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BADEN-WÜRTTEMBERG/983: Verordnungsvorschlag zur Bewertung von Gesundheitstechnologien (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 35/2018

Im Ausschuss für Europa und Internationales:
Verordnungsvorschlag zur Bewertung von Gesundheitstechnologien


Stuttgart. Der Ausschuss für Europa und Internationales des Landtags von Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 21. März 2018, einen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über die Bewertung von Gesundheitstechnologien erörtert. Dies teilte der Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Abgeordnete Willi Stächele, mit. "Ob eine klinische Bewertung von Gesundheitstechnologien künftig nur noch auf Ebene der Europäischen Union und nicht mehr auf nationaler Ebene erfolgen soll, ist im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip kritisch zu hinterfragen", betonte Stächele.

Der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission sehe eine Harmonisierung im Bereich der klinischen Bewertung von Gesundheitstechnologien vor. Für die Mitgliedstaaten sollen demnach die Mitarbeit an gemeinsamen Bewertungen sowie die Verwendung der klinischen Bewertungen für die nationale Entscheidung über Preisbildung und Erstattung künftig verpflichtend sein. Laut Vorschlag der Europäischen Kommission solle die Harmonisierung gelten für die Bereiche der gemeinsamen klinischen Bewertungen, der wissenschaftlichen Beratung von Arzneimittel- und Medizinprodukteherstellern sowie der Identifikation kommender Gesundheitstechnologien. Darüber hinaus sei eine freiwillige Zusammenarbeit in den nicht harmonisierten Bereichen geplant.

Der Ausschuss habe eine Beschlussempfehlung verabschiedet, wonach eine vollständige Harmonisierung der klinischen Bewertungen von Gesundheitstechnologien einen Eingriff in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Festlegung und Organisation ihres Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung darstellen würde. Die von der Europäischen Kommission angestrebten Ziele könnten auch über erweiterte Verfahren der freiwilligen Kooperation der Mitgliedstaaten erreicht werden, weshalb im weiteren Gesetzgebungsverfahren sichergestellt werden müsse, dass die hohen deutschen Qualitätsanforderungen nicht unterlaufen und der Grundsatz der Subsidiarität eingehalten werde.

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Quelle:
Pressemitteilungen 36/2018 - 21.3.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 23. März 2018

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