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BUNDESTAG/7308: Heute im Bundestag Nr. 458 - 27.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 458
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 27. Juni 2018, Redaktionsschluss: 10.43 Uhr

1. Votum über Bodenmarktreform ausgesetzt
2. Zustimmung zur DW-Aufgabenplanung
3. Reaktionen auf US-Zölle
4. Besetzung von Bundesrichterstellen
5. Zustellbevollmächtigte bei Twitter


1. Votum über Bodenmarktreform ausgesetzt

Ernährung und Landwirtschaft/Ausschuss

Berlin: (hib/EIS) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwochmorgen die Abstimmung über einen Antrag zur Schaffung von mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt in Deutschland (19/1853) ausgesetzt. Mit Einverständnis der Fraktion Die Linke und im Einvernehmen der übrigen Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen vereinbarten die Abgeordneten, sich in einem Berichterstattergespräch über das Thema weiter austauschen zu wollen. Die Linksfraktion begründete den Verzicht auf Abstimmung über die Vorlage damit, dass das Thema zu wichtig sei, um die Möglichkeit eines Konsenses zur Lösung der Probleme auf dem Bodenmarkt verstreichen zu lassen.

Die Abgeordneten hatten in der Vorlage von der Bundesregierung verlangt, eine eigenständige Eigentümerstatistik der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen einzuführen, die die Eigentumsverhältnisse anonymisiert nach Rechtsformen der Unternehmen und Größengruppen erhebt. Des Weiteren sollten innerhalb der heterogenen Gruppe juristischer Personen sowohl Tochterunternehmen als auch Anteilseigner von Agrarbetrieben mit Grundbesitz in der Eigentümerstatistik, der Agrarstrukturerhebung sowie der Datenbank der Agrarzahlungen ausgewiesen werden. In Abstimmung mit den Bundesländern sollte zudem eine bundesweit einheitliche statistische Berichterstattung des Vollzugs des Grundstückverkehrsgesetzes nach Bundesländern, Regierungsbezirken und Kreisen eingeführt werden, die die Ergebnisse der Prüfungen durch die Genehmigungsbehörden ersichtlich macht.

Die Linksfraktion begründet die Forderungen damit, dass der Strukturwandel in den vergangenen Jahren auf dem Land zu einer erheblichen Konzentration der landwirtschaftlichen Produktion geführt habe. Immer weniger Betriebe würden immer größere Flächen bewirtschaften. Im Bereich der Forstwirtschaft könnten die Eigentumsverhältnisse ebenfalls nur grob abgeschätzt werden. Um bodenmarktpolitisch unerwünschte Entwicklungen vermeiden zu können, brauche es deshalb bessere Kenntnisse darüber, wem das Land in Deutschland gehört. "Denn es müssen die geschützt werden, die unter massivem Druck stehen", hieß es aus der Fraktion. Andernfalls werde der gesellschaftliche Konsens verloren gehen, dass Bodeneigentum in Deutschland breit gestreut sein soll.

Auch die Union teilte die Einschätzung, dass der Strukturwandel in der Landwirtschaft die Eigentumsverhältnisse über Agrarflächen insbesondere in Ostdeutschland aber auch mittlerweile in Teilen Westdeutschlands sehr stark verändert hat. "Es gibt Regionen, in denen weit über 50 Prozent der Ackerflächen in den Händen nichtlandwirtschaftlicher Investoren sind", hieß es aus der Fraktion, die das Berichterstattergespräch vorschlug. Solche Investoren hätten keine Bindung zu den betroffenen Regionen und niemand habe darüber Kenntnis, wer sich hinter den Gesellschaften verberge. Es müsse in Zukunft erkennbar sein, wo die EU-Fördergelder für die Landwirtschaft hinfließen.

Die Grünen begrüßten die Vorlage der Linksfraktion und die Bereitschaft aller Fraktionen, sich bei dem Thema "nicht in Gräben zu positionieren". Der Bund müsse einen Rahmen schaffen, der unsinnige Geschäftspraktiken wie "Share Deals" beendet und mehr Transparenz herstellt. Die Sozialdemokraten regten darüber hinaus an, in Zusammenarbeit mit den Bundesländern mithilfe der jeweiligen Agrarstrukturgesetze Abhilfe zu schaffen.

Die AfD stimmte ebenfalls weiteren Gesprächen zu, weil das "Land Grabbing" zum Problem werde und nicht im Interesse der Landbevölkerung sei. Die FDP erklärte, dass der Verkauf von Land durch Bauern Ausdruck der verzweifelten Situation vieler Landwirte sei, die kein Auskommen mehr hätten. Die Liberalen unterstützten ebenfalls weitere Gespräche, wiesen aber darauf hin, dass eine Regelung im Hinblick auf Abgrenzbarkeit der Unternehmensarten schwierig sei. Die Bundesregierung informierte darüber, dass die Bundesländer bei der Novellierung des Bodenrechts bereits durch den Bund unterstützt werden. Anfang Juli soll es zu dem Thema weitere Gespräche geben.

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2. Zustimmung zur DW-Aufgabenplanung

Kultur und Medien/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Der Kulturausschuss begrüßt mehrheitlich den von der Deutsche Wellen (DW) vorgelegten Entwurf der Aufgabenplanung des Auslandssenders für die Jahre 2018 bis 2021 (19/372) und fordert die Bundesregierung auf, das Budget des Senders zu erhöhen. Der Ausschuss nahm am Mittwoch einen entsprechenden Entschließungsantrag der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion gegen das Votum der AfD-Fraktion an. Die Fraktionen der Linken, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Die Arbeit der Deutschen Welle sei angesichts internationaler Krisen und Konflikte "wichtiger denn je", heißt es in dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen. Weltweit seien zunehmend Einschränkungen der Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu beobachte, mittlerweile auch in den Demokratien der westlichen Welt. Union und Sozialdemokraten verwiesen in der Ausschusssitzung auf die Ergebnisse des Evaluationsberichtes der Deutschen Welle (19/373). So habe der Sender seine Reichweite seit 2014 um mehr als 50 Prozent von 101 auf 157 Millionen wöchentliche Nutzer weltweit ausweiten können. Zudem genieße die Deutsche Welle ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit. In Zeiten einer gezielten Desinformationspolitik durch autokratische Regierungen weltweit sei die Arbeit des unabhängigen deutschen Auslandssenders besonders wichtig, hieß es aus den Koalitionsfraktionen. Die Aufgabenplanung sehe einen Ausbau des Programmangebotes für die arabische Welt und die Türkei, Russland und Osteuropa sowie die Länder Subsahara-Afrikas vor. Unter anderem sei ein Fernsehangebot in türkischer Sprache geplant.

Die Oppositionsfraktionen betonten ebenfalls die Bedeutung des deutschen Auslandssenders. Die AfD-Fraktion monierte allerdings, dass die Verbreitung der deutschen Sprache als eine der Kernaufgaben der Deutschen Welle durch andere Aufgaben in den Hintergrund trete. Zudem würden durch die Berichterstattung des Senders Menschen weltweit regelrecht zur Migration motiviert. Die Linksfraktion forderte eine paritätische Besetzung des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates mit Frauen und Männern. Zudem müssten die geplante Budgeterhöhung des Senders auch dem Personal zugute kommen und mehr Planstellen für langjährige freie Mitarbeiter geschaffen werden. Einen entsprechenden Entschließungsantrag lehnte der Ausschuss jedoch mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linken und Grünen ab. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion mit den Stimmen der Koalition, der AfD und der Linken bei Enthaltung der Grünen. Die Grünen kritisierten den Ausbau des digitalen Angebots des Senders zu lasten des linearen Rundfunkprogramms. Dies sei jedoch besonders in den Ländern der Subsahara besonders wichtig und dessen Ausstrahlung ließe sich im Gegensatz zu digitalen Angeboten auch nicht so leicht kontrollieren beziehungsweise unterbinden.

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3. Reaktionen auf US-Zölle

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung unterstützt die EU-Kommission im Konflikt mit den USA um Zölle auf Waren und Produkte. Das geht aus der Antwort (19/2890) auf eine Kleine Anfrage (19/2238) der AfD-Fraktion hervor. Sie sei im Zuge der Auseinandersetzung über Äußerungen und Vorgehen von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker informiert gewesen, erklärt die Bundesregierung. Sie stehe zudem hinter eingeleiteten und geplanten Gegenmaßnahmen der Europäischen Kommission.

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4. Besetzung von Bundesrichterstellen

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Mit dem Procedere der Besetzung der Bundesrichterstellen beschäftigt sich die Antwort der Bundesregierung (19/2931) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD (19/2543). Die Abgeordneten bemängelten unter anderem, dass vor der nächsten Wahl durch den Richterwahlausschuss des Bundestages am 5. Juli 2918 zuvor keine öffentliche Stellenausschreibung stattgefunden habe. In der Antwort schreibt das Bundesjustizministerium, das Wahlvorschlagsrecht stehe allen Mitgliedern des Richterwahlausschusses zu. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz und der Bundesminister für Arbeit und Soziales schlügen die von ihnen benannten Kandidaten nach den Kriterien Eignung, Leistung und Befähigung vor. Es stehe jedem potentiellem Kandidaten frei, sich frühzeitig unmittelbar an vorschlagsberechtigte Mitglieder des Richterwahlausschusses zu wenden. Die in der Kleinen Anfrage geäußerte Ansicht, dass es kein transparentes Bundesrichter-Bewerbungsverfahren gibt, teile die Bundesregierung nicht. Zudem verlange Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Ausschreibung öffentlicher Stellen. Das Bundesverfassungsgericht habe das geltende Verfahren zur Wahl der Bundesrichter überprüft und nicht beanstandet (2 BvR 2453/15).

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5. Zustellbevollmächtigte bei Twitter

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat keine Probleme mit der Zustellungsbevollmächtigten der Firma Twitter. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort der Bundesregierung (19/2927) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2503). Über die Anzahl der bei Twitter und deren deutschen Töchtern mit der Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) befassten Mitarbeitern lägen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Den Ergebnissen etwaiger Ermittlungen des Bundesamts für Justiz (BfJ) im Zusammenhang mit dem NetzDG möchte die Bundesregierung nicht vorgreifen, heißt es weiter in der Antwort.

Die Linken-Abgeordneten wollten von der Bundesregierung unter anderem wissen, wer der Zustellungsbevollmächtigte bei dem Kommunikationsdienste-Anbieter Twitter ist. Weiter fragten sie, ob Twitter nach Auffassung der Bundesregierung ein soziales Netzwerk im Sinne von Paragraf 1 des NetzDG ist. Dazu schreibt das Ministerium, soziale Netzwerke seien Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Ob ein bestimmtes Unternehmen diese gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird im Rahmen etwaiger Ermittlungen des für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem NetzDG zuständigen BfJ geprüft.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 458 - 27. Juni 2018 - 10.43 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Juni 2018

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