Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → FAKTEN


PRESSEKONFERENZ/1721: Regierungspressekonferenz vom 8. August 2018 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 8. August 2018
Regierungspressekonferenz vom 8. August 2018


Themen: Brand an einer Bahnstrecke in Siegburg, Termine der Bundeskanzlerin (Reise nach Andalusien, Empfang des Vorsitzenden des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina, Bürgerdialog zur Zukunft Europas in Jena, Kabinettssitzung, Empfang des Präsidenten der Republik Niger, Besuch der Firma TRUMPF Sachsen GmbH in Neukirch, Sitzung der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags, Mediensommerfest in Dresden, Empfang des Ministerpräsidenten Montenegros), Vereinbarung mit Spanien über Flüchtlingsrücknahme, Abschiebungen und Rückführungen von Flüchtlingen, Bewerbungen von EU-Ausländern bei der Bundespolizei, künftiger Handel mit dem Iran, Beziehungen zwischen Deutschland und Saudi-Arabien, Einladung des türkischen Präsidenten zu einem Staatsbesuch in Deutschland, deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft, Sperrung am Frankfurter Flughafen, Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung, Auswirkungen der Dürre auf Deutschland, Bundeskredit für Air Berlin, Vorratsdatenspeicherung, Reform der Außenwirtschaftsverordnung, Festnahmen von Journalisten in Weißrussland

Sprecher: SRSin Demmer, Petermann (BMI), Alemany (BMWi), Schwamberger (BMF), Breul (AA), Küchen (BMAS), Brandt (BMEL), Steffen (BMJV)

Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Vorneweg würde ich gerne sagen: Gestern hat es in Siegburg in Nordrhein-Westfalen einen schweren Brand gegeben, bei dem viele Menschen verletzt worden sind. Die Bundeskanzlerin wünscht allen Verletzten schnelle Genesung. Den haupt- sowie ehrenamtlichen Einsatzkräften vor Ort dankt sie. Sie haben rasch geholfen, Schlimmeres verhindert und dabei Schwerstarbeit geleistet.

Da am Freitag keine Pressekonferenz stattfindet, informieren wir heute einmal an einem Mittwoch über die Termine der Bundeskanzlerin in der nächsten Woche.

Am Samstag und Sonntag, den 11. und 12. August, wird die Bundeskanzlerin den spanischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez in seinem offiziellen Urlaubsdomizil im Nationalpark Doñana in Andalusien besuchen. Die beiden Regierungschefs werden über aktuelle bilaterale, europapolitische und internationale Themen sprechen.

Am 13. August empfängt Bundeskanzlerin Merkel um 12.30 Uhr den Vorsitzenden des Ministerrats von Bosnien und Herzegowina, Herrn Denis Zvizdić, mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt. Bei einer Unterredung im Rahmen eines Mittagessens werden die bilateralen Beziehungen, die Entwicklungen auf dem Westbalkan, die Annäherung Bosniens an die EU sowie internationale Fragen im Mittelpunkt stehen. Um 13.45 Uhr ist eine gemeinsame Pressekonferenz geplant.

Am Dienstag, den 14. August, setzt die Bundeskanzlerin die Bürgerdialoge zur Zukunft Europas fort, und zwar in Jena. Wenn Sie sich erinnern: Die Bundeskanzlerin hat die Bürgerdialoge am 7. Mai eröffnet. Damals hat sie mit Schülerinnen und Schülern an der Jane-Addams-Schule in Berlin über die Herausforderungen Europas diskutiert. Jetzt freut sich die Bundeskanzlerin darauf, mit Jenaerinnen und Jenaern über deren Erwartungen an Europa ins Gespräch zu kommen. Dabei geht es vor allen Dingen um die folgenden Leitfragen: Wie erleben Bürgerinnen und Bürger Europa in ihrem Alltag? Welche Rolle spielt Europa für Deutschland insgesamt? Wie sollte Europa in Zukunft aussehen?

Der Dialog soll Raum für gute Erfahrungen und prägende Erlebnisse geben. Es sollen aber auch Sorgen, Kritik und Wünsche zum Ausdruck gebracht werden können. Die Ansichten und Meinungen der Bürgerinnen und Bürger stehen bei diesem Dialog im Mittelpunkt. Die Bundesregierung und die Europäische Union würden Rückschlüsse für die weitere Ausgestaltung Europas daraus ziehen.

Alle Informationen zu den EU-Bürgerdialogen finden Sie unter www.dialog-ueber-europa.de.

Am Mittwoch, den 15. August, tagt das Bundeskabinett um 9.30 Uhr.

Am Mittwochabend wird die Bundeskanzlerin um 18 Uhr den Präsidenten der Republik Niger, Issoufou Mahamadou, auf Schloss Meseberg empfangen. Bei einem gemeinsamen Abendessen werden die bilateralen Beziehungen, die Zusammenarbeit im Bereich Migration sowie die regionale Entwicklung und die Stabilität im Mittelpunkt stehen. Für 18.20 Uhr sind kurze Pressestatement geplant.

Am Donnerstag, den 16. August, besucht die Bundeskanzlerin die Firma TRUMPF Sachsen GmbH in Neukirch. Nach einem kurzen Firmenrundgang wird sie dort gegen 15 Uhr an einer Dialogveranstaltung mit den Mitarbeitern der Firma teilnehmen.

Außerdem wird die Bundeskanzlerin am Donnerstag von 17 bis 19 Uhr an der Sitzung der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtags teilnehmen.

Die Kanzlerin wird später auf dem Mediensommerfest in Dresden ein Grußwort sprechen.

Am Freitag empfängt die Bundeskanzlerin um 12 Uhr den Ministerpräsidenten Montenegros, Duško Marković mit militärischen Ehren im Bundeskanzleramt. In einem anschließenden Gespräch werden die bilateralen Beziehungen, die Lage auf dem Westbalkan, die EU-Beitrittsverhandlungen mit Montenegro sowie aktuelle internationale Themen im Mittelpunkt stehen. Nach dieser Unterredung ist für 13.15 Uhr eine Pressekonferenz geplant.

Frage DR. Marx (zu dem Besuch beim spanischen Ministerpräsidenten): Ich würde ganz gerne zu dem Termin am Wochenende fragen, ob es dabei auch um die bilateralen Verhandlungen geht, die ja gerade eigentlich durch Bundesinnenminister Seehofer geführt werden. Er hat ja schon angedeutet, dass, wenn es nicht geklappt, die Regierungschefs dran sind. Wird es am Wochenende auch darum gehen?

SRSin Demmer: Ich kann jetzt den Gesprächen naturgemäß nicht vorgreifen. Aber ganz sicher steht natürlich das Thema Migration auf dem Plan.

Vorsitzende Wefers: Sie sind auch betroffen. Möchten Sie etwas dazu sagen?

Petermann: Zu dem Stand der bilateralen Verträge; aber ich möchte jetzt hier nicht eingreifen, wenn es noch Fragen an Frau Demmer zu den Terminen gibt.

Frage: Welche Möglichkeiten der Berichterstattung gibt es denn in Andalusien? Ist das ein privates Treffen, wie es vorhin einmal hieß, oder eines mit Pressebegleitung? In welcher Form gibt es da Möglichkeiten der Berichterstattung?

SRSin Demmer: Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Zusatzfrage: Könnten Sie uns die Planung nachreichen?

SRSin Demmer: Ja. Das Ganze ist noch in der Planung.

Zusatzfrage: Ist das ein privates Treffen?

SRSin Demmer: Das ist eine persönliche Einladung an die Bundeskanzlerin. Über Details halten wir Sie auf dem Laufenden. Wenn es dazu etwas gibt, sagen wir Ihnen Bescheid.

Frage: Die Frage nach den Pressemöglichkeiten wäre auch meine Frage gewesen.

Frau Demmer, Sie haben von einer persönlichen Einladung gesprochen. Können Sie uns sagen, wann die ausgesprochen wurde? Wurde die kurzfristig ausgesprochen?

Dazu würde ich auch bei Frau Petermann noch gerne nachfragen, was jetzt der Stand der Verhandlungen des Innenministers ist und ob er damit das Thema Spanien sozusagen an die Bundeskanzlerin abgegeben hat.

SRSin Demmer: Die Bundesregierung arbeitet gemeinsam am Thema Migration. Zu den Details, wie solche Verabredungen zustande kommen, geben wir hier keine Auskunft.

Petermann: Ich kann gerne ergänzen. Die Verhandlungen mit Spanien zu den bilateralen Verträgen sind nun abgeschlossen. Wir begrüßen dazu auch die Kooperationsbereitschaft von Spanien, das hier letztlich vorbildlich gehandelt hat. Wichtig sind - das darf man nicht vergessen - die Verträge mit Griechenland und Italien; denn dort ist der migrationspolitische Druck am größten. Die sind noch nicht beendet.

Zusatzfrage: Sie haben gesagt, die Verhandlungen mit Spanien seien abgeschlossen. Mit welchem Ergebnis genau?

Petermann: Es ging um die Frage, ob Flüchtlinge, Asylbewerber, die einen EURODAC-1-Treffer haben, bei den Binnengrenzkontrollen abgewiesen werden können, wenn sie beispielsweise bereits in Spanien als Asylbewerber registriert wurden. Die Vereinbarung sieht nun vor, dass diese binnen einer Frist von 48 Stunden unmittelbar nach Spanien zurückgeschickt werden können.

Zusatzfrage: Das heißt, mit Spanien hat man jetzt alle Fragen geklärt?

Petermann: Genau.

Frage: Frau Demmer, können wir jetzt daraus schließen, dass der Urlaub der Kanzlerin damit beendet ist, indem sie am Wochenende den spanischen Ministerpräsidenten trifft, oder ist das noch Teil ihres Urlaubs? Denn das Treffen ist ja in einem Feriengebiet.

SRSin Demmer: Die Bundeskanzlerin ist immer im Dienst. Das war eine persönliche Einladung an die Bundeskanzlerin. Sie wird dort über europapolitische und Migrationsfragen sprechen. Wie Sie das dann interpretieren, möchte ich Ihnen überlassen.

Frage: Frau Petermann, ich habe von Herrn Seehofer in den letzten Wochen gelernt, dass beispielsweise die Griechen und die Italiener Gegenleistungen für die Vereinbarung fordern. Das werden ja auch die Spanier getan haben. Was bekommen die Spanier jetzt?

Petermann: Von spanischer Seite wurden keine Gegenleistungen gefordert.

Zusatzfrage: Darum ging das jetzt so schnell?

Petermann: Ich denke, dass es so schnell ging, lag an der Kooperationsbereitschaft, an dem Willen Spaniens, die Sekundärmigration einzudämmen, was wir natürlich sehr begrüßen.

Frage: Auch zu Spanien: Ist da schon irgendetwas unterschrieben worden? Habe ich das richtig in Erinnerung: Ist das quasi der erste große bilaterale Vertrag mit einem der bestimmenden Anlaufländer, oder gibt es - ich habe nicht mehr im Kopf, welchen Charakter diese Vereinbarungen von vor wenigen Wochen am Rande des EU-Gipfels hatten - schon etwas anderes Schriftliches mit anderen Ländern?

Petermann: Nein. Es ging ganz konkret um den Auftrag der Bundeskanzlerin und auch des zweiten Koalitionsausschusses zur Eindämmung der Sekundärmigration, also die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze in einer Frist von bis zu 48 Stunden in die Länder, aus denen der Asylbewerber kommt, wenn er dort bereits einen Asylantrag gestellt hat. Das sind die sogenannten EURODAC-1-Treffer. Das ist die erste Verwaltungsabsprache, die dazu getroffen wurde. Dies tritt am 11. August in Kraft.

Frage: Frau Petermann, gab es bei diesem Vertrag Unterschriften? Wer hat da mit wem verhandelt? Hat Herr Seehofer eine Unterschrift daruntergesetzt?

Petermann: Der Vertrag ist abgeschlossen. Das heißt, er trägt Unterschriften. Ob er die Unterschrift vom Minister trägt, kann ich Ihnen gar nicht sagen. Er kann sich ja auch vertreten lassen. Ich weiß es schlicht nicht.

Zusatzfrage: Wer sind denn die offiziellen Vertragsparteien?

Petermann: Das Bundesinnenministerium und das Innenministerium in Spanien.

Zusatzfrage: Werden wir diese Vereinbarung öffentlich einsehen können?

Petermann: Das kann ich im Augenblick nicht beantworten. Ich muss erkundigen, wie da das übliche Verfahren ist.

Zusatzfrage: Das würden Sie nachreichen, ja?

Frage: Ich habe noch eine Nachfrage zu diesem Thema, weil Sie gesagt haben, die Verwaltungsvereinbarungen mit Griechenland und mit Italien seien noch in Arbeit. Wenn ich mich recht erinnere, wurde beim EU-Gipfel oder beim Koalitionsausschuss - ich muss gestehen, ich weiß es nicht mehr genau - die Deadline August oder die Zielmarke im Laufe des August gesetzt. Ist man zuversichtlich, dass das erreicht werden kann?

Petermann: Der Minister hat sich zuletzt am Sonntag im ARD-Sommerinterview dazu geäußert, dass er zumindest zuversichtlich ist, dass man kurzfristig belastbare Erkenntnisse dazu hat, ob diese Abkommen mit Italien und Griechenland zum Erfolg führen werden.

Frage: Wann genau wurde dieses Spanien-Abkommen unterzeichnet?

Petermann: Ich habe den Vertragstext jetzt nicht vor mir vorliegen. Am 6. August, so meine Information, ist dies zustande gekommen.

Frage: Zum Thema Abschiebungen und Rückführungen von Flüchtlingen gibt es anscheinend neue Zahlen. Im ersten Halbjahr 2018 gibt es da keine großartige Veränderung im Vergleich zu 2017. Aber anscheinend gab es dann doch den politischen Willen, bei den Abschiebungen durch das Bundesinnenministerium etwas verstärkter vorzugehen. Gibt es ein Statement dazu, dass sich das aber zahlenmäßig noch nicht niedergeschlagen hat?

Petermann: Sie sprechen jetzt von Abschiebungen generell?

Zusatz: Ja.

Petermann: Ich habe im Augenblick nicht die konkreten Zahlen hier vor mir liegen. Sie wünschen ein Statement zu welcher Frage? Ich habe das akustisch nicht verstanden.

Zusatzfrage: Wir haben neue Zahlen zu den Zurückweisungen und Rückführungen. Da gibt es aber keine großartige zahlenmäßige Veränderung zum ersten Halbjahr 2017, obwohl es durchaus schon einen politischen Willen aus Ihrem Ministerium gab, etwas verstärkter daran zu arbeiten. Das kann man aber nicht an den Zahlen ablesen. Ich möchte wissen, ob es dazu ein Statement von Ihnen gibt.

Petermann: Sie meinen ganz konkret nicht die Zahlen der Abschiebungen, sondern der Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze?

Zusatz: Es ist beides. Das ist eine Zusammenfassung, eine Gesamtzahl.

Petermann: Abschiebungen oder Zurückweisungen an der deutsch-österreichischen Grenze sind nach dem Koalitionsausschuss, zumindest soweit es um die Personen geht, die einen EURODAC-1-Treffer haben, nur möglich, wenn auch entsprechende bilaterale Verträge mit den einzelnen Ländern, aus denen sie kommen, abgeschlossen sind. Das haben wir derzeit nur mit Spanien.

Es besteht ganz klar die Vereinbarung mit Österreich, ohne dass es einer schriftlichen Vereinbarung bedarf, dass auch diejenigen dorthin zurückgeschickt werden, für die Österreich zuständig ist. Das ist auch keine Frage.

Im Übrigen gibt es Zurückweisungen in den Fällen, in denen kein Asyl beantragt wird und die Einreisevoraussetzungen nicht vorliegen, wie etwa ein Visum oder sonstige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen für den Fall, dass kein Asylantrag gestellt wird.

Zusatzfrage: Was ist mit den ganz normalen klassischen Abschiebungen in die Herkunftsländer?

Petermann: Dazu kann ich jetzt kein aktuelles Statement abgeben, außer dass die Abschiebungen nach wie vor geplant sind und auch durchgeführt werden.

Frage: Frau Petermann, ich muss noch einmal nachfragen, weil ich ein bisschen verwirrt bin. Am 6. August, am Montag, wurde das unterschrieben. Haben Sie seitdem irgendwelche Öffentlichkeitsarbeit dazu gemacht? Steht das irgendwie auf der Seite?

Petermann: Nein. Das steht nirgendwo auf der Seite. Dieses Datum kam erst nach unserer Montags-Regierungspressekonferenz zustande.

Zusatzfrage: Ich hatte jetzt nicht das Gefühl, dass Sie das heute proaktiv vorstellen wollten. Haben Sie einfach darauf gewartet, dass jemand danach fragt, was der Stand ist? Denn das ist ja eine der Sachen, auf die wir alle hier gewartet haben und die Herr Seehofer auch angekündigt hatte. Jetzt wundere ich mich ein bisschen, dass Sie das hier überhaupt nicht proaktiv vorstellen wollten.

Petermann: Ich weiß nicht. Also, ich finde, ich habe das sehr aktiv vorgestellt.

Zusatz: Auf Nachfrage.

Frage: Könnten Sie uns zu dem Abkommen mit Spanien noch ein bisschen genauer erklären, welchen Inhalt es hat? Sie haben die 48-Stunden-Frist erwähnt. Was steht weiterhin noch darin, oder ist es wirklich nur der Passus "innerhalb von 48 Stunden"? Ich weiß, im Vorfeld war in der ganzen Debatte die Rede von gemeinsamen Übergabepunkten und Verbindungsbeamten und was da alles im Zuge dieses Abkommens noch diskutiert oder angedacht worden war. Enthält diese Vereinbarung auch Verbindungsbeamte, oder beschränkt sie sich wirklich auf diesen einen Punkt mit den 48 Stunden?

Petermann: Es beschränkt sich auf diesen einen Punkt, soweit ich das in Erinnerung habe. Wie gesagt: Ich habe dieses Abkommen aktuell nicht hier vorliegen. Es habe es einmal gelesen. Das ist ein ganz kurzer Text, der sich darauf beschränkt, in welchen Fällen und in welchem Zeitraum eine Zurückweisung erfolgen kann.

Frage: Können wir diesen Text bekommen?

Petermann: Der Kollege hatte ja schon diese Frage gestellt.

Frage: Wo wurde das denn am Montag vereinbart? Haben die sich in Madrid getroffen, haben die sich hier im BMI getroffen?

Frau Demmer, Sie haben gesagt, dies sei auch für die Kanzlerin noch immer ein Thema. Warum eigentlich? Das Ding mit Spanien ist doch jetzt durch. Muss das noch durch das Kabinett?

SRSin Demmer: Nein. Das ist ja eine gemeinsame Vereinbarung, die die Koalitionspartner getroffen haben. Das sind zum Teil Umsetzungen der Ergebnisse des Europäischen Rates in Brüssel. Selbstverständlich ist das Thema Migration ein weites Feld. Da gibt es noch immer genügend Gesprächsbedarf. Denn es geht nach wie vor um gemeinsame Lösungen in Europa, über bilaterale Abkommen hinaus.

Zusatzfrage: Die Kanzlerin kennt diese Vereinbarung, die am Montag mit Spanien getroffen wurde, und findet sie richtig und wichtig?

SRSin Demmer: Ich möchte jetzt das Abkommen nicht kommentieren.

Zusatz: Weil Sie es nicht kennen.

SRSin Demmer: Zu den Details ist Frau Petermann die richtige Ansprechpartnerin.

Petermann: Ohne jetzt zu detailliert zu werden: Reisen gingen nach Madrid und auch hierher. Aber es fand keine feierliche Unterzeichnung in Madrid oder im BMI mit beiden Ministern statt.

Frage: Frau Petermann, hat das Innenministerium das Kanzleramt von dieser Unterzeichnung informiert?

Petermann: Davon gehe ich aus.

SRSin Demmer: Die Bundesregierung arbeitet bei diesem Thema konstruktiv zusammen.

Petermann: Diese Frage überrascht mich schon sehr. Ich gehe selbstverständlich davon aus. Ich bin ja nicht diejenige, die die Verträge schließt. Das macht die zuständige Abteilung, das zuständige Referat, die natürlich eng mit dem Kanzleramt zusammenarbeiten.

SRSin Demmer: Es ist ja die Regel, dass wir hier nicht über Details und interne Kommunikation Auskunft geben. Aber Sie können sich sicher sein, dass dieses Thema mit großem Interesse von der gesamten Bundesregierung verfolgt wird und dass es da eine konstruktive Zusammenarbeit gibt.

Vorsitzende Wefers: Das ist aber Ihre Regel, dass Sie über Details nicht Auskunft geben. Unsere Regel ist das nicht. Das wollte ich nur einmal sagen, weil wir auch so viele Regeln haben.

Frage: Das ist zwar schon gefragt worden, aber ich habe es noch nicht richtig verstanden. Können Sie etwas zu dem Stand der Verhandlungen mit Italien und Griechenland sagen? Wo stehen Sie da, oder wann erwarten Sie da ein konkretes Ergebnis?

Petermann: Zu den Inhalten kann ich nichts sagen. Der Minister hatte noch einmal betont, dass die Details dazu nicht bekannt gegeben werden sollen, außer dass Italien und Griechenland natürlich auch Erwartungen mit einbringen, anders als im Fall Spanien. Konkrete Zeitplanungen kann ich Ihnen nicht nennen.

Ich hatte es an dieser Stelle schon einmal gesagt - das war durchaus ernst gemeint -: Griechenland hatte eine ganz schlimme Brandkatastrophe mit sehr vielen Toten. Deswegen haben wir da die Gespräche nicht weiter forciert, um auch einmal etwas Zeit zu lassen. Aber die Gespräche laufen weiter.

Zu Italien habe ich keinen aktuellen, neueren Stand.

Frage: Frau Demmer, vielleicht haben Sie sich nicht ausreichend ausgedrückt. Aber ich habe jetzt verstanden, dass die Kanzlerin den Text und die Vereinbarung noch nicht kennt und auch noch nicht vom BMI darüber informiert wurde.

SRSin Demmer: Da haben Sie mich missverstanden. Ich glaube, ich habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es bei diesem Thema grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit in der Bundesregierung gibt und wir über interne Absprachen hier keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Wir reden ja nicht grundsätzlich, sondern über diese konkrete Vereinbarung. Da können Sie jetzt nicht sagen, dass die Kanzlerin sie erstens kennt und sie zweitens richtig findet?

SRSin Demmer: Ich glaube, ich habe das jetzt deutlich zum Ausdruck gebracht, und Sie haben auch verstanden, was ich gesagt habe; davon gehe ich jedenfalls fest aus.

Frage: Es war lange Zeit genau die entscheidende Frage, ob es Zurückweisungen gibt und, wenn ja, welche Kategorie das betrifft. Jetzt betrifft es die Kategorie 1. Das bedeutet, es gibt also Zurückweisungen?

SRSin Demmer: Für die Details ist das Innenministerium zuständig, und Frau Petermann hat dazu Auskunft gegeben.

Zusatz: Aber die Bundeskanzlerin hat sich ja zu den Details in die Diskussion eingebracht.

SRSin Demmer: Genau. Jetzt hat Frau Petermann über das Abkommen informiert. Ich würde Sie bitten, die Fragen dorthin zu richten.

Petermann: Die konkrete Frage habe ich nicht verstanden. Es gab eine Vereinbarung des zweiten Koalitionsausschusses. Diese Vereinbarung wurde umgesetzt.

Zusatzfrage: Sie werden mir vermutlich auch nichts zu der Reaktion der Bundeskanzlerin dazu sagen können.

Petermann: Bitte?

Zusatzfrage: Sie werden mir ja vermutlich auch nichts zu der Reaktion der Bundeskanzlerin sagen können, wenn es Frau Demmer nicht kann.

Petermann: Nein.

Zusatz: Genau. Deswegen war die Frage auch nicht an Sie gerichtet.

Petermann: Okay.

SRSin Demmer: Es ist doch grundsätzlich zu begrüßen, dass wir Schritte in die richtige Richtung machen, dass sich solche Abkommen tatsächlich schließen lassen.

Zusatzfrage: Meine Frage war, ob die Bundeskanzlerin das auch als richtige Schritte bewertet.

SRSin Demmer: Grundsätzlich ist es gut, wenn wir solche Abkommen schließen. Wenn ein solches Abkommen geschlossen worden ist, dann ist das zu begrüßen.

Frage: Frau Petermann, handelt es sich bei der 48-Stunden-Frist um eine direkte Zurückweisung oder um eine Art Schnelldurchlauf im Rahmen des Dublin-Prüfungsverfahrens?

Petermann: Nein.

Zusatz: Das ist eine direkte Zurückweisung, okay.

Frage: Ich habe eine Frage zu dem Termin der Kanzlerin in Dresden, wo sie in der CDU-Landtagsfraktion auftreten wird. Ist das presseöffentlich? Gibt es da irgendeine Presseunterrichtung?

SRSin Demmer: Sie wird dann auf dem Mediensommerfest in Dresden ein Grußwort sprechen. Im Sächsischen Landtag wird sie an der Sitzung teilnehmen.

Zusatzfrage: Einfach nur teilnehmen?

SRSin Demmer: Ja.

Zusatzfrage: Ist das presseöffentlich?

SRSin Demmer: Über die Gepflogenheiten des Landtags kann ich Ihnen nichts sagen, aber ich gehe einmal davon aus.

Petermann: Ich möchte noch etwas nachtragen. Die spanische Kollegin, die heute nicht hier ist - aber vielleicht sieht sie uns ja -, hatte die Frage gestellt, ob sich auch EU-Ausländer bei der Bundespolizei bewerben können, zurückgehend auf die Initiative von Berlin. Ich hatte gesagt: Ja, EU-Ausländer können sich bewerben. - Das stimmt auch.

Im Verlaufe des Gesprächs hatte sie noch die Frage nachgeschoben, wie hoch die Zahl sei. Die ist überraschend hoch; auf jeden Fall fand ich das. Im Jahr 2016 hatten wir 126 PVBs mit EU-Staatsbürgerschaft.

Vorsitzende Wefers: Könnten Sie PVB noch in Langfassung sagen?

Petermann: Polizeivollzugsbeamte. - 2017 waren es 219, und 2018 waren es 167 PVBs. Bei den Bewerbern lagen wir 2018 bei 379, 2017 bei 353 und 2016 bei 312. Zur Reihung der EU-Staaten: an erster Stelle Polen, gefolgt von Italien, Frankreich, Großbritannien und Österreich.

Frage: Frau Petermann, wenn Sie "überraschend hoch" sagen: Wie hoch ist denn der prozentuale Anteil?

Petermann: Das können Sie gerne selbst rechnen: 379 von 21 Bewerbern.

Zusatzfrage : Und von aktuellen PVBs?

Petermann: Da habe ich die Zahl nicht.

Frage: Ich würde die Bundesregierung gerne zum Thema Iran/Iran-Handel fragen, was sie konkret tut, um die Zahlungskanäle gegenüber dem Iran aufrecht- und offenzuhalten; denn das ist ja eine wesentliche Bedingung dafür, dass überhaupt noch Geschäfte gemacht werden.

Ich würde zum Zweiten gerne wissen, was die Bundesregierung von dem Vorschlag hält, eine Bank zu benennen, die quasi die Iran-Geschäfte zentral übernehmen soll nach den Sanktionen, die die USA verhängt haben.

Alemany: Ich kann natürlich nur für das BMWi antworten. Wie Sie wissen, haben sich die Bundesregierung und die gesamte EU dazu schon geäußert. Wir halten an dem Wiener Nuklearabkommen mit dem Iran fest, solange sich der Iran auch an seine Verpflichtungen hält.

Wir glauben, dass sich die Aufhebung der nuklearbezogenen Sanktionen nicht nur für die Wirtschaft im Iran positiv auswirken, sondern auch für das iranische Volk und für das Leben der Menschen dort positive Folgen haben kann. Wir bedauern deswegen, dass die USA einseitig ausgestiegen sind, und halten - das haben wir hier schon einige Male erwähnt - die extraterritorialen US-Sanktionen für völkerrechtswidrig.

Wie Sie wissen, hat die EU am 7. August die Blocking-Verordnung dazu in Kraft gesetzt, gleichzeitig mit dem Wiederaufleben der US-Sanktionen, um EU-Unternehmen, die im Iran rechtmäßig geschäftlich tätig sind, weiterhin zu schützen, und zwar vor den Auswirkungen der rechtswidrigen extraterritorialen US-Sanktionen. Die Verordnung stellt sicher, dass die Geschäftsakteure oder die Wirtschaftsakteure in der EU weiterhin frei ihre Geschäftsentscheidungen treffen können und nicht gezwungen werden, sich oder ihr Geschäft extraterritorialen Sanktionen zu unterwerfen.

Zur Finanzierung hat sich auch die EU geäußert. Ich darf vielleicht auf die Äußerungen der EU-Außenbeauftragten Mogherini von gestern verweisen, die noch einmal deutlich gemacht hat, dass allen Partner der Nuklearvereinbarung, die noch drin sind, also alle außer den USA, sich dazu verpflichtet haben, an der Aufrechterhaltung effektiver Finanzkanäle mit dem Iran zu arbeiten. Prüfungen laufen national wie auch europäisch. Details können wir hier noch nicht nennen.

Vielleicht noch ein Hinweis aus dem BMWi: Wir unterstützen unsere Unternehmen mit ausführlichen Informationen. Das BAFA hat eine GTAI-Hotline für Unternehmen im Iran-Geschäft eingerichtet, aber auch das BAFA gibt auf der Webseite - unter anderem auch auf unserer - natürlich ausführliche Informationen zu einem sehr hilfreichen Leitfaden bezüglich der EU-Blocking-Verordnung, damit die Unternehmen auch wissen, was seit gestern gilt und was nicht. Zudem unterstützen wir unsere Unternehmen auch mit den Hermesbürgschaften. Die werden ausdrücklich weitergeführt und stehen den Unternehmen weiterhin zur Verfügung.

Zusatzfrage: Jetzt weiß ich immer noch nicht, wie die Zahlungsströme sichergestellt werden können. Ohne dass Geschäfte beglichen werden, gibt es nämlich letztlich keine Geschäfte. Deshalb frage ich noch einmal nach dem konkreten Vorschlag, eine Bank zu benennen oder vielleicht auch eine Alternative zu benennen. Gibt es so etwas aufseiten der Regierung? Vielleicht hat ja auch der Außenminister, der ja immer von dem Schutz hiesiger Unternehmen vor den Wirkungen spricht, eine Idee gehabt.

Schwamberger: Vielleicht kann ich vonseiten des BMF ganz einmal kurz noch bekräftigen, was Frau Alemany gesagt hat, nämlich dass sozusagen mit den europäischen Partnern und gemeinsam mit der EU-Kommission über Wege gesprochen wird. Diese Gespräche sind in Arbeit, und über einzelne Möglichkeiten werden wir dann berichten, wenn diese Ergebnisse und konkrete Vorschläge dann im nächsten Schritt erarbeitet worden sein werden.

Breul: Ich kann das vielleicht nur kurz aus unserer Sicht ergänzen. Ich stimme Ihnen zu: Ohne Finanzströme kann man nicht handeln. Das ist ein Thema, das auf der Agenda steht. Die Verhandlungen darüber laufen. Es gibt unterschiedliche Ideen, die zirkulieren. Wie die beiden Kolleginnen gerade schon gesagt haben, machen wir das in ganz enger Abstimmung mit unseren E3-Partnern und mit der Europäischen Kommission, und wir möchten jetzt eigentlich nicht im laufenden Prozess einzelne Ideen bewerten. Aber das Problem ist offensichtlich, und das Problem wird angegangen.

Ich möchte einen Punkt vielleicht auch noch einmal betonen, damit kein falscher Zungenschlag aufkommt: Wir machen das Ganze nicht als Wirtschaftsförderungsprogramm. Uns geht es um den Erhalt des JCPOA. In dem Abkommen ist klar geregelt, dass auch neue Wege des Wirtschaftens für den Iran wieder möglich werden, die dann vor allem auch der Bevölkerung zugutekommen. Die wollen wir retten - nicht, um der deutschen Wirtschaft Gutes zu tun, sondern weil wir ein Interesse an diesem Abkommen haben, und zwar ein sicherheitspolitisches Interesse, weil wir denken, dass es unserer Sicherheit und vor allem der Sicherheit in der Region dient. Daran arbeiten wir.

Alemany: Vielleicht darf ich auch noch ganz kurz etwas ergänzen: Die US-Sanktionen im Bereich der Finanzen sollen ja erst am 5. November aufleben.

Frage: Vor ein paar Wochen haben die Amerikaner ja erklärt, dass sie wollen, dass es einen Importstopp von iranischem Öl gibt. Hat sich die amerikanische Seite diesbezüglich mittlerweile schon an die deutsche Seite, also an die Bundesregierung, gewandt, Frau Alemany, Herr Breul?

Alemany: Ich kann nicht davon berichten. Ich kann nur sagen, dass wir kein Öl aus dem Iran importieren.

Zusatz : Doch! Sie haben mir hier gerade letztens gesagt, es gehe um 0,9 Prozent pro Jahr.

Alemany: Das weiß ich dann nicht. Soweit ich weiß, importieren wir kein Öl aus dem Iran.

Zusatzfrage : Doch! - Herr Breul?

Breul: Ich kann vielleicht nur ergänzen, aber ich glaube, das klang gerade schon an, dass das weitaus größere und wahrscheinlich größere Wirkung entfaltende Sanktionspaket der USA Anfang November zu erwarten ist. Die Zeit, die wir bis dahin haben, werden wir nutzen.

Zusatzfrage: Aber angenommen, die Amerikaner kommen jetzt auf die Bundesregierung zu und sagen "Importiert kein Öl mehr aus dem Iran", wie es Deutschland ja tut, wird die Bundesregierung dann sagen "Alles klar, das machen wir nicht mehr"? Welche Position haben Sie dazu?

Breul: Ich kann nur sagen: Wir befinden uns mit den Amerikanern in Gesprächen über das ganze Thema der Sanktionen. Gerade das Thema der extraterritorialen Auswirkungen beschäftigt uns. Dazu haben wir eine klare Position, die wir immer wieder deutlich machen. Aus diesen Gesprächen kann ich jetzt hier nicht berichten.

Zusatzfrage: Aber welche Position haben Sie?

SRSin Demmer: Wir erwarten von den USA, dass sie europäische Interessen bei der Anwendung von US-Sanktionen berücksichtigen.

Frage: Herr Breul, können Sie uns vielleicht ein Update zu den Beziehungen zu Saudi-Arabien geben? Es gibt ja immer noch keinen Botschafter in Berlin. Macht man Fortschritte dabei, diese Spannungen zu überwinden? Gibt es da etwas Neues zu berichten?

Frau Demmer, inwieweit kann die Bundesregierung den Schmerz nachvollziehen, den Kanada im Rahmen dieser neuen Spannungen gerade erlebt?

SRSin Demmer: Vielleicht fange ich kurz an. Wir hatten hier ja schon am Montag Antwort auf die Frage gegeben und gesagt, dass wir das Verhältnis von Drittstaaten untereinander natürlich grundsätzlich nicht kommentieren. Ich kann hier aber zum Ausdruck bringen, dass Deutschland und Kanada in der westlichen Wertegemeinschaft seit Jahrzehnten miteinander verbunden sind und dass die Bundesregierung alle Hoffnungen darauf setzt, dass sich die diplomatischen und die sonstigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten, um die es hier geht, wieder verbessern werden.

Breul: Zum aktuellen Stand der Beziehungen kann ich vielleicht sagen: Es findet ein reger Austausch mit Saudi-Arabien statt. Außenminister Maas hat erst letzte Woche mit seinem Amtskollegen telefoniert. Staatsminister Annen hat Anfang Juli den Außenminister Saudi-Arabiens getroffen, und auch Herr Maas hat ihn am Rande des G20-Außenministertreffens in Buenos Aires im Mai getroffen. Es gibt also Gespräche, auch auf Ministerebene.

Nichtsdestotrotz ist es richtig: Der saudi-arabische Botschafter ist noch nicht nach Berlin zurückgekehrt. Wir arbeiten daran mit der saudischen Seite und stehen in Kontakt mit der Regierung des Königreichs. Wir müssen aber auch die Entscheidung darüber, wann die Saudis dafür den richtigen Zeitpunkt gekommen sehen, respektieren.

Frage: Herr Breul, ich habe das hier am Montag auch verfolgt. Sie haben lustigerweise nichts zu den konkreten Fällen gesagt, auf denen sich dieses Verhältnis zwischen Kanada und Saudi-Arabien aktuell stützt, der Festnahme von Samar Badawi, der Schwester des berühmten saudischen Bloggers Nassima al-Sadah. Können Sie uns die Haltung der Bundesregierung dazu mitteilen?

Breul: Ich habe dazu wohl etwas gesagt, aber in sehr allgemeiner Form, woraus man aber durchaus Schlussfolgerungen ziehen kann. Ich habe am Montag betont, dass es nicht immer eine Nullachtfünfzehn-Antwort für jeden Fall gibt, sondern dass es genau abzuwägen gilt, wann man was auf welchem Kanal abstimmt und zu welchen Fällen man öffentlich und zu welchen man vielleicht eher über vertrauliche Kanäle Stellung nimmt. Gerade mit Blick auf Saudi-Arabien ist es gute Tradition, dass wir uns darüber im Kreis der Europäer eng abstimmen und dort, wo es sich anbietet, auch gemeinsam vorgehen. Genau das findet auch gerade in Brüssel statt. Wir stimmen uns mit unseren Partnern ab.

Ich möchte noch einmal betonen: Das Entscheidende ist für uns dabei nicht die Medienwirksamkeit. Das Entscheidende ist für uns das Interesse der Betroffenen, und das sollte maßgebend sein.

Zusatz: Was den Bruder angeht, haben Sie hier in der Vergangenheit auch öfter gesagt, dass Sie die Inhaftierung falsch finden und dass Sie hoffen, dass er bald herauskommt. Das sagen Sie jetzt zu seiner Schwester nicht, die eine Frauenrechtlerin in Saudi-Arabien ist. Es ist dann jetzt schon auffallend, dass Sie uns gegenüber hier weder Sorge mitteilen noch das verurteilen noch ihre Freilassung fordern. Das habe ich richtig verstanden.

Breul: Ich sage das jetzt nicht heute hier.

SRSin Demmer: Ich kann Herrn Breul da einfach noch einmal unterstützen: Die Bundesregierung setzt sich weltweit für den Schutz von Menschenrechten ein. Das geschieht eben manchmal öffentlich, aber manchmal auch auf dem Wege stiller Diplomatie. Entscheidend dafür ist immer das Interesse der Menschenrechtsverteidiger selbst.

Zusatzfrage: Wenn jetzt berichtet wird, dass sich die Bundesregierung für diese Frauenrechtlerin und Schwester von Herrn Badawi einsetzt, ist das dann richtig?

Breul: Wir setzen uns weltweit für Menschenrechtsverteidiger ein.

Zusatzfrage : Für diesen konkreten Fall?

Vorsitzende Wefers: Ich glaube, wir kommen jetzt hier nicht weiter.

Frage: Ich würde gerne wissen, ob jetzt schon klar ist, ob die Bundeskanzlerin Herrn Erdogan treffen wird, und in welchem formalen Rahmen das geschehen soll.

Mich würde zum Zweiten interessieren, ob die Bundesregierung irgendwelche Bedenken hätte, wenn Herr Erdogan nicht nur in einer Kleinen, eher internen Veranstaltung, sondern vor einer großen Menge von möglicherweise Tausenden von Menschen spräche.

SRSin Demmer: Wie Sie wissen, hat das Bundespräsidialamt ja gestern die Einladung an Präsident Erdogan zu einem Staatsbesuch in Deutschland bestätigt. Einzelheiten des Programms und des Ablaufs dieses Besuchs stehen noch nicht fest. Die werden dann wie üblich eine Woche vorher angekündigt.

Ich kann bestätigen, dass die Bundeskanzlerin Erdogan zu einem Gespräch anlässlich seines Staatsbesuchs empfangen wird. Aber über Einzelheiten kann ich Ihnen jetzt noch nichts sagen. Ich würde aber schon auch gerne noch klarmachen, dass so ein Staatsbesuch eben ganz klaren Regeln folgt, die dem Ganzen ein sehr starres Korsett geben.

Zusatzfrage: Darf ich noch einmal nachfragen, was die Möglichkeit eines großen Forums angeht, das Herr Erdogan sucht?

SRSin Demmer: Das meinte ich eben: Es gibt bei Staatsbesuchen klare formelle Vorgaben, die dabei einzuhalten sind und die diesem ganzen Besuch einen klaren Rahmen geben.

Zusatzfrage: Können Sie mir das nicht konkret sagen?

SRSin Demmer: Nein, zu Details kann ich Ihnen jetzt noch nichts sagen.

Frage: Heißt Ihr Hinweis auf das Korsett, dass Sie von Herrn Erdogan ganz klar erwarten, dass solche Überlegungen hinsichtlich eines solchen Auftritts nicht zu einem Staatsbesuch gehören?

SRSin Demmer: Der Staatsbesuch liegt in den Händen des Bundespräsidenten. Deswegen möchte ich mich jetzt hier auch nicht zu Details dieses Staatsbesuchs äußern. Ich kann bestätigen, dass die Bundeskanzlerin ihn treffen wird und dass in jedem Fall auf beiden Seiten Gespräche stattfinden werden, in denen wie immer alle wichtigen Themen und auch die Differenzen angesprochen werden. Bezüglich der Details bitte ich Sie wirklich noch um ein bisschen Geduld; es ist ja noch eine Weile hin.

Zusatzfrage: Ich hatte jetzt auch nicht erwartet, dass Herr Steinmeier den öffentlichen Auftritt von Herrn Erdogan organisiert. Aber erwarten Sie, dass er, wenn er nach Deutschland kommt und einen Staatsbesuch erhält, nicht öffentlich auftritt?

SRSin Demmer: Wie gesagt: Ich habe jetzt tatsächlich alles dazu gesagt, was ich Ihnen jetzt dazu sagen kann.

Frage: Herr Breul, was machen die deutsch-türkischen Gefangenen in der Türkei? Wie viele sind es aktuell? Haben Sie zu allen konsularischen Zugang?

Breul: Ich kann Ihnen gerne berichten, dass sich aktuell insgesamt 49 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft befinden, zusätzlich fünf, die in Abschiebehaft sind. Daneben sind 34 Fälle von Deutschen bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen können, die meisten aufgrund politischer Tatvorwürfe. Von den 35 Deutschen, die seit dem Putschversuch mutmaßlich wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert wurden, befinden sich noch sieben in türkischer Haft, darunter drei Doppelstaatler.

Zusatzfrage : Drei Deutsche und vier Deutsch-Türken, also Doppelstaatler?

Breul: Andersherum: Drei Doppelstaatler und vier Deutsche.

Alemany: Ich hätte noch eine Ergänzung zu machen. Wir hatten beide recht: 2018 haben wir kein Öl aus dem Iran nach Deutschland importiert. 2017 waren es 0,9 Prozent.

Frage: Ich weiß es nicht, aber wahrscheinlich ist das Innenministerium der Adressat. Es hat am Wochenende beziehungsweise in den vergangenen Tagen in Frankfurt wieder einen Fall gegeben, in dem es aufgrund einer Sicherheitspanne am Flughafen zu Dingen mit jedenfalls großer Folgewirkungen und wahrscheinlich auch relativ großen wirtschaftlichen Schäden gekommen ist. Mich würde zum einen interessieren, inwieweit die Bundespolizei in solche sicherheitsrelevanten Vorgänge beziehungsweise Pannen eingebunden ist. Trägt sie möglicherweise Verantwortung? Ergibt sich aus dem, was vor wenigen Tagen in München passierte und jetzt in Frankfurt passierte, für das Innenministerium irgendein Handlungsbedarf, um so etwas, das ja riesige Folgewirkungen hat, in Zukunft zu vermeiden?

Petermann: Die Bundespolizei überwacht fachlich die dort tätigen Sicherheitsorganisationen beziehungsweise -kräfte und wird natürlich auch in dem Fall aus Frankfurt von gestern nach den Fehlern forschen und versuchen, Regularien und Absprachen zu treffen, um solche Pannen in Zukunft auszuschließen. So weit dazu.

Zusatzfrage: Die Frage ist: Gibt es da irgendeinen Handlungsbedarf? Hat man da schon einen erkannt, nachdem so etwas jetzt zum zweiten Mal binnen Kurzem passiert ist?

Wie sieht es eigentlich mit den wirtschaftlichen Schäden solcher Dinge aus? Landen die beim Betreiber eines Flughafens, oder ist, wenn die Bundespolizei den Sicherheitsapparat beziehungsweise die Vorkehrungen überwacht, möglicherweise am Ende auch die Bundespolizei haftbar?

Petermann: Dazu kann ich im Augenblick gar nichts sagen, weil ja erst einmal erforscht werden muss, wo der Fehler lag und gegenüber wem sich aus diesen Fällen Schadensersatzansprüche herleiten könnten, müssten beziehungsweise sollten. Es wäre ein bisschen viel verlangt, das heute an dieser Stelle sagen zu können.

Frage: Es geht um die Anhebung der Verdienstgrenze (für geringfügig entlohnte Beschäftigung). Wie steht denn das zuständige Ministerium dazu?

Küchen: Vielen Dank für die Frage. - Geringfügig entlohnte Beschäftigung, die sogenannten Minijobs, unterliegt ja sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Sonderregelungen. Ein Hauptgrund für die Sonderstellung der Minijobs ist, dass sie ihrem Wesen nach nicht darauf abzielen, allein den vollen Lebensunterhalt der Beschäftigten zu gewährleisten.

Die Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung ist derzeit bei 450 Euro festgeschrieben, und schon seit Anbeginn war die Maßgabe dabei, die Ausweitung der Minijobs zu begrenzen. Ziel muss nämlich sein, möglichst viele Menschen in voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bringen, gerade im Hinblick auf die Absicherung im Alter bei der Rente.

Der Gesetzgeber hat zwar, wie Sie sich vielleicht erinnern, zuletzt zum Beginn 2013 eine punktuelle Anhebung dieser Entgeltgrenze beschlossen. Eine weitere Anhebung ist derzeit aber nicht vorgesehen und auch nicht Gegenstand des Koalitionsvertrags.

Frage: Ich habe eine Frage, die sich vielleicht - ich weiß es nicht - wegen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe am ehesten an das Innenministerium richtet. Wir haben ja gestern Schlagzeilen gelesen: "Trinkwasser wird knapp, Regierung erstellt Notfallplan". Können Sie uns einfach noch einmal auf den neuesten Stand bringen? Wie sieht es mit irgendwelchen Notfallplänen aus?

Petermann: Ich kann dazu zumindest nicht sagen, dass ich nicht zuständig wäre, sondern das BBK ist in der Tat eine Geschäftsbereichsbehörde des Innenministeriums. Ja, es gibt Notfallpläne. Sie erinnern sich: Vor ungefähr zwei Jahren hatten wir als Haus die Konzeption Zivile Verteidigung vorgestellt. Darin war unter anderem auch von Notfallplänen die Rede, unter anderem auch in Bezug auf Trinkwasser.

Ob ein solcher Notfall jetzt vorliegt, ist mir nicht bekannt. Das müsste ich erfahren haben. Daher kann ich jetzt an dieser Stelle, glaube ich, nichts weiter zur Erhellung beitragen.

Zusatzfrage: Hat sonst jemand aus der Bundesregierung Ahnung? Die Frage ist ja dann auch immer: Wie sind eigentlich die Grundwasserbestände? Wie sieht es mit den Talsperren aus? Überlassen Sie das alles den Ländern und Kommunen?

Petermann: Sorry, da hätte ich etwas genauer sein können; danke für das Stichwort. Wir sind ja als Bund nur für den Bereich der zivilen Verteidigung zuständig, also nur für den Kriegsfall. Im Friedensfall sind die Länder als Katastrophenschutzbehörden zuständig, und nach dem Bereich der Trinkwasserreserven beziehungsweise Brunnen und Talsperren sind dann auch die Länderorganisationen zu befragen.

Frage: Wenn wir beim Thema "Wetter und Dürre" sind, würde ich gerne einfach das Bundesagrarministerium bitten, mir zu sagen, ob die Ernteberichte der Länder inzwischen eingegangen sind. Ich glaube, dass sollte dieser Tage passieren.

Brandt: Dazu kann ich Ihnen sagen, dass die Länder immer noch die Möglichkeit haben, uns ihre Hilfsprogramme und ihre Daten und Fakten zu liefern. Wir können natürlich nur auf Basis von validen Daten und Fakten entscheiden. Es besteht noch die Möglichkeit, zu antworten, und deshalb können wir jetzt im Moment auch noch keinen Zwischenstand bekannt geben. Ich kann Ihnen also das sagen, was ich Montag auch schon gesagt habe.

Zusatzfrage: Gibt es da eine Deadline?

Brandt: Die Deadline ist heute, 8. August.

Frage: Das geht vermutlich an das BMWi und das BMF. Der Insolvenzverwalter von Air Berlin hat in Aussicht gestellt, dass der Bund möglicherweise mehr von seinem Millionenkredit zurückbekommt, weil er da noch irgendwelche Kautionen und so etwas zurückfordert. Ich wollte einfach einmal fragen: Was ist denn da der aktuelle Stand? Wie viel von den 150 Millionen Euro hat der Bund zurückbekommen? Haben Sie irgendwelche genaueren Informationen darüber - möglicherweise vom Insolvenzverwalter selbst oder von irgendeinem anderen -, was da möglicherweise noch kommen könnte?

Alemany: Ich kann Ihnen gerne die aktuellen Stände nennen: Der Rückzahlungsstand bis dato beträgt 74,4 Millionen Euro. Was am Ende noch zurückgezahlt werden kann, wissen wir noch nicht, weil der Verwertungsprozess ja noch andauert.

Zusatzfrage: Erhalten Sie vom Insolvenzverwalter regelmäßige Updates darüber, was gerade passiert, oder gehen einfach irgendwann ein paar Millionen Euro auf irgendeinem Konto ein? Wie ist der Kontakt?

Alemany: Die Verwertung dauert sukzessive fort. Je nach dem, was - wie soll ich es sagen - uns als Gläubiger zusteht, wird dann immer wieder überwiesen. Derzeit ist der Stand eben 74,4 Millionen Euro.

Zusatzfrage: Heißt das, dass Sie keine Information darüber haben, wie viel mehr das eventuell noch werden könnte?

Alemany: Nein. Das wird der weitere Prozess ergeben.

Zusatzfrage: Ich denke, meine Frage geht an das BMI und das BMJV. Aus Anlass des Urteils im Missbrauchsfall in Staufen fordert der BKA-Chef Holger Münch noch einmal ganz klar: Wir brauchen die Vorratsdatenspeicherung.

Haben Sie das Gefühl, dass die Diskussion damit noch einmal aufgemacht wird? Wenn ich den Fall in Staufen richtig im Kopf habe, dann war dort eigentlich nicht das Thema der Vorratsdatenspeicherung das wirkliche Problem, auch nicht bei der Entdeckung oder der Aufklärung usw. Wie wollen Sie diese eventuell neu aufflammende Debatte begleiten?

Steffen: Ich kann zum Verfahrensstand nur das sagen, was wir an der Stelle leider immer sagen, nämlich dass vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren anhängig ist und wir uns deshalb dazu im Moment noch nicht weiter äußern können. Die Vorratsdatenspeicherung ist ausgesetzt, wie Sie wissen.

Petermann: Ergänzend kann ich nur sagen, dass der Chef des Bundeskriminalamtes aus aktuellen Anlässen darauf hingewiesen hat, wie wichtig die Vorratsdatenspeicherung für die Verfolgung von Kriminalfällen, von schweren Verbrechen wäre und dass sie gerade im Bereich der Kinderpornografie ein sehr hilfreiches Mittel wäre.

Zusatzfrage : Rund um die Vorstellung der Kriminalstatistik gab es ja ein paar Unstimmigkeiten oder etwas Ärger, weil in der offiziellen Kriminalstatistik nur ein bisschen mehr als 6000 Fälle von Kinderpornografie aufgelistet werden, Herr Münch aber immer von mehr als 8000 spricht, die sie nicht aufklären konnten. Er sagt dazu immer: Na ja, wir konnten sie überhaupt nicht in die Statistik aufnehmen, weil wir gar nicht wissen, wo wir sie ansiedeln sollen.

Wird, um solche Unklarheiten irgendwann einmal auszuräumen, eigentlich darüber nachgedacht, wie man mit Statistiken umgeht und welche Zahlen in der Öffentlichkeit verwendet werden sollten?

Petermann: Mir ist dazu kein Diskussionsstand bekannt. Aber wenn sich der Präsident des Bundeskriminalamtes zu dieser konkreten Frage schon einmal geäußert hat, dann vermute ich schon, dass es Überlegungen gibt. Ich kenne die Hintergründe nicht. Deswegen kann ich Ihnen darauf keine Antwort geben.

Frage: Ich möchte das Wirtschaftsministerium zum Vorhaben der Reform der Außenwirtschaftsverordnung fragen: Warum brauchen wir eigentlich eine Reform der Außenwirtschaftsverordnung, wenn es doch die Bundesregierung, wie sie gerade in den letzten Tagen gezeigt hat, offenbar virtuos schafft, solche Vorhaben auch ohne ein formelles Nein zu unterbinden? Das heißt, offenbar bestehen genügende gesetzliche und auch andere Möglichkeiten, um Vorbehalte gegenüber Übernahmevorhaben deutlich zu machen.

Mich würde zum Zweiten interessieren, ob es eigentlich schon einen Zeitplan gibt, wie die Außenwirtschaftsverordnung durch das Verfahren gehen soll und ab wann sie gelten könnte.

Alemany: Es ist gut, dass Deutschland ein attraktiver Standort ist, und es ist gut, dass wir eine der offensten Volkswirtschaften der Welt sind. Aber wir sind nicht naiv. Wir achten auf faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen.

Anders als das Klima hier in Deutschland ist das Welthandelsklima derzeit ja eher als rau zu bezeichnen. Wie auch Sie mitbekommen, befinden sich unsere Übernahmekandidaten oft im Wettbewerb mit Wettbewerbern, die selbst nicht fairen Wettbewerb betreiben, in dem es zu Joint-Venture-Zwängen kommt, in dem gewisse Branchen für ausländische Investoren gar nicht geöffnet werden oder in dem es nicht marktkonforme Finanzierungen bei solchen Übernahmen gibt. Das heißt, wir sehen es als unsere Pflicht an, unsere Sicherheitsinteressen in Deutschland und unsere Unternehmen hier zu schützen. Minister Altmaier hat ja deutlich gemacht, dass auch Achtsamkeit zur sozialen Marktwirtschaft dazugehört.

In diesem ganzen Rahmen bewegten wir uns, als wir mit der letzten Novelle im vergangenen Jahr die Außenwirtschaftsverordnung verschärft haben. Wir haben dabei zum Beispiel Meldepflichten für Übernahmen von kritischen Infrastrukturen eingeführt. Wir haben die Prüffristen etwas verlängert, weil es sich zunehmend um sehr komplexe Firmenübernahmen handelt. Wir haben auch auf EU-Ebene das EU-Investmentscreening angeregt, um dem Phänomen der nicht marktkonformen Firmenübernahmen ein bisschen besser Herr zu werden.

Jetzt ist unsere derzeitige Außenwirtschaftsverordnungsnovelle, die sich gerade in der Ressortabstimmung befindet, in Gang gesetzt worden. Wie Sie wissen, werden wir die Vorgaben zu Investitionsprüfungen auch an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Wir wollen also die Prüfmöglichkeiten bei Unternehmenserwerben erweitern. Dabei muss ich den Hinweis geben, dass wir die Prüfverfahren erweitern und die Prüfmöglichkeiten früher ansetzen lassen wollen. Wir wollen nicht mehr untersagen. Wir wollen aber da achtsamer sein dürfen, wo legitime Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen sind.

Die Prüfschwellen werden nur in bestimmten Bereichen abgesenkt. Denn Firmenübernahmen von Erwerbern außerhalb der EU haben deutlich zugenommen. Dem begegnen wir mit unserer AWV-Novelle. Prüfen oder senken werden wir die Prüfaufgreifschwelle - so heißt sie - bei verteidigungsrelevanten Unternehmen, bei kritischen Infrastrukturen oder zum Beispiel im Bereich bestimmter anderer ziviler sicherheitsrelevanter Technologien. Ich nenne hier beispielsweise die IT-Sicherheit.

Zu Ihrer Frage, warum früher, vor all diesen Novellen, noch nie etwas passiert ist: Das kann ich Ihnen nicht beantworten. Bei Firmenübernahmen, die wir damals noch nicht prüfen durften, können wir jetzt nicht sagen, ob die Sicherheitsinteressen Deutschlands betroffen waren; denn wir durften sie ja nicht prüfen. Das heißt nicht, dass die Sicherheitsinteressen nicht betroffen waren oder dass es damals nicht zum Beispiel zu Technologietransfer gekommen ist. Wir wollen dem aber für die Zukunft achtsam entgegentreten.

Frage: Warum plant die Bundesregierung jetzt eine Absenkung auf 15 Prozent? Warum gibt es nicht einfach eine völlige Abschaffung der Aufgreifschwelle, und warum macht man es nicht so wie, glaube ich, in den USA oder auch in Großbritannien, wo die Regierung einfach entscheidet, welche Fälle geprüft werden und welche nicht? Warum noch die 15 Prozent?

Alemany: Wir haben die Schwelle von 15 Prozent jetzt in der Ressortabstimmung vorgeschlagen und halten uns damit an die Schwelle im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, dem WpÜG. Dabei geht es vor allem darum, dass der Firmenerwerb einen Einfluss auf die gekaufte Firma ausüben muss. Das wäre bei einem oder bei zwei Prozent wahrscheinlich ein bisschen schwierig zu belegen, zumal wir Planbarkeit für unsere Firmen haben wollen. Wenn der Staat quasi willkürlich alle Erwerbe prüfen dürfte - Sie hatten ein Beispielland angesprochen -, dann gibt es für die Firmen weniger Planbarkeit als dann, wenn sie wissen, zu welchen Schwellen die Dinge gelten.

Frage: Ich habe eine Frage zu Weißrussland. Dort gab es gestern und heute mehrere Festnahmen von Journalisten. Es gab auch mehrere Hausdurchsuchungen. Unter anderem ein freier Mitarbeiter der Deutschen Welle ist davon betroffen. Wie bewertet die Bundesregierung diese Geschehnisse?

Breul: Dazu habe ich aktuell nichts dabei. Das würde ich Ihnen gern nachreichen.

Frage: Frau Petermann, ich muss noch einmal auf das Thema Spanien zurückkommen, weil mir eines noch nicht ganz klar ist. Wenn das Abkommen an diesem Samstag, am 11. August, in Kraft tritt, was passiert dann ganz praktisch zum Beispiel an der deutsch-österreichischen Grenze? Werden die Menschen, die man nach EURODAC 1 usw. identifiziert, dann von Deutschland in ein Flugzeug gesetzt und ähnlich wie bei einer Abschiebung in Begleitung eines Bundespolizisten zurückgeführt, oder sagt man einfach: "Ihr müsst in Österreich bleiben, ihr könnt nicht nach Deutschland kommen"?

Petermann: In diesen Fällen gilt ja die Fiktion der Nichteinreise. Das heißt, sie werden dann in der Regel per Flugzeug, aber möglicherweise auch anders - das kommt auf den Einzelfall an - nach Spanien zurückgebracht.

Zusatzfrage: Aber es ist nicht so, dass man dafür jetzt auch mit Österreich noch einmal neue Vereinbarungen getroffen hat, oder?

Petermann: Nein.

Mittwoch, 8. August 2018

*

Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 8. August 2018
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2018/08/2018-08-08-regpk.html
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84, 10117 Berlin
Telefon: 030 18 272-0, Fax: 030 18 10 272-25 55
E-Mail: internetpost@bpa.bund.de
Internet: www.bundesregierung.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 10. August 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang