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BADEN-WÜRTTEMBERG/934: Zahl der gehaltenen Schafe um 30 Prozent gesunken (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 51/2015

Landwirtschaftsausschuss berät über Schafhaltung
Zahl der in Baden-Württemberg gehaltenen Schafe um 30 Prozent gesunken


Stuttgart. Die Zahl der in Baden-Württemberg gehaltenen Schafe ist in den vergangenen Jahren gesunken. Im Jahr 2003 wurden im Südwesten 301.212 Schafe gezählt, im November 2014 nur noch 215.700 Tiere. Dies entspricht einem Rückgang um 30 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der Schafhalter um 40 Prozent auf rund 1.300 zurückgegangen. Dies wurde bei der Beratung eines entsprechenden Antrags der SPD-Fraktion am Mittwoch, 25. März 2015, im Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz deutlich, wie der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Karl Traub, mitteilte.

Nach Angaben Traubs geht mit den Veränderungen in der Schafhaltung auch ein Rückgang der Ausbildungszahlen im Beruf Tierwirt, Fachrichtung Schäferei, in Baden-Württemberg einher. In den Jahren 2008 und 2014 seien in diesem Ausbildungsgang pro Jahr jeweils nur zwischen zwei und sechs neue Ausbildungsverträge abgeschlossen worden. Im Rahmen der regionalen Schulentwicklung sei deshalb entschieden worden, dass ab dem Schuljahr 2015/2016 in der Fachrichtung Schäferei keine neuen Schülerinnen und Schüler an der Landwirtschaftlichen Schule Hohenheim aufgenommen würden, sondern die Ausbildung in Sachsen-Anhalt oder Bayern stattfinde, führte der Ausschussvorsitzende aus.

Dem Ausschussvorsitzenden zufolge ist die Schäferei aufgrund geringer Markterlöse bzw. -preise für Schafe und Schafprodukte vor allem auf staatliche Ausgleichsleistungen angewiesen. Insgesamt seien bei den Schafe haltenden Betrieben in Baden-Württemberg rund ein Drittel der betrieblichen Einnahmen aus der Tierhaltung und etwa zwei Drittel aus den staatlichen Ausgleichsleistungen begründet. Die Ausgleichsleistungen setzten sich etwa zur Hälfte aus der Einheitlichen Betriebsprämie und zur anderen Hälfte aus den Agrarumweltprogrammen FAKT und LPR (rund 40 Prozent) und der Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (rund 10 Prozent) zusammen, so Traub.

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Quelle:
Pressemitteilungen 51/2015 vom 26.03.2015
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 11. April 2015

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