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BUNDESTAG/8876: Heute im Bundestag Nr. 1021 - 20.09.2019


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 1021
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 20. September 2019, Redaktionsschluss: 11.26 Uhr

1. Anti-IS-Einsatz soll fortgesetzt werden
2. Übergangsregeln für ältere Arbeitsstätten
3. Trägerübergreifender Rentenbescheid
4. Sonderregel im Bundesteilhabegesetz
5. AfD fragt nach BISp-Korrekturbitten
6. AfD fragt nach Korrekturbitten des BKG
7. AfD fragt nach Korrekturbitten des BKA


1. Anti-IS-Einsatz soll fortgesetzt werden

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll den Einsatz "zur Sicherung der Stabilisierung, zur Verhinderung des Wiedererstarkens von IS und zur Förderung der Versöhnung in Irak und Syrien" fortsetzen. Das geht aus einem Antrag (19/13290) der Bundesregierung hervor.

Die Zerschlagung der territorialen Kontrolle des "Islamischen Staates" (IS) sei ein Meilenstein für die Menschen in Irak und Syrien gewesen, die jahrelang unter dem Terrorregime gelitten haben. Die Bundesregierung habe im Rahmen des vernetzten Ansatzes zusammen mit den internationalen Partnern dazu beigetragen, in Irak und Teilen Syriens ein Umfeld zu schaffen, in dem die nun vor allem zivilen Stabilisierungsmaßnahmen eine zukunftsweisende Rolle einnehmen und lokale Stabilität und Sicherheit schaffen würden. Trotz aller Erfolge im Bereich der zivilen Maßnahmen werde der militärische Beitrag vor Ort unverändert gebraucht. "Es gilt, den international angelegten, umfassenden, ressortübergreifenden Ansatz solange aufrecht zu erhalten, bis ein Maß an Stabilität in der Region erreicht ist, welches den Menschen vor Ort sichere Lebensumstände und nachhaltige Entwicklungsperspektiven eröffnet."

Die Bundeswehrsoldaten sollen weiterhin unter anderem Aufgaben zur Einsatzunterstützung wie die Luftbetankung und die See- und Luftraumüberwachung etwa durch Beteiligung an Nato-AWACS-Flügen übernehmen, bei denen Daten für die internationale Koalition gegen den IS gewonnen und weitergegeben werden.

Im Mittelpunkt soll zudem weiterhin der Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte stehen mit dem Schwerpunkt der "Ausbildung von Ausbildern und Spezialisten". Die Ausbildung könne im gesamten irakischen Staatsgebiet in einer angemessenen Balance zwischen der irakischen Zentralregierung und - in Absprache mit dieser - mit der Regierung der Region Kurdistan-Irak erfolgen. "Dabei stehen Maßnahmen zum Fähigkeitsaufbau in Zentralirak eindeutig im Vordergrund", heißt es im Antragstext weiter. Das Mandat für den Fähigkeitsaufbau der regulären irakischen Streit- und Sicherheitskräfte ist befristet längstens bis Ende Oktober 2020, die deutschen Beiträge zur luftgestützten Aufklärung und Luftbetankung sollen bereits Ende März 2020 enden. "Für die Bundesregierung wird das Bundesministerium der Verteidigung die Bemühungen um die Ablösung der deutschen Beiträge zur luftgestützten Aufklärung und zur Luftbetankung durch andere Nationen intensivieren." Die Personalobergrenze soll bei bis zu 700 Soldaten liegen, das sind 100 Soldaten weniger als im bisherigen Mandat. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben werden auf knapp 53 Millionen Euro beziffert.

Die Bundesregierung beruft sich bei diesem Einsatz auf das Recht auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen in Verbindungen mit den UN-Sicherheitsratsresolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) sowie 2249 (2015). Mit letzterer habe der UN-Sicherheitsrat "die Mitgliedstaaten, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, unter Einhaltung des Völkerrechts, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen sowie der internationalen Menschenrechtsnormen, des Flüchtlingsvölkerrechts und des humanitären Völkerrechts, in dem unter der Kontrolle von IS stehenden Gebiet in Syrien und Irak alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, ihre Anstrengungen zu verstärken und zu koordinieren, um terroristische Handlungen zu verhüten und zu unterbinden, die insbesondere von IS und anderen terroristischen Gruppen begangen werden". Der Einsatz erfolge zudem "auf Bitten und im Einvernehmen mit der irakischen Regierung".

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2. Übergangsregeln für ältere Arbeitsstätten

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant keine Verlängerung der Übergangsregeln für ältere Abeitsstätten in der Arbeitsstättenverordnung. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/12963) auf eine Kleine Anfrage (19/12433) der FDP-Fraktion. Die Übergangsfristen seien mit einer Übergangszeit von 17 Jahren (2004 bis 2021) und einer festen Übergangsfrist mit einem Vorlauf von fünf Jahren (2016 bis 2021) zeitlich ausreichend bemessen, heißt es in der Antwort weiter.

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3. Trägerübergreifender Rentenbescheid

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat derzeit noch keinen konkreten Zeitplan, wann die trägerübergreifende, umfassende Renteninformation eingeführt wird. Das schreibt sie in ihrer Antwort (19/12977) auf eine Kleine Anfrage (19/12462) der AfD-Fraktion. Der Abschlussbericht eines diesbezüglichen Forschungsvorhabens sei im April 2019 veröffentlicht worden, darin werde als "ambitioniertes aber realistisches Ziel" der Start einer Pilotphase innerhalb von zwei bis drei Jahren für möglich gehalten, schreibt die Regierung weiter.

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4. Sonderregel im Bundesteilhabegesetz

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt eine im Bundesteilhabegesetz festgelegte Sonderregel für junge Volljährige, die in besonderen Ausbildungsstätten untergebracht sind. Das geht aus der Antwort (19/12962) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12430) der FDP-Fraktion hervor. Diese Sonderregel legt fest, dass bei diesen jungen Volljährigen keine Trennung zwischen den Fachleistungen der Eingliederungshilfe und den existenzsichernden Leistungen stattfindet. Nach Ansicht der FDP-Fraktion befürchten viele der betroffenen jungen Menschen deshalb, dass sie nach der Volljährigkeit ihre Einrichtungen verlassen müssen.

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5. AfD fragt nach BISp-Korrekturbitten

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12589) danach, "aus welchen Anlässen" das BISp im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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6. AfD fragt nach Korrekturbitten des BKG

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12597) danach, "aus welchen Anlässen" das BKG im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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7. AfD fragt nach Korrekturbitten des BKA

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, "aus welchen Anlässen" das Bundeskriminalamt (BKA) im Juni 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/12591) danach, "aus welchen Anlässen" das BKA im oben genannten Zeitraum bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 1021 - 20. September 2019 - 11.26 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. September 2019

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