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BUNDESTAG/7887: Heute im Bundestag Nr. 021 - 10.01.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 21
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Donnerstag, 10. Januar 2019, Redaktionsschluss: 11.34 Uhr

1. Neue Abläufe für mehr Organspenden
2. Chancen der Digitalisierung in der Pflege
3. K.O.-Tropfen kommen teils aus Asien
4. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe
5. Änderung des Lebensmittelgesetzbuchs
6. Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten


1. Neue Abläufe für mehr Organspenden

Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Mit veränderten Abläufen und Vorschriften will die Bundesregierung die Organspendenpraxis effektiver gestalten. Das zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) (19/6915) soll dazu beitragen, potenzielle Organspender besser zu erkennen. Dazu wird vor allem die Rolle des Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern gestärkt.

Die Transplantationsbeauftragten sollen dem Entwurf zufolge durch verbindliche Vorgaben für die Freistellung mehr Zeit für ihre Aufgaben bekommen. Bei Entnahmekrankenhäusern mit mehr als einer Intensivstation soll für jede dieser Stationen mindestens ein Transplantationsbeauftragter bestellt werden. Die anteiligen Kosten werden vollständig refinanziert. Die Transplantationsbeauftragten müssen außerdem künftig auf Intensivstationen regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patienten als Organspender in Betracht kommen. Sie erhalten uneingeschränkt Einsicht in die Patientenakten, um das Spenderpotenzial auswerten zu können.

Die Entnahmekrankenhäuser sollen mehr Geld bekommen für den gesamten Prozessablauf einer Organspende und einen Zuschlag dafür erhalten, dass ihre Infrastruktur für die Organspende besonders in Anspruch genommen wird. Kleinere Entnahmekliniken erhalten Unterstützung durch qualifizierte Ärzte.

Ein flächendeckend eingerichteter neurologischer/neurochirurgischer konsiliarärztlicher Rufbereitschaftsdienst soll sicherstellen, dass jederzeit qualifizierte Ärzte zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zur Verfügung stehen.

Um potenzielle Organspender zu erkennen und zu melden, soll in den Kliniken eine Qualitätssicherung mit Berichtssystem geschaffen werden. Wenn ein irreversibler Hirnfunktionsausfall nicht festgestellt wird oder eine Meldung an die Koordinierungsstelle (DSO) unterbleibt, werden die Gründe dafür erfasst und bewertet. Die Daten sollen von der Koordinierungsstelle ausgewertet werden. Abläufe und Zuständigkeiten sollen dem Entwurf zufolge nachvollziehbar dokumentiert werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine bessere Betreuung der Angehörigen vor. So soll der Austausch zwischen den Organempfängern und den Angehörigen der Organspender in Form von anonymisierten Schreiben verbindlich geregelt werden.

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2. Chancen der Digitalisierung in der Pflege

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung will die Chancen der Digitalisierung auch für die Pflege nutzen. Die größten Potenziale lägen einer Studie zufolge in einer besseren Vernetzung der Kommunikation, einer leichteren Informationssammlung und -verarbeitung, einer besseren Arbeitsorganisation sowie in einer Verringerung körperlicher Belastungen, heißt es in der Antwort (19/6796) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6473) der FDP-Fraktion.

In der Pflege könne die Digitalisierung insbesondere dazu beitragen, den Informationsaustausch zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zu verbessern, die Dokumentation und Abrechnung zu vereinfachen, die Tourenplanung effizienter zu gestalten und das interne Qualitätsmanagement zu verbessern.

Dabei werde künftig genau beobachtet, welche Chancen und Risiken mit digitalen Technologien in der Pflege verbunden seien.

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3. K.O.-Tropfen kommen teils aus Asien

Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Zu den sogenannten K.O.-Tropfen gehören nach Angaben der Bundesregierung auch verschreibungspflichtige Arzneimittel. Teilweise unterlägen die in Betracht kommenden Substanzen den Regeln des Betäubungsmittelrechts, heißt es in der Antwort (19/6790) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/6388) der AfD-Fraktion.

Gamma-Butyrolacton (GBL) sei eine Industriechemikalie, die in sehr großen Mengen hergestellt werde und nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstehe, sondern dem freiwilligen europäischen Monitoring-System im Rahmen der Grundstoffüberwachung.

GBL werde jedoch nach Erkenntnissen der Polizei auch zu Missbrauchszwecken in Asien hergestellt und über im Ausland befindliche Internetgeschäfte bezogen. Die Verwendung von GBL und anderen Substanzen als K.O.-Tropfen sei strafbar.

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4. Einflussnahme auf Gesetzentwürfe

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung will ihr Handeln transparent und für die Bürger nachvollziehbar gestalten. Das schreibt sie in der Antwort (19/6724) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6376). Nach einer Vereinbarung des Bundeskabinetts vom 15. November 2018 solle die Praxis fortgesetzt werden, dass Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie die von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwürfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Daneben sei vereinbart worden, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform werde die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt werde. Darüber hinaus weist die Bundesregierung in der Antwort darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann.

Zu der Frage der Abgeordneten nach der Einflussnahme externer Dritter auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (Markenrechtsmodernisierungsgesetz) heißt es in der Antwort, Referentenentwürfe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und die dazu eingegangenen Stellungnahmen würden auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Die entsprechenden Entwürfe und Stellungnahmen seien abrufbar auf dem Internetauftritt des Ministeriums. Insgesamt seien zwölf Stellungnahmen abgegeben worden. Vier davon seien nicht eingestellt worden, weil die Einsender der Veröffentlichung widersprochen hätten oder weil sie verspätet abgegeben worden seien.

Abschließend heißt es in der Vorbemerkung zu der Antwort, die Fragesteller hätten eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt. Die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.

Die Fraktion hatte in ihrer Anfrage geschrieben, grundsätzlich seien der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und gegebenenfalls die Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen wichtig. Dies müsse nur für den Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein.

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5. Änderung des Lebensmittelgesetzbuchs

Ernährung und Landwirtschaft/Antwort

Berlin: (hib/EIS) Das Regierungshandeln soll transparent und für alle Bürger nachvollziehbar sein. Deshalb stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entsprechende Gesetz- und Referentenentwürfe und dazu eingegangene Stellungnahmen auf der Internetseite des BMEL ein. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/6769) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/5980) zur Einflussnahme auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Bundesratsdrucksache 369 / 18) hervor. Informationen sind dazu abrufbar auf der Internetseite des Ministeriums.

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6. Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten

Ernährung und Landwirtschaft/Unterrichtung

Berlin: (hib/EIS) Mithilfe einer nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten soll eine gesunde Lebensweise gefördert, der Anteil der Übergewichtigen und Adipösen in der Bevölkerung gesenkt und die Häufigkeit von Krankheiten verringert werden. Das geht aus einem Strategiepapier der Bundesregierung hervor, das als Unterrichtung (19/6892) vorliegt. Die Reduktionsstrategie baue demnach auf dem wissenschaftlichen Grundkonsens auf, dass die Entstehung von nichtübertragbaren Krankheiten wie etwa Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Diabetes mellitus Typ 2 multikausal bedingt seien und dass ein übermäßiger Konsum von Zucker, bestimmter Fette und Salz das Risiko für nichtübertragbare Krankheiten erhöhen könne. Gleichzeitig berücksichtige die Strategie, dass der Konsum von Zucker, Fetten und Salz in Deutschland trotz umfangreicher Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen und bereits erreichter Fortschritte über den wissenschaftlichen Empfehlungen liege. Ziel soll eine ausgewogene Energiezufuhr und Nährstoffversorgung der Bevölkerung sein. Unter anderem soll die Energiezufuhr durch eine Reduktion des Zuckergehaltes, des Fettgehaltes und der Portionsgröße von Lebensmitteln gesenkt sowie die Aufnahme von Salz und industriellen Transfettsäuren reduziert werden. Die Umsetzung der Strategie soll ab Anfang 2019 beginnen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 21 - 10. Januar 2019 - 11.34 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
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Telefon: +49 30 227-35642, Telefax: +49 30 227-36191
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Januar 2019

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