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PRESSEKONFERENZ/1576: Regierungspressekonferenz vom 8. Dezember 2017 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Freitag, 8. Dezember 2017
Regierungspressekonferenz vom 8. Dezember 2017

Themen: Personalie, Termine der Bundeskanzlerin (Empfang von Angehörigen von Soldatinnen und Soldaten sowie Polizisten und Polizistinnen im Auslandseinsatz, Videoschaltkonferenz mit ausgewählten Einsatzkontingenten, Kabinettssitzung, Treffen mit Sahelstaaten in Paris, Europäischer Rat in Brüssel), One Planet Summit in Paris, Reise der Bundesfrauenministerin nach Argentinien, mögliche Verlängerung der Amtszeit des derzeitigen Nato-Generalsekretärs, Gefährdungslage in Deutschland nach der Ankündigung einer neuen Intifada, aktuelle Zahl islamistischer Gefährder in Deutschland, angekündigter Rücktritt der polnischen Ministerpräsidentin, Flugverbot der Fluggesellschaft Kuwait Airways für Israelis, Forderung des türkischen Präsidenten nach einer Überarbeitung des Vertrages von Lausanne, Youtube-Serie der Bundeswehr, Vorwurf volksverhetzender Vorkommnisse in einer Kaserne der Bundeswehr, Berichterstattung über ein Rundschreiben des Bundesfinanzministers zur vorläufigen Haushaltsführung, Ankündigung einer erneuten Kandidatur des russischen Präsidenten bei den Präsidentschaftswahlen, deutsche Beteiligung an der Special Monitoring Mission der OSZE in der Ukraine

Sprecher: StS Seibert, Susteck (BMVI), Henjes (BMVg), Jornitz (BMWi), Gütte (BMFSFJ), Adebahr (AA), Kock (BMI), Kolberg (BMF)


Vors. Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

Susteck: Meine Damen und Herren, ich möchte mich nach drei Jahren in der Pressestelle des BMVI heute gerne von Ihnen verabschieden. Das waren drei sehr spannende Jahre für mich, und ich hatte insbesondere auch viel Freude daran, hier in der Regierungspressekonferenz für unser Ressort sprechen zu dürfen. Ich möchte mich bei Ihnen und auch bei den Kolleginnen und Kollegen der anderen Ressorts ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Am Montag werde ich als Pressesprecher zur CSU-Landesgruppe in den Deutschen Bundestag wechseln, und insofern bin ich mir sicher, dass ich den einen oder anderen von Ihnen in dieser neuen Funktion auch wiedersehen werde. Herzlichen Dank!

Vors. Szent-Iványi: Herzlichen Dank auch an Sie. Ob das immer so eine Freude war, können wir jetzt mal so stehen lassen.

(Lachen)

- Das sollte jetzt nicht so gemeint gewesen sein, wie Sie das jetzt verstanden haben wollen. Ich meinte: Wir wissen als Journalisten natürlich, dass es für Sie nicht immer eine Freude ist, hier zu sitzen - so wollte ich es ausgedrückt haben und verstanden wissen. - Wir bedanken uns ganz herzlich für die Zusammenarbeit und, wie gesagt, für Ihr Bemühen und die Arbeit, die Sie sich immer machen müssen, um uns hier Rede und Antwort stehen zu können. Herzlichen Dank dafür!

Als nächstes kommen wir, wie üblich am Freitag, zu den öffentlichen Terminen der Kanzlerin in der nächsten Woche.

StS Seibert: Meine Damen und Herren, guten Tag!

Es geht am Dienstag, dem 12. Dezember, los: Die Bundeskanzlerin wird um 11 Uhr im Kanzleramt Angehörige von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und von Polizisten und Polizistinnen, die sich über Weihnachten im Auslandseinsatz befinden, zu einem vorweihnachtlichen Gespräch empfangen. Wenn Sie das schon länger beobachten, dann wissen Sie, dass es das in den vergangenen Jahren regelmäßig gab. Sie würdigt damit erstens den Einsatz der Frauen und Männer von Bundeswehr und Polizei, die für unser Land im Auslandseinsatz und in den Operationen und Missionen sind. Sie anerkennt aber ausdrücklich auch die Leistungen der Angehörigen, die gerade in der Weihnachtszeit eben auf ihre Liebsten verzichten müssen. Das Treffen ermöglicht der Bundeskanzlerin außerdem, im persönlichen Gespräch zu erfahren, welche Eindrücke, welche Sorgen, welche Nöte in diesen Familien möglicherweise herrschen. An dem Empfang nehmen auch die Verteidigungsministerin, der Innenminister, Generalinspekteur Wieker und der Leiter der Arbeitsgruppe Internationale Polizeimissionen, Inspekteur a. D. Dieter Wehe, teil.

Am selben Tag wird die Bundeskanzlerin mit ausgewählten Einsatzkontingenten über eine Videoschaltung verbunden sein, um sich im persönlichen Gespräch einen unmittelbaren Eindruck von der aktuellen Situation in den Einsatzgebieten zu verschaffen und auch ganz persönlich den Soldaten und Soldatinnen - stellvertretend für die vielen, die nicht bei dieser Videoschalte dabei sein können - ihren Dank für den Einsatz zu übermitteln.

Am Mittwoch, dem 13. Dezember, findet ab 8.30 Uhr - eine Stunde früher als sonst - die Kabinettssitzung statt.

Anschließend reist die Bundeskanzlerin nach Paris. Sie wird dort auf Einladung des französischen Staatspräsidenten an einem Treffen mit fünf Sahelstaaten teilnehmen, und zwar den sogenannten Sahel-G5-Ländern: Mauretanien, Niger, Tschad, Burkina Faso und Mali. Es werden auch noch die EU und andere internationale Partner teilnehmen. Es ist ein Arbeitsmittagessen vorgesehen, bei dem es dann einen Austausch über die regionale Zusammenarbeit im Sahel und über das Engagement insbesondere Deutschlands, Frankreichs und der Europäischen Union für diese Region gibt. Ein ganz besonderer Fokus wird auf die militärische Zusammenarbeit gelegt. Diese Sahel-G5-Staaten haben eine gemeinsame Eingreiftruppe, die "Force Conjointe", gegründet. Wie man die unterstützen kann, wird auch ein Thema sein. Die Gründung dieser "Force Conjointe" ist im Februar 2017 beschlossen worden, und im April haben Deutschland und Frankreich bei ihrem Treffen eine Verteidigungsministerinitiative gestartet, um den Aufbau dieser gemeinsamen Truppe der Sahel-G5-Länder zu unterstützen und die Koordinierung bilateraler Unterstützungsvorhaben zu übernehmen. Mittlerweile ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle an die EU übergegangen. Das Ganze findet also in Paris statt. Zum Abschluss - wahrscheinlich gegen 14 Uhr - wird es dort eine Pressekonferenz geben.

Am Donnerstag und Freitag ist die Bundeskanzlerin dann in Brüssel. Dort treffen sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union zum Europäischen Rat und in ganz verschiedenen Formaten. Der eigentliche Europäische Rat, also der Rat aller 28, wird sich am Donnerstag mit den Themen Soziales, Bildung und Kultur sowie mit Sicherheits- und Verteidigungspolitik - also erneut mit Pesco - beschäftigen.

Am Abend werden dann die informellen Beratungen im Rahmen der Leaders' Agenda ohne förmliche Schlussfolgerungen fortgesetzt. Da wird der Europäische Rat über das weitere Vorgehen auf dem Gebiet der Migration beraten, und zwar sowohl die externe Dimension als auch die ins Auge gefasste Reform des gemeinsamen europäischen Asylsystems.

Am Freitag findet dann ein Eurogipfel im sogenannten inklusiven Format statt, also im Format der Euro-Mitgliedstaaten und der Nicht-Euro-Mitgliedstaaten, allerdings ohne Großbritannien. In diesem Format wird man auf Basis einer Note des ER-Präsidenten Tusk allgemein über die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion und der Bankenunion beraten. Auch da sind keine Schlussfolgerungen vorgesehen.

Anschließend kommt der Europäische Rat dann noch im sogenannten Artikel-50-Format - das sind 27 ohne Großbritannien - zusammen, um sich mit den jüngsten Entwicklungen bei den Verhandlungen über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zu befassen. Da wird dann auch die Frage beantwortet werden, ob dieser Europäische Rat ausreichenden Fortschritt bei den Verhandlungen feststellt und die zweite Phase der Verhandlungen einleitet oder nicht.

Zu diesem ganzen Themenkomplex werden Ihnen Herr Corsepius und Frau Demmer am Mittwoch hier an diesem Ort um 14.30 Uhr zu einem Briefing zur Verfügung stehen. - Das war es.

Frage: Herr Seibert, zu dem Treffen mit den Sahel-G5-Staaten: Geht es da um Geld oder geht es da eher um technische Unterstützung? Gibt es so etwas wie einen Stand der Dinge; wie viel Geld ist also nötig und wie viel ist schon da?

StS Seibert: Vielleicht kann, da es ja auch um eine militärische Sache geht, das Bundesverteidigungsministerium dazu auch noch etwas vortragen. - Ich kann Ihnen zunächst einmal nur sagen: Diesen Regionalzusammenschluss Sahel-G5 gibt es seit 2014. Die haben sich das Ziel gesetzt, gemeinsamen Herausforderungen - und als solche gelten eben die organisierte Kriminalität und der Terrorismus in der Region - auch gemeinsam zu begegnen - deswegen wurde im Februar 2017 auch die gemeinsame Eingreiftruppe eingerichtet. Im April dieses Jahres haben Deutschland und Frankreich eben Unterstützung zugesagt. Es geht dabei um Koordinierung wie auch, denke ich, um einen Teil der Finanzierung. - Und jetzt muss ich einfach mal schauen, ob ich Ihnen da etwas sagen kann.

Die gemeinsame Eingreiftruppe G5 wird von der EU mit bisher 50 Millionen Euro aus der sogenannten African Peace Facility und über die EUTM-Mali-Mission, die Ausbildung übernimmt, unterstützt. Ich meine - aber das könnten wir nachreichen -, dass es weitere Mittel aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika gibt. Das werden wir, glaube ich, noch einmal zusammenführen und Ihnen da vielleicht eine genauere Antwort geben können.

Ich will nur noch kurz dazusagen: Für uns ist das ein sehr unterstützenswerter Zusammenschluss, weil er zeigt, dass die afrikanischen Staaten der Region bereit sind, über ihre Grenzen hinaus miteinander zusammenzuarbeiten und gemeinsame Herausforderungen zu benennen und anzugehen - auch weil sie Verantwortung dafür übernehmen. Wir sehen, dass das Thema des Terrorismus und der organisierten Kriminalität ein großer Hemmschuh für eine positive Entwicklung in diesen Ländern ist. Das wissen wir insbesondere auch aus der sehr engen Zusammenarbeit, die wir ja nun seit einiger Zeit mit Niger und Mali gestartet haben. Deswegen unterstützen wir entschieden alles, was es da an intensivierter Zusammenarbeit und auch an der Übernahme militärischer Verantwortung gibt. - Genaueres dann am Mittwoch in Paris.

Zusatzfrage: Fehlt da Geld, oder warum trifft man sich jetzt in Paris?

StS Seibert: Na ja, man trifft sich ja nicht nur, wenn Geld fehlt; man trifft sich auch, um bisher Getanes zu bewerten, um neue Aufgaben zu beschließen und um zu sehen, ob die Dinge gut laufen. Es ist auch nicht das einzige Thema - wir haben ja eine über das Militärische hinausgehende Zusammenarbeit mit diesen Ländern.

Frage: An Herrn Henjes und/oder an Herrn Seibert: Nun wird ja vonseiten der UN auch versucht, eine engere Kooperation im Rahmen von MINUSMA mit der G5 Sahel zu erreichen. Hat das unter Umständen auch praktische Auswirkungen für den Bundeswehreinsatz im Rahmen von MINUSMA? Ist da in irgendeiner Weise praktische Unterstützung angedacht oder denkbar? Müssen dafür Voraussetzungen geschaffen werden?

Henjes: Wenn ich da einmal ansetzen kann: Die von Ihnen geschilderten Ertüchtigungsprogramme beziehungsweise auch die Situation des gemeinsamen Kampfes gegen Terrorismus betrifft ja mehrere Organisationen und Operationen in diesem Raum - das möchte ich hier jetzt nicht wiederholen. Wir erkennen natürlich schon, dass in diesen Operationen gemeinsame Synergieeffekte und eine Synchronisierung wesentlich sind. Diese Synchronisierung erfolgt auch vor Ort. Darüber hinaus kann ich Ihnen von hier aus jetzt aber nichts Neues sagen.

Zusatzfrage: Vielleicht habe ich nicht präzise genug gefragt: Die UN beziehungsweise MINUSMA wollen sich ja - das haben Sie ja auch gerade bestätigt - enger mit G5 Sahel verzahnen. Nun ist ja der Einsatz der Bundeswehr im Mandat zum Beispiel regional festgelegt. Ist eine Unterstützung der UN für die G5 Sahel, die über den im deutschen Mandat gefassten Rahmen hinausgeht, derzeit völlig abwegig und steht nicht zur Debatte, oder muss man darüber auch nachdenken?

Henjes: Die Voraussetzungen für den Einsatz unserer Kräfte im Rahmen von MINUSMA dort vor Ort finden ihren Rahmen im Bundestagsmandat. Das bedeutet: Letztendlich sind das Überlegungen, die die Frage betreffen, ob man Mandate beziehungsweise Fähigkeiten und Kräfte vor Ort mehr synchronisiert beziehungsweise mehr aufeinander abstimmt. Das hat aber mit dem derzeitigen Einsatz der Bundeswehr nichts zu tun.

Zusatzfrage: Das verstehe ich jetzt nicht.

Henjes: Wenn Sie sehen, dass der Einsatz der Kräfte seinen Rahmen in dem Mandat findet, dann sehen Sie auch: Zurzeit kann eine Erweiterung überhaupt gar nicht stattfinden.

Zusatzfrage: Deswegen ist ja die Frage, ob das Mandat an der Stelle eventuell angepasst werden muss.

Henjes: Dazu habe ich hier weder etwas zu sagen noch sind mir solche Überlegungen bekannt.

Frage: Ich habe eine Frage zu dem Treffen im Artikel-50-Format nächste Woche in Brüssel: Heute früh gab es dazu ja schon eine sehr frühe Pressekonferenz von Herrn Juncker und Frau May. Nachdem der Text ja schon in die Hauptstädte übermittelt wurde, ist meine Frage: Was wurde da denn von der (nordirischen Partei) DUP hineinverhandelt? Teilen Sie die Zuversicht, die in Brüssel verströmt wurde? Man muss sich ja als deutsche Bundesregierung - auch wenn sie nur geschäftsführend ist - nächste Woche beim Gipfel irgendwie verhalten.

Zweite Frage: Herr Barnier hat gesagt, für ihn käme als Grundlage für eine künftige Zusammenarbeit nach dem Brexit nur das Kanada-Modell infrage. Müsste das dann nicht ein Kanada-plus-Modell sein, weil da ja zum Beispiel Finanzdienstleistungen ausgeschlossen sind?

StS Seibert: Der gemeinsame Fortschrittsbericht, der nun heute Morgen durch die Verhandlungsteams Großbritanniens und der Europäischen Union veröffentlicht worden ist, ist in den Verhandlungen aus unserer Sicht ein Schritt nach vorne, und nun werden wir diesen Bericht genau prüfen. Dann wird der Europäische Rat am 15. Dezember entscheiden, ob aus Sicht der EU 27 ausreichende Fortschritte vorliegen, um von Phase eins in Phase zwei der Verhandlungen überzugehen.

Zusatzfrage: Würden Sie die Zuversicht, die ich angesprochen habe, im Grundsatz teilen, würden Sie also sagen: Es ist jetzt ein erster Durchbruch erreicht, aber die Phase zwei wird möglicherweise noch schwieriger?

StS Seibert: Über Phase zwei reden wir jetzt ja gar nicht; wir reden über die Entscheidung, die vor dem Europäischen Rat am kommenden Freitag liegt, den Übergang von Phase eins zu Phase zwei zu beschließen. Dafür müssen schon seit Langem vereinbarte Grundlagen vorliegen, nämlich ausreichende Fortschritte auf den drei Gebieten, die da immer benannt worden waren. Nun gibt es heute diesen gemeinsamen Fortschrittsbericht der Briten und der Verhandler der Europäischen Union. Das ist ein Schritt nach vorne, und das wird von uns - wie sicherlich von vielen anderen europäischen Regierungen - nun auch genau geprüft werden.

Frage: Herr Seibert, ich möchte es genau an der Stelle auch gerne noch einmal probieren. Sie hatten früher ja gesagt, dass die EU-Kommission verhandle und nicht die Nationalstaaten. Jetzt scheint die europäische Ebene der Überzeugung zu sein, dass man in Phase zwei übergehen kann. Deswegen noch einmal die Frage: Unterstützt die Bundesregierung den Übergang von der Phase eins auf die Phase zwei?

Zweite Frage: Wird die Bundeskanzlerin eigentlich eine Regierungserklärung vor diesem EU-Gipfel abgeben?

StS Seibert: Zu Letzterem kann ich Ihnen heute keine Aussage machen. Was ich zu dem anderen sagen kann, ist: Ja, wir haben das Verhandlungsmandat für das Verhandlungsteam rund um Michel Barnier beschlossen. Er berichtet zurück - das tut er jetzt ja -, aber die Entscheidung obliegt dem Europäischen Rat, der am Freitag im angesprochenen Artikel-50-Format zusammenkommt und der nach einer Prüfung und sicherlich auch mit der Empfehlung des Verhandlungsteams der Kommission im Kopf entscheidet.

Zusatzfrage: Das heißt, die Bundesregierung hat noch keine Entscheidung getroffen, ob sie von Phase eins zur Phase zwei übergehen würde?

Zum Thema Regierungserklärung: Können Sie uns vielleicht noch einmal sagen, warum man überlegt, möglicherweise keine Regierungserklärung zu machen? Es wäre immerhin die erste in dieser Legislaturperiode, und es gibt einen Gipfel, auf dem - Sie haben die Themen genannt - vom Brexit bis zur Debatte über die europäische Währungsunion relativ große Themen anstehen.

StS Seibert: Ich kann Ihnen zu diesem Fortschrittsbericht nur genau das sagen: Wir halten es für einen Schritt nach vorn in den Verhandlungen und wir werden es nun prüfen.

Ich habe keine weitere Information für Sie zu der zweiten Frage. Das ist nichts, was ich hier heute ankündigen kann.

Frage: Herr Seibert, auch noch einmal zu diesem Thema. Nehmen wir einmal an, nächste Woche wird festgestellt, dass die Fortschritte ausreichend sind und man in Phase zwei übergeht: Wie handlungsfähig sieht sich jetzt eigentlich die Bundeskanzlerin bei diesem Thema, wenn es dann um weitere Entscheidungen gehen müsste, angesichts der unklaren Regierungslage in Deutschland? Ist sie da momentan also voll handlungsfähig, oder sind das im Grunde genommen möglicherweise Entscheidungen, die sie schon mit ihrem möglichen Koalitionspartner rückkoppeln müsste?

StS Seibert: Wir haben hier mehrfach gesagt, dass eine geschäftsführende Regierung eine handlungsfähige Regierung ist. Nun wollen wir wirklich Schritt für Schritt nehmen. Am Freitag der nächsten Woche wird eine Entscheidung fallen, so oder so, und danach ergibt sich das Weitere. Aber ganz sicherlich ergibt sich nicht, dass dann binnen weniger Wochen gleich schon die nächsten Entscheidungen anstehen, sondern dann beginnt eine - sicherlich auch noch einmal hochkomplexe - zweite Verhandlungsphase, in der Deutschland seine Punkte, seine Haltungen natürlich deutlich machen wird.

Frage: Herr Seibert, teilt die geschäftsführende Bundeskanzlerin die sowohl von Herrn Tusk als auch von Leo Varadkar in Dublin heute geäußerte Sorge, dass die echte Arbeit noch bevorsteht, aber die Zeit zunehmend hinter uns liegt?

StS Seibert: Ich kenne diese Zitate nicht genau, aber dass noch viel Arbeit vor den Verhandlern liegt, auch wenn jetzt beim Europäischen Rat beschlossen würde, dass es von Phase eins in Phase zwei der Verhandlungen geht, versteht, glaube ich, jeder.

Frage: Noch einmal zum Thema Regierungserklärung: Herr Seibert, wenn es keine Regierungserklärung gab, war es, glaube ich, in der Vergangenheit so, dass zumindest der Europaausschuss des Bundestages informiert wurde. Wird es denn diese Unterrichtung durch die Kanzlerin oder durch jemand anderen aus dem Kanzleramt geben?

StS Seibert: Wenn es da etwas anzukündigen gibt, dann werde ich das hier tun oder werde das nachreichen.

Frage: Ich komme noch einmal auf meine zweite Frage zurück. Ich hatte nach CETA gefragt, und es ist tatsächlich auch eine Lernfrage - ich weiß nicht, ob vielleicht das Wirtschaftsministerium etwas dazu sagen kann -: Wenn auf Basis des Kanada-Modells ein Handelsvertrag zwischen der EU und Großbritannien beschlossen werden würde, müsste das dann nicht ein Kanada-plus-Modell sein, weil in diesem Fall noch viele zusätzliche Dinge verhandelt werden müssten?

Jornitz: Vielen Dank für die Frage. Aber wie Sie gerade gehört haben, werden die ersten Fortschritte jetzt erst einmal noch geprüft. Insofern ist es ja eine relativ hypothetische Frage, was man in der zweiten Phase verhandeln wollen würde oder nicht.

Zusatz: Es geht gar nicht um die politische Dimension. Es geht tatsächlich darum, zu verstehen, was da noch hinzukommen müsste.

Jornitz: Wie gesagt: Dazu kann ich jetzt auch keine Äußerungen machen.

Frage: Herr Seibert, ich hätte ganz gerne gewusst, ob die Kanzlerin ihren Besuch in Paris auch dazu nutzen wird, nach dem G5-Sahel-Treffen eine bilaterale Unterredung mit dem französischen Präsidenten zu führen, um zum Beispiel den Gipfel vorzubereiten.

StS Seibert: Ich kann Ihnen dazu jetzt keine Angaben machen. Der Zeitplan und der genaue Ablauf des Treffens in Paris sind, denke ich, noch im Fluss. Dass sich Deutschland und Frankreich vor einem wichtigen Gipfel absprechen, davon können Sie ausgehen, welche Form auch immer diese Absprache annimmt.

Frage: Herr Seibert, ich habe auch eine Frage zum Gipfel: Wird denn da die Frage der Russland-Sanktionen besprochen werden, oder läuft es so wie üblich, also in diesem Umlaufverfahren? Wenn es um das Umlaufverfahren geht: Ist das bereits im Gange?

StS Seibert: Es gehörte jedenfalls nicht zu den Themen, die ich Ihnen vorgetragen habe. Es wird über den Themenkomplex der Sicherheits- und Verteidigungspolitik gesprochen werden. Dabei geht es aber im Wesentlichen um die Beziehungen zwischen der EU und der Nato sowie um PESCO, wofür es auch eine kleine Zeremonie geben wird. Aber nach meinem Wissen steht das Thema nicht auf der Tagesordnung, und deswegen kann ich Ihnen im Moment zu einem Umlaufverfahren nichts sagen; das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.

Frage: Wenn ich es nicht überhört habe, Herr Seibert, haben Sie zu den Terminen der Kanzlerin nicht das Klimatreffen von Präsident Macron gezählt, zu dem er für nächsten Dienstag nach Paris eingeladen hat. Ich würde gerne wissen, ob jemand vonseiten der Bundesregierung beziehungsweise Frau Merkel selbst daran teilnehmen wird. Wenn das nicht der Fall ist, warum nicht? Die dpa hatte Anfang der Woche noch gemeldet, dass Frau Merkels Teilnahme wegen der Regierungsbildung hier in Berlin unsicher sei, aber das Treffen mit der SPD steht ja jetzt für Mittwoch fest.

StS Seibert: Ich weiß nicht genau, mit welcher Begründung die dpa da was gemeldet hatte. Ich kann nur sagen: Wenn die Bundeskanzlerin hinführe, hätte ich es Ihnen jetzt vorgetragen. Ich kann im Moment nicht sagen, ob andere Mitglieder der Bundesregierung dann an diesem Dienstag in Paris sein werden. Das müssten wir gegebenenfalls auch nachreichen.

Zusatzfrage: Warum wird dieser Termin nicht anders besetzt? Da werden ja immerhin, glaube ich, 100 teilnehmende Staaten sein, und es wird um wichtige Fragen wie etwa die Finanzierung von Klimaschutzprojekten gehen, nachdem die USA aussteigen werden.

StS Seibert: Bei der Finanzierung von Klimaschutzprojekten ist Deutschland schon jetzt einer der weltweit bedeutendsten und größten Geber. Die genauen Zahlen können Ihnen die Kollegen sicherlich besser nennen. Das ist ja bei der Bonner Konferenz COP 23 noch einmal sehr beleuchtet worden. Wir tun unsere Arbeit in der internationalen Klimapolitik mit großem Einsatz. COP 23, wofür wir sozusagen Ausrichter für Fidschi waren, hat das noch einmal sehr klar gezeigt. Die Bundeskanzlerin hat dort auch eine Rede gehalten. Deswegen sollten Sie aus dem Nicht-Besuch der Bundeskanzlerin dieser Pariser Konferenz am Dienstag keine falschen Schlüsse ziehen. Alles Weitere könnten wir nachreichen.

Gütte: Ich möchte eine Reise von Bundesfrauenministerin Barley ankündigen. Sie wird am Sonntag anlässlich des Kick-offs von Women 20 nach Argentinien reisen. Im nächsten Jahr wird Argentinien ja das Gastgeberland sein, und wie Sie wissen, ist Women 20 der offizielle G20-Dialog mit weiblich geführten NGOs und Unternehmerinnenverbänden sowie Wissenschaftlerinnen, die die wirtschaftliche Stärkung von Frauen vorantreiben. Ministerin Barley wird in Argentinien zum einen auf ihre Arbeitskollegen im Bereich Arbeit und Soziales sowie soziale Entwicklung treffen, und sie wird dort Gespräche mit zivilgesellschaftlichen Gruppen führen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium, gegebenenfalls an Herrn Seibert. Deutschland hat sich als erstes und bislang einziges Nato-Land für eine Verlängerung der Amtszeit des Nato-Generalsekretärs ausgesprochen. Warum jetzt, warum Deutschland als erstes Land und warum eine geschäftsführende Regierung?

Henjes: Wenn ich da beginnen darf: vielen Dank für Ihre Frage, und vielen Dank dafür, dass Sie unsere gemeinsame Pressemitteilung so aufmerksam gelesen haben. Sie wissen, dass das atlantische Bündnis für die Außenpolitik und für die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland eine wesentliche Säule ist. Daher ist diese Personalie für uns auch ganz, ganz wichtig. Insofern war das letztendlich auch ein Grund dafür, dass wir aufgrund der sehr komplexen Herausforderung in der letzten Zeit, die der Generalsekretär des nordatlantischen Bündnisses ja auch bestanden hat, einen angemessenen Zeitpunkt dafür gesehen haben, das auch einmal herauszuheben. Daher war das im Wesentlichen die Motivation, und ich sehe, dass es auch kundige Leser gab. Danke.

Adebahr: Das kann ich nur unterstreichen.

Zusatzfrage: In sehr vielen anderen Punkten verweist die geschäftsführende Bundesregierung ja gerne darauf, dass sie eine irgendwann dann doch zu erwartende reguläre Regierung nicht präjudizieren möchte. Was hat in diesem Fall dazu geführt, dass die geschäftsführende Regierung die zu erwartende Bundesregierung präjudiziert?

Henjes: Wenn ich da direkt ansetzen kann: Ich sehe sowohl in der Form einer Pressemitteilung als auch in den Inhalten gerade dieser Pressemitteilung keine Präjudizierung.

Frage: Ich würde gerne das Innenministerium zum Thema Jerusalem und der Sicherheitslage befragen. Die Palästinenser oder zumindest die Hamas haben ja eine neue Intifada angekündigt, die heute beginnen soll. Es gibt Demonstrationen, auch in Deutschland. Ist die Gefährdungslage in Deutschland deswegen als verändert eingestuft worden?

Kock: Es ist ja so, dass das Bundeskriminalamt in solchen Fällen regelmäßig Gefährdungsbewertungen durchführt, und zwar im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion für die Bundesländer, die dann für eventuelle Maßnahmen zuständig wären und sie auch in eigener Zuständigkeit ausführen würden. Das ist auch in diesem Fall geschehen.

Diese Gefährdungsbewertungen sind als Verschlusssache eingestuft. Deshalb kann ich Ihnen zu den Inhalten konkret nichts sagen. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern das aufmerksam verfolgen und entsprechende Schutzmaßnahmen auch ergreifen werden.

Frage: Was sind denn jetzt "entsprechende Schutzmaßnahmen"? Ich meine, ich verstehe ja auf der einen Seite, dass es VS ist. Auf der anderen Seite verstehe ich nicht, dass es VS ist, weil es hierbei ja um das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung geht, und darüber könnte man ja Auskunft geben. Aber was sind denn dann diese Schutzmaßnahmen, von denen Sie zum Schluss gesprochen haben? Vielleicht können Sie uns ein bisschen einen Einblick in Ihre Planung geben.

Kock: Entsprechende Schutzmaßnahmen, sofern sie denn notwendig sein sollten, müsste ich hinsichtlich dieses Punktes ergänzen. Das gibt es ja in verschiedenen Fällen immer einmal wieder, dass Konflikte in Deutschland ausgetragen werden, beispielsweise auch hinsichtlich der PKK. Möglich oder denkbar sind Angriffe auf Einrichtungen hier in Deutschland. Denkbar ist auch ein Demonstrationsgeschehen, das dann möglicherweise eskalieren könnte. Auf solche Vorkommnisse bereiten sich die Polizei beziehungsweise die Sicherheitsbehörden vor und würden dann gegebenenfalls eingreifen oder eben auch Einrichtungen oder Personen schützen.

Frage: Mich würde die aktuelle Zahl der sogenannten islamistischen Gefährder interessieren. Wie viele sind jetzt tatsächlich auf freiem Fuß in Deutschland? Das Wichtigste ist: Wie ist die nationale Zusammensetzung dieser Gefährdergruppe? Wie viele haben da einen russischen Pass, sind also Tschetschenen?

Kock: Das kann ich Ihnen in Teilen beantworten. Die Zahl der Gefährder in Deutschland im Bereich des islamistischen Terrorismus beziehungsweise im islamistischen Spektrum beträgt derzeit rund 710. Davon sind mehr als die Hälfte deutsche Staatsangehörige, und rund ein Drittel dieser Personen sind Drittstaatsangehörige, also weder Deutsche noch EU-Staatler.

Dann noch einmal zu der Haftfrage: Von den rund 710 Gefährdern befindet sich ungefähr die Hälfte in Deutschland und davon wiederum ein Sechstel in Haftanstalten.

Zusatzfrage: Ist dieses Drittel denn überhaupt nicht aufgeschlüsselt? Ich meine diejenigen, die aus Drittstaaten kommen.

Kock: Die Sicherheitsbehörden haben dazu Erkenntnisse. Ob ich Ihnen die gegebenenfalls nachreichen kann, müsste ich prüfen.

Frage: Herr Seibert, die polnische Regierungschefin, Frau Szydlo, tritt zurück. Ihr Nachfolger soll Herr Morawiecki sein, der Finanzminister. Wie kann sich dieser Wechsel auf die deutsch-polnische Zusammenarbeit auswirken?

StS Seibert: Zunächst einmal möchte ich nur sagen, dass wir den gestrigen Rücktritt oder die Ankündigung von Frau Szydlo zur Kenntnis genommen haben. Das ist eine innenpolitische Entwicklung in unserem Nachbarland, die ich hier nicht kommentieren will.

Für uns steht fest: Wir haben ein sehr starkes Interesse an einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Polen, das unser Freund, Nachbar und Partner ist. Diese Zusammenarbeit ist auch eng. Die Bundeskanzlerin hat Frau Szydlo allein in diesem Jahr schon zweimal bilateral getroffen, auf der Hannover Messe und bei einem Besuch in Warschau im Februar. Wir sind überzeugt, dass wir auch mit einem neuen Regierungschef eng zusammenarbeiten werden.

Zusatzfrage: Wie bewerten Sie die zweijährige Zusammenarbeit mit der Regierung von Frau Szydlo?

StS Seibert: Ich möchte da jetzt keine Bewertungen vornehmen. Es hat jedenfalls immer einen offenen Austausch gegeben. Es hat die Möglichkeit für Gemeinsamkeiten gegeben. Es sind auch die Themen angesprochen worden, die kritisch im Raume stehen und die natürlich zurzeit vor allem von der Europäischen Kommission gegenüber Polen thematisiert werden.

Frage: Ich habe zwei Fragen an das Verkehrsministerium, und zwar geht es um den Streit um Kuwait Airways. Die Bundesregierung hat ja gesagt, dass sie das Verhalten als völlig unverständlich und nicht hinnehmbar beurteilt. Jetzt hat sich der kommissarische Verkehrsminister Christian Schmidt mit einem Brief an die Regierung in Kuwait gewandt und angekündigt, Konsultationen ins Auge zu fassen, hat diese aber noch nicht konkret eingefordert.

Meine zwei Fragen: Warum hat die Bundesregierung Konsultationen nicht konkret eingefordert?

Zweite Frage: Warum ist es in Deutschland möglich, dass eine Airline Start- und Landerechte hat, obwohl es ihr angeblich nicht zumutbar ist, Israelis oder Juden zu transportieren?

Susteck: Vielen Dank für die Frage. Ich kann Ihnen zunächst bestätigen, dass sich Bundesminister Schmidt anlässlich des Urteils durch das Landgericht Frankfurt zur Klage eines israelischen Staatsbürgers gegen Kuwait Airways wegen Nichtbeförderung mit einem Schreiben an Kuwait Airways gewandt hat. Die "Bild"-Zeitung hat darüber heute berichtet. Darin hat Minister Schmidt sein Befremden über die andauernde Praxis der staatlichen Fluggesellschaft Kuwait Airways deutlich gemacht, israelischen Staatsbürgern allein aufgrund ihrer Nationalität die Beförderung zu verweigern. Es ist grundsätzlich inakzeptabel, Bürger wegen ihrer Nationalität von der Nutzung von Verkehrsmitteln auszuschließen; so hat sich der Minister in diesem Brief geäußert. Es beunruhigt ihn zutiefst, wenn ein Bürger den Eindruck gewinnt, er würde hier in Deutschland in seinen Rechten diskriminiert.

In einem nächsten Schritt hat Minister Schmidt auch ins Auge gefasst, jetzt eben Konsultationen vorzunehmen. Ich zitiere noch einmal: "Wir werden alle geeigneten Schritte prüfen, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden. Dazu können Konsultationen hilfreich sein. Wir fassen die Einleitung solcher Konsultationen ins Auge."

Dies ist jetzt zunächst der erste Schritt. Wir warten jetzt erst einmal auf die Reaktionen aus Kuwait auf diesen Brief. Konsultationen sind ja zunächst einmal nichts anderes, als dass zwischenstaatliche Gespräche laufen oder wir sie einleiten würden, um eben über das bilaterale Luftverkehrsabkommen zu sprechen, das zwischen unseren beiden Staaten besteht. Weitere mögliche Schritte und das weitere mögliche Vorgehen werden wir innerhalb der Bundesregierung eng abstimmen.

Zusatzfrage: Was könnten die weiteren möglichen Schritte sein? Ich habe ja eben schon einmal die Start- und Landerechte angesprochen.

Susteck: Ich habe Ihnen jetzt den aktuellen Sachstand referiert. Ich möchte mich zu hypothetischen Fragen hier jetzt nicht äußern. Das ist der aktuelle Stand. Wir erwarten jetzt eine Reaktion der kuwaitischen Seite.

Frage: Die Aussage, es sei nicht hinnehmbar, Bürgern bestimmter Staaten aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit die Beförderung zu verweigern, führt natürlich zu der etwas provokanten Frage: Wenn die USA Menschen aus bestimmten Ländern die Einreise verweigern und deswegen der Transport verweigert wird, fällt das auch unter diese Kategorie?

Susteck: Auch das ist eine Frage, die ich hier jetzt nicht kommentieren kann. Ich habe über den konkreten Fall mit Kuwait Airways gesprochen, um den es hier geht und zu dem sich der Minister in seinem Brief geäußert hat.

Zusatzfrage: Aber habe ich es richtig verstanden, dass die Aussage des Ministers ist: "Es ist nicht hinnehmbar, Bürgern einzelner Staaten aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit die Beförderung zu verweigern"?

Susteck: Ich kann gern noch einmal zitieren: "Es ist grundsätzlich inakzeptabel, Bürger wegen ihrer Nationalität von der Nutzung von Verkehrsmitteln auszuschließen." So hat sich der Minister in diesem Brief geäußert.

StS Seibert: Ich möchte kurz etwas nachreichen. Die Kollegin, die nach Paris gefragt hat, ist leider schon fort. Aber es wird sie hoffentlich noch erreichen. Nach meinen Informationen wird an dem sogenannten One Planet Summit kommenden Dienstag Bundesumweltministerin Hendricks teilnehmen.

Frage: Eine Frage an das Auswärtige Amt: Der türkische Präsident Erdogan hat gestern in Athen eine Revision des Vertrags von Lausanne gefordert. Wie ist die Haltung der Bundesregierung dazu?

Adebahr: Die Haltung der Bundesregierung ist, dass der Vertrag von Lausanne gültig ist und Bestand hat.

Frage: Ich möchte noch einmal zum Thema Videoserie fragen. Herr Henjes, Sie haben schon eine Bilanz veröffentlicht. Aber mich würde interessieren, ob sich das nicht nur in Klicks auf der Karriereseite im Internet bemerkbar macht, sondern ob sich auch an der Zahl der eingehenden Bewerbungen oder sogar der Stellen beziehungsweise der freiwillig Wehrdienst Leistenden ablesen lässt, ob sich das BMVg auch mit der Frage beschäftigt: "Großer Erfolg, viele Klicks der Serie, aber: Kommt nicht an bei Bewerberzahlen", und ob Sie sich das irgendwie erklären können.

Henjes: Die Serie Mali war hinsichtlich der Aufmerksamkeit unserer Auffassung nach ein großer Erfolg. Sie bringt uns nicht nur im Bereich der Nachwuchsgewinnung weiter voran, sondern es ist auch ein wesentliches Anliegen, darzustellen, mit welchen Herausforderungen unsere Streitkräfte in ihren Einsätzen leben müssen und wie sie an sie herangehen. Das ist ja auch Sinn und Zweck der Serie.

Darüber hinaus endete die Serie Mali - das haben Sie selbst schon angedeutet - bei Youtube erst vor Kurzem. Insofern können wir noch nicht sagen, weder andeuten, noch irgendwie prognostizieren, inwiefern sich das auf den Bewerberbereich auswirkt, also wirklich die Leute, die sagen: "Wir wollen zur Bundeswehr und dort Mitarbeiter werden".

Wichtig ist nach unserer Auffassung auch, dass es immer eine Vielzahl von Motiven gibt. Deswegen ist es immer schwierig, zu sagen, ob das nun genau dieser Grund oder ob es ein Faktor wesentlich darüber hinaus war. Häufig kann man nur einen gewissen zeitlichen Zusammenhang sehen, wenn in einem Zeitraum, nachdem wir die Serie gebracht haben, die Bewerberzahlen hochgegangen sind. Das war vergleichbar bei der Serie "Die Rekruten". Im Nachlauf mit einem gewissen zeitlichen Abstand hatten wir damals eine deutlich höhere Zahl von Bewerbern. Hinsichtlich der Serie Mali gilt es das jetzt abzuwarten. Ich persönlich bin aber guten Mutes.

Zusatzfrage: Haben Sie die Zahlen für "Die Rekruten", also für die erste Serie, noch parat?

Henjes: Ja, aber da das jetzt erst gelaufen ist, nageln Sie mich bitte nicht darauf fest. Ich denke, ca. 20 Prozent höhere Bewerberzahlen in unmittelbarer Folge beziehungsweise im zeitlichen Umfeld dieser Serie, die ja täglich lief.

Frage: Neues Thema, aber auch an Herrn Henjes: Die "Schwäbische Zeitung" meldet einen neuen Fall aus der Kaserne Pfullendorf, wonach sich Soldaten anonym bei der Staatsanwaltschaft gemeldet hätten, weil sie mit ihrer eigenen Beschwerde bei Vorgesetzten über volksverhetzende Vorkommnisse nicht weitergekommen seien. Wie stellt sich das aus Sicht des Bundesverteidigungsministeriums dar?

Henjes: Zu den Einzelheiten des Sachverhalts kann ich aus ermittlungstechnischen Gründen hier leider nichts sagen. Aber die Causa ist uns bekannt. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, noch einmal ganz deutlich zu unterstreichen, dass jede Form von Extremismus, gleich welcher Couleur, in der Bundeswehr keinen Platz hat.

Hinsichtlich des Vorgangs an sich ist zu sagen, dass sowohl die zuständigen Vorgesetzten, also die Disziplinarvorgesetzten, dort Ermittlungen aufgenommen haben als auch die zuständige Wehrdisziplinaranwaltschaft in Leipzig in enger Abstimmung mit der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft. Aufgrund dieser Ermittlungsverfahren sehe ich mich auch aus rein rechtlichen, sprich, gesetzlichen Gründen nicht im Stande, hier weitere Auskunft darüber erteilen zu können.

Zusatzfrage: Können Sie also auch nicht sagen, ob die Ermittlungen der Vorgesetzten nach dem anonymen Schreiben an die Staatsanwaltschaft ausgelöst wurden oder ob sie schon vorher liefen?

Henjes: Die Aufnahme der Ermittlungen ist meiner Auffassung nach wesentlich im Vorfeld dieser Mitteilung. Ich kann hier aber auch noch nicht einmal sagen, inwiefern es ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft von Dritten gab oder ob noch andere Mitteilungen ergangen sind.

Zusatzfrage: Können Sie sagen, inwieweit sich die neu eingesetzten Hotlines usw. schon durchgesetzt haben und in welcher Größenordnung die Meldungen von Vorfällen aus Kasernen zugenommen haben?

Henjes: Entschuldigung, können Sie Ihre Frage spezifizieren?

Zusatzfrage: Im Nachklang der Skandale hatte das Verteidigungsministerium versucht, die Meldewege für die Soldaten einfacher zu machen. Können Sie schon evaluieren, inwieweit das dazu geführt hat, dass Soldaten wirklich mehr melden?

Henjes: Wir hatten bei uns in der Bundeswehr einen Anstieg von Vorfällen extremistischer Art zu Anfang dieses Jahres beziehungsweise zu Mitte dieses Jahres zu verzeichnen. Wir gehen davon aus, dass dies im Wesentlichen nicht auf einen tatsächlichen Mehrumfang zurückzuführen ist, sondern auf die erhöhte Sensibilität aufgrund der Umstände, die gleichzeitig liefen. Dieses Meldewesen war eigentlich unabhängig von der Möglichkeit, sich direkt an das Bundesministerium der Verteidigung zu wenden, aber gleichlautend auch an die Vorgesetzten beziehungsweise Vertrauenspersonen.

Frage: Ich habe es noch nicht ganz verstanden. Gab es erst die Hinweise an die Staatsanwaltschaft und deren Ermittlungen oder gab es erst disziplinare Ermittlungen? Ist intern eher etwas angelaufen, bevor das die Staatsanwaltschaft erreicht hat?

Henjes: Der Vorfall war intern vorher bekannt.

Zusatzfrage: Es erfolgte aber nicht von der Bundeswehr eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft, sondern laut Berichterstattung über ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Ist das richtig?

Henjes: Ich möchte in diesem Fall noch einmal hervorheben, dass mir aufgrund der laufenden Ermittlungen und auch hinsichtlich des Umfangs und der Zeiträume oder Ähnliches - - -

Zuruf: Ich habe weder nach Umfang noch nach Zeiträumen gefragt, sondern nur, ob die Einschaltung der Staatsanwaltschaft auf Aktivität der Bundeswehr oder auf einem parallelen Wege erfolgte.

Henjes: Ermittlungen erfolgten im Vorfeld.

Zusatz: Die Frage ist, ob die Einschaltung der Staatsanwaltschaft durch eine Aktivität der Bundeswehr erfolgte oder nicht.

Henjes: Das war meine Antwort.

Zusatz: Das war keine Antwort.

Henjes: Das war meine Antwort.

Vors. Szent-Iványi: Noch ein Versuch?

Zusatz: Ich kann nicht mehr. Andere können vielleicht noch.

Vors. Szent-Iványi: Sie können noch, wenn Sie es wollen.

Zusatz: Nein. Sorry, wir kommen an der Stelle nicht weiter.

Henjes: Um das noch einmal klarzustellen: Sie wissen, dass solche Vorfälle eine Vielzahl von zuständigen Stellen bindet. Das sind sowohl außenstehende als auch interne Stellen. Im Wesentlichen ist immer die Frage, wer wann wie aufgrund des Umfangs eingebunden wird. Das sind parallel laufende Ermittlungen. Aber ich kann hier hervorheben, dass im Vorfeld, wie es ja auch immer richtig ist, interne Ermittlungen laufen.

Zusatz: Das habe ich verstanden.

Henjes: Genau! Und mehr ist dazu im Moment von hier aus in Berlin nicht zu sagen.

Frage: Ich habe eine Frage an das Bundesfinanzministerium. Es gibt heute im "Handelsblatt" einen Bericht, dass Herr Altmaier einen Brief an die Ressortkollegen schreiben möchte, um zur Sparsamkeit aufzufordern. Vielleicht können Sie uns sagen, ob das ein ungewöhnlicher Vorgang ist. Ist besondere Sparsamkeit aufgrund neuer Erkenntnisse über die Finanzlage angebracht oder steht das im Zusammenhang mit den Sondierungsgesprächen mit der SPD?

Kolberg: Vielen Dank. Für das laufende Jahr haben wir ein Haushaltsgesetz. Ab dem 1. Januar 2018 steht uns das bewährte Instrument der vorläufigen Haushaltsführung gemäß Artikel 111 Grundgesetz zur Verfügung. Die Regelung ermächtigt die Bundesregierung, bis zur Verkündung des Haushaltsgesetzes alle Ausgaben zu leisten, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Es wird im Laufe der nächsten Woche ein Rundschreiben des BMF zur vorläufigen Haushaltsführung geben.

Zusatzfrage: Können Sie auch sagen, was in dem Schreiben steht? Das "Handelsblatt" geht davon aus, dass darinstehen wird, dass von den bisher geplanten Ausgaben im ersten halben Jahr nicht alle verwendet werden sollen.

Kolberg: Ich habe ja eben schon gesagt, dass das Rundschreiben in der nächsten Woche versandt wird. Von daher kann ich jetzt keine Details vorwegnehmen. Grundlage ist, wie gesagt, der Artikel 111. In dem Rundschreiben wird diese Regelung dann noch erläutert. Danach können alle laufenden Ausgaben, für die bereits rechtliche Verpflichtungen bestehen, fortgeführt werden. Neue Maßnahmen, für die es noch keine Rechtsgrundlage gibt, sind nicht gestattet.

Um das in einen allgemeinen Kontext zu stellen: Sie hatten ja gefragt, ob das ein ungewöhnlicher Vorgang ist. Das kann ich verneinen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass es eine vorläufige Haushaltsführung gibt, weil am 1. Januar noch kein Haushaltsgesetz vorliegt. In den letzten 15 Jahren hatten wir in den Jahren 2003, 2004, 2005, 2006, 2010 und 2014 vorläufige Haushaltsführungen, in den Jahren 2006 und 2014 sogar bis zur Mitte des Jahres. Sie sehen also: Das ist ein Vorgang, zu dem es häufiger kommt, insbesondere in Jahren, in denen wir eine Bundestagswahl haben.

Frage: Herr Seibert, ich habe zwar fast keine Hoffnung auf eine Antwort, aber ich probiere es trotzdem einmal. Wie hat eigentlich die Bundeskanzlerin die Nachricht beurteilt, dass der russische Präsident noch einmal kandidiert?

StS Seibert: Sie hat sie zur Kenntnis genommen. Ich habe sie nicht zu kommentieren.

Frage: Kurze Lernfrage an AA und Verteidigungsministerium: Am heutigen Tage endet die Beteiligung eines deutschen Offiziers an der Special Monitoring Mission der OSZE in der Ukraine. Ging es von der OSZE aus, dass ein Bundeswehrangehöriger nicht erneut in diese Überwachungsmission gegangen ist?

Henjes: Sehen Sie es mir nach, dass ich über diese einzelne Personalie jetzt hier keine Auskunft erteilen kann.

Zusatzfrage: Es geht gar nicht um die Personalie. Es geht darum, warum es keine Fortsetzung dieser Art des deutschen Engagements in dieser Special Monitoring Mission gibt, unabhängig von der Person.

Adebahr: Wir schauen beide, ob wir zu dem Themenkomplex etwas nachreichen können.

StS Seibert: Ich will vielleicht doch noch zwei Sätze zum vorherigen Thema sagen, ohne dass ich jetzt anfange, die Bekanntgabe der Kandidatur zu kommentieren.

Ich will nur im etwas breiteren Sinne sagen: Wir verfolgen die Entwicklung in Russland und den dortigen Umgang mit den demokratischen Spielregeln ja ohnehin sehr aufmerksam. Wir hoffen, dass die bevorstehenden Präsidentschaftswahlen eben so abgehalten werden, dass das den Prinzipien des Europarats und der OSZE entspricht. Dazu gehört vor allem nach unserer Überzeugung das Recht anderer Kandidaten und Kandidatinnen, sich und ihre politischen Vorstellungen den Bürgern der Wahlbevölkerung unter fairen Bedingungen präsentieren zu können.

Frage: Hat denn die Kanzlerin Zweifel daran, dass auch unter Umständen, die den europäischen Normen total entsprechen, die Wahl anders ausgehen kann als vorhergesagt?

StS Seibert: Ich spekuliere hier natürlich überhaupt nie über Wahlergebnisse, sondern ich sage, was für uns bei der Beobachtung dieser Wahl und auch der Wochen, die zur Wahl führen, also der Wochen des Wahlkampfes, das Entscheidende ist.

Freitag, 8. Dezember 2017

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 8. Dezember 2017
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2017/12/2017-12-08-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. Dezember 2017

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