Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


BUNDESTAG/7420: Heute im Bundestag Nr. 570 - 07.08.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 570
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 7. August 2018, Redaktionsschluss: 11.48 Uhr

1. Vergabe von BEV-Grundstücken
2. Programm Zukunft Schienengüterverkehr
3. Umweltauflagen als Teil der Planfestellung
4. Bedarfsplanprojekte der Deutschen Bahn
5. Zielnetz zu elektrifizierender Bahnstrecken
6. Beendigung des Maut-Schiedsverfahrens
7. Barrierefreiheit in Fernbussen
8. LNG-Antriebe in der Seeschifffahrt


1. Vergabe von BEV-Grundstücken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Grundstücke aus dem Bundeseisenbahnvermögen (BEV), die im Erbbaurecht zum einen an Eisenbahnergenossenschaften und zum anderen an andere Erbbaurechtsnehmer vergeben wurden, listet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3471) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3259) auf. Erkenntnisse zur Zahl der Wohneinheiten und der Nutzfläche liegen der Regierung nach eigener Aussage nicht vor. Ebenso wenig kann die Bundesregierung der Vorlage zufolge Auskunft darüber geben, wie viele Eisenbahnergenossenschaften von einer Verlängerung des Erbbaurechts Gebrauch gemacht haben und wie viele Grundstücke des BEVs an nichtgenossenschaftliche Unternehmen verkauft worden sind.

*

2. Programm Zukunft Schienengüterverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Bundesprogramm "Zukunft Schienengüterverkehr" soll noch in diesem Jahr vorgestellt werden. Das kündigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/3472) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3324) an. Laut der Antwort soll das Bundesprogramm in dieser Legislaturperiode mit insgesamt 500 Millionen Euro ausgestattet werden. Noch sei keine Entscheidung darüber gefallen, welche Projekte gefördert werden sollen und wie diese Förderung ausgestaltet werden wird, schreibt die Regierung.

*

3. Umweltauflagen als Teil der Planfestellung

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen sind nach Aussage der Bundesregierung integrierter Teil des Planfeststellungsbeschlusses im Ergebnis der Baurechtsverfahren und gegebenenfalls ihrer gerichtlichen Überprüfung. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort (19/3473) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3265). Kosten für einzelne Kompensationsmaßnahmen könnten insofern nicht einer gerichtlichen Auflage zugeschrieben werden, heißt es in der Antwort auf die Frage der AfD-Abgeordneten, wie hoch die Kosten seien, die bisher beim Bau der Bundesautobahn A14 "aufgrund von gerichtlichen Umweltauflagen entstanden sind".

*

4. Bedarfsplanprojekte der Deutschen Bahn

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung hat eine "ergänzende Antwort" (19/3419) zu einer aus der 17. Wahlperiode stammenden Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3757) vorgelegt. Den Grünen ging es seinerzeit um die "Fulda-Runden der Deutschen Bahn AG (DB AG) und Finanzierungsvereinbarungen zu Bedarfsplanprojekten". In der aktuellen Vorlage der Bundesregierung finden sich nun unter anderen die Bedarfsplanprojekte der DB AG für 2007 bis 2011.

*

5. Zielnetz zu elektrifizierender Bahnstrecken

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/3523) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3087) listet die Bundesregierung "Bauwerke im Zuge von Bundesfernstraßen über nicht elektrifizierte Bahnstrecken" auf. Auf die Frage, ob im Interesse der Planungssicherheit seitens der Regierung die Definition eines elektrifizierten Zielnetzes für das Jahr 2030 vorgesehen ist, heißt es in der Antwort, mit dem Bedarfsplan Schiene liege bereits heute ein Zielnetz der zu elektrifizierenden Strecken vor. Zusätzliche Elektrifizierungen, die mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken gefördert werden sollen, würden ebenfalls öffentlich bekannt gemacht. Diese geplanten Elektrifizierungsprojekte seien durch den Vorhabenträger bei der Planung von Straßenbauvorhaben in die Einzelfallabwägung einzubeziehen, schreibt die Regierung.

*

6. Beendigung des Maut-Schiedsverfahrens

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Aushandeln und der Abschluss eines Vergleichs zur Beendigung der beiden Maut-Schiedsverfahren ist ebenso wie die vorangegangene Führung der im Jahr 2004 beziehungsweise 2006 eingeleiteten Schiedsverfahren "Bestandteil der exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung". So heißt es in der Antwort der Regierung (19/3556) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/2938). Die Linksfraktion hatte wissen wollen, aus welchen Gründen "weder im Deutschen Bundestag noch im Haushaltsausschuss" der mit dem Lkw-Mautbetreiber Toll Collect ausgehandelte und haushaltswirksame Vergleich zur Abstimmung gestellt wurde. Auf die Frage, warum die Bundesregierung ihre Ansprüche gegen die Gesellschafter der Toll Collect GmbH nie vor einem ordentlichen Gericht geltend gemacht hat, heißt es: Der im Jahr 2002 geschlossene Maut-Betreibervertrag sehe vor, dass aus dem Vertrag resultierende Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden (Schiedsklausel). "Im Übrigen wird auf die für schiedsrichterliche Verfahren einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung verwiesen", schreibt die Bundesregierung in der Antwort.

*

7. Barrierefreiheit in Fernbussen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann keine Angaben darüber machen, wie viele Busse mit der vom Personenbefördergesetz (PBefG) geforderten technischen Ausstattung - zwei Stellplätze für Rollstuhlfahrer - seit dem 1. Januar 2016 zugelassen wurden. Das geht aus der Antwort (19/3598) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3372) hervor. "Die Überwachung der Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes nehmen die Länder als eigene Angelegenheit wahr", schreibt die Regierung.

*

8. LNG-Antriebe in der Seeschifffahrt

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Das Pilotprojekt "WES Amelie", in dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Umrüstung eines Containerschiffes auf LNG-Antrieb (Flüssigerdgas) durch die deutsche Reederei Wessels mit Sitz in Haren/Ems gefördert hat, diente nach Aussage der Bundesregierung dazu, erstmals die Machbarkeit des Einsatzes von LNG im Schiffsverkehr durch Umrüstung eines in Betrieb befindlichen Seeschiffs aufzuzeigen. Das geht aus der Antwort (19/3470) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3237) hervor.

Wie die Regierung weiter schreibt, ist der erfolgreiche Abschluss des mit insgesamt 6,18 Millionen Euro geförderten Projekts die Grundlage für eine weitere Förderung von LNG-Antrieben in der Seeschifffahrt. Hierdurch würden zum einen Vorteile im Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gegenüber herkömmlichen Schiffskraftstoffen realisiert. Zum anderen werde die Nachfrage nach LNG als Schiffskraftstoff in Deutschland gesteigert, um damit den Aufbau der LNG-Versorgungsinfrastruktur in Häfen voranzutreiben. Die Beflaggung des Schiffs sei für die verfolgten Zwecke nicht entscheidend, heißt es in der Antwort bezugnehmend auf die Frage der AfD-Abgeordneten, warum das nicht unter deutscher Flagge sondern unter der Flagge Zyperns mit dem Heimathafen Limassol fahrende Containerschiff WES Amelie vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert wird.

*

Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 570 - 7. August 2018 - 11.48 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 8. August 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang