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BILDUNG/798: Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen durch Wissenschaftsfreiheitsgesetz gestärkt


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 05.03.2012

NEUMANN: Koalition stärkt außeruniversitäre Forschungseinrichtungen durch Wissenschaftsfreiheitsgesetz


BERLIN. Zu dem Beschluss des Koalitionsausschusses, ein Wissenschaftsfreiheitsgesetz durch die Bundesregierung vorzulegen, erklärt der forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin NEUMANN:

Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz wird noch in diesem Jahr von der christlich-liberalen Koalition umgesetzt. Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz stärken FDP und CDU/CSU die außeruniversitären Forschungseinrichtungen für den internationalen Wettbewerb. Wie im Koalitionsvertrag festgelegt, werden wir nun den außeruniversitären Forschungseinrichtungen mehr Freiheit und Eigenverantwortung übertragen.

Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz ist ein zentrales Projekt der christlich-liberalen Koalition im Wissenschaftsbereich und basiert auf vier zentralen Aspekten: Personal, Bau, Beteiligung und Haushalt. In allen Bereichen soll den Einrichtungen ein größerer Handlungsspielraum ermöglicht werden, indem zukünftig die außeruniversitären Forschungseinrichtungen über die Verwendung der zugewiesenen Haushaltsmittel frei verfügen. Zudem sollen nicht verbrauchte Mittel ins folgende Jahr übertragen werden können. Dadurch soll insbesondere ein effizienter Mitteleinsatz gewährt werden.

Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz zielt, wie das in 2006 in Nordrhein-Westfalen von FDP und CDU/CSU eingeführte Hochschulfreiheitsgesetz, auf autonome Wissenschaftseinrichtungen. Das Hochschulfreiheitsgesetz als Vorbild für das Wissenschaftsfreiheitsgesetz hat den Beweis angetreten, dass Wissenschaftseinrichtungen mit mehr Autonomie umgehen und verantwortungsvoll haushalten können.


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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 6. März 2012