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MEDIEN/205: Otto zur ZDF-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts


fdk - freie demokratische korrespondenz 193/2014 - 25. März 2014

OTTO zur ZDF-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts



Berlin. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag erklärt das FDP-Bundesvorstandsmitglied Hans-Joachim OTTO:

"Es ist ein Etappensieg zur Wiedererlangung der Rundfunkfreiheit. Das Gericht hat die Kritik der Liberalen an dem um sich greifenden Staatseinfluss auf die öffentlich-rechtlichen Sender voll bestätigt.

Die Bundesländer sind aufgefordert, bei der vom Verfassungsgericht bis 2015 vorgeschriebenen Reform des ZDF-Staatsvertrages nicht auf halbem Weg steckenzubleiben. Auch wenn das Urteil formal nur das ZDF betrifft, muss auch in allen Gremien der ARD der Staatseinfluss konsequent verringert werden.

Um die verfassungsrechtlich geforderte Staatsfreiheit des Rundfunks zu sichern, sollte die Zugehörigkeit von Regierungsmitgliedern in allen Gremien von ARD und ZDF gesetzlich ausgeschlossen werden. Minister und Staatssekretäre sind Staatsbedienstete und haben daher in einem staatsfernen Rundfunk nichts verloren. Ich appelliere an alle Regierungsmitglieder, sich aus Respekt vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgehend aus den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zurückzuziehen."

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Quelle:
fdk - freie demokratische korrespondenz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. März 2014