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BAYERN/3321: Bayerisches Spielhallen-Gesetz ist unwirksam (SPD)


Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom 27.02.2013

Bayerisches Spielhallen-Gesetz ist unwirksam

SPD-Innenpolitikerin Schmitt-Bussinger bestätigt Kritik des Städtetags fordert eine Überarbeitung - Kriminalität rund um Spielhallen wird zum Problem



Bundeswirtschaftsminister Rösler hat die Diskussion um die Gefahren des Glücksspiels und deren Bekämpfung wieder neu angestoßen. Dadurch rückt auch das im letzten Jahr von der schwarz-gelben Mehrheit im Bayerischen Landtag beschlossene Glücksspiel-Gesetz wieder in den Fokus. Dieses wird aktuell vom Bayerischen Städtetag kritisiert. Die innenpolitische Sprecherin Helga Schmitt-Bussinger unterstützt den Städtetag und fordert eine Überarbeitung des Gesetzes: "Wir haben viel zu viele Spielhallen in Bayern, die Gewinnspanne ist zu groß und die Kriminalität im Umkreis von Spielhallen nimmt zu und wird zum Problem für Kommunen." Schmitt-Bussinger fordert ein Gesamtkonzept für Spielhallen, das das Gewerberecht, Gaststättenrecht und Baurecht umfasst. Konkret hält sie zwei Punkte für grundlegend: Der Mindestabstand zwischen Spielhallen muss mindestens 500 Meter betragen und es muss eine Sperrzeit von sechs Stunden vorgeschrieben werden.

Die Zahl der Spielhallen in Bayern ist den letzten Jahren geradezu explosionsartig angestiegen. Zu Beginn des Jahres 2012 gab es über 2000 Konzessionen, im Jahr 2000 waren es erst 694 gewesen. Die Innen- und Kommunalpolitikerin verweist auf den entsprechenden Gesetzentwurf der SPD-Landtagsfraktion, der weitgehend mit den Forderungen des Städtetags übereinstimmt. Schmitt-Bussinger: "Oberstes Ziel eines Bayerischen Spielhallengesetzes muss der Spielerschutz sein. Wir wollen die Menschen nicht vom Spielen abbringen, sie aber vor pathologischem und problematischem Spielverhalten schützen."

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Quelle:
Pressestelle der BayernSPD-Landtagsfraktion
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2013