilt.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 550 - 25. Oktober 2017 - 10.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Oktober 2017

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