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BUNDESTAG/7115: Heute im Bundestag Nr. 264 - 25.04.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 264
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 25. April 2018, Redaktionsschluss: 13.30 Uhr

1. Situation in Tschernobyl im Fokus
2. AfD-Vorlage zu Gefährdern abgelehnt
3. Chancen für europäische Recycler


1. Situation in Tschernobyl im Fokus

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/SCR) Mit der Situation rund um das havarierte Atomkraftwerk Tschernobyl in der Ukraine haben sich am Mittwochmittag die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit befasst. Dem öffentlichen Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzung lagen ein Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie ein Bericht der Ausschussvorsitzenden Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) zugrunde. Kotting-Uhl hatte die Unglücksregion Anfang April besucht. Am Donnerstag, 26. April, jährt sich die Reaktorkatastrophe zum 32. Mal.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD), berichtete über Verzögerungen bei den Arbeiten an der neuen Schutzhülle (New Safe Confinement), die den verunglückten Block 4 des Kraftwerkes abschirmen soll. Aufgrund eines hohen Strahlungsniveaus in einem Teilgebiet um den Reaktor könne dort nur zeitlich eingeschränkt gearbeitet werden. Die Fertigstellung werde nun für Ende 2018 erwartet, sagte die Staatssekretärin. Beim Bau des Brennelementezwischenlagers würden "gute Fortschritte" erzielt, es gebe aber auch bei diesem Projekt Verzögerungen. Ob der avisierte Abschluss der Arbeit Anfang 2019 zu halten sei, sei aktuell unklar. Die Finanzierung der Arbeiten in Tschernobyl sei nach aktuellem Stand gesichert. Die Ukraine habe ausstehende Beiträge überwiesen, berichtete die Sozialdemokratin.

Kotting-Uhl ging in ihrem Bericht unter anderem auf die wirtschaftliche Verwertung der Sperrzone rund um das havarierte Kraftwerk ein. So floriere der Tourismus und solle auch noch ausgebaut werden. Zudem vermutet sie, dass das Gebiet auch als Atommüllzentrum etabliert werden soll. So seien Endlager für schwach- und mittelradioaktiven sowie ein Zwischenlager für hochradioaktiven Abfall geplant. Allerdings gebe es noch keine Planungen für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in dem Land. Die Ukraine wolle zunächst die Erfahrungen in Deutschland und den skandinavischen Ländern abwarten, berichtete Kotting-Uhl. Weiterhin plane ein Konsortium eine Solaranlage mit 1,2 Gigawatt Leistung in Tschernobyl aufzubauen. Von Vorteil sei, dass vor Ort die Infrastruktur, etwa Leitungen und Strommasten, schon vorhanden sei. An dem Projekt gebe es innerhalb der Ukraine Kritik von Nichtregierungsorganisationen, die eine dezentrale Versorgung befürworten würden, führte die Grünen-Abgeordnete aus.

Kritik äußerte Kotting-Uhl an den unzureichenden Entschädigungszahlungen an die Betroffenen der Katastrophe. Diese würden nicht im gesetzlich vorgesehenen Umfang geleistet. Ebenfalls kritisch betrachtete die Grünen-Politikerin die Energiepolitik die Ukraine, die weiter auf Atomkraft setze. Die EU-Kommission unterstütze diese Politik etwa durch Kredite für Sicherheitsmaßnahmen, um Laufzeitverlängerungen für die ukrainischen Atomkraftwerke zu ermöglichen, betonte Kotting-Uhl.

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2. AfD-Vorlage zu Gefährdern abgelehnt

Inneres, Bau und Heimat/Ausschuss

Berlin: (hib/STO) Der Innenausschuss hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion "zum Schutz der Bevölkerung vor ausländischen Gefährdern" (19/931) sowie einen AfD-Antrag zur Kompetenzverteiligung im Bereich der Gefahrenabwehr (19/932) mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Dem Gesetzentwurf zufolge soll eine Meldepflicht für Ausländer eingeführt werden, gegen die entweder eine Ausweisungsverfügung oder eine Abschiebungsanordnung besteht. Zugleich soll laut Vorlage die richterliche Anordnung einer Haft ermöglicht werden für den Fall, "dass die gesetzlichen Meldepflichten und das Verbot sozialer Kontakte und die Nutzung bestimmter Kommunikationsmittel oder -dienste" unzureichend erscheinen. Diese Haft solle bei weiter bestehender Gefährdung andauern, bis die Ausweisung vollzogen wurde.

Auch soll nach dem Willen der Fraktion während eines laufenden Asylverfahrens bei Ausländern, "von denen eine erhebliche Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter ausgeht", die Anordnung der Haft ermöglicht werden, "die solange andauert, wie die Gefahr besteht". Ferner will die AfD der zuständigen Behörde die Möglichkeit eröffnen, "bereits im Falle des Vorliegens jedweder Gefahr für die innere Sicherheit oder für Leib und Leben Dritter" eine räumliche Beschränkung anzuordnen.

In dem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, "mit den Bundesländern in Verhandlungen über eine Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts zu treten". In der Vorlage verweist die Fraktion darauf, dass die Länder gemäß Grundgesetz-Artikel 70 für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig seien. Damit fehle es dem Bund für diese Zwecke "ausdrücklich an einer Gesetzgebungskompetenz". Diese Regelung führe dazu, dass eine effiziente Terrorbekämpfung unmöglich sei. Insofern bedürfe es einer "Zuständigkeit des Bundes für eine effiziente Terrorbekämpfung im Bereich des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts".

Die AfD-Fraktion machte im Ausschuss deutlich, mit den Vorlagen die Sicherheitslage der Bevölkerung verbessern zu wollen. Bei der Abwägung zwischen Freiheitsinteressen sogenannter Gefährder und den Sicherheitsinteressen der Bevölkerung sei zugunsten der Bevölkerung zu entscheiden.

Die CDU/CSU-Fraktion kritisierte den Vorschlag als verfassungswidrig. Sie sprach sich zugleich dafür aus, in das geplante Musterpolizeigesetz die Möglichkeit der Präventivhaft aufzunehmen. Auch seien mehr Abschiebehaftplätze erforderlich.

Die SPD-Fraktion brachte gleichfalls verfassungsrechtliche Bedenken vor. Zugleich wandte sie sich gegen den vorgeschlagenen "Eingriff" in die Sicherheitsarchitektur. Zudem hielt sie der AfD-Fraktion "handwerklich schlechte" Arbeit vor.

Die FDP-Fraktion bemängelte, dass der Gesetzentwurf für die Betroffenen auf eine "Unendlichkeitshaft" hinauslaufen würde. Auch würden Fragen der Sicherheitsarchitektur allein durch eine Verschiebung von Kompetenzen nicht gelöst.

Die Fraktion Die Linke nannte die Vorlagen "absolut dilettantisch" und warnte vor einem "Sonderrecht" für Ausländer. Sie verwies zudem darauf, dass sich der Untersuchungsausschuss zum "Fall Amri" auch mit Fragen der Bund-Länder-Koordination befassen werde.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen plädierte ebenfalls dafür, die Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses abzuwarten. Sie wies zugleich die Problembeschreibung der AfD als falsch zurück und wandte sie sich dagegen, Sicherheitspolitik über das Aufenthaltsrecht zu betreiben.

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3. Chancen für europäische Recycler

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung sieht in Folge verschärfter Importbestimmungen für Plastikabfälle in China Chancen für deutsche und europäische Recycler. Sie seien bisher häufig nicht in der Lage gewesen, die von chinesischen Importeuren gebotenen Preise zu überbieten. In der Folge der Importrestriktionen seien die Preise inzwischen aber offenbar deutlich gefallen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/1603) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1387). Laut Darstellung der Bundesregierung handelt es sich nicht um ein "Importstopp", wie die FDP-Fraktion geschrieben hatte. Vielmehr seien seitens China zusätzliche Anforderungen an die Qualität von Kunststoffabfällen gestellt worden. Dadurch könnten derzeit Teile der Export von Deutschland nicht stattfinden, schreibt die Bundesregierung. Erkenntnisse darüber, aus welchen Unternehmen welche Mengen dieser Kunststoffe stammen, liegen der Bundesregierung laut Antwort nicht vor.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 264 - 25. April 2018 - 13.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2018

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