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BUNDESTAG/6800: Heute im Bundestag Nr. 554 - 1.11.2017


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 554
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch 1. November 2017, Redaktionsschluss: 11.40 Uhr

1. Entwurf eines Lobbyregistergesetzes
2. Linke für mehr direkte Demokratie
3. Bericht über Auslandsdienstreisen


1. Entwurf eines Lobbyregistergesetzes

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Einführung des verpflichtenden Lobbyregisters" (19/15) vorgelegt. Wie die Fraktion in der Vorlage ausführt, soll mit der Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters "Transparenz darüber hergestellt werden, welche Interessenvertretung in wessen Auftrag und mit welchem Budget auf die Gesetzgebung oder andere politische Entscheidungen einwirkt oder einzuwirken versucht". Ziel sei es, eine öffentlich-demokratische Kontrolle der Einflussnahme der Interessen auf staatliche Entscheidungsprozesse zu ermöglichen.

Unter anderem regelt der Gesetzentwurf den Angaben zufolge, welche Akteure welche Angaben über sich und ihre Aktivitäten zur politischen Interessenvertretung machen müssen. So sollen zum Beispiel Anwaltskanzleien oder Agenturen, die Dienstleistungen zur politischen Interessenvertretung anbieten, Angaben zu ihren Auftraggebern und dem Umfang der Dienstleistung machen müssen. Vereine, Stiftungen und Verbände, die unter den Anwendungsbereich des angestrebten Gesetzes fallen, müssen danach unter anderem über ihren finanziellen Hintergrund Auskunft geben. Darüber hinaus werde geregelt, welche Folgen Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen haben und wie das Register geführt und organisiert wird.

Von den Vorgaben seien nur "diejenigen betroffen, die sich in signifikantem Umfang mit Bezug auf bundespolitische Entscheidungen engagieren und in direktem Kontakt mit Abgeordneten, Regierungsmitgliedern sowie weiteren relevanten staatlichen Funktionsträgern stehen", heißt es in der Vorlage weiter. Einzelne Bürger, die sich an die Abgeordneten, Fraktionen oder die Bundesregierung oder andere staatliche Akteure nur gelegentlich und im eigenen Interesse wenden, seien grundsätzlich nicht von der Registrierungspflicht betroffen.

Ferner soll laut Vorlage ein "legislativer Fußabdruck" geregelt werden, "um die auf die Erarbeitung von Gesetzesvorlagen und Entwürfe sonstiger Rechtssetzungsakte einwirkende Interessenvertretung öffentlich zu machen". Daneben werde ein Verbot der Erfolgshonorare für die Interessenvertretung geregelt.

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2. Linke für mehr direkte Demokratie

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Fraktion Die Linke dringt auf eine "Stärkung der direkten Demokratie im Grundgesetz". Nach einem entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion (19/16) soll das Grundgesetz "um direkt demokratische Entscheidungen durch Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid" ergänzt werden.

"Um sicherzustellen, dass alle von den Entscheidungen betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner mit abstimmen können, wird der Kreis der Wahlberechtigten auf alle Menschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der deutschen Staatsbürgerschaft seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, erweitert", heißt es in der Vorlage weiter. Wie darin ferner ausgeführt wird, muss die plebiszitäre Gesetzgebung "die Grundrechte und Grundprinzipien des Grundgesetzes sowie das Europa- und Völkerrecht genauso achten wie die parlamentarische" Gesetzgebung und unterliegt der Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht.

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3. Bericht über Auslandsdienstreisen

Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Die Bundestagsabgeordneten haben in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis 30. September 2017 insgesamt 1.275 Auslandsdienstreisen absolviert. Dies geht aus dem als Unterrichtung vorliegenden "Bericht über die internationalen Aktivitäten und Verpflichtungen des Deutschen Bundestages" (18/13690) hervor.

Danach kam es im Berichtszeitraum zu 155 Reisen von Ausschussdelegationen, zehn Reisen offizieller Delegationen unter Leitung des Präsidenten oder eines Präsidiumsmitglieds und 32 Delegationsreisen der Parlamentariergruppen. Ferner werden in der Vorlage 65 Einzeldienstreisen von Präsidiumsmitgliedern sowie 825 andere Einzeldienstreisen aufgeführt. Hinzu kamen den Angaben zufolge 188 Reisen zu Konferenzen und Sitzungen der internationalen parlamentarischen Versammlungen einschließlich Wahlbeobachtungen. Die Gesamtkosten der Reisen werden mit knapp 7,18 Millionen Euro angegeben.

In dem Bericht wird darauf verwiesen, dass der "gestiegenen Verantwortung Deutschlands gegenüber seinen Partnern in der Welt" eine "angemessene internationale Tätigkeit" des Parlaments entspreche. Transparente Entscheidungsabläufe und die Wahrung von Beteiligungsrechten seien notwendige Konsequenzen eines immer dichteren Netzes der Kooperation und einer gegenseitige Abhängigkeit auf zwischenstaatlicher Ebene.

Um ihrer internationalen Verantwortung gerecht zu werden, sei es für die Abgeordneten "erforderlich, eine intensive Zusammenarbeit mit ausländischen Politikern und Institutionen zu pflegen", heißt es in der Vorlage weiter. So könnten die Abgeordneten die für ihre Aufgaben notwendigen Informationen und Erfahrungen vor Ort sammeln und auf die internationale Lage und auftretende Konfliktsituationen in angemessener Weise reagieren. In Gesprächen mit ihren Parlamentskollegen aus anderen Staaten, mit Vertretern von Regierungen, der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft oder kultureller Einrichtungen erörterten sie aktuelle und "bisweilen brisante Themen der Gegenwart".

Die internationalen Aktivitäten der Parlamentarier dienen laut Unterrichtung darüber hinaus "dem Austausch und der Kooperation in zahlreichen Bereichen nationaler Fachpolitik". In der EU erfolge ein Erfahrungsaustausch zunehmend auf Gebieten, in denen die Hauptverantwortung zwar bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegt, "eine Zusammenarbeit auf europäischer Ebene aber dennoch erforderlich erscheint". In zahlreichen Politikbereichen stünden die EU-Staaten vor vergleichbaren Problemen. So sei etwa die Zukunft der Alterssicherung ein Thema, das alle Mitgliedstaaten betrifft. Ein intensiver Erfahrungsaustausch auf diesem Gebiet ermögliche den "Transfer erfolgreicher Strategien zwischen den Staaten". Im Rahmen von Auslandsdienstreisen könnten sich die Abgeordneten in ihrer Funktion als Gesetzgeber "Informationen über Erfolg versprechende Lösungen einholen, um dann bei anstehenden Reformvorhaben sachgerechte Entscheidungen treffen zu können".

Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat sich der Bundestag vertraglich verpflichtet, stimm- und mitwirkungsberechtigte Delegationen in verschiedene internationale parlamentarische Versammlungen zu entsenden. In Staaten, in denen nach politischen Umbrüchen demokratische Strukturen aufgebaut werden, könne der Bundestag "wichtige Unterstützungsarbeit leisten". Auch wenn es unterschiedliche Konzepte und Abläufe für die Schaffung demokratischer Verhältnisse gebe, würden "Signale der Solidarität und Hilfsangebote aus Deutschland in vielen Teilen der Welt voller Erwartung aufgegriffen".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 554 - 1. November 2017 - 11.40 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. November 2017

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