Schattenblick →INFOPOOL →PARLAMENT → FAKTEN

MELDUNG/025: Die Beschlüsse des Bundestages am 26. und 27. Januar 2012 (Deutscher Bundestag)


Deutscher Bundestag

Die Beschlüsse des Bundestages am 26. und 27. Januar 2012

Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. Januar, und Freitag, 27. Januar 2012, folgende Beschlüsse gefasst:


Weltweite Ernährungssicherheit: Der Bundestag hat die Bundesregierung am 27. Januar aufgefordert, die Ausrichtung der Entwicklungspolitik auf die Entwicklung ländlicher Räume zu stärken. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/7185), die ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit weltweit zu verbessern, nahm das Parlament gegen das Votum der Opposition auf Empfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (17/8430) an. Anzustreben sei unter anderem der Abbau handelsverzerrender Subventionen und die Einschränkung von Spekulationen mit Nahrungsmitteln. Keine Mehrheit fanden auf Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/7414) Anträge der Oppositionsfraktionen, Spekulation mit Nahrungsmitteln und agrarischen Rohstoffen zu verhindern. Linke und Grüne enthielten sich beim Antrag der SPD (17/3413), die Koalition lehnte ihn ab. Den Antrag der Linken (17/4533) lehnten Union, SPD und FDP ab, die Grünen enthielten sich. Beim Antrag der Grünen (17/5934) enthielten sich SPD und Linke, die Koalitionsfraktionen votierten dagegen. Die SPD wollte, dass der Handel mit Agrarrohstoffen möglichst über Börsen oder zentrale Clearingstellen abgewickelt wird, Die Linke trat dafür ein, die Agrarmärkte streng zu regulieren und ein Händlerregister einzuführen, in dem sich alle, die mit Agrarrohstoffderi vaten handeln, registrieren lassen müssen. Die Grünen plädierten dafür, den bilateralen Derivatehandel EU-weit möglichst vollständig auf geregelte Handelsplätze zu übertragen.

BND-Akten zur NS-Vergangenheit: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 27. Januar einen Antrag der Linken (17/1556) abgelehnt, alle Akten des Bundesnachrichtendienstes zum Thema NS-Vergangenheit offenzulegen. Er folgte damit einer Empfehlung des Innenausschusses (17/4468). Die Fraktion hatte die vollständige Aufklärung personeller und institutioneller Verstrickungen von ehemaligen Mitarbeitern von Bundesbehörden und Einrichtungen des Bundes mit dem NS-Herrschaftssystem verlangt, auch als "Konsequenz der von den Bundesbehörden immer wieder hervorgehobenen Bedeutung der Aufarbeitung dieser Vergangenheit".

Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen: Gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 26. Januar eine Entschließung zum EU-Richtlinienvorschlag zum Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen (Ratsdokument 12806/11) verabschiedet. Er schloss sich damit einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/8211) an. Darin begrüßt der Bundestag, dass die EU durch die Senkung des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen zu einer besseren Luftqualität beitragen will. Allerdings müsse das Problem einer drohenden Verkehrsverlagerung von Fährverkehren und des Kurzstreckenverkehrs auf See im Auge behalten werden. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bei den weiteren Verhandlungen in Brüssel darauf zu achten, dass die wirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Grenzwerte betrachtet werden. Durch flexiblere Grenzwerte, die die Situation älterer Schiffe berücksichtigen, könne eine Verkehrsverlagerung vom Wasser auf die Straße verhindert werden. Der Grenzwert für den Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen solle auch in den Hoheitsgewässern und ausschließlichen Wirtschaftszonen der EU-Staaten außerhalb der Schwefelemissions-Überwachungsgebiete gelten, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

Luftverkehrsgesetz geändert: Gegen das Votum der Linksfraktion bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 26. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur 14. Änderung des Luftverkehrsgesetzes (17/8098) in der vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung (17/8467) angenommen. In das Gesetz aufgenommen wurden Grundsätze für die Regelung von Flughafenentgelten. Zusätzliche Regelungen betreffen Flughäfen mit jährlich mehr als fünf Millionen Passagieren. Für unbemannte Luftfahrzeuge wurde eine neue Kategorie geschaffen. Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern werden wie Luftsportgeräte generell von der Betriebsgenehmigung befreit.

Erleichterungen für Freizeitkapitäne: Gegen die Stimmen der Opposition hat der Bundestag am 26. Januar Erleichterungen für Freizeitkapitäne auf Sportbooten beschlossen. Einen Antrag von Union und FDP (17/7937) nahm er auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8482) an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, die PS-Grenze für eine Führerscheinpflicht bei Sportbooten von fünf auf 15 PS (11,4 kW) anzuheben. Unterschiedliche Regelungen zum Führerschein sollen zusammengefasst, die Prüfung modular aufgebaut werden, wobei praktische Grundfähigkeiten in den Vordergrund rücken sollen. Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten sollen sich am jeweiligen Fahrtgebiet und nicht an der Schiffsgröße orientieren. Außerdem sollen weitere Gewässer für die Sportbootschifffahrt mit Charterschein freigegeben werden.

Transeuropäisches Verkehrsnetz: Der Bundestag hält den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (Ratsdokument 15629/11) für nicht mit dem im EU-Vertrag verankerten Subsidiaritätsprinzip vereinbar, wonach die EU nur tätig werden soll, wenn Aufgaben auf staatlicher Ebene nicht wirksam bewältigt werden können. In einer am 26. Januar auf Empfehlung des Verkehrsausschusses (17/8484) verabschiedeten Entschließung heißt es, der EU-Vorschlag sehe detaillierte Regelungen vor, die sich im Wesentlichen auf der Ebene der Mitgliedstaaten verwirklichen ließen. Die Planung konkreter Infrastrukturvorhaben falle in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Verletzt werde auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Fehlen eines Planungs- und Haushaltsvorbehalt stelle ein unkalkulierbares Risiko für die nationalen Haushalte dar. Die Vorgabe konkreter Anforderungen beim Ausbau des Kern- und Gesamtnetzes bedeute eine wesentliche Einflussnahme auf den Verkehrshaushalt des Bundes. Der von Brüssel für das Kernnetz bis 2030 geschätzte Finanzierungsbedarf von 1.500 Milliarden Euro sei für die Mitgliedstaaten finanziell nicht zu leisten. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, von der EU-Kommission eine umfassende Prüfung und Begründung dieser Bedenken einzufordern und auf einen Planungs- und Haushaltsvorbehalt hinzuwirken.

Gleichwertigkeit von Berufsausbildung und Abitur: Der Bundestag hat sich am 26. Januar gegen einen Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder vom 20. Oktober 2011 gewandt, die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife und höherwertige Berufsabschlüsse gemeinsam auf Stufe fünf von insgesamt acht Stufen der fachlichen und personalen Kompetenzen im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) einzuordnen. Zweijährige duale Ausbildungen müssten demnach Stufe drei und dreijährige Ausbildungen im Wesentlichen Stufe vier zugeordnet werden. Dieser Beschluss werde der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung nicht gerecht und setze die duale Ausbildung gegenüber der allgemeinbildenden Schulbildung herab. In Europa würden Qualifikationen, die mit der allgemeinen Hochschulreife vergleichbar sind, überwiegend in den Niveaustufen drei oder vier des Europäischen Qualifikationsrahmens verortet. Der Bundestag forderte die Bundesregierung auf Antrag von Union und FDP (17/8450) auf, darauf hinzuwirken, dass zweijährige Erstausbildungen nicht mehr als eine Niveaustufe unterhalb der Hochschulreife und dreijährige auf gleichem Niveau wie die Hochschulreife angesiedelt werden. Anträge der SPD (17/7957) und der Grünen (17/8352) fanden auf Empfehlung des Bildungsausschusses (17/8490) keine Mehrheit. Beide traten für die Gleichwertigkeit von Hochschulreife und dreijähriger Berufsausbildung ein. Linke und Grüne enthielten sich beim SPD-Antrag, beim Antrag der Grünen stimmte die SPD mit der Koalition dagegen, Die Linke mit den Grünen dafür.

Rentenrecht für DDR-Altübersiedler und -flüchtlinge: Der Bundestag hat am 26. Januar zwei Anträge der Opposition zum Rentenrecht für DDR-Altübersiedler und -flüchtlinge mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der gesamten Opposition abgelehnt. Das Votum folgte der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/6390). SPD (17/5516) und Bündnis 90/Die Grünen (17/6108) hatten in ihren wortgleichen Anträgen mit dem gemeinsamen Titel "DDR-Altübersiedler und -Flüchtlinge vor Rentenminderung schützen - Gesetzliche Regelung im SGB VI verankern" gefordert, die Regierung solle eine Regelung für solche Übersiedler aus der DDR schaffen, die bereits vor dem Mauerfall ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten, um diese vor möglichen Rentenminderungen zu schützen. Aus Sicht der Fraktionen führt die nach dem Rentenüberleitungsgesetz vorgenommene Neubewertung der Rentendaten der eingegliederten DDR-Übersiedler und - Flüchtlinge dazu, dass Altübersiedler, die nach 1936 geboren und bis zum Fall der Mauer in die Bundesrepublik gekommen sind, oftmals eine deutliche Rentenminderung erfahren. Daher solle die Bundesregierung gewährleisten, dass die Rentenansprüche dieser Gruppe nach den Tabellenwerten 1 bis 16 des Fremdrentengesetzes bewertet werden.

Syrien-Flüchtlinge: Der Bundestag hat am 26. Januar einen Antrag der Linksfraktion (17/8456) abgelehnt, wonach sich die Bundesregierung bei den Ländern dafür einsetzten sollte, dass ein formeller Abschiebestopp für ausreisepflichtige Personen mit syrischer Herkunft erlassen wird. Das mit Syrien geschlossene Rückübernahmeabkommen sollte nach dem Willen der Linken gekündigt werden.

Europäische Agrarpolitik: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum von SPD und Grünen hat der Bundestag am 26. Januar einen Antrag der SPD (17/6299) abgelehnt, wonach die Bundesregierung ein Konzept zum "Greening" der Direktzahlungen in der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik nach 2013 vorzulegen. Er folgte damit einer Empfehlung des Landwirtschaftsausschusses (17/7413). Die EU-Agrarreform enthält eine Option, dass Direktzahlungen an Landwirte künftig eine "Greening-Komponente" enthalten könnten. dies bedeutet, dass Vorrang solche Maßnahmen erhalten sollten, die sowohl klima- als auch umweltpolitische Ziele verfolgen. Die SPD hatte die Regierung aufgefordert, auf EU-Ebene aktiv an einer solchen "Greening-Komponente" mitzuwirken und ein "Greening-Konzept" vorzulegen, das unter anderem ein striktes Umbruchverbot von Dauergrünland, eine obligatorische Winterbegrünung und obligatorische Vorgaben für eine dreigliedrige Fruchtfolge umfasst. Keine Mehrheit fanden auf Empfehlung des Agrarausschusses (17/5299) auch ein weiterer Antrag der SPD (17/2479) und der Grünen (17/4542) zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik nach 2013. Nach den Vorstellungen der SPD sollten alle staatlichen Transferleistungen an die europäischen Landwirte künftig qualifiziert werden. Es sollten also nur konkret benannte und gesellschaftlich gewünschte Leistungen entlohnt werden. Die Koalition lehnte den Antrag ab, Linksfraktion und Grüne enthielten sich. Die Grünen hatten die Regierung aufgefordert, die EU-Vorschläge für eine "starke Agrarpolitik" bis 2020 zu unterstützen. Fördergelder sollten daran geknüpft werden, dass gesellschaftliche Leistungen im Klima- und Umweltschutz, Tierschutz, Erhalt der Artenvielfalt, Verbraucherschutz, in der Ernährungssicherheit und durch die Bereitstellung von Arbeitsplätzen erbracht werden. Die Koalition votierte dagegen, SPD und Linke enthielten sich. Nicht durchsetzen konnte sich die SPD mit einem weiteren Antrag (17/6089), in dem klare Regelungen für die Intensivtierhaltung gefordert wurden. Unt er anderem sollten die Kommunen planungsrechtliche Möglichkeiten erhalten, um Anlagen der Intensivtierhaltung steuern und ausschließen zu können. Die Opposition hatte diesen Antrag geschlossen unterstützt. Schließlich scheiterte auch die Linksfraktion mit dem Antrag (17/5477), die Agrarförderung geschlechtergerecht zu gestalten (17/5477). Auf Empfehlung des Agrarausschusses (17/6385) lehnten Union, FDP und Grüne den Antrag bei Enthaltung der SPD ab. Die Linke wollte unter anderem, dass gesetzliche Regelungen die Lohndiskriminierung von Frauen in ländlichen Räumen verhindern.

Afghanistan-Einsatz verlängert: Auf Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/8393) hat der Bundestag am 26. Januar die Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr bis 31. Januar 2013 beschlossen. Bei der namentlichen Abstimmung stimmten 424 Abgeordnete für den Antrag und 107 dagegen. 38 Abgeordnete enthielten sich. Laut Antrag der Bundesregierung (17/8166) wird die Obergrenze der eingesetzten Bundeswehrsoldaten im Jahr 2012 erstmals herabgesetzt werden. Ab Februar sind nur noch bis zu 4.900 Soldaten in Afghanistan vorgesehen. Gegenwärtig sind in Land am Hindukusch maximal 5.350 Bundeswehrsoldaten im Einsatz. Die Gesamtkosten des auf ein Jahr angelegten Mandats sollen mehr als eine Milliarde Euro betragen. Abgelehnt wurden Entschließungsanträge der Linksfraktion (17/8465) und der Grünen (17/8466). Dem Entschließungsantrag der Linken stimmten in namentlicher Abstimmung 66 Abgeordnete zu, 485 lehnen ihn ab, es gab 17 Enthaltungen. Für den Entschließungsantrag der Grünen votierten 60 Abgeordnete, 378 lehnten ihn ab, 129 enthielten sich. Im federführenden Auswärtigen Ausschuss hatten CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung von Bündnis90/Die Grünen gegen die Stimmen der Linken sowie einer Stimme von Bündnis 90/Die Grünen für die Verlängerung gestimmt.

Digitalisierung des kulturellen Erbes: Der Bundestag unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung zum Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek (DBB) und deren Aktivitäten zur Digitalisierung von Kulturgut und wissenschaftlichen Informationen sowie die Digitalisierung durch private Unternehmen. Gegen das Votum der Opposition nahm er am 26. Januar einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und FDP (17/6315) auf Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien (17/8486) an. Bei Enthaltung von Linken und Grünen lehnte er einen Antrag der SPD (17/6296) ab. Danach sollten die Digitalisierung und die Koordinierung der verschiedenen Aktivitäten von Bund und Ländern zur zentralen Aufgabe der Kulturpolitik des Bundes erklärt und in einer Digitalisierungsstrategie gebündelt werden. Bei Enthaltung von SPD und Grünen wies das Parlament einen Antrag der Linksfraktion (17/6096) zurück, den Aufbau der DDB mit einem verbindlichen Förderprogramm auf gesetzlicher Grundlage zu unterstützen. Schließlich lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen (17/8164) ab, den Finanzbedarf für die Digitalisierungsarbeiten zu ermitteln und das Vorgehen von Ländern, Kommunen, Finanzierungspartnern und Privatwirtschaft zu koordinieren.

Untersuchungsausschuss eingesetzt: Einstimmig hat der Bundestag am 26. Januar die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Neonazi-Mordserie der Zwickauer Terrorzelle auf Antrag aller fünf Fraktionen (17/8453) beschlossen. Mehrheitlich beschloss der Bundestag, dass dem Gremium elf Abgeordnete als ordentliche und elf als stellvertretende Mitglieder angehören werden, davon vier von der CDU/CSU, drei von der SPD, zwei von der FDP und je ein Mitglied von der Linksfraktion und von den Grünen. Die Linksfraktion hatte in einem Änderungsantrag (17/8463) für eine Verringerung der Zahl der Mitglieder auf acht, die Grünen für eine Erhöhung dieser Zahl auf 15 Abgeordnete plädiert. Beide Änderungsanträge fanden keine Mehrheit. Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild verschaffen zur Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund", ihren Mitgliedern und Taten, ihrem Umfeld und ihren Unterstützern sowie dazu, warum aus ihren Reihen so lange unerkannt schwerste Straftaten begangen werden konnten. Auf der Grundlage so gewonnener Erkenntnisse soll das Gremium Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden und für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus ziehen und Empfehlungen aussprechen.

Stabilisierung des Finanzmarkts: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 26. Januar den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP für ein zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (17/8343) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (17/8487) beschlossen. Damit wird der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Anträge von Kreditinstituten geöffnet. Das bisherige Modell der Übernahme von Garantien für auf Zweckgesellschaften ausgelagerte Wertpapiere wird erweitert, sodass es nicht nur auf strukturierte Wertpapiere angewendet werden kann. Für Stabilisierungsmaßnahmen wird der Garantierahmen auf 400 Milliarden Euro und die Kreditermächtigung auf 80 Milliarden Euro erhöht. Garantien können künftig grundsätzlich für fünf Jahre gewährt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann bis Ende 2012 anordnen, dass ein Institut über eine höhere Eigenmittelausstattung verfügen muss als sich aus bisherigen Vorgaben ergibt. Die BaFin kann von Banken auch verlangen, dass sie einen Plan vorlegen, wie eine höhere Eigenmittelausstattung erreicht werden kann. Zudem werden einige Rahmenbedingungen des Finanzmarktstabilisierungsfonds präzisiert. Keine Mehrheit fanden Entschließungsanträge der Linksfraktion (17/8488) und der Grünen (17/8489). Die Linke wollte unter anderem, dass Banken Hilfen nur dann beanspruchen können, wenn sie deren Kosten selber tragen. Die Grünen wollten die Finanzaufsicht ermächtigen, eine Teilverstaatlichung zwangsweise durchsetzen zu können.

Wahlkreiseinteilung: Der Bundestag hat am 26. Januar mit breiter Mehrheit die Umverteilung eines Wahlkreises für die Wahl des nächsten, des 18. Deutschen Bundestages, beschlossen. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung von Die Linke wurde ein Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (17/8350) angenommen. Danach wird aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklung dem Bundesland Hessen ein Wahlkreis zugeschlagen, so dass Hessen künftig 22 Wahlkreise zählt. Mecklenburg-Vorpommern gibt dafür einen der bislang sieben Wahlkreise ab, weil aufgrund von Bevölkerungsrückgang die Zahl der Wahlkreise in dem Bundesland nicht mehr mit den vorgegebenen Grundsätzen des Bundeswahlgesetzes für die Wahlkreiseinteilung im Einklang steht. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (17/8483) zugrunde.

Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 26. Januar einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln, des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie des Luftverkehrsgesetzes (17/8234) unverändert auf Empfehlung des Wirtschaftsausschusses (17/8468) angenommen. Mit dem Gesetz werden die Rechtsgrundlagen zur Erhebung von Gebühren und Auslagen der Bundesnetzagentur für ihre Aufwendungen klargestellt und vereinheitlicht. Das Widerspruchsverfahren nach dem Funkanlagengesetz wird gebührenpflichtig. Kosten einer Störungsermittlung und -beseitigung sowie Maßnahmen zur Störungsvermeidung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz: Der Bundestag hat am 26. Januar einen Antrag der SPD (17/8458) abgelehnt, wonach die Bundesregierung bis zum 31. Januar 2012 einen Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vorlegen sollte. Die SPD hatte argumentiert, die Regierung sei ihrer gesetzlichen Verpflichtung, einen solchen Bericht bis Ende 2011 vorzulegen, nicht nachgekommen. Zudem sollte die Regierung ordnungsrechtliche Verpflichtungen zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der anstehenden Heizungserneuerung, eine Weiterentwicklung der bestehenden Fördersysteme und eine Abgabe auf den Import von fossilen Heizstoffen wie Heizöl und Erdgas (sogenannte Wärmeprämie) vorschlagen.

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 26. Januar Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 374 bis 380 übernommen (17/8365, 17/8366, 17/8367, 17/8368, 17/8369, 17/8370, 17/8371). (vom/ah/eis)


*


Quelle:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/37536609_kw04_angenommen_abgelehnt/index.html
Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland
Platz der Republik 1, 10557 Berlin
Postanschrift: 11011 Berlin
Telefon: +49 (0)30 227 0, Fax: +49 (0)30 227 36979
E-Mail: mail@bundestag.de
Internet: www.bundestag.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 28. Januar 2012