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BILDUNG/834: Aberkennungsverfahren gegen Bundesministerin Schavan ergebnisoffen


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 23.01.2013

NEUMANN: Aberkennungsverfahren gegen Bundesministerin Schavan ergebnisoffen



BERLIN. Zum eingeleiteten Aberkennungsverfahren des Doktortitels gegen Bundesministerin Annette Schavan der Heinrich-Heine-Universität erklärt der forschungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Martin NEUMANN:

Die Einleitung des Aberkennungsverfahrens bedeutet nicht den Entzug des Doktortitels von Annette Schavan. Die Entscheidung des Fakultätsrates kann und darf daher nicht zum Anlass genommen werden, Vorverurteilungen neuen Schwung zu verleihen. Auch in einem Gerichtsverfahren darf die Erhebung einer Anklage nicht der Verkündung eines Urteils gleichgesetzt werden. Im Falle des nun eingeleiteten Hauptverfahrens ist daher ebenfalls nicht dessen Eröffnung, sondern die Entscheidung ausschlaggebend.

Die Bundesministerin hat die gegen sie erhobenen Plagiatsvorwürfe von Beginn an bestritten. Solange das Gegenteil nicht abschließend festgestellt wurde, gibt es keinen Grund, sie zu verurteilen. Rücktrittsforderungen wären daher nicht nur verfrüht, sondern angesichts des laufenden Verfahrens gänzlich fehl am Platze. Es gilt, den zuständigen Gremien in der Wissenschaft eine umfassende und weitgehende Handlungsfreiheit zu gewährleisten. Politischer Druck hat an dieser Stelle nichts zu suchen. Das gilt es gegenüber den Verantwortlichen der Heinrich-Heine-Universität klar zu demonstrieren.

Angesichts der Tragweite der abzuwartenden Entscheidung im Hauptverfahren sollte ein weiteres, unabhängiges Gutachten in Auftrag gegeben werden. Unter allen Umständen sind die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, wie das Mehraugenprinzip, zu beachten. Den in der Vergangenheit entstandenen Anschein, dass dies zuweilen versäumt worden sein könnte, gilt es entgegenzuwirken.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Januar 2013