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BAYERN/2547: Kein Wohnungs-Deal auf Kosten der Mieter (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 16.01.2012

Kein Wohnungs-Deal auf Kosten der Mieter!

Verkauf der GBW-Wohnungen durch die BayernLB: Parlamentarischer Geschäftsführer Güller pocht auf Mieterschutz - Verweis auf die Sozial-Charta der GBW ist zu wenig!


Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion Harald Güller warnt davor, dass der drohende Verkauf der Wohnungsbaugesellschaft GBW, über den Finanzminister Markus Söder heute mit Vertretern von 20 betroffenen Kommunen spricht, zu Lasten der betroffenen Mieter und der Kommunen geht. "Wir in der SPD-Landtagfraktion favorisieren eine Übernahme der 33 000 Wohnungen durch den Freistaat Bayern. Auf keinen Fall aber darf es einen ruinösen Bieterwettbewerb geben, bei dem die Interessen der Mieter und der Kommunen auf der Strecke bleiben und sich Finanzinvestoren eine goldene Nase verdienen wollen", erklärt der schwäbische Abgeordnete. In der Übernahme durch ein kommunales Konsortium sieht er nur eine "Notlösung". Hier bestehe die Gefahr, dass die betroffenen Kommunen in ihrem Engagement bei Ausbau und Sanierung ihres eigenen Wohnungsbestands in den kommenden Jahren eingeschränkt werden, weil sie ja schon Mittel für die GBW ausgewendet haben, so der Parlamentarische Geschäftsführer.

Güller fordert Finanzminister Söder auf, sich nicht nur auf die GBW-Sozialcharta zu beziehen und diese auf jeden Fall zu erhalten, sondern echten Mieterschutz auch in allen kommenden Verträgen verbindlich fest zu schreiben. "Dass die Sozialen Leitlinien der GBW-Gruppe den Kündigungsschutz für Mieter über 60 vorsehen und die Umwandlung in Eigentumswohnungen sowie Luxussanierungen ausschließen, liest sich auf dem Papier gut, aber rechtlich verbindlich ist das alles nicht", so Güller.

Der Hintergrund: Die GBW gehört bisher zu 92 Prozent der Bayerischen Landesbank. Diese wurde vom bayerischen Steuerzahler mit zehn Milliarden Euro vor der Pleite gerettet. Im Rahmen des EU-Beihilfeverfahrens müssen die BayernLB und die Sparkassen als frühere Mit-Eigentümer auf Anordnung von Brüssel zunächst gut drei Milliarden Euro an den Freistaat zurückzahlen und die BayernLB muss sich auf ihr "Kerngeschäft" beschränken. Hierzu gehört nach Auffassung der EU nicht GBW.


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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
Bayerischer Landtag
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Januar 2012