Schattenblick → INFOPOOL → PARLAMENT → LANDESPARLAMENTE


BADEN-WÜRTTEMBERG/1003: Demokratie muss gepflegt werden (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 60/2018

Im Sozialausschuss:

Demokratie muss gepflegt werden


Stuttgart. Der Ausschuss für Soziales und Integration hat sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Mai 2018, mit Vertretern der Landeskoordinierungsstelle Demokratiezentrum Baden-Württemberg ausgetauscht. "Wir haben großes Interesse daran, Demokratie zu pflegen", betonte der Vorsitzende des Gremiums, Rainer Hinderer (SPD).

Wolfgang Antes (Geschäftsführer der Jugendstiftung Baden-Württemberg) und Günter Bressau (Landeskoordination Demokratiezentrum Baden-Württemberg) berichteten gemeinsam mit ihren Fachstellenleiterinnen und -leitern in einem Gespräch über die Arbeit der Landeskoordinierungsstelle Demokratiezentrum Baden-Württemberg. Wie der Vorsitzende darlegte, verstehe sich die Einrichtung als Bildungs-, Dienstleistungs- und Vernetzungszentrum im Handlungsfeld Extremismus, präventiver Bildungsarbeit und Menschenrechtsbildung. Es sei eine Vielzahl von Organisationen vernetzt, die ihre Kompetenz und ihr Fachwissen zur Verfügung stellen. Das Demokratiezentrum Baden-Württemberg ist mit Regionalen Demokratiezentren und Beratungsstellen in den Landkreisen Baden-Württembergs vertreten. Hervorzuheben sei insbesondere die effiziente und multiprofessionelle Zusammenarbeit aller Akteure, so Hinderer.

Des Weiteren habe sich der Ausschuss mit einem AfD-Antrag zur Sicherheitssituation in Krankenhäusern befasst, berichtete Hinderer. Nach Mitteilung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) lägen lediglich Einzelrückmeldungen vor, wonach der Bedarf an Sicherheitspersonal in den letzten Jahren deutlich zugenommen habe. Nach Auskunft der BWKG hätten Krankenhäuser im großstädtischen Bereich mit entsprechendem Risikopotenzial monatliche Ausgaben für den Sicherheitsdienst in Höhe von zirka 8.000 bis 20.000 Euro.

Verbale und teilweise auch körperliche Übergriffe gegenüber Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeitern hätten nach Angaben der BWKG in den letzten Jahren zugenommen. Dies entspräche einem bundesweiten Trend, welcher nicht nur Krankenhäuser, Notärzte und niedergelassene Ärzte beträfen, sondern auch andere Ersthelfer wie Rettungsdienst, Feuerwehr und Katastrophenschutz.

"Seit vielen Jahren werden Verrohungstendenzen in der Gesellschaft bemerkt, auch in Krankenhäusern", legte Hinderer dar. Die Menschen hätten weniger Geduld und wollten keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen. Angreifer kämen aus allen sozialen Schichten, mit und ohne Migrationshintergrund. "Das Problem muss gelöst werden, ohne diskriminierende Sichtweise", hob Hinderer mit Seitenblick auf die Begründung des AfD-Antrags hervor. "Wir müssen ordnungspolitisch zeigen: Gewalt geht nicht."

Wie der Vorsitzende ausführte, habe der Bundesgesetzgeber 2017 das "52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften" verabschiedet. Danach könnten nun tätliche Angriffe gegen Vollstreckungsbeamte, Helfer der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes sowie Rettungskräfte mit erhöhten Strafen geahndet werden. "Die Idee, den Schutz auch auf Bedienstete in Krankenhäusern auszuweiten, wurde vom Ausschuss begrüßt", so Hinderer.

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) Baden-Württemberg befände sich die Kriminalitätslage an Krankenhäusern seit dem Jahr 2011 auf einem relativ konstanten Niveau. Die Gesamtzahl der strafbaren Handlungen sei im Jahr 2017 um rund drei Prozent gesunken. Eine Häufung von Vorfällen lasse sich in den Notaufnahmen beobachten, häufig ausgelöst durch Stress durch die Wartesituation, lange Wartezeiten und oft auch Alkohol.

Die Polizei biete landesweit verhaltensorientierte und zielgruppenspezifische Beratungen zum Schutz vor Übergriffen am Arbeitsplatz an. Nach Mitteilung der BWKG unterstützten viele baden- württembergische Krankenhäuser ihre Mitarbeiter nicht nur durch Sicherheitspersonal, sondern auch durch Schulungsmaßnahmen im Umgang mit schwierigen Situationen.

*

Quelle:
Pressemitteilungen 60/2018 - 17.5.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
Referat Öffentlichkeitsarbeit, Haus des Landtags,
Konrad-Adenauer-Straße 3, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711/2063-0
Telefax: 0711/2063-299
E-Mail: Post@Landtag-bw.de
Internet: http://www.landtag-bw.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Mai 2018

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang