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BUNDESTAG/7525: Heute im Bundestag Nr. 677 - 19.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 677
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 19. September 2018, Redaktionsschluss: 14.20 Uhr

1. Förderende von Windanlagen
2. KfW-Übernahme von 50Hertz-Anteil
3. Fracking-Verbot bekräftigt
4. Wohnungsfürsorge des Bundes
5. Keine Daten über Rente von Aussiedlern
6. Bilanz des Bildungs- und Teilhabepakets


1. Förderende von Windanlagen

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung rechnet damit, dass zwischen 2021 und 2025 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von mehr als 14.096 Megawatt aus der Förderung fallen. Dies geht aus der Antwort (19/4196) auf eine Kleine Anfrage (19/3850) der AfD-Fraktion hervor. Windenergieanlagen, die vor 2001 in Betrieb gegangen sind, erhalten ab 2021 keine Förderung mehr über die EEG-Umlage. Später in Betrieb genommene Anlagen können 20 Jahre lang plus dem Jahr der Inbetriebnahme diese Sonder-Vergütung erhalten. Wie viele Anlagen in der Folge stillgelegt werden könnten, will die Bundesregierung nicht vorhersagen. Dies dürfte wesentlich von der Einnahmesituation am Strommarkt sowie den für einen Weiterbetrieb anfallenden Investitions- und Betriebskosten beeinflusst werden, schreibt sie lediglich.

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2. KfW-Übernahme von 50Hertz-Anteil

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Der Einstieg der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beim Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz steht im Mittelpunkt der Antwort (19/4195) auf eine Kleine Anfrage (19/3796) der FDP-Fraktion. Darin beschreibt die Bundesregierung detailliert Gespräche und Verhandlungen im Vorfeld der Anteilsübernahme; sie erklärt zudem Details zu der Transaktion selbst. Die Anteilsübernahme hatte für Schlagzeilen gesorgt, da die Bundesregierung mit dem Schritt den Einstieg eines chinesischen Investors bei 50Hertz verhindert hatte. Das Geschäft des Netzbetreibers gilt als kritische weil versorgungsrelevante Infrastruktur.

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3. Fracking-Verbot bekräftigt

Wirtschaft und Energie/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat das derzeit geltende Fracking-Verbot zur Erdgas- oder Erdöl-Gewinnung bekräftigt. In der Antwort (19/4182) auf eine Kleine Anfrage (19/3887) der Fraktion Die Linke erklärt sie, mit dem Einsetzen einer Expertenkommission zur wissenschaftlichen Begleitung von Probebohrungen erfülle sie lediglich ihren gesetzlichen Auftrag. "Eine Vorfestlegung durch die Einsetzung der Kommission sieht die Bundesregierung daher nicht." Bislang seien ohnehin keine Genehmigungsanträge für Fracking-Feldversuche bekannt. Gesetzesgemäß solle der Bundestag 2021 überprüfen, ob das Verbot noch angemessen ist.

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4. Wohnungsfürsorge des Bundes

Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen/Antwort

Berlin: (hib/PEZ) Beim Bund kümmern sich derzeit Mitarbeiter in 45 Vollzeitäquivalentstellen um die Wohnungsfürsorge für Beschäftigte. Das geht aus der Antwort (19/4251) auf eine Kleine Anfrage (19/3948) der FDP-Fraktion hervor. Die bei der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) angestellten Mitarbeiter sind für Wohnungsbelange von Vermietung im Bestand bis hin zum Ankauf oder Anmietung von Drittwohnungen zuständig. Zum Stichtag 1. August 2017 umfasste der Gesamtbestand an Wohnungen etwa 65.000, davon mit 36.000 mehr als die Hälfte in BImA-Eigentum. Anspruchsberechtigt sind beim Bund Angestellte sowie Beschäftigte von Zuwendungsempfängern, sofern die betreffende Einrichtung mehr als zur Hälfte finanziell vom Bund gefördert wird.

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5. Keine Daten über Rente von Aussiedlern

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/PK) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Informationen darüber vor, wie viele Bürger seit 1990 auf ihre russische Rente verzichtet haben und in wie vielen Fällen kein Nachweis über den Verzicht erbracht werden konnte. Das geht aus der Antwort (19/4254) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/4009) der AfD-Fraktion hervor.

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6. Bilanz des Bildungs- und Teilhabepakets

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Mit dem 2011 eingeführten Bildungs- und Teilhabepaket zur Förderung von Kindern aus einkommensschwachen Haushalten befasst sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in eine Kleinen Anfrage (19/4303). Familien könnten über diese Förderung die Kosten für Nachhilfe, Klassenfahrten oder Schulmaterialien geltend machen. Allerdings sei das Antragsverfahren bürokratisch und mit hohen Hürden verbunden.

Die Abgeordneten wollen nun Bilanz ziehen und fragen die Bundesregierung unter anderem danach, wie viele Kinder und Jugendliche Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben und in wie vielen Fällen die Angebote trotz eines Anspruchs nicht wahrgenommen wurden.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 677 - 19. September 2018 - 14.20 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 20. September 2018

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