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BUNDESTAG/7546: Heute im Bundestag Nr. 698 - 26.09.2018


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 698
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 26. September 2018, Redaktionsschluss: 09.36 Uhr

1. Mitwirkungspflicht bei Widerrufsverfahren
2. Sicherheitsmerkmale für Tabakerzeugnisse
3. Monitoring zu Mineralöl in Lebensmitteln
4. Pflanzenschutz im Zuckerrübenanbau
5. Folgen des Brexits für die Landwirtschaft
6. Ammoniak-Emissionen in Agrarwirtschaft


1. Mitwirkungspflicht bei Widerrufsverfahren

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Schutzberechtigte Ausländer sollen künftig zur Mitwirkung bei Widerrufs- und Rücknahmeverfahren des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) verpflichtet sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/4456) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.

Danach soll neben der bereits bestehenden Mitwirkungspflicht für Asylbewerber im Asylantragsverfahren auch eine Mitwirkungspflicht des Schutzberechtigten in Widerrufs- und Rücknahmeverfahren gesetzlich festgeschrieben werden. Bei einem Verstoß gegen diese Pflicht soll das Bamf "den Schutzberechtigten mit den Mitteln des Verwaltungszwangs zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten anhalten sowie, bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen, nach Aktenlage über den Widerruf oder die Rücknahme entscheiden" können. Eine ausbleibende oder unvollständige Mitwirkung des Betroffenen soll von der Behörde zu seinen Lasten berücksichtigt werden können.

Eine Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist laut Vorlage unverzüglich zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. Dabei ist den Angaben zufolge spätestens drei Jahre nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Widerruf beziehungsweise eine Rücknahme vorliegen. Um diese Prüfung sachgerecht ausüben zu können, habe das Bamf bei der Überprüfung der Asylbescheide alle Umstände zu berücksichtigen. Eine Mitwirkungspflicht des Betroffenen könne hierbei für das Bundesamt "neben den eigenen sowie den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden, der Sozialbehörden sowie der Ausländerbehörden zusätzliche Erkenntnisse begründen".

Wie die Bundesregierung ferner ausführt, hat das Bamf während des Migrationsgeschehens in den Jahren 2015 und 2016 zur Beschleunigung der Verfahren in vielen Fällen die Asylanträge ohne die sonst obligatorische Anhörung im rein schriftlichen Verfahren entschieden. "Angaben zu Identität, Staatsangehörigkeit sowie zum Fluchtgeschehen konnten demnach nicht immer hinreichend überprüft und gewürdigt werden", heißt es in der Vorlage weiter. Den Widerrufs- beziehungsweise Rücknahmeverfahren komme gerade in diesen Fällen eine besondere Bedeutung zu. Mit der Festschreibung der Mitwirkungspflichten im Asylgesetz solle dafür Sorge getragen werden, "dass im wohlverstandenen Interesse der tatsächlich Schutzbedürftigen diejenigen Entscheidungen aufgehoben werden, bei denen zu Unrecht der Schutzstatus zuerkannt wurde beziehungsweise bei denen die Gründe für die Schutzgewährung zwischenzeitlich entfallen sind".

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2. Sicherheitsmerkmale für Tabakerzeugnisse

Ernährung und Landwirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EIS) Die Bundesregierung legt einen Entwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (19/4461) vor. Die Vorlage soll den illegalen Handel mit Tabakerzeugnissen unterbinden sowie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen einander angleichen. Demnach soll eine Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal und einem fälschungssicheren Sicherheitsmerkmal erflogen. Durch ein Rückverfolgbarkeitssystem soll der Warenverkehr dieser Erzeugnisse erfasst werden, damit sich die Produkte in der gesamten Union verfolgen lassen. Außerdem soll die Einführung von Sicherheitsmerkmalen die Überprüfung erleichtern, ob die Tabakerzeugnisse echt sind. Die Regelungen sollen für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen ab dem 20. Mai 2019 gelten und für die übrigen Tabakerzeugnisse ab dem 20. Mai 2024. Auf diese Weise sollen die bei der Rückverfolgbarkeit von Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen gesammelten Erfahrungen im Hinblick auf andere Tabakerzeugnisse genutzt werden können.

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3. Monitoring zu Mineralöl in Lebensmitteln

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das EU-Monitoring zur Überwachung von Mineralölkohlenwasserstoffen in Lebensmitteln ist noch nicht abgeschlossen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/4370) auf eine Kleine Anfrage (19/4082) der Fraktion Die Linke hervor. Danach seien gemäß der Empfehlung (EU) 2017 / 84 die Datengenerierung für die Jahre 2017/2018 und die Übermittlung der Daten bis zum 28. Februar 2019 vorgesehen. Weil sich die Vorlage der Leitlinien zur Übermittlung der Daten an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verzögert habe, sei zudem die Frist zur Datengenerierung und -übermittlung zudem bis zum 1. Oktober 2019 verlängert worden. Verschiedene Bundesländer würden sich durch die Untersuchung unterschiedlicher, in der Empfehlung genannter Lebensmittel- und Lebensmittelbedarfsgegenständeproben an dem Monitoring beteiligen. Die Datenübermittlung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erfolgen. Eine vollständige Übersicht über die in diesem Rahmen untersuchten Proben sei vor Abschluss des Monitorings jedoch nicht zu erwarten. Zur Verbesserung der Datenlage sei in Deutschland bereits unabhängig vom EU-Monitoring für das Jahr 2017 ein nationales Monitoringprogramm zu Mineralöl in Verpackungsmaterial für Lebensmittel aus Papier, Pappe, Karton oder textilem Material sowie dessen Übergang in darin verpackte Lebensmittel konzipiert worden. Auch das nationale Monitoring 2018 sehe weitere Untersuchungen zu Mineralölkohlenwasserstoffen vor. Diese ebenfalls von den Bundesländern erhobenen Daten sollen in den deutschen Beitrag zum EU-Monitoring einfließen. Der nationale Monitoringbericht 2017 soll voraussichtlich Ende dieses Jahres auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht werden.

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4. Pflanzenschutz im Zuckerrübenanbau

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die Frage nach alternativen Möglichkeiten zum Pflanzenschutz im Zuckerrübenanbau stellen die Abgeordneten der AfD-Fraktion in den Mittelpunkt einer Kleinen Anfrage (19/4425). Dabei steht insbesondere die ökonomische Zukunft des Zuckerrübenanbaus in Deutschland aufgrund des Anwendungsverbots der Neonicotinoidwirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid im Freiland. Die Bundesregierung soll unter anderem beurteilen, welche Alternativen zum Einsatz der Saatgutbeizung bekannt sind und wie hoch deren Wirkungsgrad ist. Außerdem soll Auskunft darüber gegeben werden, welche Schritte hinsichtlich der Entwicklung von Ersatzprodukten unternommen werden, um den Zuckerrübenanbau in Zukunft zu gewährleisten.

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5. Folgen des Brexits für die Landwirtschaft

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Eine Einschätzung der Folgen des Brexits für Deutschland und Europa im Landwirtschafts- und Ernährungssektor verlangt die FDP-Fraktion von der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (19/4410). Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie sich die unterschiedlichen Ausstiegsszenarien auf den mehrjährigen Finanzrahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auswirken. Insbesondere soll dabei auch auf die Höhe der Zahlungen an die deutschen Betriebe im Rahmen der GAP nach 2020 Bezug genommen werden. Darüber hinaus soll der bereits entstandene wirtschaftliche Schaden durch den Brexit für die Land- und Weinwirtschaft in Deutschland durch den gefallenen Wechselkurs des Britischen Pfundes gegenüber dem Euro seit dem Referendum bewertet werden.

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6. Ammoniak-Emissionen in Agrarwirtschaft

Ernährung und Landwirtschaft/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/EIS) Die AfD-Fraktion befasst sich in einer Kleinen Anfrage (19/4341) mit Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft. Insbesondere der Nutztierhaltung wird ein Hauptanteil der Emissionen zugeschrieben. Die Abgeordneten wollen unter anderem von der Bundesregierung wissen, in welcher Höhe und durch welche konkreten Maßnahmen eine Senkung der Ammoniakemissionen durch technische Maßnahmen erreichbar ist.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 698 - 26. September 2018 - 09.36 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. September 2018

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