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ARBEIT/873: Funktionierendes Tarifsystem sichert wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Frieden


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 13.06.2012

KOLB / LINDNER: Funktionierendes Tarifsystem sichert wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Frieden



BERLIN. Zum zukünftigen Umgang mit Tarifpluralitäten erklären der sozialpolitische Sprecher und Vize-Fraktionsvorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich KOLB, und der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin LINDNER:

KOLB: "Die Koalitionsfreiheit und die Tarifautonomie sind hohe Güter. Ein funktionierendes Tarifsystem ist wichtig, weil es gleichermaßen Rechtssicherheit und Stabilität für Unternehmen und Arbeitnehmer gewährleistet. Es hat maßgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg und sozialen Frieden in Deutschland beigetragen. In erster Linie liegt der Erfolg in der Verantwortung der Tarifpartner, also der Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Mit Einschränkungen der Tarifautonomie hat sich der Gesetzgeber in der Vergangenheit bewusst zurückgehalten. Eine umfassende Regelung des Tarif- bzw. Arbeitskampfsrechts gibt es bis heute nicht. Die FDP-Bundestagsfraktion möchte daran festhalten und lehnt eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit auch weiterhin ab. Eine Regelung, wonach der Tarifvertrag einer kleineren Gewerkschaft in einem Betrieb oder Unternehmen nicht zur Anwendung kommen kann, ist ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Koalitionsfreiheit. Auch eine umfassende Regelung des Arbeitskampfrechts schließen wir aus. Die Tarifpolitik ist ein sensibler Mechanismus, dem es gelingt, in einer Vielzahl von Verhandlungen und Einigungen immer wieder die Balance zwischen den Interessen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber herzustellen. Zu diesem sensiblen Mechanismus gehört auch das Recht, seine Interessen mit Arbeitskampfmitteln Nachdruck zu verleihen. Jeglicher Eingriff in dieses System von außen will sehr gut überlegt sein."

LINDNER: "Wir haben eine Reihe von Maßnahmen geprüft und mit Experten aus Wissenschaft und Praxis erörtert, um auch in Zukunft handlungsfähig zu sein. Dabei ist klar geworden, dass gesetzgeberische Maßnahmen auch in ihrer Gesamtheit unverhältnismäßige Streiks mit Schäden für Dritte nicht vollständig ausschließen könnten. Wir halten jedoch punktuelle Regelungen für möglich, sollte eine Zersplitterung der Tariflandschaft mit exzessiven Arbeitskämpfen weiter voranschreiten. Hierzu gehört neben einer Ankündigungspflicht für Streiks insbesondere ein Quorum, wonach ein Streik nur dann zulässig ist, wenn er auf den Abschluss eines Tarifvertrages gerichtet ist, dessen Geltungsbereich mindestens einen relevanten Anteil der Arbeitsverhältnisse erfasst."

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Quelle:
Presseservice der Liberalen
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veröffentlicht im Schattenblick zum 14. Juni 2012