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BUNDESTAG/7099: Heute im Bundestag Nr. 248 - 19.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 248
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 19. April 2018, Redaktionsschluss: 13.05 Uhr

1. Linke: Ersatzfreiheitsstrafe aufheben
2. Digitaler Hausfriedensbruch
3. Kammern für internationale Handelssachen


1. Linke: Ersatzfreiheitsstrafe aufheben

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Fraktion Die Linke hat den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Ersatzfreiheitsstrafe (19/1689) vorgelegt. Die entsprechenden Regelungen zur Ersatzfreiheitsstrafe im Strafgesetzbuch (StGB) sollen demnach ersatzlos gestrichen werden. Durch eine neue bundesgesetzliche Regelung solle die gemeinnützige Arbeit zur Abwendung der Pfändung gestärkt werden.

Die Ersatzfreiheitsstrafe im deutschen Strafrecht (Paragraf 43 StGB) sei in ihrer aktuellen Konzeption und ihrer praktischen Anwendung ein Instrument der Diskriminierung von einkommens- und vermögensschwachen Menschen, die häufig am Existenzminimum leben, heißt es im Entwurf. In der heutigen Rechtspraxis sei es anerkannt, dass Strafe kein Selbstzweck sein darf. Daher seien sämtliche Strafzwecke wie Resozialisierung, Schuldausgleich und Prävention in ein "ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen" (Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 21. 6. 1977 - 1 BvL 14/76). In diesem Zusammenhang habe der Staat die Voraussetzungen und Grenzen des Strafens stets zu prüfen. Strafe, insbesondere die freiheitsentziehende Bestrafung für ein begangenes Unrecht, komme nur dann in Betracht, wenn andere Mittel nicht hinreichend wirksam sind. Das sei Ausfluss des Ultima-Ratio-Prinzips des deutschen Strafrechts.

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2. Digitaler Hausfriedensbruch

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Der Bundesrat hat den Entwurf eines Gesetzes (19/1716) vorgelegt, mit dem die unbefugte Benutzung informationstechnischer Systeme unter Strafe gestellt wird. Danach sollen zur Erreichung eines angemessenen Schutzniveaus für die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme die Rechtsgedanken der Paragrafen 123 und 248b des Strafgesetzbuches (StGB) in die digitale Welt übertragen und ein neuer Paragraf 202e geschaffen werden. IT-Systeme seien mindestens ebenso schutzwürdig wie das Hausrecht und wie das ausschließliche Benutzungsrecht an Fahrzeugen. Derzeit seien sogar Fahrräder besser geschützt als Computer mit höchstpersönlichen Daten. Die Gefahr für die Allgemeinheit, die von unbefugt genutzten informationstechnischen Systemen ausgeht, sei hoch. Es sei daher die Aufgabe auch des Strafrechts, den lückenlosen Schutz des bedeutsamen Grundrechts auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme sicherzustellen.

Zurzeit geht man davon aus, so der Entwurf, dass bis zu 40 Prozent aller internetfähigen informationstechnischen Systeme in Deutschland mit Schadsoftware verseucht sind und damit potentielle Bots, also durch Dritte unerkannt fernsteuerbaren Computer, darstellen. Die Gefahren von Botnetzen lägen aber nicht nur in ihrem möglichen Einsatz zur Durchführung von Internet-Angriffen. Sie stellten gleichzeitig eine der wichtigsten Täterinfrastrukturen im Bereich der Cyberkriminalität dar. Sie würden genutzt zum Versenden von Spam-Emails, zur Begehung von Betrug im Onlinebanking oder zur Verschleierung des Standortes von Servern mit kriminellen Inhalten.

Zudem fänden gezielte Cyberangriffe auf mit dem Internet verbundene Kritische Infrastrukturen, also Einrichtungen wie große Industrieanlagen, Elektrizitätswerke, Staudämme, Anlagen der Wasserversorgung oder Telekommunikationsanlagen, statt, die diese beschädigen, empfindlich stören oder unbrauchbar machen sollen. Die bekanntesten Fälle in jüngster Zeit waren die Internet-Angriffe auf den Deutschen Bundestag in 2015, auf ein deutsches Stahlwerk in 2014, bei dem ein Hochofen beschädigt wurde, sowie die Attacken auf den französischen Sender TV5 und die belgische Zeitung Le Soir in 2015. Die letzten beiden Begebenheiten zeigten, dass sich auch Terroristen dieses Mittels bedienen.

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3. Kammern für internationale Handelssachen

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/mwo) Die Einrichtung von Kammern für internationale Handelssachen bei den Landgerichten, vor denen Rechtsstreitigkeiten in englischer Sprache geführt werden können, sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates (19/1717) vor. Darin heißt es, dass der Gerichtsstandort Deutschland darunter leide, dass im Gerichtsverfassungsgesetz immer noch nur Deutsch als Gerichtssprache bestimmt ist. Ausländische Vertragspartner und Prozessparteien schreckten davor zurück, in einer fremden, für sie nur im Wege der U?bersetzung indirekt verständlichen Sprache vor einem deutschen Gericht zu verhandeln. Das habe Auswirkungen nicht nur auf die Wahl des Gerichtsstandes, sondern auch auf die Frage der Rechtswahl. Das deutsche Recht werde trotz seiner Vorzüge kaum gewählt, wenn als Gerichtsstand ein Gericht in einem anderen Staat vereinbart ist, vor dem in englischer Sprache als "lingua franca" des internationalen Wirtschaftsverkehrs verhandelt werden kann. Die Begrenzung der Gerichtssprache auf Deutsch trage damit dazu bei, dass bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten entweder im Ausland oder vor Schiedsgerichten ausgetragen werden - zum Nachteil des Gerichtsstandortes Deutschland und deutscher Unternehmen. Der Gerichtsstandort Deutschland werde durch die Einführung von Englisch als Gerichtssprache in hohem Maße an Attraktivität gewinnen, heißt es weiter in dem Entwurf.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 248 - 19. April 2018 - 13.05 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. April 2018

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