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BUNDESTAG/8412: Heute im Bundestag Nr. 554 - 14.05.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 554
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 14. Mai 2019, Redaktionsschluss: 15.41 Uhr

1. Sicherheit beim Aufbau von 5G-Netzen
2. Frequenzen für Funkmikrofone vorhanden
3. Grenzüberschreitender Eisenbahnverkehr
4. Innovative Antriebstechnik bei Triebwagen
5. Knapp 40 Prozent der Güterzüge verspätet
6. Bedeutung von Regionalflughäfen betont


1. Sicherheit beim Aufbau von 5G-Netzen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben keine Informationen über einen konkreten Sicherheitsvorfall mit Telekommunikations-Hardware des chinesischen Herstellers Huawei vor. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/9621) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/8650) hervor. Bei der Definition von Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze lasse die Bundesregierung alle sicherheitsrelevanten Informationen einfließen, heißt es in der Antwort weiter.

Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen seien verpflichtet, technische Schutzmaßnahmen nach Paragraf 109 Telekommunikationsgesetz (TKG) umzusetzen, schreibt die Regierung. Hierzu habe die Bundesnetzagentur in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erste Eckpunkte für eine Überarbeitung des Katalogs an Sicherheitsanforderungen erstellt und veröffentlicht. Diese würden eine Überprüfung von kritischen Kernkomponenten von beim BSI anerkannten Prüfstellen und eine Zertifizierung durch das BSI vorsehen. Details zur Ausgestaltung seien in der Bearbeitung.

Im Zuge des Aufbaus von 5G-Netzen sei auch geplant, im Rahmen der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes Paragraf 109 TKG zu überarbeiten und um zusätzliche verbindliche Sicherheitsanforderungen zu ergänzen, heißt es in der Antwort. Ferner sei eine Änderung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, mit Regelungen für kritische Infrastrukturen und die Vertrauenswürdigkeit von Komponenten beabsichtigt, die in kritischen Infrastrukturen zum Einsatz kommen. Kritische Kernkomponenten, die in kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden, sollen laut Regierung nur von "vertrauenswürdigen Lieferanten und Herstellern" bezogen werden dürfen. Diese Verpflichtung solle für die gesamte Lieferkette gelten. Der Nachweis der Vertrauenswürdigkeit werde im Rahmen der Zertifizierung nach den Vorgaben des Paragraf 9 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zu erbringen sein.

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2. Frequenzen für Funkmikrofone vorhanden

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die vorhandenen Frequenzen für drahtlose Produktionsmittel in der Kultur- und Kreativwirtschaft (beispielsweise Funkmikrofone oder auch In-Ear-Monitoring-Systeme) reichen nach Ansicht der Bundesregierung bislang aus. Bei der Umwidmung von Frequenzbereichen oberhalb 694 Megaherz (Digitale Dividende 1 und 2) seien die Belange der drahtlosen Produktionstechnik berücksichtigt worden, heißt es in der Antwort der Regierung (19/9721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP-Fraktion (19/9068).

Insgesamt nehme die Spektrumsnachfrage sowohl durch drahtlose Produktionsmittel als auch durch andere Dienste kontinuierlich zu, heißt es in der Antwort. Deswegen seien in den letzten Jahren in Zusammenarbeit mit Branchenvertretern neue Frequenzbereiche oberhalb eines Gigaherz für drahtlose Produktionsmittel identifiziert und zugeteilt worden. In internationalen Gremien würden weitere Frequenzbereiche untersucht. Zusätzlich werde die Entwicklung der verwendbaren Technologien begleitet, um eine Nutzung der Kernbereiche durch drahtlose Produktionsmittel zukünftig sicherzustellen.

In Bezug auf mögliche Perspektiven der Frequenznutzung im UHF-Band sei auf europäischer Ebene vorgesehen, diese ab 2025 einem Überprüfungsprozess zu unterziehen, schreibt die Regierung. Dabei würden auch die Frequenzbedarfe drahtloser Produktionsmittel berücksichtigt werden.

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3. Grenzüberschreitender Eisenbahnverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs nach Polen stellt der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 insgesamt 351 Millionen Euro zur Verfügung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9831) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8999) hervor. Zur Finanzierung von grenzüberschreitenden Verbindungen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) könnten die Länder auch Regionalisierungsmittel einsetzen, heißt es in der Antwort. Die Höhe der den einzelnen Ländern vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sei für den Zeitraum bis 2031 im Regionalisierungsgesetz (RegG) festgelegt. Die Mittel seien für den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere für den SPNV zu verwenden. "Über die Verwendung entscheiden die Länder in eigener Zuständigkeit", schreibt die Regierung.

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4. Innovative Antriebstechnik bei Triebwagen

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben eine technologieoffene Förderung innovativer Antriebstechnologien für Schienenfahrzeuge. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/9832) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8478) hervor. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) habe in den vergangenen Jahren mehrere Entwicklungsprojekte für innovative Antriebstechniken bei Triebwagen gefördert und fördere diese noch. Dies umfasse wasserstoffbetriebene Brennstoffzellenfahrzeuge, Batterie-/Oberleitungs-Hybride und Diesel-/Batterie-Hybride.

Des Weiteren fördere die Bundesregierung die Beschaffung solcher Fahrzeuge auf Basis von Förderaufrufen und Förderanträgen der für die Beschaffung zuständigen Stellen. Dessen ungeachtet habe die Bundesregierung über ihre Programmgesellschaft NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) eine Studie zur "Marktanalyse für alternative Antriebe im Schienenpersonennahverkehr" vergeben, die bis Herbst 2019 fertiggestellt sein soll, heißt es in der Antwort.

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5. Knapp 40 Prozent der Güterzüge verspätet

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Der Anteil verspäteter Güterzüge hat nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) in den vergangenen Jahren zugenommen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/9864) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9069) hervor. Im Jahr 2010 lag der Anteil der verspäteten Güterzüge, die teils von der DB Cargo AG, teils aber auch von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) betrieben wurden, der Vorlage zufolge bei 35,8 Prozent, im Jahr 2017 bei 37,9 Prozent und im Jahr 2018 bei 39, 3 Prozent.

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6. Bedeutung von Regionalflughäfen betont

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Regionalflughäfen leisten laut Antwort der Bundesregierung (19/9731) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9379) "einen wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Deutschland insgesamt". Zum einen gewährleiste das dezentrale deutsche Flugplatzsystem eine gleichmäßige Anbindung aller Regionen. Zum anderen begünstigten Regionalflugplätze die Ansiedlung von Unternehmen und seien wichtige Arbeitgeber in der Region, schreibt die Regierung. Vor diesem Hintergrund werde im Rahmen der anstehenden Evaluierung der Leitlinien für staatliche Beihilfe für Flughäfen und Luftfahrtunternehmen geprüft, ob auch nach Ablauf der Übergangsfrist der Leitlinien nach 2024 Zahlungen der öffentlichen Hand für Regionalflughäfen ermöglicht werden sollten, heißt es in der Antwort.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 554 - 14. Mai 2019 - 15.41 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. Mai 2019

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