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BUNDESTAG/8136: Heute im Bundestag Nr. 271 - 13.03.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 271
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mittwoch, 13. März 2019, Redaktionsschluss: 18.12 Uhr

1. 5G-Vergabe beschäftigt Ausschuss
2. Situation im Frauen- und Mädchenfußball
3. FDP will Personalausweis auf dem Handy
4. AfD für Ost-Verlagerung von Behörden
5. AfD für Begrenzung der Kanzler-Amtszeit


1. 5G-Vergabe beschäftigt Ausschuss

Ausschuss Digitale Agenda/Ausschuss

Berlin: (hib/LBR) Der Bericht der Bundesregierung zur 5G-Vergabe, den Lieferanten sowie den Sicherheitsstandards war Thema der 28. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda unter Leitung von Hansjörg Durz (CSU). Anhaltende Diskussionen und Berichte rund um die Vertrauenswürdigkeit des chinesischen Herstellers Huawei, der als wichtigster Ausrüster für das 5G-Mobilfunknetz gilt, interessierten auch die Abgeordneten. Wie kürzlich bekannt wurde, haben die USA das Unternehmen wegen Sicherheitsbedenken vom nationalen Ausbau ausgeschlossen und wandten sich an seine Partner, es ihnen gleichzutun.

Vertreter vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und vom Auswärtigen Amt berichteten den Abgeordneten den aktuellen Stand. Für Fragen standen außerdem Vertreter des Bundeskriminalamts, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Bundesinnenministeriums, des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Verfügung.

Eine Vertreterin des BMWi betonte, dass es aus Sicht der Bundesregierung zentral sei, "die höchsten Sicherheitsstandards in Hardware- und Software-Lösungen zu erfüllen" und verwies auf die am 7. März 2019 von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Eckpunkte für zusätzliche Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze und -dienste. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass technische Systeme nur von vertrauenswürdigen Lieferanten bezogen werden, die nationale Sicherheits-, Geheimschutz- und Datenschutzbestimmungen zweifelsfrei einhalten. Die Eckpunkte seien im Einvernehmen mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten und dem BSI erarbeitete worden. Die technischen Details werden derzeit aber noch ausgearbeitet, betonte die Vertreterin. Hersteller, Verbände und Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze hätten nun im Rahmen öffentlicher Konsultationen die Gelegenheit zur Kommentierung der Eckpunkte.

Konkrete Anbieter auszuschließen würde jedoch nicht zur unmittelbaren Sicherheit der Netze beitragen, sagte sie weiter. Zudem sollen kritische Kernkomponenten nur nach Zertifizierung durch das BSI eingesetzt werden dürfen. Was als "kritische Kernkomponente" gelte, werde durch das BSI und die Bundesnetzagentur definiert. Der Nachweis für die Erfüllung des Sicherheitskatalogs liege zudem bei den Unternehmen. Die BMWi-Vertreterin betonte zudem, dass der Netzverkehr "ständig auf Auffälligkeiten beobachtet und vor unberechtigten Zugriffen geschützt" werden müsse. Zudem sei es nötig, auf eine Diversität der Netzwerkbetreiber und -hersteller zu achten.

Ein Vertreter des Auswärtigen Amts wies darauf hin, dass das Thema eine Frage der nationalen Sicherheit sei. "Es wird vor allem um die Frage der Vertrauenswürdigkeit und um Auswirkungen auf das Verhältnis zu den Alliierten gehen", sagte er. Man befinde sich über die Botschaften im Austausch mit Partnerländern zu dem Thema. In Deutschland könne man sich allerdings nur schwer vorstellen, mit Firmen zusammenzuarbeiten, die mit einem nationalen Geheimdienst kooperieren, betonte er. Auch ein Vertreter des BND betonte, dass man Huawei nicht für einen vertrauenswürdigen Partner halte - auch weil es in der Vergangenheit sicherheitsrelevante Vorfälle mit Bezug zu dem Unternehmen gegeben habe.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion forderte, das Telekommunikationsgesetz anzupassen und fragte, wie der Begriff der "vertrauenswürdigen Hersteller" genau definiert werde. Ein Vertreter der SPD-Fraktion fragte, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend seien, um den Schutz des zukünftigen 5G-Netzes zu gewährleisten und bat mit Blick nach Australien um eine Einordnung des Diskussionsstands in anderen Ländern.

Ein Vertreter der AfD interessierte sich dafür, durch welche Institution und wie viele Mitarbeiter die Beobachtung des Netzverkehrs erfolgen solle. Ein Vertreter der FDP-Fraktion wollte wissen wie die Komponenten in bestehenden Netzen verhandelt werden und ob es auch Abnahmeprüfungen gebe. Eine Vertreterin der Linken interessierte sich im Falle eines Ausschlusses von Huawei für die Verhandlungsposition der bei der 5G-Vergabe noch in Frage kommenden Unternehmen. Eine Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen fragte nach konkreten Erkenntnissen über sicherheitsrelevante Fragen und die Anfälligkeit für Spionage und Sabotage.

Der Ausschuss setzte die Befragung im Anschluss als Geheim-Angelegenheit fort.

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2. Situation im Frauen- und Mädchenfußball

Sport/Ausschuss

Berlin: (hib/HAU) Im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft der Frauen vom 7. Juni bis 7. Juli 2019 in Frankreich hat der Sportausschuss am Mittwoch über die Situation im Frauen- und Mädchenfußball diskutiert. Dabei betonte Hannelore Ratzeburg, Vizepräsidentin für Frauen- und Mädchenfußball im Deutschen Fußball-Bund (DFB), mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen, andere Nationen hätten - bei der Organisation der Frauenfußballligen, aber auch der Nachwuchsgewinnung - von Deutschland vieles abgeschaut und ihren Rückstand aufgeholt. Es gelte nun, international den Anschluss zu sichern, sagte sie.

Was die Entwicklung der 1. Bundesliga der Frauen angeht, so sei festzustellen, dass acht der zwölf Mannschaften angebunden an die Männer-Lizenzvereine seien. Dadurch hätten sie die Chance, die Infrastruktur der Vereine zu nutzen. Die anderen Vereine müssten sich ihre eigene Infrastruktur hingegen mühsam aufbauen. Die Vermarktungsmöglichkeiten sind laut der DFB-Vizepräsidentin in der 1. Bundesliga der Frauen zwar schwierig, aber noch erheblich besser als in der 2. Bundesliga. Das Interesse der Sponsoren gelte nach wie vor zuallererst dem Männerfußball, resümierte die DFB-Vertreterin.

Eine weitere Herausforderung stelle die Frage der Trainerinnen dar. Es gebe noch zu wenige Frauen, auch aus dem Bereich ehemaliger Bundesliga- oder Nationalspielerinnen, die den Beruf ergreifen wollten. Das habe auch damit zu tun, dass die Arbeitsmöglichkeiten von Trainerinnen außerhalb des Frauen- und Mädchenbereiches ziemlich eingeschränkt seien. Vereine aus dem Männerbereich würden sich immer noch kaum trauen, Trainerinnen einzustellen, stellte Ratzeburg fest.

Aus Sicht von Rolf Kutzmutz, Präsident des 1.FFC Turbine Potsdam, mehrfacher Deutscher Meister, DFB-Pokalsieger und Champions League Gewinner von 2010, liegt insbesondere bei Budgets und der Infrastruktur der klare Vorteil bei den Lizenzvereinen. Damit einher gehe die Gefahr, dass reine Frauen- und Mädchenvereine zu Ausbildungsstätten für Lizenzvereine werden, sagte er. Unzufrieden zeigte sich Kutzmutz auch mit der medialen Aufmerksamkeit für die Frauen-Bundesliga - insbesondere bei den öffentlich-rechtlichen Sendern. Der ebenfalls in Potsdam beheimatet RBB etwa übertrage nur selten, obwohl das Turbine-Stadion in Laufnähe sei. Der Vereinspräsident räumte aber zugleich ein, dass es viele Sportarten gebe, deren mediale Präsenz noch geringer sei.

Vor dem Hintergrund sinkender Zuschauerzahlen in der Frauen-Bundesliga forderte auch die Frauen-Bundestrainerin Martina Voss-Tecklenburg, die Liga zu stärken. Sonst bestehe die Gefahr, dass die Top-Spielerinnen in andere Ligen abwandern, sagte sie. Die anstehende Weltmeisterschaft bezeichnete die Bundestrainerin als große Herausforderung. Die Leistungsdichte in der Weltspitze sei angewachsen. Es gebe zehn Teams, die für den Titel infrage kämen, so Voss-Tecklenburg. Das Minimalziel des DFB-Teams sei die Qualifikation für die Olympischen Sommerspiele in Tokyo 2020. Dazu müsse die Mannschaft am Ende des Turniers zu den europäischen TOP3-Teams gehören.

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3. FDP will Personalausweis auf dem Handy

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) "Smart Perso - Personalausweis auf dem Handy" lautet der Titel eines Antrags der FDP-Fraktion (19/8265), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, eine "Gesamtstrategie für die Weiterentwicklung des Personalausweises vorzulegen". Der Personalausweis müsse "auf das Smartphone oder andere sichere Speicherorte übertragbar sein, um als sicheres, nutzerfreundliches Grundelement der digitalen Identifikation, auch ohne zusätzliche Hardware, dienen zu können", heißt es in der Vorlage weiter. Zusätzlich müssten "vollständige Prozesse mit öffentlichen Behörden und privaten Unternehmen digital ermöglicht werden".

Ferner soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion ein "Wallet" als zentrales Kernelement für amtliche Urkunden und Dokumente einführen und die Zusammenführung sämtlicher Berechtigungskarten und Identitätsnachweise auf dem Smartphone oder anderen sicheren Speicherorten ermöglichen. Die Daten des Personalausweises sollten dabei auf Wunsch mit dem Führerschein, Bildungsabschlüssen und weiteren privaten Zertifikaten erweitert werden;

Zudem soll die Bundesregierung laut Vorlage unter anderem dafür sorgen, dass die im Wallet gespeicherten Informationen auch über die Daten des Personalausweises hinaus selektiv für Dritte freigegeben werden können. Dadurch könnten Prozesse, wie beispielsweise Anträge auf Familienleistungen, aber auch das Mieten von Fahrzeugen, für den Bürger vereinfacht werden.

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4. AfD für Ost-Verlagerung von Behörden

Inneres und Heimat/Antrag

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD-Fraktion bestehende Bundesbehörden in die neuen Länder verlagern. In einem Antrag (19/8279), der am Freitag erstmals auf der Tagesordnung steht, fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, zukünftig neue Bundesbehörden vorrangig dort zu errichten, "um eine repräsentativere Verteilung herzustellen und strukturschwache Regionen zu stärken".

In der Begründung schreibt die Fraktion, dass Bundesbehörden in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nur unzureichend repräsentiert seien. Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung (19/1108) auf eine Kleine Anfrage hervor. Demnach seien nur 117 Hauptsitze und Außenstellen von Bundesbehörden in den neuen Bundesländern verankert. In den alten Bundesländern seien es 362 und im "Sonderfall" Berlin 66.

Standorte profitierten von Bundesbehörden auf vielfältige Weise, heißt es in der Vorlage weiter. Es entstünden "nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Infrastruktur und regionale Wirtschaftskreisläufe". Darüber hinaus werde durch die lokale Etablierung von wichtigen Institutionen des Bundes "das Vertrauen der Bürger in die demokratischen Institutionen, den Behördenapparat und die Identität mit dem Staat gefördert". Deshalb sei es für das Gemeinwesen förderlich, wenn die Bundesbehörden gleichermaßen auf dem Staatsgebiet vertreten sind. Insbesondere strukturschwache Regionen in den neuen Bundesländern müssten daher bei der Standortwahl von Bundesbehörden stärker berücksichtigt werden.

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5. AfD für Begrenzung der Kanzler-Amtszeit

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die AfD-Fraktion dringt auf eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers. Nach einem Gesetzentwurf der Fraktion (19/8275), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, soll im Grundgesetz festgeschrieben werden, dass eine Wiederwahl des Bundeskanzlers nur einmal zulässig ist.

Dies soll der Vorlage zufolge nicht für eine erstmalige Übernahme der Amtsgeschäfte nach einem konstruktiven Misstrauensvotums oder nach einer gescheiterten Vertrauensfrage gelten. "In besonderen Situationen - im Falle von Finanz-, Wirtschafts-, aber auch politischen und Regierungskrisen - können sich die Legislaturperioden verkürzen, sodass die einmalige Wiederwahl die Handlungsfähigkeit des Bundeskanzlers in diesen Fällen über Gebühr einschränken würde", heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes.

Die fehlende Befristung der Amtsdauer des Bundeskanzlers begünstige lange Amtszeiten des Regierungschefs und trage derart zu einer Monopolisierung der Macht bei, argumentiert die Fraktion in der Vorlage. Es habe sich in der Vergangenheit "wiederholt gezeigt, dass mit zunehmender Amtsdauer des Kanzlers die Fähigkeit demokratischer Institutionen schwindet, auf veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen zu reagieren". Die unbefristete Amtszeit des Kanzlers schwäche die demokratischen Institutionen, unterminiere die Gewaltenteilung, aber auch die demokratischen Verfahren und führe zu einer schwindenden Legitimation des politischen Systems der Bundesrepublik. Eine Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers trage dagegen dazu bei, eine zu starke Machtfülle des Regierungschefs zu verhindern.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 271 - 13. März 2019 - 18.12 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. März 2019

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