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BUNDESTAG/9869: Heute im Bundestag Nr. 562 - 29.05.2020


Deutscher Bundestag
hib - heute im bundestag Nr. 562
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Freitag, 29. Mai 2020, Redaktionsschluss: 09.51 Uhr

1. AfD will Verbot des Kinderkopftuchs
2. Rechtssicherheit für Contergangeschädigte
3. Basiskonten sollen preiswerter werden
4. Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich


1. AfD will Verbot des Kinderkopftuchs

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Antrag

Berlin: (hib/AW) Die AfD-Fraktion möchte das Tragen von Kinderkopftüchern in Kindertagesstätten und Schulen unterbinden. In einem Antrag (19/19522) fordert sie die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Verbot verfassungsrechtlich prüfen zu lassen und über ein solches Verbot mit der Kultus- und Innenministerkonferenz zu beraten. Zudem soll die Regierung die Problematik des Kinderkopftuchs als "politisch-weltanschauliches Symbol" im Rahmen der "Deutschen Islam Konferenz" thematisieren und die Aufklärung über die Probleme im Zusammenhang mit dem Kinderkopftuch im Rahmen der politischen Bildungsarbeit des Bundes intensivieren.

Nach Ansicht der AfD ist das Kinderkopftuch "ein politisches Symbol und auf das engste mit dem Islamismus verbunden, der seinerseits mit der verfassungsmäßigen Ordnung" Deutschlands "nicht vereinbar" sei. Das Kinderkopftuch stelle zudem ein "schwerwiegendes Hindernis für die Integration in die Mehrheitsgesellschaft" dar, gewöhne die Mädchen frühzeitig an eine "gesellschaftliche Unterordnung als Frauen" und behindere ihre individuelle Entwicklung, die Ausbildung von Selbstachtung und die Fähigkeit zu einem selbstbestimmten Leben im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung.

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2. Rechtssicherheit für Contergangeschädigte

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/AW) Leistungsberechtigten nach dem Conterganstiftungsgesetz soll ihr Anspruch auf Leistungen - insbesondere auf die lebenslänglich gewährte monatliche Conterganrente - grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden können. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/19498) zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes vor. Eine Aberkennung von Leistungsansprüchen soll nur noch dann möglich sein, wenn der Empfänger von Leistungen vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat.

Die Koalitionsfraktionen verweisen darauf, dass nach der derzeitigen Rechtslage Leistungsansprüche aberkannt werden können, wenn körperliche Fehlbildungen aufgrund späterer Erkenntnisse nicht mehr mit der Einnahme von thalidomidhaltigen Präparaten der Firma Grünenthal in Verbindung gebracht werden können. Inzwischen sei aber ein Nachweis über den Zusammenhang zwischen den Fehlbildungen und der Einnahme der Präparate wegen des zunehmenden Zeitablaufs in der Regel nicht mehr oder nur noch sehr schwer möglich.

Zudem soll mit der Novelle die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden, damit die im Jahr 2013 durch das Dritte Änderungsgesetz des Conterganstiftungsgesetzes bereitgestellten zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von 30 Millionen Euro für die Erhöhung der Conterganrenten und Bereitstellung weiterer Leistungen auch zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren verwendet werden können. Die Einrichtung der Kompetenzzentren, die die medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote für tahlidomidgeschädigte Menschen verbessern sollen, sei mit dem Vierten Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz aus dem Jahr 2017 beschlossen worden.

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3. Basiskonten sollen preiswerter werden

Finanzen/Antrag

Berlin: (hib/HLE) Der Zugang zu einem sogenannten Basiskonto, auf dass jede Verbraucherin und jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU unabhängig von der Bonität ein Recht hat, soll für alle sichergestellt werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/19537) insbesondere eine Begrenzung der derzeit häufig überhöhten Kontogebühren, die für die Anspruchsberechtigten eine zu hohe Zugangshürde zu einem Basiskonto darstellen würden. Außerdem stehe keine Vergleichswebsite für Zahlungskonten zur Verfügung, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine Möglichkeit zu einem objektiven und unabhängigen Vergleich der auf dem Markt vorhandenen Basiskonten-Angebote hätten.

Die Bundesregierung soll dafür sorgen dass die Kontoführungsgebühren für Basiskonten nicht höher sind als die Entgelte für andere Konten mit vergleichbarem Leistungsumfang. "Insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, in denen viele Menschen durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit in finanzielle Nöte geraten, ist es daher dringend geboten, dass die Bundesregierung hier schnellstens tätig wird", fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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4. Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohnbereich

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/STO) Die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigen der sogenannten Kerngruppe im unteren Entgeltbereich ist zwischen Ende 2008 und Ende 2018 um mehr als 190.000 gesunken. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/19351) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18425) hervor. Danach bezogen gut 4,14 Millionen oder 19,3 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigen der Kerngruppe zum Stichtag 31. Dezember 2018 ein Entgelt im Niedriglohnbereich, nachdem es zehn Jahre zuvor noch mehr als 4,33 Millionen oder 22 Prozent waren. Zur Kerngruppe zählen der Vorlage zufolge sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte, "die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten".

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Quelle:
Heute im Bundestag Nr. 562 - 29. Mai 2020 - 09.51 Uhr
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Mai 2020

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