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BUNDESTAG/7000: Heute im Bundestag Nr. 148 - 14.03.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 148
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 14. März 2018, Redaktionsschluss: 09.30 Uhr

1. Kein Mikroplastik in Kosmetik
2. ElektroStoffV soll aktualisiert werden
3. Akkreditierungsbeauftragter im BPA
4. Standorte der Bundesbehörden
5. Unrechtmäßige Einreise
6. Zahl unerlaubt eingereister Personen


1. Kein Mikroplastik in Kosmetik

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Antrag

Berlin: (hib/FB) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will die Verwendung von Mikroplastik in Kosmetik- und Pflegeprodukten verbieten. In einem Antrag (19/1073) fordert die Fraktion von der Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen und sich auch auf EU-Ebene für ein "zeitnahes Verbot" einzusetzen. Die Grünen verweisen als Vorbild auf ein schwedisches Gesetz.

Die Fraktion führt an, dass Mikroplastik, das etwa als Schleifmittel in Peelings genutzt wird, in den Meeren quasi wie ein Magnet wirke und Schadstoffe binde. Damit werde nicht nur das Ökosystem Meer "in erheblicher Weise gefährdet". "Durch den Verzehr kontaminierter Fische und Meeresfrüchte landet das Mikroplastik auch auf unseren Tellern", heißt es in dem Antrag.

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2. ElektroStoffV soll aktualisiert werden

Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Verordnung

Berlin: (hib/SCR) Die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) soll geändert werden, um diverse EU-Vorgaben umzusetzen. Zudem soll die Anzeige- und Erlaubnisverordnung an die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung angepasst werden. Dies sieht ein Verordnungsentwurf der Bundesregierung (19/900) vor. Eine Zustimmung des Bundestages ist nach Paragraf 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz herbeizuführen.

Änderungsbedarf an der ElektroStoffV besteht unter anderem durch die EU-Richtlinie 2017/2102, mit der EU-Richtlinie 2011/65 zur Beschränkung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie) geändert wird. Laut Begründung sollen damit insbesondere Sekundärmarkttätigkeiten für Elektro- und Elektronikgeräte erleichtert werden.

Zudem sehen drei delegierte EU-Richtlinien (2017/1009, 2017/1010, 2017/1011) Änderungen im Anhang III der RoHS-Richtlinie vor. Mit den delegierten Richtlinien werden zeitlich befristete Ausnahmen von einzelnen Stoffbeschränkungen für bestimmte Verwendungszwecke aktualisiert und Übergangsfristen zur Umsetzung der Stoffbeschränkungen festgelegt. Die Ausnahmen betreffen in diesem Fall Blei und Cadmium.

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3. Akkreditierungsbeauftragter im BPA

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat zu Jahresbeginn einen "Akkreditierungsbeauftragten" im BPA ernannt. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1105) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Entzug von Akkreditierungen beim G20-Gipfel durch die Behörden des Bundes und Zusammenarbeit mit den Landesbehörden" (19/768), Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort ausführt, ist der Akkreditierungsbeauftragte "eine dauerhaft eingerichtete Stelle, die von einem hochrangigen Beamten und Volljuristen aus dem BPA besetzt wurde". Er arbeite in enger Abstimmung mit Ansprechpartnern im Bundesinnenministerium und den Sicherheitsbehörden zusammen.

Der Akkreditierungsbeauftragte ist laut Vorlage "im Akkreditierungsverfahren eine weitere Instanz zur Überprüfung etwaiger Sicherheitshinweise der Behörden". Er werde damit die "stets notwendige Abwägung der Pressefreiheit mit den Belangen der Sicherheit gewährleisten". und den Medienvertretern "als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, bei Großveranstaltungen auch vor Ort".

Den Angaben zufolge hat das BPA im Nachgang zum G20-Gipfel in Hamburg gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundeskriminalamt die Verfahren und Strukturen beim Akkreditierungsverfahren für Journalisten überprüft. Hilfreich in diesem Prozess seien auch Gespräche mit Vertretern von Journalistenverbänden und der Bundespressekonferenz gewesen.

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4. Standorte der Bundesbehörden

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung plant derzeit keine weiteren Verlegungen von Bundesbehörden in die neuen Bundesländer. Dies geht aus ihrer Antwort (19/1108) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/781) hervor, in der die Regierung über die Standorte der Bundesbehörden berichtet. Unter Bundesbehörden werden dabei das Bundeskanzleramt, die Bundesministerien, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie das Bundespresseamt einschließlich ihrer Geschäftsbereichsbehörden und Einrichtungen verstanden. Angaben zum Bundesnachrichtendienst, zum Bundesamt für Verfassungsschutz, zum Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst und zur Bundespolizei werden dem Bundestag laut Vorlage gesondert übermittelt.

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5. Unrechtmäßige Einreise

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die strafrechtliche Bewertung der unrechtmäßigen Einreise von Ausländern ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/1109) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion(19/799). Wie die Bundesregierung darin ausführt, ist nach Paragraf 95 Absatz 1 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes die unerlaubte Einreise von Ausländern in das Bundesgebiet strafbar. Nach Artikel 31 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention, die in Deutschland unmittelbar anwendbar sei, dürften jedoch keine Strafen gegen Flüchtlinge wegen ihrer unerlaubten Einreise verhängt werden. Auf diesen persönlichen Strafaufhebungsgrund habe der deutsche Gesetzgeber in Paragraf 95 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes ausdrücklich hingewiesen. Daher würden Flüchtlinge unter den Voraussetzungen des Artikel 31 Absatz 1 der Genfer Flüchtlingskonvention nicht wegen unerlaubter Einreise oder unerlaubtem Aufenthalts bestraft.

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6. Zahl unerlaubt eingereister Personen

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/STO) Durch die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden sind im vergangenen Jahr insgesamt 50.154 unerlaubt eingereiste Menschen festgestellt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1110) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/791) hervor. Danach wurden durch die genannten Behörden einschließlich der Bundespolizei " im Jahr 2017 insgesamt 10 265 Personen zurückgewiesen, die ohne gültiges Reisedokument/Visum/Aufenthaltstitel beziehungsweise im Besitz eines falschen beziehungsweise verfälschten Reisedokumentes/Visums/Aufenthaltstitels waren".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 148 - 14. März 2018 - 09.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2018

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