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PRESSEKONFERENZ/2034: Regierungspressekonferenz vom 20. Mai 2020 (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Im Wortlaut
Mitschrift der Pressekonferenz - Mittwoch, 20. Mai 2020
Regierungspressekonferenz vom 20. Mai 2020

Themen: Termine der Bundeskanzlerin (Coronakabinett, Kabinettsitzung, Konferenz der Präsidenten, Regionalkonferenz der Regierungschefin und -chefs der ostdeutschen Bundesländer, Videogespräch mit dem Regierungschef von Liechtenstein, Rede im Rahmen einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung zum Thema "Außen- und Sicherheitspolitik der deutschen EU-Ratspräsidentschaft", Videokonferenz mit der Schweizer Bundespräsidentin), Kabinettsitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des europäischen Instruments SURE, Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Verlängerung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, Eckpunkte zur freiwilligen Gutscheinlösung und zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für die Pauschalreisebranche, Eckpunkte für ein Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft, 15. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, Ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung), erste Sitzung des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, 18. Konferenz der Leiterinnen und Leiter der deutschen Auslandsvertretungen, temporäre Schließung des Flughafens Tegel/Regierungsterminal am Flughafen BER, EEG-Umlage/Einfluss des nationalen Emissionshandels auf den Strompreis, Nahost-Friedensprozess, möglicher Verkauf der Stahlsparte von thyssenkrupp, Export von Kleinen und leichten Waffen aus Deutschland, Medikament Zolgensma, deutsch-französische Wiederaufbauinitiative

Sprecher: StS Seibert, Breul (AA), Ewald (BMG), Ehrentraut (BMAS), Lenz (BMEL), Alter (BMI) Baron (BMWi), Kolberg (BMF)


Vorsitzender Feldhoff eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt StS Seibert sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.

StS Seibert: Schönen guten Tag! Ich fange mit den Terminen der nächsten Woche an, unüblicherweise schon heute, weil wir uns in dieser Runde am Freitag nicht treffen. Es geht relativ schnell.

Am Montag tagt wieder das sogenannte Coronakabinett, jedoch nicht am Donnerstag wegen der Sitzungswoche des Bundestages.

Am Mittwoch um 9.30 Uhr findet die Kabinettssitzung statt.

Um 11 Uhr am Mittwoch tagt die sogenannte Konferenz der Präsidenten. Was ist das? - Das ist eine Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit dem Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn Sassoli, und den Fraktionsvorsitzenden des Europäischen Parlaments. Es geht um die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Das ist ein üblicher und sinnvoller Termin zu Beginn einer jeden Ratspräsidentschaft. Auf deutscher Seite nehmen außer der Bundeskanzlerin noch der Chef des Kanzleramts Minister Braun, Minister Scholz und Außenminister Maas teil.

Am Mittwochnachmittag findet wieder im Videokonferenzformat die Regionalkonferenz der Regierungschefin und -chefs der ostdeutschen Bundesländer, die sogenannte MPK-Ost, mit der Bundeskanzlerin statt. Das erste Thema der Veranstaltung wird das dreißigjährige Jubiläum der deutschen Wiedervereinigung sein. Dann stehen weitere Themen auf dem Programm: die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie, die Frage, wie man die Unternehmensgründungsdynamik in den ostdeutschen Ländern stärken kann, wie man die Wissenschafts- und Forschungslandschaft in den ostdeutschen Ländern noch weiter stärken und ausbauen kann, und die Frage, wie Ostdeutschland als Raum der Zukunft durch Chancen von Digitalisierung und KI für die Menschen in Ostdeutschland gut auf die Zukunft vorbereitet sein kann. Auf der Seite der Bundesregierung wird auch der Beauftragte für die neuen Bundesländer, Staatssekretär Wanderwitz, teilnehmen.

Im Anschluss ist eine Pressekonferenz geplant.

Immer noch am Mittwoch, um 16.30 Uhr, findet ebenfalls ein Videogespräch mit dem Regierungschef von Liechtenstein Adrian Hasler statt.

Am Mittwochabend wird die Bundeskanzlerin per Videoschalte eine Rede im Rahmen einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung halten. Das Thema ist: Außen- und Sicherheitspolitik der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Die Veranstaltung wird von Norbert Lammert, dem Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung, moderiert.

Damit kommen wir zum Freitag der kommenden Woche, dem 29. Mai. Um 12 Uhr gibt es eine Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit der Schweizer Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga.

Das sind die Termine für die kommende Woche, soweit ich sie Ihnen heute bekanntgeben kann.

Die Kabinettssitzung war heute sehr inhaltsreich.

Es beginnt mit einem Gesetzentwurf zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des europäischen Instruments SURE. SURE - das haben wir hier schon mehrfach besprochen - ist Teil eines Maßnahmenpakets der europäischen Finanzminister der Eurogruppe, ein Teil dieses Maßnahmenpakets, das die Bundeskanzlerin einen Meilenstein der europäischen Solidarität in der Coronakrise genannt hat. SURE konkret ist ein europäisches Instrument, das die Mitgliedsstaaten vorübergehend finanziell dabei unterstützen will, Arbeitslosigkeitsrisiken zu mindern, die sich aus der Pandemie ergeben. Es stellt also Mitgliedsstaaten günstige Kredite der EU zur Verfügung, und zwar vor allem für Maßnahmen im Bereich der Kurzarbeit, eines Mittels, mit dem wir in Deutschland ja seit Jahren gute Erfahrungen gemacht haben. Zur Finanzierung braucht die EU-Kommission Garantien von allen Mitgliedsstaaten entsprechend ihrem Anteil am Bruttonationaleinkommen der EU. Mit dem Gewährleistungsgesetz wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, diese Garantie für den deutschen Anteil zu übernehmen. Darum geht es bei SURE.

Dann hat sich das Kabinett mit einer Frage, die vor allem für Eltern in der derzeitigen Situation wichtig ist, befasst. Es geht um die finanzielle Unterstützung für Eltern, Mütter und Väter, die unter den aktuellen Bedingungen Beruf, Erwerbsarbeit, und Kinder miteinander vereinbaren müssen. Sie haben im Moment wirklich Enormes zu leisten. Das verdient den größten Respekt. Um diese Eltern nun noch mehr zu unterstützen, hat das Kabinett beschlossen, die schon geltende Lohnfortzahlung für Eltern bei angeordneter Kita oder Schulschließung zu verlängern. Für Eltern also, die wegen coronabedingten Schließungen von Schulen und Kitas ihre Kinder selbst betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, gibt es derzeit einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen. Diese Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf sieht nun vor, die Dauer dieser Lohnfortzahlung von sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten zu verlängern. Alleinerziehende sollen einen Anspruch auf maximal 20 Wochen bekommen.

Der Anspruch setzt voraus, dass Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder behindert sind oder auf Hilfe angewiesen sind, mangels anderer zumutbarer Betreuungsmöglichkeit von den Eltern selbst betreut werden. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls, maximal 2016 Euro monatlich.

Dann ging es um die Frage, wie man die Folgen der Pandemie für die Pauschalreisebranche abmildern kann. Dazu hat die Bundesregierung heute Eckpunkte für eine freiwillige Gutscheinlösung beschlossen. Das steht im Einklang mit den europarechtlichen Vorgaben aus der Pauschalreiserichtlinie und mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission.

Folgende Regelungen sind vorgesehen: Die existenzbedrohenden Folgen für Pauschalreiseveranstalter und für Reisebüros sollen dadurch eingedämmt werden, dass die Veranstalter Kunden für Reisen, die diese Kunden vor dem 8. März gebucht haben, und die jetzt infolge der Pandemie nicht durchgeführt werden können, Gutscheine in entsprechendem Wert anstelle der unverzüglichen Erstattung der Vorauszahlungen anbieten können. Der Reisende kann entscheiden, ob er den Gutschein annimmt. Für Reisende, die den Gutschein ablehnen, bleibt es bei ihrem sofortigen Erstattungsanspruch.

Was die freiwillige Gutscheinlösung aus unserer Sicht attraktiv machen kann, ist, dass es noch eine ergänzende staatliche Absicherung der Gutscheine bis zur vollen Höhe des Erstattungsbetrags im Insolvenzfall gibt. Durch diese zusätzliche Insolvenzabsicherung neben der schon vorhandenen gesetzlichen sind die Gutscheine für Reisende besonders attraktiv. Sie gelten nur im Hinblick auf die derzeitige Coronapandemie, und sie werden zeitlich befristet abgesichert. Nach Ende der derzeitigen Reisebeschränkungen können die Kunden sie beim Reiseveranstalter einlösen. Wenn ein Gutschein nicht bis spätestens Ende 2021 eingelöst wird, dann ist der Wert in Höhe des ursprünglichen Reisepreises unverzüglich auszubezahlen.

Das sind Eckpunkte. Einen entsprechenden Gesetzentwurf soll das Kabinett in Kürze beschließen.

Dann kam das Thema eines Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft an die Reihe. Wie Sie wissen, kommt es in Betrieben der Fleischwirtschaft zurzeit zu Coronaausbrüchen. In Teilen der Fleischbranche werden schon seit Jahren und wiederholt Missstände bei Arbeits- und Unterkunftsbedingungen festgestellt. Ich sage "in Teilen", um deutlich zu machen, dass dies nicht überall der Fall ist.

In diesen Unternehmen spielen ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine wichtige Rolle. Diese Menschen halten sich meist nur zeitweilig in Deutschland auf, haben oft sehr eingeschränkte deutsche Sprachkenntnisse und haben damit realistischerweise keine Möglichkeit, auf dem Wohnungsmarkt hier ein Deutschland eine Wohnung zu finden. Für sie besteht also ein besonderes Schutzbedürfnis.

Das Bundeskabinett hat daher heute Eckpunkte des Arbeitsschutzprogramms für die Fleischwirtschaft beschlossen. Der Bundesarbeitsminister hat die Presse darüber schon informiert; ich mache es also kurz und konzentriere mich auf einige Punkte.

Erstens. Zoll und Arbeitsschutzbehörden sowie die kommunalen Ordnungs- und Gesundheitsämter sollen zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Standards bei Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

Zweitens. Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres sollen das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nur noch durch Beschäftigte des eigenen Betriebes zulässig sein. Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung sollen dann nicht mehr möglich sein. Ausgenommen davon sind Handwerksbetriebe.

Drittens. Der Bußgeldrahmen des Arbeitszeitgesetzes wird auf 30 000 Euro verdoppelt. Auch die Kontrollmöglichkeiten sollen durch die Einführung einer verpflichtenden digitalen Arbeitszeiterfassung verbessert werden.

Viertens. Die Bundesregierung prüft, wie Unternehmen verpflichtet werden können, Mindeststandards bei der Unterbringung sicherzustellen.

Fünftens. Das Projekt "Faire Mobilität" soll finanziell und rechtlich dauerhaft abgesichert werden, damit ausländische Beschäftigte in ihrer eigenen Sprache über ihre Rechte und über die einschlägigen Vorschriften informiert werden.

Das sind Eckpunkte, die teilweise einer gesetzlichen Umsetzung bedürfen. Etwaige rechtliche Einzelfragen müssen dann im eigentlichen Gesetzgebungsverfahren beleuchtet werden.

Dann kam aus dem Bundeswirtschaftsministerium die 15. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung. Was verbirgt sich dahinter? - Es gibt einen Katalog der besonders sicherheitsrelevanten Unternehmen und der Investitionsprüfungen, die bei solchen Unternehmen gelten. Im Wesentlichen geht es bei dieser Novelle um den Gesundheitssektor. Es geht darum, dass neue Fallgruppen, vor allem eben aus dem Gesundheitssektor, zu dem bestehenden Katalog besonders sicherheitsrelevanter Unternehmen hinzugefügt werden. Ich nenne einmal das Beispiel von Impfstoffherstellern. Das bedeutet, dass auch in diesen Fallgruppen künftig schon bei Beteiligungserwerben durch Unionsfremde ab zehn Prozent eine Meldepflicht und eine Prüfmöglichkeit bestehen soll.

Die Bundesernährungsministerin hat dann dem Kabinett den Ernährungspolitischen Bericht der Bundesregierung vorgelegt. Das ist der zweite Bericht dieser Art. Er umfasst den Zeitraum von 2016 bis 2020 und stellt Grundlagen, Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung gerade in dem Bereich der Ernährung und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes dar. In dem Berichtszeitraum 2016 bis 2020 war es möglich, wichtige Vorhaben nicht nur zu initiieren, sondern auch umzusetzen. Davon nenne ich Ihnen nur einige:

2018 wurde die beschlossene "Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten" beschlossen. Die beteiligten Wirtschaftsverbände haben sich verpflichtet, bis zum Jahr 2025 den Zuckeranteil in gesüßten Milchprodukten und Frühstückscerealien für Kinder sowie in Erfrischungsgetränken und fruchthaltigen Getränken mit Zuckerzusatz zu reduzieren. Außerdem wurden Vereinbarungen zur Salzreduktion in Tiefkühlpizzen und Brot getroffen. Demnächst werden schon Zucker und andere süßende Zutaten in Baby- und Kleinkindertees verboten. Das ist eine Verordnung, der der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat.

Die Bundesregierung hat Kennzeichnungssysteme unterstützt, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine verlässliche und transparente Orientierung geben. Zurzeit wird auf freiwilliger Basis die Einführung eines leicht verständlichen Nährwertkennzeichensystems für verarbeitete und verpackte Lebensmittel vorangebracht.

Es gibt eine 2019 verabschiedete Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung - die Kampagne "Zu gut für die Tonne" kennen sicher viele von Ihnen -, die die Lebensmittelverschwendung bis 2030 halbieren soll.

Das waren nur einige wesentliche Punkte dieses Ernährungspolitischen Berichts.

Damit ist der Bericht aus dem eigentlichen Kabinett zu Ende. Jetzt hätte ich - und das ist wichtig - noch über die erste Sitzung des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, die sich daran angeschlossen hat, zu berichten.

Heute hat also die erste Sitzung dieses Kabinettsausschusses stattgefunden. Das Kabinett hatte am 18. März dieses Jahres entschieden, diesen Ausschuss einzurichten, um die Umsetzung des großen Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität, das wir im Oktober vergangenen Jahres beschlossen haben, zu begleiten und um auch weitere präventive Maßnahmen zur effektiven Bekämpfung dieser Phänomene vorzubereiten.

Dass es diesen Kabinettsausschuss gibt, unterstreicht die große Bedeutung, die die Bundesregierung diesem Thema, also dem Kampf gegen den Rechtsextremismus als der derzeit größten Bedrohung unserer öffentlichen Sicherheit hier in Deutschland, beimisst. Das sind oft verbale und körperliche Attacken, Beleidigungen und Benachteiligungen im alltäglichen Leben. Diese können nicht hingenommen werden. Ziel des Kabinettausschusses ist es, in Ergänzung zu den bereits ergriffenen Maßnahmen bis Herbst dieses Jahres weitere konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus zu entwickeln.

Das erst einmal vorab.

Breul: Ich möchte auf die Botschafterkonferenz hinweisen, die kommenden Montag beginnt und auch am Dienstag noch andauern wird. Dieses ist die 18. Konferenz der Leiterinnen und Leiter unserer Auslandsvertretungen.

Die Tatsache, dass die Konferenz in diesem Jahr schon im Mai stattfindet, hat ausnahmsweise keinen Coronahintergrund, sondern ist vor dem Hintergrund der anstehenden EU-Ratspräsidentschaft zu sehen. Das ist dementsprechend ein Themenschwerpunkt für die Botschafterinnen und Botschafter. Der zweite Themenschwerpunkt umfasst natürlich die praktischen und strategischen Fragen im Zusammenhang mit der Coronaepidemie.

Wegen der geltenden Einschränkungen wird die Botschafterkonferenz zum ersten Mal überhaupt als Videokonferenz durchgeführt. Aus drei Studios werden 20 Veranstaltungen zum Teil parallel gestreamt. Bundesaußenminister Maas wird selbstverständlich teilnehmen. Daneben gibt es Videobotschaften der Bundeskanzlerin und des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell.

An den Paneldiskussionen werden, wie gehabt, Gäste teilnehmen, unter anderem die Generalsekretärin des Europäischen Auswärtigen Dienstes, Helga Schmidt, sowie die Generaldirektorin im Generalsekretariat der Europäischen Kommission, Frau Johansson. Außerdem wird der Künstler Ólafur Elíasson das interaktive Kunstwerk "earth speaker" für die deutsche Ratspräsidentschaft per Video vorstellen.

Leider fällt die presseöffentliche Auftaktveranstaltung auch den Umständen zum Opfer. Wir werden aber rechtzeitig zu Beginn der virtuellen Botschafterkonferenz am Montag entsprechend die Rede des Außenministers und des Ehrengastes, Herrn Borrell, als Text und auch als Video verteilen.

Frage: Ich habe eine Nachfrage zum Thema Entgeltfortzahlung für Eltern. Was könnte das kosten? Ich weiß nicht genau, an wen sich die Frage richtet. Herr Seibert, haben Sie darüber Informationen?

StS Seibert: Ich glaube, Sie sollten das Gesundheitsministerium fragen.

Ewald: Wir haben - das ist auch in dem Änderungsantrag hinterlegt - eine Schätzung vorgenommen. Sie wissen, dass es bereits in der Konstruktion eine entsprechende Regelung gibt. Wir sind damals davon ausgegangen, dass bei voller Ausschöpfung des Entschädigungsanspruchs ca. 3,9 Millionen Erwerbstätige - davon 622 000 Alleinerziehende - davon profitieren können.

Man hat damals - hier muss ich allerdings den Hinweis machen, dass das nur eine grobe Schätzung ist - die Berechnungen auf Basis des Mikrozensus 2018 vorgenommen. Das Maximalvolumen beträgt ca. 3,2 Milliarden Euro. In der finanziellen Begründung steht, dass gegenwärtig das Volumen mit der Verlängerung der Entschädigungsregelung nicht eindeutig quantifizierbar ist. Man muss auch gegenrechnen, dass am 11. Mai umfangreiche Lockerungen vorgenommen worden sind, die Notbetreuung ausgeweitet worden ist und insofern die Frage der Inanspruchnahme in dem Punkt relativ schwer belastbar zu beziffern ist. Ich habe Ihnen zumindest Hausnummern genannt. Ich möchte noch einmal den Hinweis machen, dass die Kosten von den Ländern getragen werden.

Frage: Ich habe eine Frage an das Landwirtschaftsministerium und das Arbeitsministerium zum Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft.

Ich hätte vom Arbeitsministerium ganz gerne gewusst, ob Sie diese Lösung, die jetzt gefunden wurde, als Einstieg für eine generelle neue Debatte über die Einschränkungen von Werkverträgen auch in anderen Branchen betrachten.

Vom Landwirtschaftsministerium hätte ich gerne gewusst, ob Sie ein bisschen quantifizieren können, wie viele Werkverträge es eigentlich in dem genannten Bereich Handwerk gibt, also eine Größenordnung zwischen Schlachthöfen und Handwerk, die ja ausgenommen sind.

Ehrentraut: Danke für die Frage. - Wie Herr Seibert schon ausgeführt hat, haben die heutigen Regelungen zu Werkverträgen, die getroffen worden sind, eine Vorgeschichte. Wir haben seit Jahren Erkenntnisse, dass es in der Fleischbranche Missstände gibt - Arbeitsschutzstandards werden nicht eingehalten, Arbeitsbedingungen werden nicht eingehalten -, die uns dazu gebracht haben, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Der Minister hat deutlich gemacht, dass er aktuell weitere Maßnahmen hinsichtlich Werkvertragskonstruktionen in Bezug auf andere Branchen nicht plant.

Zu ergänzen ist, dass Werkverträge an sich nichts Negatives sind. Sie sind aber dann ein Problem, wenn sie dazu ausgenutzt werden, Subsubunternehmer einzustellen, um somit Arbeitskontrollen und Arbeitsschutzkontrollen zu erschweren.

Zusatzfrage: Sie sehen also in gar keinem anderen Bereich Werkverträge als problematisch an oder gibt es noch Industrie- und Wirtschaftsbereiche, wo Sie sagen würden, dass es dort aus anderen Gründen als aus Hygienevorschriften Probleme gibt?

Ehrentraut: Wir sehen im Moment keinen Anlass, in anderen Branchen in Bezug auf Werkvertragsregelungen einzugreifen.

Lenz: Zu Ihrer Frage nach den Zahlen: Es liegen uns als Ministerium keine Zahlen vor, wie viele Werkverträge es gibt. Vielleicht hat das Bundesarbeitsministerium dazu Erkenntnisse.

Weil wir am Montag hier gefragt wurden, würde ich gerne ergänzen, dass natürlich Konsens über das Ziel bestand, für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtshaft zu sorgen. Die Ministerin hat sich heute entsprechend geäußert, dass es Zustände in der Fleischindustrie gibt, die nicht haltbar sind, die Betriebe unbedingt Verantwortung für ihre Arbeitnehmer übernehmen müssen und nicht, wie der Kollege sagte, über Subunternehmen weiterdelegieren dürfen.

Zusatzfrage: Ich muss nach den Zahlen fragen, weil mich das schon interessiert. Um wie viele Leute geht es hier eigentlich?

Ehrentraut: Zahlen in welcher Branche?

Zusatzfrage: Es geht hier um die Fleischindustrie. Es wurde aber eine Ausnahme für die Werkverträge gemacht, die es im Handwerksbereich gibt. Ich hätte gerne eine Größenordnung, wie viele Werkverträge es im Handwerksbereich betrifft und wie viele Werkverträge es im Schlachthofbereich gibt.

Ehrentraut: In der Fleischbranche gibt es meines Wissens 200 000 Beschäftigte. Wie viele Werkvertragsgestaltungen es dort gibt, kann ich Ihnen nicht sagen, weil es keine Pflicht gibt, diese zu erfassen.

Frage: Ich habe eine Frage an Frau Baron zum Thema Außenwirtschaftsverordnung. Herr Seibert nannte gerade schon die Impfmittelhersteller als ein Beispiel. Wie groß ist das Risiko oder die Gefahr einer Übernahme solcher Unternehmen aus dem Ausland?

Hat der Fall CureVac bei dieser Entscheidung eine Rolle gespielt?

Baron: Vielen Dank. - Es geht hier nicht um Regelungen für etwaige Einzelfälle, sondern es geht um ein ganz grundsätzliches Interesse; denn in der Coronakrise hat sich gezeigt, dass bei medizinischer Schutzausrüstung, bei Impfstoffen und auch bei anderen Medizingütern wie Beatmungsgeräten der Aufbau von eigenen Kapazitäten im eigenen Land ein wichtiger Bestandteil zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und für einen funktionierenden Gesundheitssektor ist. Das sind die Gründe, die hinter dieser Änderung der Novelle liegen. Von daher ist das die Abwägung, die hier getroffen wurde.

Lassen Sie mich vielleicht noch einen Satz sagen, weil es auch Kritik vonseiten der Wirtschaft gibt, man würde hier zu restriktiv agieren: Das möchte ich zurückweisen. Wir sind ein offener Investitionsstandort, und der wollen wir auch bleiben. Aber Offenheit und Wachsamkeit sind zwei Säulen einer sozialen Marktwirtschaft, die eben in Abwägung gebracht werden müssen. Gerade im Gesundheitsbereich ist der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ein legitimes Interesse, das wir mit dieser Novelle verfolgen.

Frage: Frau Baron, wenn Sie sagen, dass es hier nicht um Einzelfälle gehe: Worum geht es dann genau? Ist das ein politisches Signal, das an Drittstaaten beziehungsweise an Firmen in Drittstaaten gesandt wird? Wie gesagt, Sie sagen ja, es gehe nicht um Einzelfälle.

Baron: Genau, es geht um die Abwägung, die - - -

Zusatzfrage: Aber wenn es gar keine konkreten Einzelfälle gibt, warum macht man dann eine Regelung?

Baron: Wie gesagt, die aktuelle Coronapandemie zeigt uns, dass es einseitige Lieferabhängigkeiten gibt. Aus diesen Punkten müssen wir lernen, und wir wollen und eben auch den Aufbau eigener Kapazitäten; das ist eine Säule, die wir mit dem Stab Produktion bei uns im Bundeswirtschaftsministerium verfolgen. Zum Zweiten ist die Investitionsprüfung ein Instrument, das auf europäischer Ebene ja auch alle anderen EU-Staaten weitgehend kennen und das auf der EU-Screening-Verordnung beruht. Dieses Instrument ermöglicht es Mitgliedstaaten, den Erwerb durch Drittstaaten, also nicht unionsangehörige Erwerber, zu prüfen, wenn hierfür Sicherheitsinteressen sprechen, also wenn die allgemeine Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Der Bereich Gesundheitsschutz ist eben ein Bereich, der in diese Interessenabwägung fällt, weil eben gerade die Bereiche Impfstoff, Arzneimittel, persönliche Schutzausrüstung und Medizingüter ganz wesentlich für das Interesse des öffentlichen Gesundheitsschutzes sind.

Frage: Zum Thema Schlachthöfe. Da das Verkehrsministerium offensichtlich zumindest am Montag noch Einspruchspunkte hatte: In welchem Punkt hat sich das Eckpunktepapier im Vergleich zum Montag verbessert beziehungsweise verändert worden?

Vorsitzender Feldhoff: Das Verkehrsministerium ist leider nicht da, aber vielleicht können Sie etwas dazu sagen, Frau Lenz? - Herr Ehrentraut sagt, es hat sich nichts verändert. - Da können wir gerade also nicht Aufklärung leisten. Es wäre gut, wenn das Verkehrsministerium schriftlich Weiteres sagen würde.

Frage: Was bedeutet es konkret, dass die Absicherung gegen Unfall- und Gesundheitsrisiken für alle Beschäftigten gelten soll?

Ehrentraut: Damit ist gemeint, dass, wenn Arbeitnehmer angestellt sind, natürlich die gleichen sozialen Rechte und der gleiche Versicherungsschutz bestehen.

Frage: Frau Lenz, rechnen Sie infolge dieser Entscheidung jetzt mit steigenden Verbraucherpreisen für Fleisch?

Lenz: Das kann man so an dieser Stelle noch nicht sagen. Das hängt von so vielem ab, dass es bisher noch keine Berechnungen oder Prognosen gibt; dazu kann ich also noch keine Auskunft geben.

Frage: Das Verkehrsministerium ist nicht da, deshalb geht die Frage an Herrn Seibert: Heute wurde die temporäre Schließung des Flughafens Tegel beschlossen. Was war ausschlaggebend für die Zustimmung des Bundes zur vorübergehenden Schließung des Flughafens Tegel? Schafft der Bund es, das Regierungsterminal am BER bis zum 15. Juni herzurichten, sodass es in Betrieb gehen kann?

StS Seibert: Zunächst einmal haben Sie Recht, dass die Gesellschafterversammlung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH heute beschlossen hat, dass der Berliner Flughafen Tegel vorübergehend am 15. Juni außer Betrieb gehen kann. Die Flughafengesellschaft hat bei der Berliner Luftfahrtbehörde eine temporäre Aufhebung der Betriebspflicht für zwei Monate beantragt, und dafür macht die Geschäftsführung der Flughafengesellschaft wirtschaftliche Gründe geltend. An beiden internationalen Berliner Flughäfen, Tegel wie Schönefeld, ist ja der Flugbetrieb infolge der Coronapandemie drastisch gesunken. Für die Bundesregierung bleibt aber entscheidend, dass die Erreichbarkeit Berlins aus der Luft uneingeschränkt gewährleistet bleibt.

Gleichzeitig muss die Bundesregierung sicherstellen, dass der Regierungsflughafen für den politischen und den diplomatischen Flugbetrieb weiter angemessen und sicher betrieben werden kann. Dazu haben sich auch die Gesellschafter, also die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund, in ihrem heutigen Beschluss klar bekannt. Die Flughafengesellschaft hat zugesichert, die ihrerseits dafür nötigen Voraussetzungen zu schaffen.

Das ist das, was ich Ihnen sagen kann. Wenn es noch mehr ins Detail geht, sollten Sie vielleicht doch mit dem Bundesverkehrsministerium sprechen.

Alter: Ich könnte noch etwas zu der Frage hinsichtlich des Regierungsterminals ergänzen: Bis zur Fertigstellung des Regierungsflughafens wird der Bund nach Schließung des Flughafens Berlin-Tegel temporär das von der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH errichtete Interimsterminal in Schönefeld nutzen. Die Planungen zur Ausstattung des Regierungsterminals werden jetzt beschleunigt, insbesondere die Ausstattung mit IT-Technik und Möblierung, sodass die Zielstellung darin besteht, zum 15. Juni den Betrieb aufnehmen zu können.

Frage: Ist das aus Sicht des Bundes das endgültige Aus des Flughafens Tegel, macht der also gar nicht mehr auf?

StS Seibert: Wie schon gesagt, die Flughafengesellschaft hat heute eine temporäre Aufhebung dieser Betriebspflicht für zwei Monate beantragt. Im Übrigen hat die Bundesregierung auch an dieser Stelle immer wieder betont, dass sie zu dem Konsensbeschluss steht, wonach Tegel spätestens sechs Monate nach der Eröffnung des BER geschlossen wird, und dass sie die entsprechenden Beschlüsse des Aufsichtsrats unterstützt. Das ist die geltende Rechtslage, und alle drei Gesellschafter sind sich einig, dass sie diesen Konsensbeschluss 1996 gemeinsam getroffen haben und ihn nur gemeinsam ändern können. Das ist die Rechtslage.

Frage: Ich habe eine Frage an das Wirtschaftsministerium: Im Kabinett ging es heute zusammen mit dem CO2-Preis-Thema auch um das Thema einer möglichen Entlastung bei der EEG-Umlage aus den Einnahmen, die durch den Emissionshandel generiert werden. Können Sie den Verbrauchern garantieren, dass dann der Strompreis auch wirklich sinkt, oder heißt das einfach nur, dass er weniger stark steigt, als er das sonst tun würde?

Baron: Wie Sie wissen, sind Prognosen in die Zukunft immer schwierig; deshalb kann ich sie hier auch beim Strompreis nicht vornehmen. Sie haben aber Recht: Im Kabinett war heute zum einen das Brennstoffimmissionshandelsgesetz in Federführung des Umweltministeriums, und zum anderen in unserer Zuständigkeit die Erneuerbare-Energien-Verordnung, die eben die rechtliche Grundlage dafür schaffen soll, dass künftig auch Zuschüsse aus Haushaltsmitteln zur Senkung und Stabilisierung der EEG-Umlage genutzt werden können. Das setzt die Beschlüsse des Klimaschutzprogramms um. Bislang ist es so, dass die Verbraucher sozusagen über den Strompreisbestandteil der EEG-Umlage die Finanzierung vornehmen, und künftig wird es eben möglich sein, auch über Haushaltsmittel die EEG-Umlage zu stabilisieren und hierfür auch Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel zu nutzen. In welcher Höhe oder welchem Umfang das dann der Fall sein wird, kann ich jetzt nicht vorwegnehmen, und damit kann ich auch Ihre Frage, wie sich das ganz am Ende für den einzelnen Verbraucher auswirkt, nicht schlussendlich beantworten.

Zusatzfrage: Kurz noch einmal umgekehrt gefragt: Es wäre also durchaus möglich, dass der Strompreis trotzdem ansteigt?

Baron: Wie gesagt, das kann ich schwer beurteilen. Das hängt von vielen Faktoren ab. Die EEG-Umlage hängt ja vor allem auch vom Wettergeschehen - wie ist der Sommer, wie oft weht der Wind? - und weiteren Faktoren, die ich nicht vorhersehen kann, ab. Insofern bitte ich hier um Verständnis, dass ich nur die Aussage treffen kann, dass damit die EEG-Umlage durch Mittel aus dem Haushalt entlastet werden kann. Die Frage, wie sich das dann ganz final auf den Endkundenstrompreis auswirkt, kann ich aber nicht beantworten.

Frage: In der Begründung zur Änderung wird ja auch zweimal die Coronakrise erwähnt. Das Umweltbundesamt hat heute gefordert, schon in diesem Jahr, also sehr viel früher, und deutlicher als geplant - um 75 Prozent, sagte Herr Messner - die EEG-Umlage zu senken. Ist das etwas, was die rege erwägt? Das klingt ja in dem Papier ein bisschen so.

Teilen Sie die Befürchtung einiger Prognosen, dass die EEG-Umlage im kommenden Jahr auf knapp 10 Cent steigen könnte?

Baron: Auch hier bitte ich um Verständnis, dass ich nicht in Details gehen kann. Wir beobachten die Strompreisentwicklung natürlich genau. Es ist bekannt, dass es durch die Coronakrise eine sinkende Stromnachfrage gibt. Das hat natürlich Effekte auf die Börsenstrompreise. Das beobachten wir genau. Es gibt ja seit vielen, vielen Jahren ganz viele Vorschläge zum Umgang mit der EEG-Umlage und verschiedene Modelle, die diskutiert werden. Das verfolgen wir im Bundeswirtschaftsministerium natürlich sehr genau, aber zum heutigen Zeitpunkt kann ich zu diesen Fragen keine näheren Angaben machen.

Frage: Wenn Sie sagen, Sie verfolgen das: Gibt es bei Ihnen denn eine ernsthafte Diskussion darüber, diese EEG-Absenkung vorzuziehen? Das ist ja ein Punkt, der mittlerweile sogar parteiübergreifend gefordert wird. Gibt es konkrete Planungen dazu, oder ist das nicht vorgesehen?

Baron: Es gibt Diskussionen darüber, wie man angesichts der Coronakrise und der Faktoren, die ich genannt habe - sinkende Stromnachfrage, sich verändernder Börsenstrompreis -, damit umgeht beziehungsweise dass man die Strompreise weiter stabil halten und damit umgehen kann. Es gibt also laufende Diskussionen, aber es gibt keine Entscheidungen zum Thema - aktuell jedenfalls nicht.

Frage: Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hat gestern ein Ende aller Vereinbarungen mit Israel und den USA wegen der Annexionspläne Israels im besetzten Westjordanland erklärt. Wie kann die Bundesregierung diese Deklaration kommentieren? Palästina stößt solche Drohungen ja von Zeit zu Zeit aus. Aber denken Sie nicht, dass es jetzt das Risiko gibt, dass diesmal die Gefahr einer Eskalationsspirale seriös ist?

Breul: Ja, das ist keine einfache Zeit für den Nahost-Friedensprozess. Wir haben die Ankündigung von Präsident Abbas mit Sorge zur Kenntnis genommen. Ob und wie diese Ankündigungen jetzt umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Wir hoffen, dass beide Seiten wie bisher an einer Zusammenarbeit festhalten. Wir erwarten gleichzeitig, dass sich beide Seiten ihrer Verantwortung in dieser Situation bewusst sind. Fest steht: Einseitige Schritte, und zwar egal von welcher Seite, werden beide Seiten dem Frieden nicht näherbringen. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass beide Seiten wieder in direkt Verhandlungen miteinander einsteigen.

Dafür befinden wir uns im Gespräch mit den Palästinensern. Der Außenminister hatte gestern die Gelegenheit, mit dem palästinensischen Premierminister am Rande der Sitzung des deutschen-palästinensischen Lenkungsausschusses zu sprechen. Was die Israelis angeht: Auch mit seinem neuen israelischen Kollegen wird der Außenminister heute telefonieren, aber auch mit den USA, mit europäischen und mit regionalen Partnern.

Frage: Ich habe noch einmal eine Frage an das Wirtschaftsministerium. Diesmal geht es um die Stahlsparte von thyssenkrupp. Es gibt ja Überlegungen des Unternehmens, sie zu verkaufen, und es gibt auch Überlegungen, sie in das Ausland zu verkaufen, und zwar an Drittstaaten. Deswegen hätte ich von Ihnen ganz gerne gewusst: Gibt es eine bevorzugte Lösung? Es wird eine "Deutsche Stahl AG" diskutiert. Hätte das Wirtschaftsministerium Vorbehalte bei einem Verkauf etwa an China oder andere Länder?

Baron: Wie bei unternehmerischen Vorgängen üblich kann ich das nicht kommentieren. Natürlich verfolgen wir auch diese Situation sehr genau. Aber welche Strategieentscheidung ein Unternehmen trifft oder nicht trifft, ist eine Sache des Unternehmens. Das kommentieren wir nicht.

Zusatzfrage: Können Sie das allgemeiner sagen? Ist der Stahl ein Bereich, von dem Sie sagen, dass er zu den kritischen Bereichen gehört, auf die man als Bundesregierung ein besonderes Auge werfen muss?

Baron: Auch das kann ich nicht tun. Natürlich ist es richtig, dass die Stahlherstellung mit Blick auf geschlossene und funktionierende Wertschöpfungsketten in Deutschland und Europa wichtig ist; das ist bekannt. Dafür gibt es ja auch verschiedene Bemühungen auf europäischer Ebene. Aber ich möchte hier nicht konkret zu einzelnen Unternehmen Stellung nehmen.

Zusatzfrage: Darf ich noch eine Zusatzfrage stellen, ein bisschen allgemeiner gefragt? Es gibt ja Warnungen davor, dass sich neue Überkapazitäten im Stahlbereich aufbauen, weil chinesische Stahlproduzenten schon wieder fleißig produzieren, obwohl die weltweite Nachfrage noch nicht wieder angesprungen ist. Sind Sie wegen neuer Überkapazitäten besorgt, zusätzlich zu denen, die bereits bestehen?

Baron: Das Problem von Stahlkapazitäten ist eines, das wir ständig verfolgen. Sie kennen ja auch das Global Forum on Steel Excess Capacity, das im Zuge der deutschen G20-Präsidentschaft eingerichtet wurde und das genau die Aufgabe hat, die Lage an den internationalen Stahlmärkten zu verfolgen und vor allem die Situation bezüglich der Überkapazitäten in den Blick zu nehmen. Das ist ein Forum, das diese Fragen adressiert und im Blick hat; denn es muss auf internationaler und europäischer Ebene gehandelt werden. Nationale Vorgaben helfen dabei wenig. Aber das ist eben das Forum, das sich um diese Fragen kümmert und da ja auch weiter aktiv ist.

Frage: Die Frage ist noch einmal an das Wirtschaftsministerium gerichtet. Diesmal geht es um Kleinwaffenexporte. Dafür haben Sie ja im vergangenen Jahr die Richtlinien verschärft. Dennoch sind danach Kleinwaffenteile nach Ägypten und in die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert worden, obwohl eigentlich grundsätzlich keine Ausfuhren in Drittländer mehr genehmigt werden sollten. Meine Frage dazu: Unterscheiden Sie dabei zwischen Kleinwaffen als Ganzem und Kleinwaffenteilen? Gibt es eine Definition dessen, welche oder wie viele Kleinwaffenteile geliefert werden können?

Baron: Vielen Dank. - Wir haben zu dieser Frage ja in einer schriftlichen parlamentarischen Anfrage vom 6. Mai 2020 Stellung genommen. Die finden Sie auch auf unserer Webseite unter der Drucksachennummer 19/18501 veröffentlicht. Dabei geht es um Genehmigungswerte bezüglich sogenannter Kleiner und leichter Waffen für das Jahr 2019. Die werden darin dargestellt. Die Genehmigungen, die wir erteilen, stehen natürlich im Einklang mit den Grundsätzen und den verabschiedeten Veränderungen der Kleinwaffenpolitik, die wir festgelegt haben. Der weit überwiegende Anteil der Genehmigungen für Klein- und Leichtwaffen bezieht sich auf EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Länder. Der liegt bei 99,4 Prozent im Jahr 2019 bei Kleinwaffen und bei 69 Prozent bei Leichtwaffen. Nur der Rest entfiel auf Drittländer. Das entspricht diesen Grundsätzen. Im Grundsatz erfolgt die Ausfuhr an EU-, Nato- und Nato-gleichgestellte Partner, aber natürlich kann es auch Ausnahmen für Drittstaaten geben.

Ich habe jetzt keine Definition für "Kleine und leichte Waffen" vorrätig. Die haben wir mit Sicherheit auch auf unserer Webseite aufgeführt. Ich müsste prüfen, ob wir dazu etwas nachreichen können, aber ich habe sie nicht parat.

Frage: Ich habe eine Frage an das Gesundheitsministerium. Es geht um das Muskelschwundmittel Zolgensma von Novartis. Es ist, glaube ich, vor allem bekannt, weil es sehr teuer ist. Es hat jetzt eine EU-Zulassung erhalten. Ab wann wird das in Deutschland verfügbar sein? Was wird es kosten? Werden die gesetzlichen Kassen die Kosten übernehmen?

Ewald: (Anfang ohne Mikrofon; akustisch unverständlich) Es gibt ja im Rahmen des Zulassungsverfahrens etablierte Wege, um dann sozusagen eine Marktfähigkeit für solche Medikamente herzustellen. Ich habe Ihnen dazu keinen aktuellen Stand vorzutragen.

Frage: Herr Seibert, nach dem deutsch-französischen Vorschlag für einen Wiederaufbaufonds oder ein Konjunkturprogramm auf europäischer Ebene mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro hat sich in der EU eine intensive Debatte entsponnen. Es gibt auch Widerstand, zum Beispiel aus Österreich und von anderen Nettozahlerstaaten. Ich hätte ganz gerne von Ihnen eine Einschätzung erhalten, ob Sie bisher zufrieden sind und eine Reihe von Unterstützern für diesen deutsch-französischen Vorschlag gefunden haben.

StS Seibert: Dieser deutsch-französische Vorschlag ist genau das, von dem Sie sprachen: ein Vorschlag, der die Europäische Kommission auch bei ihrem Auftrag unterstützen soll, bis zum 27. Mai einen Vorschlag an alle europäischen Mitgliedstaaten zu machen. Die Bundeskanzlerin hat ja in der gemeinsamen Pressekonferenz mit dem französischen Präsidenten auch gesagt: Es ist uns ganz bekannt, dass es dazu in Europa auch durchaus unterschiedliche Vorstellungen gab und gibt. Wir als deutsche und als französische Regierung machen hier einen gemeinsamen Vorschlag - aus einer europäischen Verantwortung heraus -, mit dem wir den Weg zu einem gemeinsamen Beschluss erleichtern wollen. Aber dass es dabei unterschiedliche Haltungen gibt und dass dafür noch Arbeit und auch Gespräche nötig sind, ist in Europa etwas durchaus Normales.

Zusatzfrage: Darf ich noch einmal nachfragen? Einige Kritiker sehen ja in der Anleihenaufnahme der EU-Kommission einen Einstieg in eine ganz andere Funktionsweise der EU, nämlich in dauerhafte Schulden, die die Kommission aufnehmen kann. Gleichzeitig hat der Finanzminister heute in der "ZEIT" angedeutet, dass er sich auch eigene Einnahmequellen für die EU vorstellen kann, also Steuern. Unterstützt die Bundeskanzlerin diesen Vorstoß? Sieht sie das wirklich als eine einmalige Aktion an, oder wird die EU-Kommission unter außergewöhnlichen Umständen auch künftig Kredite aufnehmen können?

StS Seibert: Deutschland und Frankreich haben einen Vorschlag gemacht, der sich auf diese ganz und gar außergewöhnliche und außergewöhnlich herausfordernde Situation der Coronapandemie bezieht, die alle Mitgliedstaaten in Europa trifft und für die niemand irgendwelche Verantwortung trägt. Die Pandemie ist über Europa gekommen, wenn Sie so wollen. Für diesen außergewöhnlichen Fall soll die Europäische Kommission eben von den Mitgliedstaaten dazu ermächtigt werden, in klar definiertem Umfang Mittel an den Märkten aufzunehmen und sie sozusagen im Zusammenhang mit den geltenden europäischen Haushaltsregeln den Ländern zur Verfügung zu stellen, die stark unter der Coronapandemie leiden. Dann gibt es eben auch einen ganz verbindlichen Rückzahlungsplan. Das ist ausdrücklich etwas anderes als eine gemeinsame Schuldenaufnahme. Das sind eben auch nicht, wie mancher sagt, sozusagen Eurobonds in anderem Gewand. Das ist etwas Eigenes. Es ist etwas, das auf einer sicheren Rechtsgrundlage in Europa steht, weil es sich eben auch auf das europäische Haushaltsrecht und auf die Verträge bezieht, und das eben auch hier in Deutschland wegen der umfassenden Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestags und der Wahrung seiner Haushaltsautonomie eine Rechtsgrundlage hat. Das sind ganz wichtige Unterschiede zu dem, was in der Vergangenheit immer einmal wieder diskutiert wurde.

Zusatzfrage: Die eigene Einnahmequelle, also eigene Steuern?

StS Seibert: Dann soll sich vielleicht der Kollege aus dem Bundesfinanzministerium dazu äußern. Ich kann jetzt nur das verteidigen, darlegen beziehungsweise erklären, was die deutsch-französische Wiederaufbauinitiative am Montag erarbeitet und vorgestellt hat.

Zusatzfrage: Genau, das war ja die Antwort auf die erste Frage. Die zweite Frage war gewesen, ob die Kanzlerin diesen Vorschlag von Herrn Scholz in Bezug auf klassische Eigenmittel wie eigene Steuereinnahmen unterstützt oder nicht.

StS Seibert: Die Kanzlerin hat ja auch in dieser Pressekonferenz gesagt: Was Deutschland und Frankreich hier vorlegen, ist eine Antwort auf die jetzt und in der nächsten Zeit drängenden Probleme. - Das muss dann allerdings natürlich vom Europäischen Rat auf Kommissionsvorschlag hin beschlossen werden.

Sie hat auch gesagt, dass dann noch weitere Diskussionen folgen werden. Diese europäische Zukunftskonferenz, über die immer wieder gesprochen wurde, nimmt also eine neue Bedeutung ein. Bei der werden wir über Formen des noch engeren Zusammenarbeitens sprechen müssen, und zwar auch auf Basis der Erfahrungen, die wir jetzt in dieser ganz außergewöhnlichen Herausforderungssituation machen.

Vorsitzender Feldhoff: Wollen Sie das noch ergänzen, Herr Kolberg?

Kolberg: Ich habe nichts zu ergänzen. Sie haben ja auf das Interview Bezug genommen. Darin hat sich der Minister geäußert, und das kann jeder nachlesen.

Mittwoch, 20. Mai 2020

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Quelle:
Regierungspressekonferenz vom 20. Mai 2020
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-20-mai-2020-1754460
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. Mai 2020

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