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BUNDESTAG/7069: Heute im Bundestag Nr. 217 - 06.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 217
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 6. April 2018, Redaktionsschluss: 12.10 Uhr

1. Öffentliche Anhörung zum Wolf
2. Unterschiedliche Pflegebeiträge rechtens
3. Elektronische Beweismittel
4. Transparenz von Vergleichsportalen
5. Grenzkontrollen im Saarland


1. Öffentliche Anhörung zum Wolf

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Der Umgang mit dem Wolf in Deutschland ist am Mittwoch, 18. April 2018, Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Ab 10.30 Uhr werden die geladenen Sachverständigen Stellung zu Anträgen der Fraktionen von AfD (19/594), FDP (19/584), Die Linke (19/581) und Bündnis 90/Die Grünen (19/589) nehmen. Die Anhörung findet im Anhörungssaal (3.101) im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus statt.

Gäste können sich unter Angabe von Name, Vorname und Geburtstag bis zum Vortag der Sitzung, 16 Uhr, per E-Mail an umweltausschuss@bundestag.de anmelden.

Die Sachverständigen sind Dr. Nicole von Wurmb-Schwark (ForGen - Forensische Genetik und Rechtsmedizin in Hamburg am Institut für Hämatopathologie Hamburg), Eberhard Hartelt (Deutscher Bauernverband), Helmut Dammann-Tamke, MdL (Deutscher Jagdverband), Ilka Reinhardt (LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland), Prof. Dr. Wolfgang Köck (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung), Wernher Gerhards (Verein Sicherheit und Artenschutz), Hilmar Freiherr von Münchhausen (Deutsche Wildtier Stiftung), Frank Hahnel (Arbeitsgemeinschaft Herdenschutzhunde) und Andreas Schenk (Bundesverband Berufsschäfer).

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2. Unterschiedliche Pflegebeiträge rechtens

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die unterschiedlichen Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Kinderlose und Versicherte mit Kindern sind nach Ansicht der Bundesregierung rechtens. Mit dem Kinderberücksichtigungsgesetz von 2004 habe der Gesetzgeber die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2001 umgesetzt, heißt es in der Antwort (19/1478) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (19/1197) der AfD-Fraktion.

Das Bundesverfassungsgericht habe dem Gesetzgeber bei der Reform einen weiten Gestaltungsspielraum eingeräumt. Ziel der Neuregelung sei es gewesen, die Vorgaben des Gerichts mit wenig Aufwand für die Versicherten und Pflegekassen umzusetzen.

Kinderlose Versicherte, die das 23. Lebensjahr vollendet hätten, zahlten seit 2005 einen Beitragszuschlag von 0,25 Prozentpunkten. Kinderlose Versicherte, die vor dem 1. Januar 1940 geboren wurden, seien von dem Zuschlag ausgenommen.

Eine Motivforschung, weshalb jemand keine Kinder habe, finde nicht statt. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung habe sich der Gesetzgeber für eine feste Altersgrenze von 23 Jahren entschieden, die sich an der beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung orientiere.

Vom Bundesverfassungsgericht überprüft werde derzeit die Regelung, wonach Eltern von mehreren Kindern in gleicher Weise zu Beiträgen herangezogen werden wie Versicherte mit nur einem Kind.

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3. Elektronische Beweismittel

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Ausarbeitung des Legislativvorschlags der Europäischen Kommission zum Thema "elektronische Beweismittel" dauert wegen der erforderlichen Wahrung des hohen Grundrechtsschutzniveaus länger als geplant. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/1493) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/1186) hervor. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, warum sich der für Anfang dieses Jahres angekündigte Legislativvorschlag verspätet und ob es eventuell strittige Fragen gegeben hat. Der Vorschlag zielt auf praktische und gesetzgeberische Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu "elektronischen Beweismitteln". Von Interesse sind dabei Inhalts- und Verkehrsdaten, die von Internetanbietern außerhalb des ermittelnden EU-Mitgliedsstaates gespeichert oder von einem US-Dienstleistungserbringer auf dem Gebiet der Europäischen Union verarbeitet werden.

Wie die Bundesregierung schreibt, nimmt die Ausarbeitung nach Angaben der Europäischen Kommission deswegen mehr Zeit in Anspruch, "weil die Belange einer effizienten Strafrechtspflege mit einem hohen Grundrechtsschutzniveau in Einklang zu bringen seien und dies eine besonders sorgfältige und durchdachte Herangehensweise erfordere". Die Bundesregierung habe im Rahmen der bisherigen Diskussion auf EU-Ebene vor allem darauf hingewiesen, dass zur Wahrung des geltenden Grundrechtsschutzniveaus die grenzüberschreitende Datenherausgabe durch inländische Diensteanbieter zumindest denselben strafprozessualen Voraussetzungen genügen müsste wie rein inländische Datenherausgaben. Zu Einzelheiten dauere die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch an.

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4. Transparenz von Vergleichsportalen

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Entwurf einer Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV) ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/1466). Die Abgeordneten wollen wissen, wann die Verordnung in Kraft treten soll, wie Provisionen ausgewiesen werden sollen und wie sichergestellt werden kann, dass zertifizierte Vergleichsportale über aktuelle Daten verfügen können. In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage stellt die Fraktion fest, dass Vergleichsportale für Zahlungskonten für die Verbraucherinnen und Verbraucher immer wichtiger werden.

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5. Grenzkontrollen im Saarland

Inneres, Bau und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, mit welchen Mitteln "die Einreise an den saarländischen Grenzen zu Frankreich und Luxemburg derzeit mit dem Ziel der Verhinderung illegaler Einreise" kontrolliert wird. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/1498) danach, wie viele Bundespolizisten nach Kenntnis der Bundesregierung an den Außengrenzen des Saarlandes aktuell im Einsatz sind. Ferner fragt sie unter anderem, ob die Bundesregierung beabsichtigt, dauerhafte Grenzkontrollen an den Grenzen des Saarlandes zu Frankreich und Luxemburg einzuführen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 217 - 06. April 2018 - 12.10 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. April 2018

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