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BUNDESTAG/7416: Heute im Bundestag Nr. 566 - 03.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 566
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 3. August 2018, Redaktionsschluss: 10.50 Uhr

1. Entlastung des Strafvollzugs
2. Reformbedarf bei Genossenschaften
3. Belastungen in Trennungsfamilien
4. Sanierung von Bundesgebäuden


1. Entlastung des Strafvollzugs

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) In der vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen Statistik "Strafverfolgung" lässt sich die Anzahl verurteilter Ausländer nach Art der Entscheidung und nach Altersgruppen sowie nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten entnehmen. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/3596) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3305), in der die Möglichkeit der Ausweisung in Deutschland straffällig gewordener Ausländer thematisiert wird. Das Herkunftsland der verurteilten Personen werde nicht erfasst. Zudem lasse sich in der Statistik im Zusammenhang mit der Nationalität einer verurteilten Person keine Dauer einer verhängten Sanktion entnehmen.

Wie die Bundesregierung weiter erläutert, erfolgt eine Vollstreckung in Deutschland ausgesprochener Freiheitsstrafen nur nach einer Vollstreckungsübernahme durch einen anderen Staat, nicht jedoch im Falle der Abschiebung. Aus der jährlichen Auslieferungsstatistik des Bundesamtes für Justiz könne nicht entnommen werden, ob ein Ersuchen um Übernahme der Vollstreckung an den Heimatstaat des Verurteilten oder an einen anderen Staat gestellt wurde. Auch könne ihr nicht entnommen werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Ersuchen um Vollstreckungshilfe erfolgt sind. Der Bundesregierung seien im Bereich der Bundeszuständigkeit nur wenige Fälle bekannt, in denen aufgrund einer Abschiebung, Zurückschiebung oder Zurückweisung von einer weiteren Vollstreckung der Freiheitsstrafe abgesehen wurde. Aus der Zuständigkeit der Länder seien keine Zahlen bekannt. Daher gebe es auch keine Schlussfolgerungen.

Aus der Sicht der Fragesteller erscheint es fraglich, weshalb ein verurteilter Ausländer eine Haftstrafe in einer deutschen Justizvollzugsanstalt verbüßen sollte, wenn er absehbar in sein Heimatland zurückkehren muss und gegebenenfalls abgeschoben wird.

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2. Reformbedarf bei Genossenschaften

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Die Bundesregierung wird prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen erforderlich sind, um - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - Genossenschaften als nachhaltige und krisenfeste Unternehmensform in den unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen zu stärken. Das schreibt das Bundesjustizministerium in der Antwort (19/3595) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3276). Wichtige Schritte zur Sta?rkung der Mitgliederbeteiligung enthielten bereits die Gesetzesnovellen aus den Jahren 2006 und 2017.

Für die im Koalitionsvertrag angekündigten Leitlinien für die Vereinbarkeit des Kartellrechts mit dem Genossenschaftswesen seien derzeit noch kein konkreter Veröffentlichungstermin und keine inhaltlichen Eckpunkte festgelegt, heißt es weiter. Zunächst solle, unter Einbeziehung von Vertretern der Genossenschaften, deren Bedarf nach Rechtsklarheit in Bezug auf die Vereinbarkeit des Kartellrechts weiter konkretisiert werden.

Zur Belastung besonders kleinerer Genossenschaften durch die regelmäßigen Pflichtprüfungen verweist die Bundesregierung auf die 2017 eingeführte vereinfachte Prüfung, mit der es aber noch keine hinreichenden Erfahrungen gebe. Eine gänzliche Abschaffung der Pflichtprüfung komme aus Sicht der Bundesregierung aber nicht in Betracht. Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung werde einen in jüngerer Zeit auch durch die Medien bekannt gewordenen Fall einer insolventen Genossenschaft zum Anlass nehmen, um zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Aufsicht im Bereich der Genossenschaften zu verbessern. Derzeit lägen jedoch noch keine umfassenden gesicherten Erkenntnisse zu diesem Fall vor.

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3. Belastungen in Trennungsfamilien

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/mwo) Das Kindesunterhaltsrecht steht seit Längerem auf dem Prüfstand. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/3597) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3317), in der eine monetäre Schieflage infolge der Trennung der Eltern thematisiert wird. Da es immer mehr Fälle gebe, in denen beide Eltern auch nach Trennung und Scheidung die Betreuung der Kinder übernehmen wollen, sei dem im Unterhaltsrecht Rechnung zu tragen, heißt es weiter in der Antwort. Das Bundesjustizministerium untersuche seit 2015 mögliche Lösungsansätze. Gleichzeitig prüfe das Ministerium intensiv auch die Frage nach einem etwaigen kindschaftsrechtlichen Reformbedarf. Im Koalitionsvertrag sei verankert, dass Eltern auch nach einer Trennung zumeist beide intensiv in die Erziehungsverantwortung für ihre Kinder eingebunden bleiben wollen. Zudem sei festgehalten, dass dies beim Umgang und im Unterhalt stärker berücksichtigt werden soll, wenn die Eltern sich über die Betreuungsform einig sind oder Gründe des Kindeswohls vorliegen.

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4. Sanierung von Bundesgebäuden

Finanzen/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/HLE) Um die energetische Sanierung von Gebäuden des Bundes geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/3602). Die Abgeordneten wollen erfahren, an wie vielen Gebäuden energetische Sanierungen durchgeführt wurden und wie hoch die Sanierungsquote inzwischen ist. Außerdem soll die Bundesregierung angeben, um wie viel Prozent der Energieverbrauch von Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben seit 2010 verringert worden ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 566 - 3. August 2018 - 10.50 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. August 2018

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