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BUNDESTAG/7498: Heute im Bundestag Nr. 650 - 10.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 650
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 10. September 2018, Redaktionsschluss: 10.30 Uhr

1. Regierung erläutert Anker-Einrichtungen
2. Mafiakriminalität in Deutschland
3. Rechte Gewalttaten gegen Medien
4. Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
5. Fahndung nach Ausreisepflichtigen


1. Regierung erläutert Anker-Einrichtungen

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um die sogenannten Anker-Einrichtungen für Flüchtlinge geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/4103) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/3790). Wie die Bundesregierung darin darlegt, wird in den Anker-Einrichtungen das gesamte Asylverfahren gebündelt. "Dort werden Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung beziehungsweise Rückführung stattfinden", schreibt die Regierung.

Mit der in den Anker-Einrichtungen beabsichtigten Beschleunigung der Asylverfahren soll laut Antwort "insbesondere die schnellstmögliche Verteilung auf die Kommunen von denjenigen mit asylrechtlichem Bleiberecht bewirkt werden, um von den Integrationsmaßnahmen vor Ort frühzeitig profitieren zu können". Zugleich solle eine Verbesserung der Situation bei der Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer erreicht werden.

Für den Erfolg der Anker-Einrichtungen ist es den Angaben zufolge entscheidend, dass die Aufenthaltszeiten für die Menschen dort so kurz wie möglich sind. Dies solle durch eine intensivierte Zusammenarbeit der am gesamten Verfahren beteiligten Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene - insbesondere dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), der Bundesagentur für Arbeit (BA), Aufnahmeeinrichtungen der Länder, Ausländerbehörden und Jugendämter - in den Anker-Einrichtungen erreicht werden. Ferner werde eine Präsenz des zuständigen Verwaltungsgerichts vor Ort angestrebt.

Aus Sicht der Bundesregierung "ist es zielführend, das Asylverfahren an einem Ort durchzuführen und hierfür die Beteiligten an einem Ort zusammenzuführen". Die Steigerung der Effizienz der Asylverfahren sei ebenso erklärtes Ziel der Einrichtungen "wie die Entlastung der Kommunen, indem nur diejenigen zur Verteilung kommen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde". Alle anderen "verbleiben möglichst bis zur freiwilligen Rückkehr beziehungsweise zur Rückführung in der Anker-Einrichtung, wobei die Aufenthaltszeit in der Regel 18 Monate, bei Familien mit minderjährigen Kindern in der Regel sechs Monate nicht überschreiten soll". Unbegleitete Minderjährige würden nach der Altersfeststellung durch Jugendbehörden in Obhut genommen.

Aus Rücksichtnahme auf die föderale Struktur und den unterschiedlichen Verwaltungsaufbau der Länder habe das Bundesinnenministerium bisher auf weitergehende Vorgaben verzichtet, insbesondere auch darauf, ein eigenes Konzept zu den Anker-Einrichtungen vorzulegen, heißt es in der Vorlage weiter. Vielmehr wolle das Ministerium den Ländern Spielraum geben, insbesondere bestehende Strukturen auszubauen.

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2. Mafiakriminalität in Deutschland

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl mutmaßlicher Mitglieder von Gruppierungen der sogenannten Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) in der Bundesrepublik ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/4104) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur "Entwicklung der italienischen Mafiakriminalität in Deutschland" (19/3801). Danach werden derzeitigen Erkenntnissen zufolge 585 Personen als mutmaßliche Mitglieder IOK-Gruppierungen zugerechnet.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, geht das Bundeskriminalamt aktuell von 344 mutmaßlichen Mitgliedern der Ndrangheta sowie von 89 mutmaßlichen Mitgliedern der Cosa Nostra aus, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten. Die Zahl der in Deutschland wohnhaften oder sich dauerhaft aufhaltenden mutmaßlichen Mitglieder der Camorra belief sich den Angaben zufolge "zuletzt (2017)" auf 87.

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3. Rechte Gewalttaten gegen Medien

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) In Deutschland ist es mit Stand vom 17. August dieses Jahres seit Anfang 2016 zu 307 politisch rechts motivierten Straftaten gegen Medien gekommen, von denen 33 Gewalttaten waren. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (10/4105) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/3810) hervor.

Danach kam es im Jahr 2016 zu 193 solcher Straftaten, darunter 16 Gewalttaten, und im vergangenen Jahr zu 85 solcher Straftaten, darunter elf Gewalttaten. Für das laufende Jahr wurden mit Stand 17. August 29 solcher Straftaten registriert, darunter sechs Gewalttaten. Dabei sind die bisherigen Deliktzahlen für 2018 den Angaben zufolge nicht abschließend und unterliegen durch die laufende Erfassung Änderungen.

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4. Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Über die Organisation des Familiennachzugs zu subsidiär schutzberechtigten Flüchtlingen in Deutschland berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4107) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/3853). Danach wird Familiennachzug im Rahmen des Visumverfahrens gewährt. Nachziehende enge Familienangehörige stellen bei der jeweils zuständigen Auslandsvertretung einen Antrag auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, wie die Bundesregierung ausführt. Die Auslandsvertretungen prüften die auslandsbezogenen, die Ausländerbehörden die inlandsbezogenen Voraussetzungen und Ausschlussgründe für den Familiennachzug. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind und keine Ausschlussgründe vorliegen, treffe das Bundesverwaltungsamt die Auswahlentscheidung über die 1.000 im jeweiligen Monat nachzugsberechtigten Familienangehörigen. Die Auslandsvertretung erteile das Visum.

Für die Prüfung eines Visumantrags ist den Angabe zufolge eine persönliche Vorsprache nach vorheriger Terminvereinbarung in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erforderlich. Die für die Visumerteilung erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere familienrechtliche Verhältnisse, werden laut Bundesregierung von den Auslandsvertretungen im Rahmen des Visumverfahrens überprüft. "Als Nachweis von Verwandtschaftsverhältnissen werden unter anderem Identitätsnachweise, Registrierungen im Zivilregister für die Eltern des Schutzberechtigten, die Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes in Deutschland und Familienregisterauszüge, Heiratsurkunden oder Eheverträge geprüft; ausländische Urkunden müssen zur Vorlage bei innerdeutschen Behörden regelmäßig legalisiert sein", heißt es in der Antwort weiter. In Zweifelsfällen zur Abstammung und Elternschaft würden auch DNA-Tests berücksichtigt.

Die Organisation und Finanzierung der Reise nach Deutschland erfolgt unabhängig von deutschen Bundesbehörden, in der Regel selbständig durch die nachziehenden Personen, wie die Bundesregierung ferner darlegt.

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5. Fahndung nach Ausreisepflichtigen

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Die "Fahndung nach ausreisepflichtigen Ausländern" ist ein Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/4111). Wie die Fraktion darin schreibt, wurde in einem Zeitungsbericht vom 29. Juli 2018 unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA) ausgeführt, dass die Polizei nach fast 300.000 flüchtigen Personen mit dem Ziel der Festnahme fahnde. Insgesamt seien zum Stand 31. Dezember 2017 laut Inpol-Zentral 297.820 Fahndungsausschreibungen zur Festnahme erfasst gewesen; darunter 126.327 Fahndungsausschreibungen zur Festnahme eines Ausländers mit dem Ziel der Abschiebung, Ausweisung oder Zurückschiebung. Die übrigen Fahndungen zur Festnahme beträfen laut BKA vor allem Straftäter und entwichene Strafgefangene oder dienten der Strafvollstreckung oder der Gefahrenabwehr, wie die Zeitung weiter berichte.

Wissen will die Fraktion, wie hoch die bisherigen Kosten zur Fahndungsausschreibung der 126.327 ausländischen Personen sind "sowie die verwaltungsrechtlichen Kosten bei Festnahme". Auch erkundigt sie sich unter anderem danach, welche Straftaten "von den zur Fahndung ausgeschriebenen und entwichenen Strafgefangenen" begangen wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 650 - 10. September 2018 - 10.30 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. September 2018

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