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PRESSEKONFERENZ/1823: Regierungspressekonferenz vom 20. Februar 2019 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift Pressekonferenz - Mittwoch, 20. Februar 2019
Regierungspressekonferenz vom 20. Februar 2019

Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung), Besuch des russischen Wirtschaftsministers in Berlin, Zukunft des INF-Vertrags, Rüstungsexporte an Saudi-Arabien, künftige deutsch-französische Zusammenarbeit im Rüstungsbereich, Nord Stream 2, deutsche IS-Angehörige in kurdischem Gewahrsam, Sanierung des Segelschulschiffes "Gorch Fock", angebliche Kritik des Vizefraktionsvorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion an dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, mögliche Beteiligung von Huawei am Ausbau des 5G-Netzes, Medienberichte über Zahlungen an ehemalige SS-Mitglieder in Belgien, Abschiebeflug nach Afghanistan, Entwurf eines Klimaschutzgesetzes, Äußerung der Bundeskanzlerin zu Schülerstreiks für Umwelt- und Klimaschutz, Parlamentswahlen in Israel, Bericht der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung"

Sprecher: SRSin Demmer, Bürgelt (BMEL), Alemany (BMWi), Adebahr (AA), Schmidt (BMI), Fähnrich (BMVg), Schneider (BMAS), Zerger (BMU), Friedrich (BMVI)


Vorsitzende Wefers eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRSin Demmer sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

SRSin Demmer: Schönen guten Tag auch von meiner Seite!

Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch beschlossen. Finanzminister Scholz hat Ihnen den Gesetzentwurf hier ja bereits vorgestellt, deswegen nur noch einmal das Wichtigste in Kürze:

Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gehen dem Fiskus jedes Jahr erhebliche Steuereinnahmen und Sozialabgaben verloren. Um gegen diesen Missbrauch und Betrug wirksamer vorgehen zu können, hat das Kabinett heute das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch auf den Weg gebracht. Es sieht vor allem die weitere Stärkung des Zolls und hierbei insbesondere der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vor, auf die sich die Regierungsparteien schon im Koalitionsvertrag verständigt hatten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Dann hat das Bundeskabinett die Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung beschlossen. Derzeit werden rund 11 Millionen Tonnen Lebensmittel pro Jahr in Deutschland weggeworfen. Bis zum Jahr 2030 soll sich diese Menge pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene halbieren. Das ist natürlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb werden alle Akteure der Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Forschung in die Entwicklung von Maßnahmen und auch Zielmarken einbezogen. Zugleich geht es hier aber auch um ein gesellschaftliches Umdenken hin zu mehr Wertschätzung für Lebensmittel.

Die Strategie stellt zunächst den Status quo des Abfallaufkommens fest. Im nächsten Schritt werden die Herausforderungen sowie die Handlungsfelder aufgezeigt, die sich für die Reduzierung der Abfälle entlang der Lebensmittelversorgungskette ergeben. Hier soll eine Prozessoptimierung erreicht werden - auch durch Einsatz von Forschung und Digitalisierung. Ein Bund-Länder-Gremium fungiert im Umsetzungsprozess als ressort- und länderübergreifendes Steuerungsinstrument.

Dann habe ich noch einen Termin anzukündigen. Wir hatten ja am Montag die Reise der Bundeskanzlerin zum Gipfeltreffen der EU und der Arabischen Liga in Scharm el-Scheich angekündigt. Dazu werden wir am Freitag um 12.30 Uhr hier in der Bundespressekonferenz ein Briefing "unter zwei" anbieten. Regierungssprecher Seibert, Herr Corsepius und Herr Hecker werden das durchführen.

Frage: Frau Demmer, hat Frau Klöckner eventuell schon ein paar Ideen vorgebracht, wie sie das Ziel erreichen möchte, bis 2030 die Menge der weggeworfenen Lebensmittel von 11 Millionen Tonnen auf 5,5 Millionen Tonnen zu reduzieren?

SRSin Demmer: Dazu kann das Ministerium selbst Stellung nehmen, würde ich sagen.

Bürgelt: Vielen Dank für diese Nachfrage. Konkret ist es so, dass man sich in der Strategie zunächst auf vier Handlungsfelder konzentriert hat. Sie können die Strategie auf unserer Homepage auch noch einmal einsehen und das im Wortlaut nachlesen.

Da geht es zum einen um einen politischen Rahmen, der gesetzt werden muss, der die Überprüfung von Gesetzgebung hinsichtlich Hürden und Barrieren beispielsweise bei der Weitergabe von Lebensmitteln vorsieht.

Ein zweiter Punkt ist die Prozessoptimierung in der Wirtschaft selbst, sodass also beispielsweise innovative Logistiksysteme wie bedarfsgerechte Bestellgrößen oder auch flexiblere Warenlieferungen und -umverteilungen zum Tragen kommen.

Ein drittes Handlungsfeld, auf das man sich konzentrieren möchte, ist die Verhaltensänderung bei allen Akteuren. Frau Demmer sagte es gerade schon: Wir stehen hier vor einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, sodass zum Beispiel Lebensmittelunternehmen aufgefordert sind, auch weiterhin die Thematik Lebensmittelverschwendung in Ausbildungs- und Fortbildungsprogramme zu integrieren.

Der vierte Punkt ist die Digitalisierung, und es geht darum, dass man deren Potenziale durch Forschung weiter vorantreibt. Zu nennen ist hier beispielsweise das System der intelligenten Verpackungen - das Ministerium fördert das mit 3 Millionen Euro -, mit denen künftig angezeigt werden kann, bis wann ein Lebensmittel tatsächlich noch genießbar ist.

Die ganz konkreten Maßnahmen - wie gesagt innerhalb dieser vier Handlungsfelder - werden jetzt in den Dialogforen, die Frau Demmer auch erwähnt hatte, mit den Branchen besprochen. So findet ein erstes Dialogforum zum Thema Außerhausverzehr bereits heute Nachmittag statt, und dort werden, wie gesagt, innerhalb der einzelnen Branchen die konkreten Maßnahmen für die einzelnen Branchen besprochen.

Zusatzfrage: Eine kurze Nachfrage zum ersten Feld, den gesetzgeberischen Initiativen: Denkt Ihre Ministerin da an ein Modell, das zum Beispiel in Frankreich schon funktioniert, bei dem größere Lebensmittelgeschäfte verpflichtet sind, ihre nicht verkauften Waren abzugeben?

Bürgelt: Das ist eine sehr gute Frage, die auch sehr häufig gestellt wird. Ich kann dazu ganz grundsätzlich ausführen, dass die Situation in Deutschland und Frankreich diesbezüglich grundlegend sehr unterschiedlich ist, sodass Gesetze, wie sie in Frankreich bereits gegeben sind, in Deutschland gar keine Anwendung finden; denn zum Beispiel die Tafeln geben in Deutschland bereits eine große Menge an Lebensmitteln, die noch genießbar sind, an Bedürftige weiter. Dieses System existiert in Frankreich so nicht. Die Tafeln retten in Deutschland allein über 260 000 Tonnen an Lebensmitteln aus etwa 30 000 Lebensmittelmärkten. Zum Vergleich: In Frankreich ist es so, dass die Zahl der geretteten Lebensmittel nach Einführung des Gesetzes zwar von 39 000 Tonnen auf 46 200 Tonnen gestiegen ist; das liegt aber eben noch weit unter den Zahlen in Deutschland. Von daher haben wir keine vergleichbare Situation.

Frage: Es gibt ja die UN- und die EU-Ziele, dass bis 2030 das Wegwerfen der Lebensmittel mindestens halbiert werden muss. Können Sie uns einmal die verbindlichen Reduktionsziele der Ministerin und Ihres Hauses bis dahin nennen?

Bürgelt: Wir haben uns als Deutschland zum Beispiel auch den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen angeschlossen, die eben genau das, was Sie gerade nannten, vorsehen: Halbierung der Lebensmittelverschwendung bis 2030. Wie Frau Demmer bereits ausgeführt hat, will man mit der heute vorgelegten und beschlossenen Strategie genau diesem Ziel nachkommen - mit den genannten Maßnahmen, die ich gerade eben schon ausgeführt habe.

Zusatzfrage: Aber das sind ja alles keine verbindlichen Maßnahmen für die größten Lebensmittelverschwender. Ich würde gerne wissen, wie Sie bis 2030 die Halbierung geschaffen haben wollen. Wie viel wollen Sie bis nächstes Jahr geschafft haben, wie viel bis 2025, wie viel bis 2030, und wie wollen Sie das erreichen?

Bürgelt: Ich hatte gerade ausgeführt, dass wir dazu vier Handlungsfelder haben, und habe auch einige Beispiele gegeben. Wie ebenfalls schon erwähnt: Man unterhält sich jetzt mit den einzelnen Branchen - wie gesagt, wir fangen heute Nachmittag mit dem Außerhausverzehr an -, weil es hier wirklich branchenspezifische Unterschiede gibt, wo man ganz konkret ansetzen kann. Man kann nicht eine pauschale Maßnahme benennen und ergreifen, und dann gilt die für alle Branchen und über alle Bereiche der Wertschöpfungskette hinweg. Vielmehr muss man hier wirklich differenzieren. Dafür gibt es die genannten Dialogforen, die angesetzt sind. Dann wird man ganz konkret Handlungsfelder festlegen. Wie gesagt, umrissen habe ich die gerade schon.

Zusatzfrage: Das habe ich anders verstanden. - Diese Branchen hatten ja seit Jahrzehnten Zeit, Lösungen zu finden. Warum geben Sie ihnen jetzt noch einmal ein paar Jahre Zeit? Warum macht man den Unternehmen also keine rechtlichen Vorgaben, die sie umsetzen müssen? Stattdessen müssen Sie jetzt ja hoffen, dass im Dialog mit den Unternehmen angemessene Lösungen herauskommen - was aber meistens ja nicht der Fall ist.

Bürgelt: Wie gesagt, die Ministerin hat heute die Strategie vorgelegt und sie wurde vom Bundeskabinett beschlossen. Wir fangen jetzt diesen Weg an, und dann werden wir in Zukunft weiter darüber sprechen.

Zusatzfrage: Ich habe doch gerade Fragen gestellt. Können Sie die beantworten?

Bürgelt: Ich habe die hinlänglich beantwortet -

Zusatz : Nein.

Bürgelt: - und habe nichts weiter hinzuzufügen.

Frage: Frau Alemany, so wie ich weiß, besucht diese Woche der russische Wirtschaftsminister Berlin und trifft den Bundeswirtschaftsminister. Ich möchte gerne wissen: Welche Themen werden besprochen, worum wird es bei diesem Treffen gehen?

Alemany: Wir werden über die Verstärkung der bilateralen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Russland reden, aber wie Sie wissen, greifen wir den Gesprächen nicht voraus und nennen nicht die Inhalte. Es gibt keine speziellen Themen, die da angemeldet wurden.

Frage: Der russische Präsident hat heute seine traditionelle jährliche Rede an die Nation gehalten. Eines der Themen war die Zukunft des INF-Vertrags. Er hat versprochen, spiegelbildliche beziehungsweise symmetrische Maßnahmen zu ergreifen, wenn die USA neue Raketen in Europa einsetzen. Er sagte, Russland setze seine Pläne um, um auf den Einsatz von US-Raketen in Europa zu reagieren, und hat versprochen, die Maßnahmen würden der Bedrohung entsprechend sein. Hat die Bundesregierung und hat vielleicht auch das Verteidigungsministerium einen Kommentar dazu? Wie realistisch ist es, dass ein modernes Russland tatsächlich den USA in Europa globalmilitärisch widerstehen kann?

Adebahr: Ich persönlich habe die Rede nicht gesehen, deswegen will ich jetzt auch nicht die Auszüge, die Sie jetzt nennen, im Einzelnen kommentieren.

Ich glaube, für die Bundesregierung ist klar, dass Russland aufgerufen bleibt, sich an den INF-Vertrag zu halten. Das ist eine Botschaft, die wir seit Wochen und Monaten senden. Der Bundesaußenminister hat auch in München mit seinem russischen Kollegen noch einmal über dieses Thema gesprochen. Für uns ist weiterhin klar, dass eigentlich Abrüstung das Gebot der Stunde ist, und dass es darum gehen muss, Verträge zu erhalten und außerdem weitergehende Schritte zum Thema Abrüstung auf die internationale Agenda zu setzen und daran zu arbeiten.

SRSin Demmer: Ich kann mich dem nur anschließen. Russland bleibt aufgefordert, durch vollständige und überprüfbare Abrüstung seiner vertragswidrigen Raketen den INF-Vertrag zu retten. Bis zum Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist ist hierfür ja auch noch Zeit.

Frage: Kann das Verteidigungsministerium dazu noch etwas sagen?

Fähnrich: Das können Sie auch von mir hören. Die Position der Bundesregierung, die Ihnen gerade gesagt wurde, ist nicht weit entfernt beziehungsweise eigentlich gar nicht entfernt von unserer Position, weil sie eben genau die zentrale Bedeutung der europäischen Sicherheit widerspiegelt. Nicht nur in München, sondern auch bei dem Nato-Verteidigungsministertreffen wurde noch einmal bekräftigt, dass es um einen Mix von Maßnahmen geht und dass sich hier bereits alle beziehungsweise viele dazu geäußert haben. Die Rede, die Sie angesprochen haben, kenne ich nicht, von daher kann ich sie auch nicht bewerten.

Frage: Frau Demmer, da Frau Adebahr gerade von Abrüstung gesprochen hat: Ist das auch das Ziel der Kanzlerin?

SRSin Demmer: Sie kennen unsere Haltung zum Thema Abrüstung, und Sie kennen auch unsere Haltung zum Thema INF. Da gibt es keinen neuen Stand.

Zusatzfrage: Ich wundere mich, weil die Kanzlerin zukünftig ja mehr Rüstungsgüter exportieren will, auch mit Frankreich zusammen - gemeinsame Standards usw. Wie passt das denn mit der Abrüstung von Herrn Maas zusammen?

SRSin Demmer: Ihre Analyse zum Thema Rüstungsexporte teile ich nicht, wie Sie sich vermutlich vorstellen können.

Zusatz: Das hat sie doch gesagt.

SRSin Demmer: Nein. Herr Seibert hat sich in der vergangenen Regierungspressekonferenz ja auch schon dazu geäußert. Es ist richtig und wichtig, dass wir mit unseren Partnern - auch mit Frankreich - Gespräche über den Rüstungsexport führen. Deutschland und Frankreich haben sich 2017 schon auf eine gemeinsame Entwicklung militärischer Fähigkeiten geeinigt und dabei konkret zum Beispiel den Bau eines gemeinsamen Nachfolgers des heutigen Kampfpanzers bei Artilleriesystemen beschlossen und haben auch beschlossen, gemeinsam ein Kampfflugzeug zu entwickeln. Wenn man das tut, liegt natürlich auf der Hand, dass man zugleich auch eine gemeinsame Linie bei den Fragen des möglichen Exports erarbeiten muss. Daran arbeiten wir jetzt.

Zusatzfrage: Unterstützt der Außenminister das? Denn er will ja Abrüstung und offenbar nicht leichtere Rüstungsexportbedingungen.

Adebahr: Ich glaube, wenn ich das sagen darf, Sie vermischen jetzt Themen in aus meiner Sicht nicht sehr zielführender Weise. Bei dem INF-Vertrag - dabei geht es um Abrüstung - reden wir über Mittelstreckenraketen mit einer Reichweite ab 500 km. Beim New-START-Vertrag reden wir über nukleare Raketen mit "medium and wider range". Das Thema Rüstungsgüterexport ist ein ganz anderes. Ich glaube, die Vermischung, die Sie hier vornehmen, führt nicht weiter.

Frage: Mir geht es um die Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien. Das Thema wurde jetzt ein bisschen kontrovers diskutiert, auch mit Großbritannien, siehe den Hunt-Brief. Vielleicht könnten uns das Wirtschaftsministerium und das Außenministerium sagen, wie es mit dem Waffenembargo gegen Saudi-Arabien weitergehen soll und ob, wie es die Briten fordern, Gemeinschaftsprojekte davon ausgenommen werden sollen.

Alemany: Die Haltung der Bundesregierung ist klar, und dazu gibt es auch keinen neuen Stand. Sprich, derzeit ist keine Basis für weitere Genehmigungen gegeben.

Adebahr: Was eine mögliche Kommunikation zwischen dem britischen Außenminister und dem deutschen angeht, so besprechen wir solche vertraulichen Kommunikationen nicht hier in der Bundespressekonferenz. Außenminister Hunt kommt um drei Uhr zu Herrn Maas. Sicherlich werden dabei viele Fragen besprochen. Womöglich wird es auch um das Thema europäischer Rüstungsexporte gehen.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, die Forderung, Gemeinschaftsprojekte auszunehmen, wurde ja sehr offen erhoben. Dieser Brief ist jetzt weitgehend offen. Verhalten Sie sich dazu nicht irgendwie?

Adebahr: Den Brief, wenn er denn existieren würde, würde ich von hier aus nicht kommentieren. Es bleibt ja trotzdem eine vertrauliche Kommunikation zwischen zwei Außenministern.

Frage: Unter anderem die Grünen fordern, den Vertrag über die künftige deutsch-französische Zusammenarbeit im Rüstungsbereich offenzulegen. Können Sie das tun?

SRSin Demmer: Dazu hat Herr Seibert am Montag schon gesagt, dass es derzeit gar kein Geheimpapier gibt, sondern dass derzeit an einem Papier gearbeitet wird, in dem eine förmliche Vereinbarung mit den Franzosen getroffen wird. Das ist ein Prozess, der jetzt in Gang gekommen ist, den Herr Seibert schon erklärt hat. Da gibt es kein Geheimnis und auch nichts offenzulegen.

Zusatzfrage: Werden wir das Papier einsehen können, nachdem der Prozess abgeschlossen ist und das Papier existiert?

SRSin Demmer: Es wird an einer gemeinsamen Vereinbarung gearbeitet. Diese wird dann natürlich transparent sein.

Frage: Eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Aus einer Bundestagsdebatte mit Teilnahme von Herrn Altmaier habe ich gelernt, dass eine Kausalität zwischen einer Betriebserlaubnis für das Nord-Stream-2-Projekt und der Durchleitung des Gases durch die Ukraine besteht. Es wurde gesagt, dass die Betriebserlaubnis für Nord Stream 2 nach dem Ende des Baus nur dann erteilt werde, wenn Moskau und Kiew sich auf ein Abkommen über den Transit durch die Ukraine verständigt hätten.

Auf welcher gesetzlichen Basis, sei es EU-Recht oder deutsches Recht, plant die Bundesregierung, diese Kausalität sicherzustellen?

Alemany: Was Sie im Bundestag gehört haben, kann ich jetzt nicht kommentieren; das liegt mir nicht vor. Ich kann Ihnen sagen, dass, wie Sie sicherlich schon aus vorangegangenen Regierungspressekonferenzen wissen, die Haltung der Bundesregierung klar ist. Es ist ein unternehmerisches Projekt mit Implikationen für die Ukraine. Minister Altmaier war schon in Russland und in Kiew, um mit den Beteiligten zu sprechen und den Dialog wieder in Gang zu bringen, später auch gemeinsam mit der EU-Kommission, damit man einen Transit durch die Ukraine auf jeden Fall sicherstellen kann. Das war immer die Haltung der Bundesregierung, und das ist weiterhin die Haltung der Bundesregierung, auch nach der Verabschiedung der Gasmarktrichtlinie.

Inwieweit eine Implikation mit Bezug auf eine Betriebserlaubnis besteht, kann ich Ihnen von hier aus nicht sagen.

Zusatzfrage: Vielleicht können Sie das nachreichen. Nach meinem Kenntnisstand vergibt die Bundesnetzagentur in Deutschland an die Firmen eine Zertifizierung für den Betrieb von Pipelines nach gesetzlichen Vorgaben. Wenn es keine gesetzliche Vorgabe gibt, die fordert, dass erst einmal der Vertrag zwischen Russland und der Ukraine zustande kommen solle, dann ist es, denke ich, unmöglich, solch eine Betriebserlaubnis oder solch eine Zertifizierung zu verweigern.

Alemany: Ich denke, dass Sie zwei verschiedene Bereiche miteinander kombinieren. Es gibt genehmigungsrechtliche Erfordernisse. Diese liegen für Nord Stream 2 vor, auch die erforderlichen aus Deutschland. Dann gibt es den politischen Willen, gemeinsam mit Russland, der Kommission und der Ukraine zu einem Gastransfer durch die Ukraine für die Zeit ab 2020 zu kommen. Das sind politische Gespräche, die derzeit laufen, auch, wie Sie wissen, mit Kommissar Sefcovic. Das sind aber zwei verschiedene Regelungsbereiche.

Zusatzfrage: Das ist ja meine Frage. Wie will man diesen politischen Willen umsetzen?

Alemany: Genau das ist Gegenstand der Gespräche, die derzeit geführt werden. Wir müssen vielleicht abwarten, bis sie finalisiert werden. Dann wissen wir, wo genau das schwarz auf weiß stehen kann.

Frage: Eine Frage an das Innenministerium. Es geht um die deutschen IS-Kämpfer, die in kurdischem Gewahrsam sind. Der Zentralrat der Jesiden fordert, dass Jesidinnen, die sich in Deutschland aufhalten und sich in der Gewalt des IS befunden haben, angehört werden, um Täter zu identifizieren. Wird über ein solches Vorgehen nachgedacht?

Schmidt: Ganz grundsätzlich gilt, dass die Strafverfolgungsbehörden jeglichen Ermittlungsansätzen nachgehen. Ohne auf Einzelfälle oder operative Dinge in diesem Bereich eingehen zu können, kann ich Ihnen sagen, dass das in der Vergangenheit schon erfolgt ist und sicherlich auch Gegenstand zukünftiger Ermittlungen sein wird.

Frage: Eine Frage an Herrn Fähnrich zur "Gorch Fock": Die Elsflether Werft steht offenbar kurz vor der Insolvenz. Offenbar gibt es Außenstände bei Subunternehmen in zweistelliger Millionenhöhe. Die Unternehmensführung war gestern im Ministerium. Wie wird es angesichts der bekannt gewordenen finanziellen Lage jetzt mit der Sanierung der "Gorch Fock" weitergehen?

Fähnrich: Ich kann Ihnen bestätigen, dass die neue Werftleitung gestern im Ministerium zu Gesprächen zu Gast war und den Sachstand der Sanierung der "Gorch Fock" besprochen hat. Wir wurden in diesem Gespräch auch über die Absichten der Werftleitung in Kenntnis gesetzt. Aber heute und in den nächsten Tagen gilt es zunächst abzuwarten, welchen Weg die Werft gehen will und gehen kann. Denn in Bezug auf die aktuellen Geschehnisse in Norddeutschland liegt das Heft des Handelns vor allen Dingen in den Händen der Werft. Die weitere Lage kann ich von hier aus nicht beurteilen, weil ich hier den aktuellen Stand nicht kenne.

Zusatzfrage: Was ist die Absicht des Ministeriums? Was ist jetzt Ihr Ziel in dieser Sache, da wir wissen, dass die Werft in großen finanziellen Schwierigkeiten steckt?

Fähnrich: Zum einen liegt, wie Sie wissen, die "Gorch Fock" seit mehreren Monaten dort. Wir wissen auch, was die "Gorch Fock" für die Marine und die Bundeswehr bedeutet. Wenn wir die Fakten auf dem Tisch haben und wissen, wie sie sich darstellen, dann können wir auch darüber entscheiden, wie wir in Bezug auf die "Gorch Fock" weiter vorgehen wollen.

Was die Werft und die möglichen Schieflagen angeht, so würden wir eine mögliche Planungsinsolvenz unterstützen.

Zusatzfrage: Heißt das, dass die "Gorch Fock" weiter saniert wird, dass sich die Gläubiger und die jetzige Unternehmensleitung irgendwie miteinander verständigen und dass bis zu dem Maximalpreis, den sie irgendwann festgelegt haben, weitergebaut werden kann?

Fähnrich: Das hängt auch davon ab, wie über die Anträge entschieden wird und welche Maßnahmen daran gekoppelt sind. Darauf kann und will ich von hier aus jetzt nicht im Einzelnen eingehen.

Frage: Eine Frage an Frau Demmer und Frau Alemany, weil der Ostbeauftrage der Bundesregierung dort angedockt ist: Der SPD-Fraktionsmanager Carsten Schneider hat heute Vormittag im Pressegespräch die Zusammenarbeit mit dem Ostbeauftragten Herrn Hirte faktisch aufgekündigt. Er hat gesagt, das sei ein politischer Ausfall, ein Frühstücksdirektor, der Osten hätte etwas Besseres verdient. Er habe sich nicht überparteilich um die Interessen der Ostdeutschen gekümmert. Die SPD werde jetzt keine weitere Zeit und Kraft in die Zusammenarbeit investieren, sondern sich selbstständig um die Interessen Ostdeutschlands kümmern.

Dazu hätte ich gern einen Kommentar von Ihnen.

Alemany: Solche Äußerungen aus dem politischen Raum, zumal wenn sie so unqualifiziert sind, kommentiere ich nicht.

SRSin Demmer: Ich werde auch keine einzelnen Äußerungen kommentieren.

Zusatzfrage: Es handelt sich nicht um eine einzelne Äußerung, sondern Herr Schneider hat für die SPD-Fraktion gesagt, man werde mit Herrn Hirte nicht länger zusammenarbeiten. Da stellt sich doch die Frage, ob der Ostbeauftragte nicht das Vertrauen aller Fraktionen, aller die Bundesregierung tragenden Parteien braucht oder ob es reicht, wenn er nur von der Union unterstützt wird.

Alemany: Ich kann Ihnen versichern, dass der Ostbeauftragte Hirte breitflächig Vertrauen genießt. Ich habe mich eben dazu geäußert, wie wir es sehen, wenn Einzelne das anders sehen.

Zusatzfrage: Können Sie etwas zu dem Vorwurf sagen, Herr Hirte führe sein Amt erstens nicht überparteilich und zweitens nicht im Interesse der Ostdeutschen?

Alemany: Beides kann ich dementieren. Das können wir inhaltlich nicht nachvollziehen.

Frage: Könnten Sie zusammenfassen, welche ostdeutschen Themen er in den letzten Monaten vorangebracht hat?

Alemany: Dazu reicht eigentlich eine kurze Recherche mit Google.

Zusatz: Ich frage Sie ja jetzt.

Alemany: Ich kann beispielsweise herausgreifen, dass der Ostbeauftragte Hirte in seinem Jahresbericht zur deutschen Einheit den aktuellen Stand zur deutschen Einheit dargelegt hat. Er kümmert sich immer und stets und kontinuierlich darum, dass zum Beispiel Behörden und Arbeitsplätze im Osten angesiedelt sind, wie es auch im Koalitionsvertrag und immer wieder in verschiedenen Beschlüssen steht. Er erinnert die Kabinettskollegen laufend daran, dass man bei neuen Planungen, neuen Strukturinvestments und neuen Bundesbehörden oder Forschungsinstituten immer auch den Osten mitdenken muss. Er steht sehr für die Interessen des Ostens.

Ich denke, dass eine kurze Recherche ausreicht, um zu sehen, welche einzelnen Projekte er fördert.

Zusatzfrage: Vielleicht können Sie sie uns nachreichen, weil es ja seine inhärente Aufgabe als Beauftragter ist, Leute daran zu erinnern, irgendetwas zu tun.

Alemany: Das war ein selektiver Blumenstrauß, den ich erwähnt habe. Das war nicht abschließend.

Zusatz: Ich freue mich auf die Nachreichung.

Frage: Ich habe zwei Fragen an zwei verschiedene Ministerien. Die eine Frage richtet sich an Herrn Schmidt vom Innenministerium. Nach Reportagen von CNBC und auch dem "Wall Street Journal" hat der Sprecher des Innenministeriums Herr Grünewälder am Dienstag gesagt, dass die Bundesregierung nicht vorhabe, Huawei vom 5G-Netzwerk auszuschließen. Er hat gesagt, ein direkter Ausschluss von Huawei oder einem bestimmten 5G-Ausrüster sei derzeit rechtlich nicht möglich und auch nicht geplant. Sind dazu heute weitere Diskussionen geplant? Können Sie das bestätigen?

Schmidt: Zum jetzigen Zeitpunkt ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend darüber entschieden, wie weiterhin mit den Fragen zum 5G-Ausbau umgegangen werden soll. Es gibt weiterhin Gespräche dazu, die auf den verschiedensten Ebenen geführt werden. Aber eine Entscheidung ist darüber noch nicht gefallen.

Zusatzfrage: Gibt es heute einen Termin für solche Diskussionen?

Schmidt: Das entzieht sich meiner Kenntnis. Es tut mir leid, ich kann nichts dazu sagen, ob es heute weitere Gespräche dazu gibt. Aber sicherlich laufen diese Gespräche noch. Wenn es einen Entscheidungs- oder Finalisierungstermin dazu geben würde, dann wird er, soweit ich weiß, nicht heute sein.

Zusatzfrage: Eine Zusatzfrage an das Auswärtige Amt: Das ist eigentlich eine direkte Warnung (akustisch unverständlich) USA. Im gleichen Artikel wurde auch gefragt, ob zum Beispiel eine Einbeziehung von Huawei in das deutsche 5G-Netzwerk eventuell den deutsch-amerikanischen Beziehungen schaden würde.

Adebahr: Ist Ihre Frage, ob eine Einbeziehung von Huawei den deutsch-amerikanischen Beziehungen schaden würde? - Ich denke, dazu verweise ich auf das, was der Kollege gerade gesagt hat. Es ist eine hypothetische Frage. Es gibt gerade Gespräche zu dem gesamten Komplex, und diese dauern an.

Zusatzfrage: Denken Sie, dass das eigentlich eine diplomatische Frage ist?

Adebahr: Ich denke, es ist hier verschiedentlich gesagt worden, dass das ein wichtiger Bereich ist, über den die Bundesregierung berät. Warten wir das doch jetzt erst einmal ab.

Frage: Eine belgische Zeitung - sie heißt "Der Morgen" - hat einen Artikel veröffentlicht, in dem es heißt, dass 27 Rentner aus Belgien, die ehemalige Nationalsozialisten und SS-Mitglieder sind, nach wie vor eine Zusatzleistung von der Bundesregierung erhalten. Ich entschuldige mich; vielleicht ist das ein Fake. Es ist ein Artikel einer Zeitung. Aber ich möchte trotzdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales danach fragen: Kann es wahr sein, dass diese Menschen irgendwelche Zahlungen erhalten? Wie ist es dazu gekommen, dass sie sie erhalten?

Schneider: Ich kann sagen, dass uns die Berichterstattung in Form von mehreren Presseanfragen im Laufe des Vormittags erreicht hat. Wir prüfen das gerade. Ich konnte vor meiner Abfahrt hierher noch keine abschließende Stellungnahme mitnehmen, aber wir würden diese nachreichen, wenn wir sie entsprechend vorliegen haben.

Zusatzfrage: Frau Adebahr, in dem Artikel steht auch, ein Bündnis von Kriegsgefangenen habe schon mehrmals bei irgendwelchen deutschen Behörden hinsichtlich dieses Themas angefragt. Vielleicht weiß das Auswärtige Amt irgendetwas über die Situation. Ist Ihnen das bekannt?

Adebahr: Ich muss gestehen, dass mir der Artikel heute Morgen wegen anderer Themen nicht bekannt geworden ist. Auch ansonsten kann ich ihn jetzt nicht kommentieren; tut mir leid.

Frage: Herr Schmidt, ich habe ein paar Fragen zu dem gestrigen Abschiebeflug nach Afghanistan. 38 Menschen sollen dabei gewesen sein. Waren das alles Männer? Können Sie bestätigen oder uns sagen, wie viele von den Abgeschobenen keine Straftäter, Gefährder oder Identitätsverweigerer waren? Was haben die gemacht?

Schmidt: Ja, ich kann Ihnen sagen, dass es in der Tat 38 männliche Personen waren. Hinsichtlich genauer Angaben dazu, welche Straftaten sie im Einzelnen begangen haben, kann ich nur generell sagen, dass eine große Bandbreite von Straftaten dabei war. Ich kann Ihnen das nicht genau sagen, weil es eben sozusagen Gegenstand des zuführenden Landes ist, über solche Gründe genauer Auskunft zu geben. An dieser Stelle kann ich Ihnen nur sagen: Es waren zahlreiche Straftäter dabei, die eben auch aus der Haft kommend zugeführt wurden. Aber eine genaue Angabe kann ich Ihnen leider aus Gründen der föderalen Kompetenzverteilung und aus Gründen des persönlichen Datenschutzes dieser Personen nicht machen.

Zusatzfrage: Aber ich bin auf dem Stand, dass darunter auch Männer waren, die nicht kriminell geworden sind. Können Sie das bestätigen? Wenn ja, wie viele? Warum werden die abgeschoben?

Kommen die, die aus der Haft gekommen sind - es sollen ja 17 Leute aus der Haft gekommen sein -, jetzt in Afghanistan wieder auf freien Fuß?

Schmidt: Für die Personen, die aus der Haft kommen, gibt es ganz grundsätzlich unterschiedliche Möglichkeiten. Das heißt, es könnte Abschiebehaft oder Strafhaft gewesen sein. Wenn die Strafhaft hier in Deutschland verbüßt worden ist, würde eine Abwägung vorgenommen werden, eben zwischen diesem Strafverfolgungsinteresse und dem Interesse an der Abschiebung. Das Interesse an der Abschiebung wird in diesen Fällen offensichtlich überwogen haben, sodass diese Personen dann abgeschoben worden sind.

Ich weiß nicht, ob ergänzend vielleicht das BMJV noch etwas dazu sagen kann. Aber ganz grundsätzlich können wir zu den Einzelfällen in diesem Fall, wie gesagt, keine Stellung nehmen.

Zusatz: Aber Sie können uns doch hoffentlich sagen, ob und wie viele der jetzt Abgeschobenen nicht kriminell waren.

Schmidt: Nicht alle, die auf diesem Flug waren, waren sozusagen Straftäter, sondern es waren auch welche dabei, die einfach vollziehbar ausreisepflichtig waren und deshalb nach Afghanistan abgeschoben wurden.

Zusatzfrage : Wie viele?

Schmidt: Ich muss die Zahl eben suchen und schauen, ob ich sie hier habe. Ansonsten liefere ich sie Ihnen gleich nach; einen Kleinen Moment, bitte.

Frage: Ich wüsste gerne etwas vom Umweltministerium. Es gibt ja jetzt die Meldung, dass der Klimaschutzgesetzentwurf doch eingebracht worden ist, aber nicht in das Kabinett, sondern erst einmal nur in das Kanzleramt. Können Sie das bestätigen? Handelt es sich um den gleichen Entwurf, der vorher wegen inhaltlicher Differenzen mit anderen Ressorts noch nicht in das Kabinett eingebracht wurde?

Zerger: Ich kann das gerne bestätigen. Der Entwurf liegt zur Frühkoordinierung im Bundeskanzleramt. Das ist bei wichtigen Gesetzesvorhaben auch das übliche Verfahren.

Damit ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des Koalitionsvertrags getan. Darin wurde ja, wie Sie wissen, vereinbart, dass wir zum einen ein Gesetz verabschieden, dass die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet, und zum anderen, dass bis 2019 die rechtliche Umsetzung erfolgen soll.

Zu den Zielen, nach denen Sie gefragt haben, haben wir uns hier, glaube ich, schon öfter geäußert. Auch Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat sich dazu geäußert. Das sind weiterhin die Ziele, mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung der Klimaschutzziele und damit mehr Planungssicherheit zu schaffen, die Verantwortlichkeiten innerhalb der Ressorts mit Blick auf die Sektorziele im Klimaschutz und auch bei einer etwaigen Zielverfehlung zu klären und drittens Klarheit über den Pfad zu erhalten, auf dem wir unsere Klimaschutzziele erreichen.

Zusatzfrage: Besonders umstritten, was Konsequenzen aus der Zielverfehlung angeht, war ja immer die Frage, ob die einzelnen Ressorts dafür zahlen müssten, wenn wegen Überschreitungen in ihrem Bereich zum Beispiel Rechte aus anderen Ländern gekauft werden müssten. Steht weiterhin darin, dass es sozusagen eine finanzielle Verantwortung für eine Überschreitung der Ziele der jeweiligen Ressorts gibt?

Zerger: Ich kann mich hier zu Details des Entwurfs nicht äußern. Das entspräche nicht dem üblichen Verfahren. Aber es gilt das, was ich eben gesagt habe, also dass wir Klarheit über die Verantwortlichkeit hinsichtlich der Sektorziele erreichen.

Zusatzfrage: Gibt es aus anderen Ministerien noch eine Stellungnahme dazu, woran das bisher gescheitert ist oder warum es sozusagen jetzt nicht schon im Kabinett ist?

Vorsitzende Wefers: Wenn Sie ein bisschen präzisieren könnten, was Sie mit "andere Ministerien" meinen, wäre das, glaube ich, hilfreich.

Zusatz: Irgendjemand scheint ja ein Problem mit dem Gesetzentwurf zu haben. Vielleicht möchte sich der- oder diejenige hier outen.

SRSin Demmer: "Probleme" und "scheitern" - das würde ich hier jetzt ablehnen. Die Meinungsbildung innerhalb des Kabinetts ist einfach noch nicht abgeschlossen. Deswegen ist die Ressortabstimmung noch nicht eingeleitet worden. Das ist jetzt ein erster Schritt, von dem die Kollegen gesprochen hat. Die Koalition hat sich vorgenommen und ist sich auch völlig einig darin, ein Klimaschutzgesetz auf den Weg zu bringen, mit dem man die Klimaschutzziele 2030 einhalten kann. Bereits in der letzten Legislaturperiode haben ja schon die Arbeiten am Maßnahmenprogramm 2030 des Klimaschutzplanes begonnen.

Zerger: Ich würde nur noch einmal das wiederholen, was ich eben gesagt hatte, nämlich dass das jetzt quasi kein außergewöhnliches Verfahren ist, sondern dass es dem üblichen Verfahren entspricht, bei wichtigen Vorhaben zunächst in die Frühkoordinierung zu gehen.

SRSin Demmer: Genau. Ich hoffe, das hatte ich jetzt auch zum Ausdruck gebracht.

Frage: Ich würde gerne von den Ministerien BMVI und BMI noch einmal hören wollen: Wollen auch diese Ministerien ganz klar ein Rahmengesetz für den Klimaschutz? Aus Teilen der Union gibt es ja die deutliche Ansage, so ein Rahmengesetz wolle man nicht.

An das BMI: Ist es jetzt eigentlich bestätigt - ich bin nicht ganz auf dem neuesten Stand -, dass das BMI keine eigene Klimakommission für das Thema Gebäude einsetzen wird?

An das BMU: Es geht das Gerücht um, dass, wenn Sie im Verkehr- und Gebäudesektor nichts aus den beiden Ministerien bekämen, Sie sich dann eigene Gedanken über Instrumente machen würden. Läuft das schon, oder fangen Sie erst damit an, sich Gedanken zu machen, wenn aus den beiden anderen Ministerien nichts kommt?

Friedrich: Dann würde ich einfach einmal anfangen. Ich glaube, die Frage ging jetzt als Erstes an das BMVI.

Zum einen würde ich gerne sagen, dass wir uns zu Gesprächen zwischen Koalitionsfraktionen zunächst einmal grundsätzlich nicht äußern können.

Darüber hinaus gilt das, was eben schon zu der Frühkoordinierung bezüglich dieses Entwurfs gesagt worden ist. Dazu habe ich jetzt auch im Moment nichts zu ergänzen.

Ansonsten würde ich gerne darauf verweisen, dass wir die Nationale Plattform "Zukunft der Mobilität" haben und dass es auch in diesem Rahmen noch im Februar Gespräche geben wird. Die wird bis Ende März ja auch einen Bericht vorlegen beziehungsweise die AG 1 wird das tun. Diese Arbeit wird jetzt erst einmal ihren Lauf nehmen.

Zusatzfrage: Meine Frage war ja: Stehen BMVI und BMI auch ganz klar dahinter, dass man ein Rahmengesetz zum Klimaschutz möchte?

Friedrich: Ich habe geantwortet, dass ich zu den Details der Frühkoordinierung jetzt keine Stellung nehmen kann, weil - - -

Zuruf: Aber das ist ja keine Frage zu den Details der Frühkoordinierung, die ich stelle!

Friedrich: Aber Sie stellen die Frage ja zu dem Entwurf beziehungsweise zu der Frage des Klimaschutzgesetzes.

Zusatzfrage: Nein! Das ist eine reine Verfahrensfrage: Wollen Sie ein Rahmengesetz für den Klimaschutz, oder soll lieber jeder vor sich hin wurschteln? Bleibt es also bei dem, was einmal verabredet worden war, oder bleibt es dabei nicht?

Friedrich: Dazu kann ich mich jetzt nicht äußern. Ich kann keine Stellung dazu nehmen.

Schmidt: Ergänzend würde ich dazu zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Stellung nehmen wollen.

Zum Schicksal der Gebäudekommission habe ich eine Sprache jetzt leider nicht dabei. Das würde ich Ihnen nachreichen.

Zerger: Danke für die Frage. Das gibt mir die Gelegenheit, das klar zu dementieren. Es gilt weiterhin das, was innerhalb der Bundesregierung in Bezug auf das Maßnahmenprogramm vereinbart worden ist, nämlich dass wir darauf warten und dass eben vereinbart ist, dass die jeweiligen Ressorts für ihre Bereiche Maßnahmen zur Einhaltung der Sektorziele liefern werden.

Frage: Frau Friedrich, Sie hatten gerade gesagt, dass ein Bericht vorgelegt wird. Was für ein Bericht wird das sein? Wird das ein Endbericht oder ein Zwischenbericht der AG 1 sein? Was können Sie uns dazu sagen.

Herr Schmidt, wann erhalten wir denn vom BMI die Emissionsminderungsziele für dieses Jahr, also die Aussage dazu, wie Sie die erreichen wollen, zu den Maßnahmen usw.?

Friedrich: Dann würde ich jetzt einfach kurz mit der ersten Frage anfangen, was das für ein Bericht ist. Es handelt sich um einen Zwischenbericht der AG 1, der Ende März vorgelegt werden soll. Es geht dabei um die Frage der Empfehlung dafür, wie der Klimaschutz im Bereich Verkehr und Mobilität umgesetzt werden kann. Was darin konkret stehen wird, werden wir jetzt erst einmal abwarten.

Zusatzfrage: Wann kommt der Endbericht?

Friedrich: Das kann ich im Moment nicht sagen. Das entscheidet die Nationale Plattform.

Schmidt: Ich war zur Frage der Gebäudekommission angesprochen worden. Dazu werde ich Ihnen noch etwas nachreichen. Über die anderen Dinge kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Zusatzfrage: Laufen aktuell Planungen im BMI dazu, wie Ihre Emissionsminderungsmaßnahmen gestaltet werden?

Schmidt: Die Planungen, die laufen, sind von den anderen Kolleginnen und Kollegen aus den verschiedenen Ressorts, glaube ich, schon dargestellt worden. Mehr können wir dazu im Moment nicht sagen.

Frage: Da das nicht mein Spezialthema ist, frage ich jetzt noch einmal nach: Aus dem BMI und dem BMVI gab es jetzt nicht die klare Ansage, dass die beiden Ministerien gerne ein Rahmengesetz zum Klimaschutz haben wollen. Habe ich das richtig verstanden? Sie haben gesagt, Sie könnten sich dazu im Moment nicht äußern.

Friedrich: Ich habe das weder verneint noch bejaht. Ich habe gesagt, dass ich dazu hier im Moment keine Stellung nehmen kann. Das entzieht sich schlicht meiner Kenntnis.

Frage: Herr Schmidt, Sie sagten, Sie wüssten jetzt nichts über die Zeitplanung in Ihrem Ressort. Wenn ich es richtig verstanden habe, war der Termin, bis zu dem die Ressorts das vorlegen sollten, Ende des letzten Jahres. Deswegen gibt es die Kohlekommission usw. und ein paralleles Vorgehen in den anderen Ressorts. Wenn Sie jetzt sagen, dass Sie noch nicht einmal wissen, wie da der Stand ist und wann Sie Ihre Werte nennen wollen, dann macht mich das ein bisschen sprachlos. Sie müssen da doch irgendeinen Zeitplan für einen Termin haben, der Ende letzten Jahres war!

Schmidt: Ich bin sicher, dass wir das sorgfältig bearbeiten, und werde Ihnen gerne nachreichen, wie das konkret bei uns aussieht. Aber ich habe das im Moment nicht dabei. Das ist doch jetzt, glaube ich, mehr als deutlich geworden!

Zusatzfrage: Nachreichen dann heute noch, oder?

Schmidt: Wir werden sehen. Ich bemühe mich.

Zu der Frage von dem Kollegen zu dem Abschiebeflug nach Afghanistan möchte ich noch einmal ganz ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Beschränkung der Rückführung nach Afghanistan auf die Personengruppe "Straftäter, Gefährder oder Identitätstäuscher" derzeit nicht besteht. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Gruppe von 38 zurückgeführten ausreisepflichtigen afghanischen Staatsangehörigen auch Personen waren, die keine Straftäter waren.

Ich kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine genaue Zahl nennen. Aber ich mache ausdrücklich den Hinweis, dass diese angenommene Beschränkung derzeit nicht besteht.

Zusatzfrage: Das ist jetzt alles nichts Neues gewesen, Herr Schmidt. Wir wollten wissen, wie viele von ihnen keine Kriminellen, keine Identitätsverweigerer oder Gefährder waren.

Schmidt: Ich kann Ihnen bestätigen, dass es 38 Personen waren. Zu den weiteren Dingen kann ich im Moment keine Angaben machen.

Zusatzfrage: Können Sie die Zahlen nachreichen?

Schmidt: Das werden wir gerne prüfen. Ich schaue einmal, ob wir das tun können.

Ich hatte, wie gesagt, eben schon ausgeführt, dass die Frage, wie genau das im Einzelfall aussieht, verschiedenen Restriktionen unterliegt. Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass wir versuchen, sie zu beachten.

Zusatzfrage: Frau Demmer, zum Thema Schülerproteste. Die Bundeskanzlerin hatte am Wochenende mit Aussagen irritiert, nach denen sie erst über "hybride Kriegsführung" gesprochen hat und dann auf das Beispiel Schülerproteste gekommen ist, die sich im Internet mobilisieren. Nur zum Verständnis: Hat sie sich mittlerweile einmal mit der Schülerbewegung befasst? Hat sie sich mit den Hintergründen befasst und wie sie entstanden ist?

Hat die Öffentlichkeit einfach falsch verstanden, dass sie die hybride Kriegsführung zum Beispiel der Russen mit den Schülerprotesten in Verbindung gebracht hat?

Hat die Bundesregierung eigentlich Kenntnisse von ausländischer Einflussnahme auf zum Beispiel diese Schülerproteste?

SRSin Demmer: Es handelt sich hierbei ganz klar um ein Missverständnis. Deswegen würde ich gerne noch einmal feststellen: Die Bundeskanzlerin hat "FridaysForFuture" als Beispiel für die Mobilisierung durch Kampagnen im Netz genannt. Das Engagement der Schüler für die Klimapolitik findet sie ganz ausdrücklich gut.

Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich, wenn sich Bürgerinnen und Bürger - gerade auch die jungen Menschen in unserer Gesellschaft - für den Klimaschutz einsetzen. Das ist ein wichtiges Signal. Anstrengungen insbesondere beim Klimaschutz können ja nur erfolgreich sein, wenn Gesellschaft und Staat zusammenarbeiten.

Zusatzfrage: Das heißt, die Bundesregierung hat keine Kenntnisse oder Erkenntnisse von anderen Nachrichtendiensten anderer Staaten - - -

SRSin Demmer: Es war in diesem Fall ja auch gar nicht so gemeint. Das habe ich versucht zu erklären. Es ist ein Missverständnis. Sie hat das nicht in den Kontext von Einflussnahmen setzen wollen, sondern es ging darum, dass Mobilisierung, Kampagnen im Netz so möglich sind.

Frage: Noch einmal zurück zur "Gorch Fock": Es ist jetzt offensichtlich angekündigt, dass die Elsflether Werft den Antrag auf Insolvenzverfahren stellen will. Der Geschäftsführer hat gesagt, dass er das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung plant. Was bedeutet das für das Verteidigungsministerium?

Fähnrich: Ich habe das Dank modernster Medien eben auch gelesen. Nach meinem Verständnis geht es genau um das, was ich angesprochen habe: Diese Planungsinsolvenz ist das Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung. Das bietet für uns die meisten Optionen in dieser Lage. Damit ist noch keine Entscheidung gefallen, weil noch ein zuständiges Gericht darüber entscheiden muss. Das bietet aber sowohl Chancen als auch Risiken: Risiken auf der Zeitachse und Chancen zum Beispiel bei der Verhandlung neuer Verträge.

Zusatzfrage: Heißt Chancen für die Verhandlung neuer Verträge möglicherweise am Ende eine günstigere Sanierung der "Gorch Fock" zu einem Kleineren Preis?

Heißt Zeitsachse, dass Sie erwarten würden, dass dadurch das Sanierungsverfahren in die Länge gezogen werden könnte?

Fähnrich: Wenn ich mit dem zweiten Punkt anfangen darf: Die Risiken (steigen), je länger es dauert. Ein Schiff liegt im Dock, und das kostet Geld und bedeutet Instandhaltungskosten. Das sind die Risiken, die belasten.

Die Chancen sind einfach nur, in die Verträge, die bestehen, hineinzuschauen und möglicherweise dort Optimierungen zu erreichen.

Frage: Es geht um das Thema Israel, Frau Adebahr, wo jetzt Wahlen anstehen. Es haben sich unter anderem neue Parteien, neue Gruppierungen formiert, so eine von Ajelet Schaked, der israelischen Justizministerin, die eine rechtsradikale Partei mit Herrn Bennett gegründet hat. Es gibt Wahlplakate und Wahlwerbespots mit Herrn Maas. Es gibt Fotos von ihm, wie sie im Hubschrauber sitzen und, wie ich annehme, über die Palästinensergebiete fliegen, was ja an sich schon für Aufregung gesorgt hat. Ich würde gerne wissen, ob diese Wahlwerbung mit dem Bundesaußenminister, der ja eigentlich neutral sein sollte, abgestimmt ist.

Adebahr: Das kann ich mir nicht vorstellen. Ich muss mir das aber genau anschauen und würde dann gegebenenfalls etwas nachreichen.

Zusatzfrage: Sie haben davon bisher noch nichts gehört?

Adebahr: Ich kommentiere von hier aus innenpolitische Vorgänge in Israel, die Parteienlandschaft und den Wahlkampf nicht.

Was diese Plakate angeht, muss ich persönlich mir das genau anschauen. Bundesaußenminister Maas und Frau Schaked kennen sich aus der Zeit als Justizminister. Die Position des Ministers zu Israel und zu der Verantwortung für Deutschland ist grundsätzlich sehr bekannt. Das kann ich grundsätzlich dazu sagen.

Zusatzfrage: Ist es denn an sich für einen Minister möglich, sich für eine Partei - ob eine rechtsradikale in Israel oder eine linke in Frankreich - auf eine Seite zu schlagen und willentlich für die Partei zu werben oder ist das als Außenminister eines anderes Landes nicht möglich?

Adebahr: Ich verstehe Ihre Frage ehrlich gesagt nicht ganz.

Zusatzfrage: Darf sich der Außenminister auf eine Seite stellen?

Adebahr: Der Außenminister vertritt die Position der Bundesregierung - das tut dieser Außenminister auch mit besonderem Interesse - gegenüber Israel. Damit vertritt er die Position der gesamten Bundesregierung.

Frage: Eine Frage zur Kohlekommission. Das Land NRW hat angekündigt, mit RWE über die Stilllegung von Braunkohlekraftwerken zusätzlich in einer Größenordnung von 2,4 Gigawatt zu verhandeln. Im Endbericht der Kohlekommission stand 3,1 Gigawatt und dass zuerst im Westen und dann im Osten abgeschaltet werden soll, was ja nur die Schlussfolgerung zulässt, dass sich die 3,1 Gigawatt auf NRW bezogen. Das ist ja genau ein Unterschied, der möglicherweise dafür entscheidend ist, ob Wald und Dörfer oder Wald oder Dörfer erhalten werden können. Mich würde interessieren, ob die Bundesregierung - das Wirtschaftsministerium, weil das für die Kohlekommission die Hauptverantwortung hatte, und das Umweltministerium, das mit beteiligt war - das auch als Widerspruch sieht, also die 3,1 Gigawatt von der Kohlekommission und die jetzt von NRW genannten 2,4 Gigawatt?

Alemany: Herr Kreuzfeldt, es gibt ja einen Beschluss, einen breiten Konsens zum Kohleausstieg, den die Kohlekommission beziehungsweise die Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung", wie sie eigentlich heißt, festgelegt hat. Dieser wird jetzt von der Bundesregierung möglichst zügig umgesetzt. Zu Einzelheiten von Gesprächen mit Unternehmen, die wir ja, wie Sie wissen, jetzt im Prozess aufsetzen und erst führen, kann ich mich nicht äußern.

Zusatzfrage: Können Sie bestätigen, dass sich diese Zahl 3,1 Gigawatt nach Ihrem Verständnis auf NRW bezieht?

Alemany: Ich kann hier gar nichts bestätigen.

Zerger: Ich habe dem auch nichts hinzuzufügen. Wir können zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts dazu sagen.

Mittwoch, 20. Februar 2019

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 20. Februar 2019
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/regierungspressekonferenz-vom-20-februar-2019-1582628
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2019

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