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BAYERN/2826: Gesetzentwurf der Staatsregierung zu Spielhallen ist Etikettenschwindel (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 22.05.2012

Gesetzentwurf der Staatsregierung zu Spielhallen ist Etikettenschwindel

SPD-Kommunalsprecherin: Auch künftig wird es in Bayern Megaspielhallen geben



Die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Helga Schmitt-Bussinger, hält den heute im Innenausschuss beratenen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Eindämmung von Spielhallen für Etikettenschwindel. Schmitt-Bussinger: "Auch in Zukunft wird es in Bayern Megaspielhallen mit all ihren bekannten negativen Begleiterscheinungen geben. Die Staatsregierung schafft in ihrem Gesetz eigens eine Möglichkeit für den Betrieb solcher Spielcenter."

Das Abstandsgebot von 250 Metern Luftlinie zwischen zwei Spielhallen, das der Gesetzentwurf der Staatsregierung vorsehe, sei viel zu gering, und es gebe sogar eine Befreiungsmöglichkeit von diesem Abstandsgebot. Nach dem neuen Glückspielstaatsvertrag dürfe die Erlaubnisbehörde nach Ablauf der Fünfjahresfrist für sogenannte "Alt-Spielhallen" eine Befreiung von der Mindestabstandsregelung und dem Verbot von Mehrfachkonzessionen zulassen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sehe vor, dass die Erlaubnisbehörde eine solche Befreiung erteilen darf, wenn die Gesamtzahl der Spielautomaten in einer in einem Gebäude oder Gebäudekomplex untergebrachten Spielhalle 48 Spielautomaten beträgt. Schmitt-Bussinger: "48 Spielautomaten sind viermal so viele wie nach der Spielverordnung in einer Spielhalle zulässig sind. Das Gesetz der Staatsregierung legt es also selbst an, dass weiterhin Megaspielhallen betrieben werden dürfen. Damit erweist man den Kommunen einen Bärendienst."

Seit Jahren, so die SPD-Politikerin, beklagen die Städte in Bayern einen starken Anstieg von Spielhallen. Waren es im 1998 in München noch 55 Spielhallenstandorte, 59 Spielhallenkonzessionen und 390 Spielgeräte, so seien die Zahlen bis zum Jahr 2010 auf 93 Standorte, 184 Konzessionen und 1.943 Spielgeräte gestiegen.

Und dies sind keine Einzelfälle. Sie deckten sich mit den Entwicklungen in anderer Städte und Gemeinden in Bayern. So seien nach Angaben der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern die Zahl der Spielhallen in Bayern von 2000 bis 2008 um 64 Prozent (von 818 auf 1.343) und ist die Zahl der in den Spielhallen aufgestellten Geldspielgeräte um 112 Prozent (von 6.367 auf 13.480) gestiegen.

Schmitt-Bussinger: "Vor kurzem hat sich der Kreisverwaltungsreferent der Landeshauptstadt München an die Fraktionen des Bayerischen Landtags mit der Aufforderung gewandt, ein Bayerisches Spielhallengesetz im Landtag zu verabschieden, das wegen der bekannten negativen Begleiterscheinungen insbesondere Megaspielhallen verhindert. Der Anstieg von Spielhallen und in der Folge von Glücksspielsüchtigen sei nicht länger tolerierbar, so die SPD-Politikerin. Es müsse etwas geschehen. Auch in Bayern brauche man gesetzliche Regelungen, um Spielhallen und Spielsucht wirkungsvoll einzudämmen. Ein effektives Spielhallengesetz müsse auch in Bayern in Kraft treten und keine Pseudolösung wie die Staatsregierung sie nun vorgelegt habe. Schmitt-Bussinger: "Die SPD-Fraktion hält an ihrem Spielhallengesetzentwurf fest. Wir haben ein schlüssiges Konzept zur Bekämpfung des gewerblichen Glücksspiels und somit zur Glücksspielsuchtprävention vorgelegt."

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Mai 2012