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BADEN-WÜRTTEMBERG/995: Diskussion um Regelung zur Einrichtung gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 49/2018

Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport

Diskussion um Regelung zur Einrichtung gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen


Stuttgart - Mit Enthaltung stimmten die Vertreterinnen und Vertreter der Grünen im Bildungsausschuss über die Frage ab, ob die gesetzliche Regelung, die für Schulneugründungen gilt, auch auf die Einrichtung gymnasialer Oberstufen an Gemeinschaftsschulen angewendet werden kann. Mit Erlass vom 1.6.2017 verlangt das Kultusministerium von umliegenden Schulträgerkommunen die Erklärung, keinen Antrag auf eigene Oberstufen einzurichten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hatte in einem Fall entsprechend geurteilt. "Die Koalitionspartner im Ausschuss interpretieren das VGH-Urteil unterschiedlich", berichtete die Vorsitzende des Ausschusses, Brigitte Lösch (Grüne), nach nicht öffentlicher Sitzung. Die Abgeordneten von CDU, FDP/DVP und AfD hätten mit ihrem Nein die Haltung des Ministeriums gestützt und den SPD-Antrag, der das derzeitige Genehmigungsverfahren festschreiben wollte, abgelehnt. Die Grünen hätten ihre Bedenken mit einer Enthaltung ausgedrückt.

Die SPD-Fraktion hatte laut Lösch die Abstimmung darüber beantragt, dass das Kultusministerium am bisherigen Verfahren festhalten soll, wonach eine Gemeinschaftsschule, die eine dreijährige gymnasiale Oberstufe einrichten will, allein den Kriterien des Schulgesetzes unterliege und keine "öffentlich-rechtliche Vereinbarung" mit den umliegenden Schulträgerkommunen abschließen müsse. Laut Gemeinschaftsschulgesetz ist eine Mindestschülerzahl von 60 Schülerinnen und Schülern für die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an Gemeinschaftsschulen Voraussetzung. Der in der Sitzung anwesende Staatssekretär im Kultusministerium, Volker Schebesta (CDU), habe beteuert, sein Haus baue keine "neuen Hürden" auf, wie vom Antragsteller SPD vorgeworfen. Die neuen Vorgaben seien lediglich "Konkretisierungen". Schebesta habe präzisiert, dass die Ausgangslage für eine solche Vereinbarung die Ablehnung des Antrags einer Gemeinschaftsschule auf eine Oberstufe sei und nicht von vornherein greife. "Ein Teil der Ausschussmitglieder geht davon aus, dass über die Regelungen am Ende gerichtlich entschieden wird", so Lösch.

Im öffentlichen Teil der Sitzung befasste sich der Bildungsausschuss auf Antrag von SPD und FDP/DVP mit der digitalen Bildungsplattform "ella" sowie die Schulsoftware "ASFBW", die an 620 Schulen in Baden-Württemberg installiert sind, aber in der Erprobungsphase nur von gut 120 Schulen genutzt werden. Das Kultusministerium kooperiert dafür mit der Landesdienstleisterin BitBW und dem Systemhaus für die öffentliche Verwaltung "KIVBF". Nach Auskunft des Kultusministeriums sind für die Einführung rund 20 Millionen Euro Gesamtkosten eingeplant. In der Sitzung äußerten mehrere Mitglieder Kritik an der Informationspolitik des Ministeriums. Staatssekretär Schebesta bestätigte auf entsprechende Fragen, dass seit Juli 2017 lediglich ein so genannter "Letter of Intent", also eine unverbindliche Absichtserklärung, bestehe und kein Vertrag, dessen Erfüllung einklagbar wäre. Die FDP/DVP-Vertreter im Bildungsausschuss beantragten daher, ihren Antrag für nicht erledigt zu erklären. Der Kultus-Staatssekretär sagte die Prüfung zu, ob der "Letter of Intent" dem Ausschuss zur Verfügung gestellt werden kann. Für 50 000 Euro sei ein externes Gutachten vergeben worden. Mit einer "Rückmeldung" sei bis Anfang Mai zu rechnen.

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Quelle:
Pressemitteilungen 49/2018 - 19.4.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. April 2018

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