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MELDUNG/028: Die Beschlüsse des Bundestages am 8. März 2012 (Deutscher Bundestag)


Deutscher Bundestag

Die Beschlüsse des Bundestages am 8. März 2012

Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. März 2012, folgende Beschlüsse gefasst, zum Teil ohne vorherige abschließende Aussprache:


Höchstbeträge im Gemeindefinanzreformgesetz angehoben: Bei Enthaltung der Linksfraktion und von Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 8. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes (17/8235) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/8867) angenommen. Damit werden die Höchstbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 30.000 Euro auf 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige und von 60.000 Euro auf 70.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare erhöht. Der Gemeindeanteil am Lohn- und veranlagten Einkommensteueraufkommen sowie am Aufkommen der Kapitalertragsteuer wird von jedem Bundesland nach einem Verteilungsmaßstab auf die einzelnen Gemeinden verteilt. Bei der Ermittlung der Verteilungsschlüssel werden die Einkommensteuerbeträge zugrunde gelegt, die auf zu versteuernde Einkommen bis zu bestimmten Höchstbeträgen entfallen. Im Umsatzsteuergesetz hat der Bundestag außerdem zum 1. Juli 2012 den ermäßigten Steuersatz auf Pferde aufgehoben. Vorteile von Arbeitnehmern aus der privaten Nutzung von kostenlos oder verbilligt vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellter Software müssen künftig nicht mehr versteuert werden. Beschränkt wird der steuerfreie Bezug von Auslandsdividenden nach einem Doppelbesteuerungsabkommen.

Integration der Länder des westlichen Balkans: Mit der Mehrheit von CDU/CSU, FDP und Linksfraktion gegen das Votum von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 8. März einen Antrag der Grünen (17/7774) abgelehnt, in dem die Bundesregierung aufgefordert worden war, auf die völkerrechtliche Anerkennung der Staaten des Westbalkans in ihren bestehenden Grenzen durch alle EU-Mitgliedstaaten zu dringen. Nach Anerkennung des Kosovos durch alle EU-Staaten sollte sich die Regierung nach dem Willen der Fraktion für ein rasches Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit dem Kosovo, die Abschaffung der Visumpflicht für das Kosovo sowie für eine Westbalkanstrategie bei unveränderlichen staatlichen Grenzen einsetzen. Das Parlament folgte dabei einer Empfehlung des Auswärtigen Ausschusses (17/8396).

Informationsaustausch der Strafverfolgungsbehörden in der EU: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 8. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (17/5096) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (17/8870) angenommen. Mit dem Gesetz wird ein EU-Rahmenbeschluss von 2006 über die Vereinfachung des Informationsaustauschs in deutsches Recht umgesetzt. In einer Entschließung zum Gesetzentwurf hatte der Innenausschuss die Bundesregierung aufgefordert, bald einen weiteren Rahmenbeschluss des Rates von 2008 über den Schutz personenbezogener Daten umzusetzen, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden. Zügiges Handeln sei geboten, um die Regeln über den einfacheren Informationsaustausch datenschutzrechtlich zu ergänzen.

Abkommen zur Sicherheitskooperation: Der Bundestag hat am 8. März auf Empfehlung des Innenausschusses (17/8820) sechs Abkommen der Bundesregierung über die Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich gebilligt. Es handelt sich dabei um die Abkommen vom 13. Februar 2007 mit Kuwait (17/7601), vom 22. Februar 2009 mit Katar (17/7602), vom 10. März 2009 mit Kroatien (17/7603), vom 27. Mai 2009 mit Saudi-Arabien (17/7604), vom 14. April 2010 mit dem Kosovo (17/7605) und vom 30. August 2010 mit der Ukraine (17/7606). Linke und Grüne votierten bei Enthaltung der SPD gegen das Kuwait-, das Katar-, das Saudi-Arabien und das Ukraine-Abkommen. Die SPD stimmte mit der Koalition dem Kroatien-Abkommen zu, die Linke lehnte es ab, die Grünen enthielten sich. Gegen das Kosovo-Abkommen sprachen sich Linke und Grüne aus, die Koalition und die SPD befürworteten es. Ziel der Abkommen ist es, die Zusammenarbeit vor allem bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus zu verbessern und dadurch die innere Sicherheit in den Vertragsstaaten zu erhöhen.

Biobanken: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 8. März einen Antrag der SPD-Fraktion (17/3868) abgelehnt, in dem gefordert worden war, Biobanken als Instrument von Wissenschaft und Forschung auszubauen, ein Biobanken-Gesetz zu prüfen und Missbrauch genetischer Daten und Proben zu verhindern. Dem Missbrauch gesammelter Proben und Daten sollte mit einem solchen Gesetz entgegengewirkt werden, ohne die Erkenntnisse für Patienten und Wissenschaft zu behindern. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/3790), dem Die Linke zustimmte, während sich die SPD enthielt. Darin hatte die Fraktion die Bundesregierung aufgefordert, mit einem Biobanken-Gesetz die Persönlichkeitsrechte von Patientinnen und Patienten beim Aufbau und der Verwendung von Biobanken für Forschungszwecke sicherzustellen. Zur Begründung hieß es, das 2010 in Kraft getretene Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen erstrecke sich nicht auf genetische Untersuchungen und Analysen und den Umgang mit genetischen Körperproben und Daten in Wissenschaft und Forschung. Der Bundestag folgte in beiden Fällen einer Empfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (17/8873).

Keine Frist für Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen: Der Bundestag hat es am 8. März abgelehnt, die Fristen zur Feststellung der Eigenschaft als Schwerbehinderter auf alle Personen und auf alle im Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) genannten Feststellungen auszuweiten. Er lehnte es auch ab, eine Frist von maximal fünf Wochen für die Ausstellung des Ausweises über den Grad der Behinderung festzulegen und folgte damit einer Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (17/8445) zu einem Antrag der Linksfraktion (17/6586). Die Linke wollte Fristen in das Gesetz aufnehmen, da Anträge auf Schwerbehindertenausweise im Schnitt eine Bearbeitungszeit von 13 Wochen aufwiesen. Die Grünen unterstützten Die Linke, die SPD enthielt sich, Union und FDP lehnten den Antrag ab.

Ressourceneffizienz steigern: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 8. März einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/8575) angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Ressourceneffizienz zu steigern und bei der Wahl der Instrumente auf eine wettbewerbskonforme Ausgestaltung zu achten. Die Rohstoffstrategie der Bundesregierung soll konsequent umgesetzt werden. Bei mineralischen Abfällen sollen auch künftig die hohen Verwertungsquoten gewährleistet werden. Der Bundestag schloss sich dabei einer Empfehlung des Umweltausschusses (17/8875) an.

Kennzeichnung des Energieverbrauchs: Bei Enthaltung der Linksfraktion und gegen das Votum der Grünen hat der Bundestag am 8. März den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts (17/8427, 17/8803) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (17/8900) beschlossen. Ziel ist es, den Energieverbrauch durch Verbraucherinformation zu mindern. Produkte müssen mit Angaben zumEnergieverbrauch und zum Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen sowie zu den Kohlendioxidemissionen gekennzeichnet werden, um Verbraucher zum Kauf sparsamer und effizienter Produkte zu motivieren. Neu definiert werden energieverbrauchsrelevante Produkte. Das sind neben den Produkten, die selbst Energie verbrauchen, auch solche Produkte, die nur Einfluss auf den Energieverbrauch nehmen, ohne selbst Energie zu verbrauchen. Verstöße gegen das Gesetz können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern belegt werden.

Unesco-Welterbestätten: Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am 8. März einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/8858) angenommen, die Welterbestätten der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) in Deutschland zu stärken. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, mit Tourismusorganisationen, Welterbestätten und der Deutschen Bahn AG einen Plan zu erarbeiten, damit das touristische Potenzial der Unesco-Welterbestätten noch stärker ausgeschöpft werden kann. Dabei soll die Regierung auch auf die Bildungs- und Forschungsarbeit achten.

Mitglieder des Deutschen Ethikrats gewählt: Einstimmig hat der Bundestag am 8. März auf gemeinsamen Wahlvorschlag aller fünf Fraktionen die Mitglieder des Deutschen Ethikrats gewählt, die vom Deutschen Bundestag benannt werden müssen. Auf Vorschlag der CDU/CSU wurden Constanze Angerer, Prof. Dr. Peter Dabrock, Prof. Dr. Wolfram Höfling, Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger und Prof. Dr. med. Elisabeth Steinhagen-Thiessen gewählt, auf Vorschlag der SPD Wolf-Michael Catenhusen, Prof. Dr. Claudia Wiesemann und Dr. phil. Michael Wunder, auf Vorschlag der FDP Herbert Mertin und Prof. Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, auf Vorschlag der Linksfraktion Prof. Dr. med. Frank Emmrich und Dr. med. Christiane Fischer und auf Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen Ulrike Riedel.

Geschlechtergerechtigkeit: Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am 8. März einen gemeinsamen Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen (17/8903) angenommen, der darauf abzielt, die Gleichberechtigung der Geschlechter in Entwicklungsländern voranzubringen. Die Bundesregierung wurde unter anderem aufgefordert, regelmäßig die Auswirkungen der Ausgaben des Entwicklungsministeriums auf die weltweite Gleichberechtigung und die Stärkerung der Rechte und der Rolle der Frauen zu analysieren und in die weitere Arbeit einfließen zu lassen. Bei Enthaltung der SPD lehnte der Bundestag am gleichen Tag einen Antrag der Linksfraktion (17/4842) ab, der eine "geschlechtergerechte" Besetzung von Führungspositionen in der Wirtschaft zum Ziel hatte. Dieses Ziel sei innerhalb von zehn Jahren zu erreichen, so die Fraktion, wobei in den ersten fünf Jahren in Vorständen und Aufsichtsräten ein Anteil von mindestens einem Drittel Männer und einem Drittel Frauen erreicht werden müsse. Nach zehn Jahren sollten die Unternehmen einen Anteil von mindestens 50 Prozent Frauen in allen Führungspositionen nachweisen müssen. Der Bundestag folgte einer Empfehlung des Rechtsausschusses (17/8830).

Beschlüsse zu Petitionen: Ohne Aussprache hat der Bundestag am 8. März Beschlüsse zu einer Reihe von Petitionen gefasst. Im Einzelnen wurden die Empfehlungen des Petitionsausschusses zu den Sammelübersichten 397 bis 403 übernommen (17/8779, 17/8780, 17/8781, 17/8782, 17/8783, 17/8784, 17/8785). (vom)


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Quelle:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38079463_kw10_angenommen_abgelehnt/index.html
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veröffentlicht im Schattenblick zum 12. März 2012