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BUNDESTAG/9359: Heute im Bundestag Nr. 049 - 13.01.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 49
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Montag, 13. Januar 2020, Redaktionsschluss: 14.01 Uhr

1. Sicherheitshinweise für Deutschland
2. Flüchtlingslager in Bosnien-Herzegowina
3. Versteckte Bundeswehrmunition
4. Zu Interpol entsandte BKA-Bedienstete
5. Förderprogramme für den Radverkehr


1. Sicherheitshinweise für Deutschland

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung führt keine Übersicht über die Reise- und Sicherheitshinweise für Deutschland durch Drittstaaten. Das geht aus der Antwort (19/16298) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (19/15926). Reise- und Sicherheitshinweise fremder Staaten würden unterschiedlich oft aktualisiert und seien der Bundesregierung nicht immer bekannt.

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2. Flüchtlingslager in Bosnien-Herzegowina

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und des Hochkommissariats für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR) haben sich Mitte November 2019 rund 8.200 Migrantinnen und Migranten in Bosnien und Herzegowina aufgehalten, davon 87 Prozent (rund 7.100 Personen) im Una-Sana Kanton. Im Lager Vucjak befanden sich zu diesem Zeitpunkt etwa 700 bis 800 Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/16277) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15362). Die bosnischen Behörden hätten am 9. Dezember 2019 mit der Schließung des Lagers begonnen, die inzwischen abgeschlossen sei. Die Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf freiwilliger Basis in Aufnahmezentren im Kanton Sarajewo gebracht.

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3. Versteckte Bundeswehrmunition

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Um den Fallkomplex Franco A. geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/16334) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/16107). Wie die Fraktion darin schrieb, wurde Mathias F. im September 2019 "wegen Verstoß gegen das Waffengesetz, das Sprengstoffgesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verurteilt, weil er Munition und Sprengstoff aus Bundeswehrbeständen für Franco A. versteckt hatte". Gegen A. ermittele die Generalbundesanwaltschaft wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.

Die bei Mathias F. gefundenen Gegenstände wurden der Antwort zufolge "mit hoher Wahrscheinlichkeit bei unterschiedlichen Ausbildungs- und Schießvorhaben unter fälschlicher Angabe des Verbrauchs entwendet, so dass im Rahmen des Nachweises kein offenkundiges Fehl aufgetreten ist und diese Gegenstände dementsprechend auch nicht als vermisst gemeldet wurden". Wie die Bundesregierung ferner ausführt, wird die Munition im Rahmen von Ausbildungs- und Schießvorhaben an Funktionspersonal beziehungsweise an die Teilnehmer der Ausbildungen und Schießen ausgegeben. Diese Munitionsausgaben werden laut Vorlage in den Schießkladden der Einheiten dokumentiert. Aufgrund der Vielzahl an Ausbildungs- und Schießvorhaben an unterschiedlichen Standorten sei jedoch "eine konkrete Zuordnung der gefundenen Munition zu einer bestimmten Dienststelle und einem individuellen Ausbildungsteilnehmer nicht möglich".

Im Rahmen eines Ermittlungsersuchens des Bundeskriminalamtes sei anhand der Losnummern festgestellt worden, dass Teile der bei Mathias F. gefundenen Munition aus Beständen der Bundeswehr stammten, heißt es in der Antwort weiter. Danach konnten anhand der Losnummern die Standorte ermittelt, denen Munition mit identischer Losnummer für Ausbildungsvorhaben zugewiesen wurde. Eine weitere, individuelle Zuordnung der bei Mathias F. gefundenen Munition zu Dienststellen oder Personen sei jedoch für die Bundeswehr nicht möglich.

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4. Zu Interpol entsandte BKA-Bedienstete

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Vom Bundeskriminalamt zum Interpol-Generalsekretariat entsandten Bediensteten unterliegen der Dienst- und Fachaufsicht des Interpol-Generalsekretariats und sind verpflichtet, allein den Interessen der Organisation zu dienen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/16235) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/15681). Danach unterliegen diese Bediensteten "Verschwiegenheitspflichten und Restriktionen betreffend die Weitergabe von internen Informationen an Stellen außerhalb des Interpol-Generalsekretariats".

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5. Förderprogramme für den Radverkehr

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) In ihrer Antwort (19/16283) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/15918) stellt die Bundesregierung die finanziellen Umfänge einzelner Förderprogramme für den Radverkehr dar. Der Vorlage zufolge beträgt der finanzielle Rahmen für die "Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm ,Stadt und Land'" im Jahr 2020 20 Millionen Euro, 2021 185 Millionen Euro, 2022 225,75 Millionen Euro und 2023 226,48 Millionen Euro.

Das Programm zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs wird der Antwort zufolge bis 2023 fortgesetzt und um 125 Millionen Euro aufgestockt. Die mit den Ländern abzuschließende Verwaltungsvereinbarung zum Programm "Radnetz Deutschland" werde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit erarbeitet, heißt es weiter. Der finanzielle Rahmen dafür liege 2020 bei fünf Millionen Euro, 2021 bei zehn Millionen Euro und in den Jahren 2020 und 2023 bei jeweils 15 Millionen Euro.

Fördermaßnahmen im Rahmen der "Zuwendungen an Kommunen und Landkreise zur Förderung der Städtischen Logistik" sind den Angaben zufolge im Bundeshaushalt 2020 mit 3,76 Millionen Euro etatisiert. Im Finanzplan 2021 seien 2,16 Millionen Euro vorgesehen.

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 49 - 13. Januar 2020 - 14.01 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Januar 2020

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