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INNEN/4856: Verfassungsschutz sollte Einstufung der gesamten AfD als Beobachtungsfall prüfen


Pressemitteilung der Fraktion der Freien Demokraten vom 12. März 2020

THOMAE: Verfassungsschutz sollte Einstufung der gesamten AfD als Beobachtungsfall prüfen


Zur Einstufung des "Flügels" als Beobachtungsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae:

"Dass der Verfassungsschutz den 'Flügel' der AfD zum Beobachtungsfall erklärt hat, ist ein richtiger Schritt. Björn Höcke und seine Anhänger sind das politischen Sprachrohr des Rechtsextremismus und eine Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Inzwischen hat man aber den Eindruck, dass der rechtsextreme 'Flügel' der AfD in der Partei das Sagen hat. Deswegen sollte der Verfassungsschutz prüfen, ob nicht die gesamte AfD als Beobachtungsfall eingestuft werden muss. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Gauland zählt Höcke beispielsweise zur Mitte der Partei. So hält er seine schützende Hand über den Rechtsextremisten. Dem muss der Verfassungsschutz Rechnung tragen."

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Quelle:
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
Pressestelle
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Telefon: 030-227 51990
E-Mail: presse@fdpbt.de
Internet: www.fdpbt.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2020

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