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BUNDESTAG/7253: Heute im Bundestag Nr. 403 - 13.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 403
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Juni 2018, Redaktionsschluss: 12.54 Uhr

1. Krankenhäuser klagen über Bürokratie
2. Etatberatungen zu Bildung und Forschung
3. Differenziertes Echo zur Atom-Novelle
4. Linke fragt nach Euro Hawk-Drohne
5. Linke fragt nach Nato-Kommandostruktur


1. Krankenhäuser klagen über Bürokratie

Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Die Krankenhäuser leiden nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) unter einer überbordenden Bürokratie. Der "gigantische Aufwand" für die Dokumentationspflichten, etwa in der Pflege, werde von Mitarbeitern auch als Zeichen des Misstrauens gewertet, sagte DKG-Präsident Gerald Gaß am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Die Mitarbeiter wollten für ihre Arbeit jedoch anerkannt werden und sich nicht ständig rechtfertigen müssen, sagte Gaß. Ein Pflegearbeitstag beinhalte bis zu drei Stunden für die Dokumentation. Es gebe Tausende zu beachtende Vorgaben mit "unendlichen Prüfungsoptionen". Das könne man hinterfragen, sagte der Klinikmanager. In Krankenhäusern würden eigene Dokumentationsassistenten eingesetzt und Softwareexperten, um die bürokratischen Vorgaben umsetzen zu können. Gaß warb dafür , hier "einen Schritt zurückzutreten".

Die von der Koalition geplante Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen (DRG) wird von der DKG begrüßt. Allerdings wies Gaß darauf hin, dass die Umsetzung "komplex" sei und einen Paradigmenwechsel darstelle. In der Folge entstehe eine stärkerer Wettbewerb der Kliniken um Pflegekräfte, das könne auch Verwerfungen mit sich bringen.

Da es künftig beim Pflegepersonal eine Selbstkostendeckung gebe und die Kliniken daher keinen Anlass mehr hätten, am Personal zu sparen, stelle sich auch die Frage, ob das Konzept der Pflegepersonaluntergrenzen weiter verfolgt werden sollte, zumal auch dies mit einem hohen Dokumentationsaufwand verbunden sei.

Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurden der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die DKG und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) damit beauftragt, verbindliche Personaluntergrenzen für sogenannte pflegesensitive Bereiche in Kliniken zu entwickeln. Bis Ende Juni sollen die Festlegungen stehen, die dann zum 1. Januar 2019 umgesetzt werden könnten.

Zwischenzeitlich hat die neue Koalition beschlossen, die Personaluntergrenzen auf alle Krankenhausbereiche auszuweiten. Gaß wies darauf hin, dass auch andere Versorgungsbereiche wie die Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie und die Hebammen nicht aus dem Blick geraten dürften.

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2. Etatberatungen zu Bildung und Forschung

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss

Berlin: (hib/ROL) Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (19/1700) stimmten am Mittwochmorgen im Ausschuss für Bildung und Forschung die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD zu, die Opposition aus AfD, FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnte diesen ab. Laut des Entwurfs (Einzelplan 30) soll der damit angenommene Etat für Bildung und Forschung 2018 leicht auf 17,59 Milliarden (2017: 17,65 Milliarden) Euro sinken. Das war von der Bundesregierung schon zuvor mit dem Ende der doppelten Abiturjahrgänge begründet worden.

Der Vertreter der CDU/CSU zeigte sich ob der Sprache mancher Änderungsanträge von AfD und der Linken "überrascht". Er zitierte aus dem Antrag-1 der AfD zur "gesellschaftlichen Nachhaltigkeit". Die AfD schreibt unter anderem: "Das Projekt ist ideologisch überfrachtet....Viele der geförderten Projekte zielen ab auf eine Indoktrination der Lernenden". Der Abgeordnete der Union machte klar, dass es im Bundestag bei Haushaltsänderungsanträgen zuvor eine derartige Polemik nicht gegeben habe und forderte die AfD auf, sich bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen 2019 sachlicher zu äußern. Aber auch über den Antrag der Linken zur Einrichtung eines Rudi-Dutschke-Stipendiums zu Lasten des Deutschlandstipendiums sei er "schier baff" gewesen. Zu Anträgen der FDP und Bündnis90/Die Grünen sagte er, dass das Ziel, die berufliche Bildung zu stärken auch von der Union geteilt werde.

Das hier "geübte Verfahren", das auch im Plenum versucht werde, "die rechte und die linke Seite gegeneinander auszuspielen", damit sich CDU/CSU "als staatstragend in der Mitte" darstellen könnten, sei durchschaubar, stellte der Vertreter der AfD fest. Es habe eine Linksverschiebung der Union gegeben und viele Etats, die nun von der CDU/CSU im Haushaltsentwurf durchgewunken werden, wären bei den Vorgängern der Union, die noch konservativ gewesen seien, nicht durchgekommen. Er verwahrte sich gegen den Vorwurf, dass die Mehrheit der AfD-Anträge ideologisch konnotiert seien, konstatierte aber gleichwohl, das es natürlich dennoch ideologische Implikationen gebe. Der AfD-Abgeordnete sagte: "Bildung hat immer etwas mit Befreiung und nicht mit Indoktrination zu tun."

Der Vertreter der SPD warb dafür, dem Haushalt 2018 zuzustimmen. Bildung und Forschung bleibe ein Schwerpunkt im Haushalt, es sei ein hoher Sockel und für 2019 würden bereits neue Anreize gesetzt. Unter anderem nannte er den Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs und hob die 1000 Tenure-Track-Professuren hervor, die klare Karrierewege eröffnen würden. Zur AfD sagte er, die Fraktion hätte nicht verstanden, dass Forschung international sei und warf den Abgeordneten vor, eine Klimaverleugnungsposition vorgelegt zu haben.

Der Haushaltsplan 2018 zeige nicht, dass man sich auf die Zukunft vorbereite, kritisierte die Vertreterin der FDP. Es sei vielmehr lediglich die Handschrift des "weiter so". Gerade auch beim DigitalPakt Schule ginge alles viel zu langsam. Zudem bemängelte die Vertreterin der FDP, dass alle Änderungsanträge - bis auf die der FDP - en block abgestimmt werden würden. Sie hob hervor, dass die FDP im Änderungsantrag der Grünen zu Sprunginnovationen interessante Ansätze gefunden habe.

Die Linke kritisierte, dass die Regierungskoalitionen aus CDU/CSU und SPD ihre Änderungsanträge gar nicht erst dem Bildungsausschuss vorgelegt hätten, sondern sie im Finanzausschuss verstecken würden. Die Vertreterin der Linken hob unter anderem ihren Antrag für die Ausbildung von Erziehern in der frühkindlichen Bildung hervor, da für die Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr ein erheblicher zusätzlicher Personalbedarf bestehe. Die Linke hatte zudem Anträge unter anderem zur Erhöhung des BAföG und zum Hochschulpakt 2020 vorgelegt. Laut Statistischem Bundesamt seien im Jahr 2010 noch 7110 Euro pro Student ausgegeben worden, nun seien es lediglich 6500 Euro.

Der Vertreter der Grünen stellte fest, dass man beim Haushalt 2018 nach einer "Expansionsphase" in eine "Stagnationsphase" rutsche und sagte: "Wir halten das Bildungssystem nach wie vor für strukturell unterfinanziert." Er zeigte sich zudem verwundert darüber, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wie auch die neue Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) die Berufliche Bildung als ein Schwerpunkt genannt hätten, sich aber im Haushalt dazu keine neuen nennenswerten Ansätze fänden. Die Grünen hatten unter anderem zu Berufsschulen, zum Studenten- und Wissenschaftleraustausch und zum BAföG Anträge vorgelegt. Alle Änderungsanträge aller Oppositionsparteien wurden sämtlich sowohl von der CDU/CSU und SPD wie auch von AfD, FDP, der Linken und den Grünen abgelehnt. Lediglich Bündnis 90/Die Grünen und die Linke enthielten sich jeweils gegenseitig bei ihren Anträgen.

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3. Differenziertes Echo zur Atom-Novelle

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Anhörung

Berlin: (hib/SCR) Der von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf zur 16. Änderung des Atomgesetzes (19/2508, 19/2631) ist bei einer Öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf ein differenziertes Echo der eingeladenen Juristen gestoßen. Mit dem Entwurf soll ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von Dezember 2016 umgesetzt werden, das den Energieunternehmen in bestimmten Fällen einen Ausgleichsanspruch in Folge des Atomausstieges von 2011 zugesprochen hatte. Zum einen sollen laut Gesetzentwurf demnach bestimmte frustrierte Investitionen der Atomkraftwerksbetreiber ausgleichsfähig sein, zum anderen nicht mehr verwertbare Strommengen, die den Kernkraftwerken Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich zugewiesen wurden.

Rechtsanwalt Marc Ruttloff sprach von einer "angemessenen Umsetzung" der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es bedürfe aber sowohl in Bezug auf die frustrierten Investitionen als auch bei der Frage der Höhe der Entschädigungsansprüche einer verfassungskonformen Rechtsanwendung. Ruttloff argumentierte, dass sich der Ausgleich für gegebenenfalls nicht mehr verwert- und vermarktbare Strommengen auf die Strompreise von 2011, als das beklagte 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes in Kraft trat, und nicht auf Durchschnittspreise beziehen müsse. "Es gehört zu den allgemeinen verfassungsrechtlichen Grundsätzen, dass für die Bemessung eines Entschädigungsanspruchs der Zeitpunkt des Grundrechtseingriffs ausschlaggebend ist", begründete Ruttloff in seiner schriftlichen Stellungnahme.

Eine andere Auffassung vertrat in der Anhörung Christoph Möllers (Humboldt-Universität zu Berlin). Es handle sich eben nicht um eine Entschädigung, sondern um eine Kompensation. Entsprechend sei der von Ruttloff angeführte Eingriffsmoment für die Höhe des möglichen finanziellen Ausgleichs nicht relevant. Möllers sagte mit Bezug auf den Gesetzentwurf, es bestehe vielmehr das Potential einer Überkompensation, die verhindert werden müsse. Dazu schlug der Rechtswissenschaftler vor, einerseits die Anspruchsberechtigten - RWE und Vattenfall - klar im Gesetz zu benennen sowie den Ausgleichsanspruch für die Reststrommengen des Kernkraftwerks Brunsbüttel zu streichen. Für dieses Kraftwerk sei eine Kompensation dem Urteil nach nicht geboten. Zudem empfahl Möllers, die kompensationsfähige Strommenge im Gesetz explizit zu nennen.

Ähnlich äußerte sich Olaf Däuper. Der Rechtsanwalt problematisierte zudem das Verwaltungsverfahren, in dem der Ausgleichsanspruch für nicht verwertbare Strommengen berechnet werden soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Konzerne sich "ernsthaft" darum bemühen müssen, ihre in ihren Kraftwerken nicht mehr verwertbaren Strommengen "zu angemessenen Bedingungen" zu vermarkten und so auf andere Kraftwerke zu übertragen. Für nicht übertragene Strommengen soll dann nach Abschalten der letzten Kernkraftwerke spätestens zum 31. Dezember 2022 ein Ausgleich erfolgen. Kritisch, so Däuper, sei dieses Verfahren, weil die Anspruchsberechtigten erst dann erfahren würden, ob die möglichen Bedingungen der Übertragung angemessen waren oder nicht - und entsprechend ein Ausgleichsanspruch besteht oder nicht. Dies könne zu weiteren Rechtsstreitigkeiten führen, sagte Däuper, und schlug vor, den Anspruchsberechtigten die Möglichkeit einzuräumen, Angebote schon frühzeitig auf ihre Angemessenheit prüfen zu lassen. Ähnlich argumentierte auch Markus Ludwigs (Julius-Maximilians-Universität Würzburg). Ludwigs forderte zudem, in dem Gesetz auch die Grundlage für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag aufzunehmen.

Georg Hermes (Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main) kritisierte, dass die Vorgaben des Gerichts zwar korrekt umgesetzt würden, Spielräume aber ungenutzt blieben. Der Entwurf liefe energiepolitischen Zielen zuwider, da die Obliegenheit zur Vermarktung der Reststrommengen das Ziel einer möglichst frühen Abschaltung der Kernkraftwerke unterminiere. Haushaltspolitisch sei der Entwurf auch nicht zufriedenstellend, da der Ausgleichsanspruch "sehr großzügig" gestaltet sei. Hermes schlug vor, einen Gemeinwohlabschlag vorzusehen, um die möglichen Ausgleichszahlungen gering zu halten.

Grundsätzlich unterschiedliche energiepolitische Ansichten und Forderungen stellten Götz Ruprecht (Institut für Festkörper-Kernphysik) und Thorben Becker (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)) in den Raum. Ruprecht widersprach der Annahme, dass Kernkraft eine Risikotechnologie sei. Er schlug vor, statt auf Ausgleichszahlungen auf eine Verlängerung der Laufzeiten der Atomkraftwerke zu setzen. Damit entstünden keine Kosten für die Steuerzahler, die Emissionen fielen geringer aus und der Strom bliebe länger billig.

Becker hingegen betonte, dass Atomkraftwerke ein Sicherheitsrisiko seien und es auch in Deutschland jederzeit zu einem großen Unfall in einem Atomkraftwerk kommen könne. Er forderte mit Blick auf den Gesetzentwurf, auf Strommengenübertragungen insbesondere in Netzausbaugebiete zu verzichten und diese zu untersagen.

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4. Linke fragt nach Euro Hawk-Drohne

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion fordert Informationen über das gestoppte Drohnenprojekt Euro Hawk einschließlich des von Airbus Defence and Space entwickelten Aufklärungssystem Isis. In einer Kleinen Anfrage (19/2502) will sie unter anderem wissen, welche Optionen für die Verwertung des Gesamtsystems das Verteidigungsministerium untersucht hat und welche es favorisiert. Zudem will die Fraktion erfahren welche Komponenten auch einzeln verkauft werden könnten und welche Staaten als potenzielle Käufer kontaktiert wurden.

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5. Linke fragt nach Nato-Kommandostruktur

Verteidigung/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/AW) Die Linksfraktion verlangt Auskunft über das geplante neue Joint Support and Enabling Command (JSEC) der Nato, das für die Logistik in Europa verantwortlich sein soll. In einer Kleinen Anfrage (19/2585) will sie unter anderem wissen, wie viele Soldaten und zivile Mitarbeiter dauerhaft im JSEC stationiert werden sollen und welche Einheit der Bundeswehr für den Betrieb des Kommandos vorgesehen ist. Zudem möchte sie erfahren, aus welchen Gründen sich die Bundesregierung für Ulm als Standort des Kommandos ausgesprochen hat.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 403 - 13. Juni 2018 - 12.54 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2018

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