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UMWELT/816: Mehr Rechtssicherheit für Schulen und Kindergärten


Presservice der Liberalen / F.D.P. Bundestagsfraktion - 31.05.2012

SKUDELNY: Mehr Rechtssicherheit für Schulen und Kindergärten



BERLIN. Anlässlich der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, Lärm auf einem Kinderspielplatz im rheinland-pfälzischen Maxdorf zuzulassen, erklärt die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:

Mit ihrem Urteil haben die Koblenzer Richter nicht nur die Rechte der Kinder gestärkt, sondern vor allem Rechtssicherheit für Ganztagsschulen, Kindertagesstätten und Kindergärten geschaffen. Denn Kinderlärm stellt auf Druck der FDP-Bundestagsfraktion seit der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes im letzten Jahr keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar, sondern ist Ausdruck der kindlichen Entwicklung. Aus diesem Grund steht er unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Die Klage der Anwohnerin gegen den Lärm der Kinder Werktags zwischen 13 und 16 Uhr wurde damit zu Recht abgewiesen.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz ist somit einen wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und einer kinderfreundlicheren Gesellschaft.

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. Juni 2012