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BADEN-WÜRTTEMBERG/973: Wirtschaftsausschuss bringt Wohnraumförderung mit einer halben Milliarde Euro auf den Weg (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 20/2018

Wirtschaftsausschuss bringt Wohnraumförderung mit einer halben Milliarde Euro auf den Weg


Stuttgart. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. Februar 2018, eine öffentliche Anhörung von Verbänden und Organisationen zur Wohnraumförderung 2018/2019 durchgeführt und im Anschluss darüber nicht öffentlich beraten. Das hat der Vorsitzende des Gremiums, der FDP/DVP-Abgeordnete Dr. Erik Schweickert, mitgeteilt. "Das Thema Wohnungsbau ist derzeit omnipräsent, da die Lage auf dem Wohnungsmarkt sehr angespannt ist. Es gibt viele Facetten, die politisch geregelt werden müssen, etwa die Frage, wie das Angebot an preisgünstigem Wohnraum erhöht werden kann."

Deshalb sei die Wohnraum-Allianz eingerichtet worden, um gemeinsame Leitlinien für die verstärkte Schaffung von Wohnraum zu erarbeiten. "Die Expertenvorschläge sind wichtig für den Wohnungsmarkt in Baden-Württemberg", hob Dr. Schweickert hervor und bekräftigt, dass man die Umsetzung der Vorschläge energisch angehen sollte. Mit dem Programm Wohnungsbau 2018/2019 in Höhe von 250 Millionen Euro pro Haushaltsjahr sollen die bereits bestehenden Förderangebote an die Veränderungen der Marktgegebenheiten angepasst werden, erläuterte Dr. Schweickert. Erreicht werden solle das Ziel durch die Erhöhung der berücksichtigungsfähigen, künftig modular ermittelten Gesamtkosten eines Vorhabens und mit der an die Förderhöhe gekoppelten Flexibilisierung der erforderlichen Mietabsenkung, aber auch durch eine progressiv erfolgende Ausgestaltung zu Gunsten kostengünstigen Bauens.

Die Stellungnahmen der beteiligten Verbände und Organisationen seien grundsätzlich positiv gewesen, so der Ausschussvorsitzende. "Das Programm ist in seinen wesentlichen Eckpunkten begrüßt worden", sagte Dr. Schweickert. Vor allem seien die Erhöhung der Subventionswerte und die Entkopplung von Bau- und Grundkosten sowie die Schaffung von Anreizen für Kommunen, sozialen Wohnungsbau anzugehen, gut aufgenommen worden. "Es ist aber auch mehrfach festgestellt worden, dass der Flaschenhals des Wohnungsbaus der Mangel an Bauland ist", betonte der Vorsitzende.

Der Ausschuss habe sich bei den Experten für ihre Stellungnahmen bedankt. "Wir sind weitergekommen, die Diskussion hat aber auch gezeigt, dass die Wohnbauförderung nur ein Baustein ist. Die fehlenden baureifen Flächen sind ein großes Problem, das dringend gelöst werden muss", fasste der Ausschussvorsitzende zusammen.

Neben einer ganzen Reihe von Unterrichtungen des Landtags in EU-Angelegenheiten wurde überdies ein FDP/DVP-Antrag zur Änderung der Landesbauordnung beraten. Im Rahmen der Wohnraum-Allianz Baden-Württemberg, aber auch in weiteren Kontakten mit Verbänden würden Ansätze für eine Novellierung der Landesbauordnung herausgearbeitet. Wie bei allen Gesetzgebungsvorhaben des Landes werde das federführende Ressort, hier das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, nach Abschluss der Ressortabstimmung dem Ministerrat einen Gesetzentwurf zur Freigabe der Anhörung vorlegen. Es werde weiterhin angestrebt, dass die Novellierung in der ersten Jahreshälfte 2018 in den Landtag eingebracht wird, gab Dr. Schweickert die Ausführungen der Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut wieder.

Auf Antrag der SPD informierte sich der Wirtschaftsausschuss über die Kappungsgrenze. In Baden-Württemberg herrsche Wohnraummangel. Eine der Folgen sei der starke Anstieg der Mieten. Um diesen etwas einzudämmen, könne das Land innerhalb von Bereichen, innerhalb derer der Wohnraum besonders knapp sei, Gebietskulissen erlassen. Hier sei die Kappungsgrenze - der Grad der Mieterhöhung, die innerhalb von drei Jahren maximal zulässig ist - auf 15 Prozent gesenkt. "Ob dieses Instrument geeignet ist, um Mieterinnen und Mieter auf dem angespannten Mietmarkt vor überhöhten Mieten zu schützen, wird man erst nach der landesweiten Überprüfung im Jahr 2020 wissen", sagte Dr. Schweickert.

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Quelle:
Pressemitteilungen 20/2018 - 22.2.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 1. März 2018

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