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BUNDESTAG/7349: Heute im Bundestag Nr. 499 - 09.07.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 499
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 9. Juli 2018, Redaktionsschluss: 13.59 Uhr

1. Menschenrechtslage von Homosexuellen
2. Einwanderungsgesetz für Fachkräfte
3. Regierung verteidigt syrische Weißhelme
4. Ausbildung der libyschen Küstenwache
5. Menschenrechtslage in Russland
6. Wirkung der Sanktionen gegen Syrien
7. Gründe für Rückzug aus EUTM-Somalia
8. Hilfsfonds für Opfer der Colonia Dignidad


1. Menschenrechtslage von Homosexuellen

Menschenrechte/Große Anfrage

Berlin: (hib/AHE) Die "internationale Lage der Menschenrechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen" thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Großen Anfrage (19/3061). Die Bundesregierung soll unter anderem Auskunft geben zu staatlicher und gesellschaftlicher Verfolgung und Diskriminierung dieser Personengruppen, zu "Pathologisierung von Homo- und Transsexualität" und zur Rolle von Religionsgemeinschaften. Weitere Themen sind die rechtliche Situation von trans- und intersexuellen Menschen und die Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren und deren Kinder.

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2. Einwanderungsgesetz für Fachkräfte

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung will die nationalen einwanderungsrechtlichen Vorschriften verbessern und verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Aushandlung eines globalen Migrationspaktes der Vereinten Nationen. Deutschland verfüge bereits "über ein sehr ausdifferenziertes und für den Bereich der Hochqualifizierten auch im internationalen Vergleich sehr liberales System", heißt es in der Antwort (19/2945) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2343). Entsprechend der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag werde die Bundesregierung ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz erarbeiten und verbesserte Möglichkeiten für die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte schaffen. "Dafür sollen die bestehenden Regelungen zur Erwerbsmigration dem volkswirtschaftlichem Bedarf geöffnet und transparenter gestaltet werden."

Der VN-Migrationspakt zielt nach Auffassung der Bundesregierung auf eine Stärkung sicherer, geordneter und regulärer Migration sowie die Verminderung irregulärer Migration. Die Bundesregierung setze sich in den Verhandlungen für einen Textentwurf ein, "der die berechtigten Interessen der Herkunfts-, Transit- und Zielländer sowie Migrantinnen und Migranten adäquat abbildet".

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3. Regierung verteidigt syrische Weißhelme

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält an der Unterstützung des syrischen Zivilschutzes (Syria Civile Defense, "Weißhelme") fest. "Die Regierung des Assad-Regimes war weder in der frühen Phase des Aufstands noch nach Ausbruch des Bürgerkriegs willens oder in der Lage, die von den Weißhelmen übernommenen Aufgaben auszuführen", heißt es in der Antwort (19/2946) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2360). "Wie alle anderen Organisationen, die in Oppositionsgebieten aktiv sind, wurden die Weißhelme vom syrischen Regime nicht nur als Opposition, sondern auch als Terroristen eingestuft und damit zu legitimen Zielen von Boden- und Luftangriffen erklärt." Aktivitäten der syrischen Weißhelme in Regimegebieten seien unter diesen Umständen nicht möglich.

Derzeit arbeiten nach Angaben der Weißhelme mehr als 4.000 Helfer in 140 Teams für die Organisation. Sie seien vor allem in Gebieten aktiv, die unter Kontrolle der syrischen Opposition stehen würden, darunter Teile der Provinzen Aleppo, Daraa, Hama, Idlib und Kuneitra.

Trotz des Vertrauens, das die Organisation in der syrischen Zivilbevölkerung genieße, sehe sich der Syrische Zivilschutz seit geraumer Zeit mit falschen Anschuldigungen konfrontiert, die die Organisation diskreditieren würden, heißt es in der Antwort weiter. "Die Bedeutung des Engagements des Syrischen Zivilschutzes ist international anerkannt und die Auszeichnung mit verschiedenen internationalen Preisen sind deutliche Zeichen gegen diese aus Sicht der Bundesregierung haltlosen Anschuldigungen." Mit der Unterstützung des Syrischen Zivilschutzes leiste die Bundesregierung einen essentiellen Beitrag zum Schutz der Zivilbevölkerung in Syrien in einem Bereich, in dem das syrische Regime versage.

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4. Ausbildung der libyschen Küstenwache

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Der sogenannte "Monitoring and Advising" Mechanismus der auf Einladung der libyschen Einheitsregierung erfolgenden Ausbildungsunterstützung der EUNAVFOR MED Operation SOPHIA verfügt über keinen Sanktionsmechanismus. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3047) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2359). Der Mechanismus basiere auf einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen der Operationsführung und der libyschen Küstenwache (Memorandum of Understanding). Ziel sei es, "die Effektivität der bisherigen Ausbildung nachzuverfolgen und auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse im Dialog mit der libyschen Küstenwache und durch Anpassung künftiger Ausbildungsmodule dazu beizutragen, dass die libysche Küstenwache ihren Verpflichtungen im Rahmen des Völkerrechts und unter Einhaltung internationaler Standards nachkommen kann". Die Bundesregierung unterstütze diesen Ansatz.

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5. Menschenrechtslage in Russland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat insbesondere seit der Wiederwahl von Staatspräsident Wladimir Putin im Jahre 2012 - unter anderem im Zusammenhang mit den sogenannten Bolotnaja-Protesten - zunehmende Einschränkungen der Menschenrechte und Freiheiten wahrgenommen, zu deren Einhaltung Russland sich international verpflichtet hat. "Dazu gehören beispielsweise ein schrumpfender Handlungsspielraum für die Zivilgesellschaft, etwa durch die Verabschiedung und immer breitere Anwendung von Gesetzen über 'ausländische Agenten' oder 'unerwünschte ausländische Organisationen', durch die Ausweitung der Gesetzes über 'ausländische Agenten' auf die Medien, Verschärfungen des Versammlungsrechts oder die Anwendung von Anti-Extremismusbestimmungen beispielsweise auf die Zeugen Jehovas", heißt es in der Antwort (19/3108) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2401).

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6. Wirkung der Sanktionen gegen Syrien

Berlin: (hib/AHE) Nach den Auswirkungen der EU- und US-Sanktionen gegen Syrien erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/3114). Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, welche Ziele mit den Sanktionen verfolgt werden und wie sich die Maßnahmen auf die Zivilbevölkerung auswirken.

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7. Gründe für Rückzug aus EUTM-Somalia

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung begründet den Rückzug von Bundeswehrsoldaten aus der EU-Mission EUTM Somalia ungeachtet der in Teilen feststellbaren Ausbildungserfolge unter anderem "mit anhaltenden Defiziten in den somalischen politischen und institutionellen Strukturen". Wie es in dem als Unterrichtung (19/3060) vorliegendem Abschlussbericht der Bundesregierung heißt, spiegle sich dies "in fehlender Nachhaltigkeit der Ausbildungserfolge durch zum Teil inadäquate Weiterverwendung und nicht gesicherte Nachverfolgung der Ausgebildeten wider. Auch werden ausgebildete Soldaten nicht zuverlässig regelmäßig bezahlt."

EUTM Somalia sei es insbesondere nicht gelungen, einen erkennbaren Mehrwert gegenüber dem Engagement der anderen internationalen Akteure herauszustellen, die mit in der Regel deutlich höheren finanziellen wie personellen Ansätzen für die somalische Seite attraktivere Paketlösungen anbieten könnten, schreibt die Bundesregierung.

Die begrenzte Verfügbarkeit ausreichend geschützter Transportmöglichkeiten habe zu Einschränkungen bei der Personenbeförderung zu den Ausbildungs-/Beratungsstätten im Stadtgebiet von Mogadischu geführt, wodurch eine kontinuierliche Zusammenarbeit erschwert worden sei. Mehrfach hätte man Ausbildung und Beratung auf Grund von sicherheitsrelevanten Zwischenfällen im Umfeld des deutschen Einsatzkontingents vorübergehend aussetzen müssen.

Die Bundesregierung sei zu der Auffassung gelangt, "dass anstelle des mit hohem Aufwand und Kosten verbundenen personellen deutschen Beitrags zu EUTM Somalia eine Priorisierung des zivilen Engagements der Bundesregierung in Somalia angebracht ist".

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8. Hilfsfonds für Opfer der Colonia Dignidad

Auswärtiges/Unterrichtung

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass aus den Geschehnissen in der Colonia Dignidad in Chile keine rechtlichen Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland entstanden sind. In dem als Unterrichtung (19/3233) vorliegendem Entwurf für ein Hilfskonzept setzt die Regierung deshalb ausschließlich auf Vorschläge für freiwillige Unterstützungsmaßnahmen. Der Bundestag hatte im Juni 2017 einem Antrag der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen (18/12943) zugestimmt, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde bis Ende Juni dieses Jahres ein Konzept für Hilfsleistungen für die Opfer der Colonia Dignidad zur Beratung vorzulegen und dessen Finanzierung zu prüfen. Bei der Colonia Dignidad handelte es sich um das geschlossene Lager einer deutschen Sekte in Chile, in dem es jahrzehntelang zu schweren Menschenrechtsverletzungen gekommen war.

Die Bundesregierung schlägt nun unter anderem die Errichtung eines Hilfsfonds vor. "Aus diesem sollten Unterstützungsmaßnahmen finanziert werden, die der Opfergemeinschaft zu Gute kommen. Individualmaßnahmen, insbesondere Geldzahlungen an Einzelpersonen, sind dagegen nicht vorgesehen." Außerdem wird vorgeschlagen, nach Opfergruppen zu differenzieren, nach politisch Verfolgten, die von der chilenischen Geheimpolizei in Zusammenarbeit mit der Führung der Colonia Dignidad gefoltert beziehungsweise ermordet wurden, nach Kindern, die ihren chilenischen Eltern entzogen wurden und deren Eltern, sowie nach Bewohner der Colonia Dignidad, die dauerhaft dem rücksichtslosen Unterdrückungsapparat des Sektengründers Paul Schäfers ausgesetzt waren.

Konkret sollen in Deutschland ein Beratungs- und Betreuungsangebot für ehemalige Bewohner der Colonia Dignidad geschaffen werden und in Chile eine Ausbildungsinitiative für jüngere Bewohner der heute "Villa Baviera" genannten Sektensiedlung sowie eine Beratung für Opfer, die nach Deutschland übersiedeln wollen. Außerdem sollen Maßnahmen der Kranken- und Altenpflege sowie die psychosoziale Beratung für Bewohner der "Villa Baviera" fortgesetzt werden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 499 - 9. Juli 2018 - 13.59 Uhr
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Juli 2018

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