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BUNDESTAG/7258: Heute im Bundestag Nr. 408 - 13.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 408
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. Juni 2018, Redaktionsschluss: 16.30 Uhr

1. Klage-Gesetzentwurf passiert Ausschuss
2. Regierung: Projekte in Kamerun fortführen
3. Grüne fordern Ablehnung von Jefta
4. Übertragung von AKW-Strommengen


1. Klage-Gesetzentwurf passiert Ausschuss

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/mwo) Nach kontroverser Diskussion beschloss der Rechtsausschuss am Mittwochnachmittag unter Leitung seines Vorsitzenden Stephan Brandner (AfD) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen nach einer mehrstündigen Sitzungsunterbrechung, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD zur zivilprozessualen Musterfeststellungsklage (19/2507) zur Annahme zu empfehlen. Der gleichlautende Entwurf der Bundesregierung (19/2439) ist damit erledigt. Nach Angaben von Abgeordneten von CDU/CSU und SPD wurden in der geänderten Fassung der Entwürfe wichtige auf der Sachverständigenanhörung am Montag geforderte Änderungen berücksichtigt. Zusätzliche Änderungen sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

Zuvor hatte die Berichterstatterin von Bündnis 90/Die Grünen, Manuela Rottmann, die Absetzung des Tagespunktes gefordert. Die Vertreter der anderen Oppositionsparteien AfD, Die Linke und FDP schlossen sich dem Antrag an. Sie bezeichneten das schnelle Gesetzgebungsverfahren insgesamt als unseriös und undemokratisch. Die Kritik der Sachverständigen sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, besonders problematisch sei die Verjährungsthematik. Der Entwurf steht zusammen mit dem Gesetzentwurf der Grünen zur Einführung eines Gruppenverfahrens (19/243), der im Ausschuss abgelehnt wurde, auf der Tagesordnung der 39. Plenarsitzung des Bundestages am Donnerstag. Änderungen sehen unter anderem die Straffung des Instanzenzugs, die Änderung des Windhundprinzips, eine Anmeldungsvereinfachung und Verbesserungen für klein- und mittelständische Unternehmen vor. Der klagebefugte Verbraucherschutzverband vzbv soll mehr Geld bekommen. Die Unionsfraktion stellte einen Ergänzungsantrag vor, mit dem Abmahnmissbrauch wirksam verhindert werden soll, der ebenfalls angenommen wurde.

Weiter nahm der Ausschuss den Verbraucherpolitischen Bericht der Bundesregierung 2016 (18/9495) zur Kenntnis und stimmte über Gesetzentwürfe, Anträge und weitere Dokumente ab, die in anderen Ausschüssen federführend behandelt werden.

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2. Regierung: Projekte in Kamerun fortführen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Trotz der zunehmend eskalierenden Gewalt zwischen Separatisten und staatlichen Einsatzkräften im englischsprachigen Landesteil Kameruns will das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbei und Entwicklung (BMZ), soweit möglich, seine Projekte im Land fortführen. Es sei wichtig, Kamerun weiterhin in seiner wirtschaftlichen und politischen Entwicklung zu unterstützen, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin im BMZ, Maria Flachsbarth (CDU), im Entwicklungsausschuss. Die Rolle der Bundesregierung im aktuellen Konflikt sah sie insbesondere darin, "mäßigend auf beide Seiten einzuwirken".

Derzeit unterstützt das BMZ zahlreiche Projekte in den zentralafrikanischen Land. Schwerpunkte sind gute Regierungsführung und ländliche Entwicklung. Darüber hinaus baut das Ministerium im Rahmen der Sonderinitiative "EINEWELT ohne Hunger" ein sogenanntes Grünes Innovationszentrum auf. Es soll Neuerungen in den Wertschöpfungsketten bei der Produktion von Kakao, Kartoffeln und Geflügel verbreiten und Fortbildungen anbieten.

Im englischsprachigen Teil Kameruns gehen die Sicherheitskräfte seit Ende 2016 gewaltsam gegen Separatisten vor, die eine Abspaltung des Nordwestens vom französischsprachigen Rest des Landes fordern. Wie die Koordinatorin der Kommission für Gerechtigkeit und Frieden in Kamerun, Laura Anyola Tufon, im Ausschuss sagte, stünden Verhaftungen und Kidnapping an der Tagesordnung. Dörfer würden niedergebrannt und ihre Bewohner vertrieben, täglich gebe es Todesopfer. Sie appellierte an die Abgeordneten, sich für ein Ende der Gewalt einzusetzen. Insbesondere sollte Deutschland als wichtigster Partner Frankreichs in der EU Paris drängen, seine diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen zur Lösung der Krise zu nutzen.

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3. Grüne fordern Ablehnung von Jefta

Wirtschaft und Energie/Antrag

Berlin: (hib/PEZ) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung aufgefordert, das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Japan (Jefta) in der derzeitigen Form abzulehnen. Es handele sich zwar um ein Abkommen, das ohne die Ratifizierung nationaler Parlamente auskomme, schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/2696). "Dennoch kann und sollte der Bundestag vor Abstimmung der Bundesregierung im Rat Stellung nehmen." Die Abgeordneten kritisieren die aus ihrer Sicht mangelnde Transparenz bei den Verhandlungen sowie den eng gesteckten Zeitplan. Daneben sprechen sie sich gegen mehrere inhaltliche Punkte aus. Jefta dürfe außerdem so lange nicht zugestimmt werden, so lange parallel über ein Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und Japan verhandelt werde. Der Pariser Klimavertrag müsse so im Abkommen verankert werden, dass ein Austritt aus dem Klimavertrag eine Kündigung des Handelsabkommens möglich macht.

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4. Übertragung von AKW-Strommengen

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Unterrichtung

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates, die Übertragung nicht verwertbarer Strommengen von Atomkraftwerken (AKW) auf Kernkraftwerke in Netzausbaugebieten zu untersagen beziehungsweise zu vermeiden, abgelehnt. Dies geht aus der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/2705) zu einem wortgleichen Gesetzentwurf der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/2508, 19/2631) hervor.

Die Strommengenübertragung ist Teil des Gesetzentwurfes, mit dem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016 umgesetzt werden soll. Das Gericht hatte geurteilt, dass den Konzernen unter anderem Ausgleichsansprüche für nicht mehr verwertbare Strommengen im Zuge des 2011 beschlossenen Ausstieges aus der kommerziellen Kernenergienutzung zustehen.

In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Genehmigungsinhaber der Kraftwerke Brüssel, Krümmel und Mülheim-Kärlich einen Ausgleich für Teile der ihr für diese Kraftwerke zugewiesenen Strommengen erhalten sollen. Ihnen obliegt aber zunächst, sich "ernsthaft" darum zu bemühen, die Strommengen zu vermarkten und somit auf andere Kraftwerke zu übertragen.

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme argumentiert, dass durch die Übertragung von Strommengen auf Kraftwerke in Netzausbaugebieten die bereits hohe Belastung der Netze zunähme und weitere Kosten auf die Verbraucher zukämen. Eine Übertragung in diese Gebiete soll nach Auffassung der Länderkammer entweder in Einvernehmen mit den Konzernen vermieden oder gesetzlich unterbunden werden.

Die Bundesregierung begründet ihre Ablehnung damit, dass im Fall einer Untersagung weitere Ausgleichsansprüche entstehen könnten. Ein mit den Konzernen zu entwickelndes Konzept "dürfte nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn es einen finanziellen Ausgleich für die entfallenen Verstromungskapazitäten vorsähe. Die hiermit für den öffentlichen Haushalt verbundene Belastung dürfte erheblich sein", schreibt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 408 - 13. Juni 2018 - 16.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Juni 2018

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