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BUNDESTAG/7325: Heute im Bundestag Nr. 475 - 29.06.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 475
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 29. Juni 2018, Redaktionsschluss: 13.48 Uhr

1. FDP gegen Upload-Filter
2. Erfahrungen mit dem EEG
3. Kein statistischer Nachweis über Zahlungen


1. FDP gegen Upload-Filter

Recht und Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/mwo) Der Bundestag soll nach dem Willen der FDP-Fraktion die Bundesregierung auffordern, ein Bekenntnis für Meinungsfreiheit und gegen Upload-Filter abzulegen. In einem Antrag (19/3002) vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlungen der Europäischen Kommission

für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt ((2016/0280 (COD)) heißt es, Inhalte vor Veröffentlichung auf Online-Plattformen zu filtern und im Zweifel zu löschen, komme einer Zensur gleich und greife unverhältnismäßig in die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger ein. In den Verhandlungen stehe zur Diskussion, Betreiber von Online-Plattformen dazu zu verpflichten, durch "wirksame Inhaltserkennungstechniken" oder sogenannte "Upload-Filter" Inhalte bereits vor ihrer Veröffentlichung auf eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung hin zu prüfen. Die Bundesregierung solle sich daher zur Position der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag zu bekennen: "Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu "filtern", lehnen wir als unverhältnismäßig ab." In den anstehenden Trilogverhandlungen solle sie sich gegen die Einführung von Upload-Filtern einsetzen, und auf deutscher und europäischer Ebene solle sie alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um die Meinungs- und Informationsfreiheit zu schützen.

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2. Erfahrungen mit dem EEG

Wirtschaft und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung bewertet die Reformen im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) grundsätzlich positiv. Wie sie in einem als Unterrichtung (19/3030) vorgelegten Erfahrungsbericht schreibt, hätten die Neuerungen sowohl im EEG als auch im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und im Energiewirtschaftsgesetz wesentlich dazu beigetragen, dass die Energiewende für alle Beteiligten planbarer und kosteneffizienter geworden ist.

Auch mit den bisherigen Erfahrungen zu Ausschreibungen zeigt sich die Regierung zufrieden - mit Ausnahme der Regelungen für Bürgerenergiegesellschaften. Mit diesen besonderen Unternehmensformen sollten eigentlich Bürgerbeteiligung und lokale Verankerung der Energiewende gestärkt werden. Sie wurden allerdings in so vielen Fällen missbraucht, dass nun rechtliche Schlupflöcher gestopft werden sollen. "Die als Ausnahme gedachten Ausschreibungebedingungen für Bürgerenergiegesellschaften entwickelten sich zum Regelfall", erklärt die Bundesregierung entsprechend in ihrem Erfahrungsbericht. Das Erreichen der Klimaziele 2020 werde negativ beeinflusst.

In dem Bericht informiert die Bundesregierung detailliert über Stand und Entwicklung bei Solarenergie, Windenergie an Land und auf See, Biomasse, Wasserkraft und Geothermie. Sie berichtet zudem über bisherige Erfahrungen mit der wettbewerblichen Ausschreibung der Förderhöhe bei den jeweiligen Energieträgern, gibt Auskunft über die Marktintegration erneuerbarer Energien und über vermiedene Emissionen. So wurden im Jahr 2017 den Angaben zufolge knapp 180 Millionen Tonnen Kohlendioxid vermieden, drei Viertel davon entfielen auf den Stromsektor.

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3. Kein statistischer Nachweis über Zahlungen

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat keinen statistischen Nachweis über die Höhe der jährlichen Überweisungen der Bundeskassen an Privatpersonen. So ein Nachweis sei auch nicht erforderlich, teilt sie in ihrer Antwort (19/2887) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/2478) mit.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 475 - 29. Juni 2018 - 13.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juni 2018

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