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BUNDESTAG/7057: Heute im Bundestag Nr. 205 - 03.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 205
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 3. April 2018, Redaktionsschluss: 12.30 Uhr

1. Mehr Angebote für psychisch Kranke
2. Umstrittenes Versandhandelsverbot
3. Vorgaben für die Arzneimittelwerbung
4. Alkoholverbrauch je Einwohner
5. EU-Reaktion auf Cyberangriffe
6. Rechtsterroristische Strukturen thematisiert
7. Programme zu Extremismusbekämpfung


1. Mehr Angebote für psychisch Kranke

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Versorgungslage für psychisch kranke Patienten hat sich nach Darstellung der Bundesregierung durch gesetzliche Reformen deutlich verbessert. Mit der seit April 2017 wirksam gewordenen veränderten Psychotherapierichtlinie seien neue Elemente in die Versorgung eingeführt worden, heißt es in der Antwort (19/1347) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1066) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Zu den neuen Angeboten zählten die psychotherapeutische Sprechstunde, die psychotherapeutische Akutbehandlung oder Hilfen zur Vermeidung von Rückfällen. Versicherte könnten sich zudem mit einer Überweisung zur fachärztlichen Versorgung an eine zentrale Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Dort müsse innerhalb einer Woche ein Behandlungstermin bei einem Facharzt in zumutbarer Entfernung vermittelt werden. Die Wartezeit auf den Termin dürfe im Regelfall vier Wochen nicht überschreiten.

Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seien vom 1. April 2017 bis Ende des Jahres 2017 insgesamt 67.929 berechtigte Vermittlungswünsche von Patienten an die Terminservicestellen gerichtet worden. In 59.359 Fällen seien die Patienten innerhalb von vier Wochen erfolgreich vermittelt worden. Das entspreche einer Quote von rund 87 Prozent.

Der neue Koalitionsvertrag sehe vor, dass die Terminservicestellen künftig unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar sein müssten.

Mit den gesetzlichen Regelungen zur Bedarfsplanung werde ein einheitlicher Rahmen zur Bestimmung der Arztzahlen definiert, die für eine bedarfsgerechte Versorgung benötigt würden. Es ist den Angaben zufolge gesetzlich vorgesehen, die Bedarfsplanung insgesamt zu überprüfen und anzupassen. Anpassungs- und Verbesserungsmöglichkeiten seien dabei insbesondere im Hinblick auf die psychotherapeutische Versorgung zu prüfen.

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2. Umstrittenes Versandhandelsverbot

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Ob das im Koalitionsvertrag enthaltene Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Medikamente umgesetzt wird, ist offenbar noch unklar. In der Antwort (19/1414) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1127) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es: "Der Meinungsbildungsprozess über die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist zu diesem Punkt noch nicht abgeschlossen."

Grundlage für die Meinungsbildung sei die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. Oktober 2016. Der EuGH hatte entschieden, dass die in Deutschland geltende Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente die ausländischen Versandapotheken benachteiligt und daher gegen EU-Recht verstößt. So werde ausländischen Apotheken über die Festpreise der Zugang zum deutschen Markt erschwert. Dieses Handelshemmnis sei nicht gerechtfertigt.

Eine mögliche Konsequenz aus dem Urteil wäre neben einem Versandhandelsverbot die Aufhebung der Preisbindung auch für rezeptpflichtige Arzneimittel.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, betreiben nur rund 150 der zum Ende des Jahres 2017 insgesamt 19.748 Apotheken in Deutschland selbst einen "ernstzunehmenden Versandhandel". Demnach verfügen 3.620 Apotheken über eine Versandhandelserlaubnis. Davon haben 1.272 Apotheken den Internethandel angezeigt. Nach Angaben des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) erwirtschaften die Apotheken nur ein bis zwei Prozent des Umsatzes mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch den Versand dieser Medikamente.

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3. Vorgaben für die Arzneimittelwerbung

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) In Deutschland und Europa ist die Werbung für Arzneimittel an Auflagen gebunden. Auf nationaler Ebene gelten die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG), auf europäischer Ebene einschlägige EU-Richtlinien, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1416) auf eine Kleine Anfrage (19/1135) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt.

Die Vorschriften gelten auch für Kinderarzneimittel. Das HWG enthält den Angaben zufolge eine Aufzählung von unzulässiger Publikumswerbung für Arzneimittel. Demnach ist etwa irreführende Werbung unzulässig, die insbesondere dann vorliege, wenn fälschlich der Eindruck erweckt werde, dass bei bestimmungsgemäßem oder längerem Gebrauch keine schädlichen Wirkungen einträten.

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4. Alkoholverbrauch je Einwohner

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland ist der Alkoholverbrauch je Einwohner von jeweils 9,9 Litern reinen Alkohols in den Jahren 2007 und 2008 auf jeweils 9,6 Liter reinen Alkohols in den Jahren 2014 und 2015 gesunken. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1228) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1016) hervor. Danach lag der Alkoholverbrauch je Einwohner auch in den Jahren 2010 und 2011 bei jeweils 9,6 Litern reinen Alkohols, während er in den Jahren 2009 sowie 2012 und 2013 jeweils 9,7 Liter betrug.

Der Verbrauch je Einwohner an Bier sank den Angaben zufolge von 111,8 Litern Fertigware im Jahr 2007 relativ kontinuierlich auf 105,9 im Jahr 2015. Der Verbrauch an Wein betrug laut Antwort im Jahr 2007 je Einwohner 20,6 Liter Fertigware und 20,5 im Jahr 2015, wobei der höchste Wert in dieser Zeitspanne im Jahr 2013 mit 21,1 Litern verzeichnet wurde und der niedrigste im Jahr 2009 mit 20,1 Litern. Bei Spirituosen bewegte sich der Verbrauch je Einwohner demnach in den Jahren 2008 bis 2015 zwischen jeweils 5,5 und 5,4 Litern Fertigware, nachdem er im Jahr 2007 noch bei 5,6 Litern gelegen hatte.

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5. EU-Reaktion auf Cyberangriffe

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Reaktion der EU auf Cyberangriffe" thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/1419). Darin erkundigt sie sich danach, welche neuen Kapazitäten die Europäische Union aus Sicht der Bundesregierung zur "Enttarnung, Rückverfolgbarkeit und Verfolgung von Cyberkriminellen" entwickeln sollte. Auch will sie unter anderem wissen, welche Rolle eine "EU-Agentur für Cybersicherheit" aus Sicht der Bundesregierung hinsichtlich der Abwehrfähigkeit und Reaktion der EU auf Cyberangriffe übernehmen sollte.

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6. Rechtsterroristische Strukturen thematisiert

Inneres/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der aktuellen Zahl der Gefährder in Deutschland "im Bereich Rechtsextremismus/Rechtsmotivation" erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/1433). Auch möchte sie unter anderem erfahren, wie hoch die Bundesregierung das Personenpotential im Bereich des Rechtsterrorismus beziehungsweise "bei terroristisch orientierten Reichsbürgern/Selbstverwaltern, Hooligans, Rockern und ähnlichen Gruppen" veranschlagt.

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7. Programme zu Extremismusbekämpfung

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Mit den Förderrichtlinien bei Bundesprogrammen zur Extremismusbekämpfung befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/1290). Wie die Fraktion darin darlegt, unterstützt die Bundesregierung mit verschiedenen Programmen gesellschaftliche Initiativen in ihrem Engagement gegen Rechtsextremismus. Gegenstand der Förderrichtlinien sei dabei die Verpflichtung der Empfänger dieser Förderung, "dass extremistische Organisationen oder Personen, die nicht Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten, keine direkte oder indirekte Förderung zuteilwerden darf."

Weiter führt die Fraktion aus, dass sich die Frage stelle, "ob es in der praktischen Wirkung der geltenden Regelung effektive Unterschiede zur Wirkung der sogenannten ,Extremismusklausel' gibt, die von 2011 bis 2014 angewendet wurde". Seinerzeit seien Organisationen und Personen darauf verpflichtet worden, eine Erklärung zu unterzeichnen, "die ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung umfasste sowie die Zusage, dass ,keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projekts' beauftragt würden, von denen bekannt sei oder davon ausgegangen werden müsse, dass sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigten".

Wissen wollen die Abgeordneten, welche Organisationen und Personen durch die Bundesprogramme "Zusammenhalt durch Teilhabe", "Initiative Demokratie stärken" und "Toleranz fördern - Kompetenz stärken" auf Grundlage der geltenden Förderrichtlinie gefördert wurden beziehungsweise werden. Auch fragen sie unter anderem danach, welche Organisationen und Personen durch diese Bundesprogramme während der Geltung der sogenannten "Extremismusklausel" gefördert wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 205 - 03. April 2018 - 12.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. April 2018

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