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BADEN-WÜRTTEMBERG/1018: Bildungsausschuss unterstützt Zuschüsse in Millionenhöhe für Sportstätten (LBW)


Landtag von Baden-Württemberg - Pressemitteilung 81/2018

Sportplätze, Turnhallen und Schwimmbäder

Bildungsausschuss unterstützt Zuschüsse in Millionenhöhe für Sportstätten


Stuttgart. Der Bildungsausschuss des Landtags begrüßt die finanzielle Unterstützung des Landes für Kommunen und Vereine beim Bau und bei der Sanierung von Sportstätten. "Der Ausschuss war sich einig, dass Sport in der Schule, im Verein oder in der Freizeit ein wichtiger Teil des gesellschaftlichen Lebens ist. Um in Baden-Württemberg ausreichend und qualitativ hochwertige Sportstätten zur Verfügung zu haben, sind die Zuwendungen sehr sinnvoll", sagte die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Brigitte Lösch. Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte der Ausschuss am Donnerstag, 28. Juni 2018, über die Sportstättenförderung in Baden-Württemberg beraten. Handlungsbedarf sehen die Abgeordneten bei der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.

Nach Angaben der Vorsitzenden steht für den Bau und die Sanierung von kommunalen Sportstätten im Sporthaushalt des Landes ein jährliches Volumen von rund 17 Millionen Euro zur Verfügung. Gewährt würden Zuwendungen unter anderem für den Bau und die Sanierung von Turn- und Sporthallen sowie Sportfreianlagen. "Die Zuwendungen dienen der Errichtung und dem Erhalt kommunaler Sportstätten, die für den Schulsport und zugleich für den organisierten Übungs- und Wettkampfbetrieb von Sportvereinen und Sportverbänden genutzt werden", so Lösch. Ausgenommen von Förderungen seien Anlagen für spezielle Sportarten, Schwimmhallen und Einrichtungen, die nicht unmittelbar dem Sport dienen wie zum Beispiel Zuschauerbereiche und Parkplätze. Für die Förderung von Vereinsportstätten stünden jährlich weitere rund 17 Millionen Euro zur Verfügung. Auch vereinseigene Schwimmbäder seien förderfähig. Weitere Fördermöglichkeiten bestünden über das Programm "Klimaschutz Plus", über die L-Bank und mit Mitteln des Ausgleichsstocks.

Im Solidarpakt Sport III (2017 bis 2021) wurde vereinbart, die bereits im Staatshaushalt 2015/2016 für 2016 veranschlagte Erhöhung des Programmvolumens für den kommunalen Sportstättenbau von 12 Millionen auf jährlich 17 Millionen ab 2017 beizubehalten. Die Fördermittel für den Vereinsstättenbau wurden 2017 strukturell um eine Million Euro auf insgesamt rund 13 Millionen Euro erhöht. Darüber hinaus wurden für den Abbau des bestehenden Antragsstaus ein einmaliges Sonderprogramm in Höhe von 20 Millionen Euro vereinbart. Dadurch stehen im Rahmen des Solidarpakts Sport III jährlich rund 17 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Bereich der kommunalen Sportstättenbauförderung konnten 2018 laut Lösch über 60 Prozent (114 von 181 Anträgen) der beantragten Zuschüsse von rund 30 Millionen Euro bewilligt werden. Dies entspreche in etwa der Quote des Vorjahres. Im Bereich des Vereinssportstättenbaus würden jährlich rund 1.000 Maßnahmen bewilligt. Die Zahl der zurückgestellten Anträge liege derzeit bei rund 1.500. Die Wartezeit zwischen Antragstellung und Bewilligung betrage durchschnittlich 1,5 Jahre.

Wie Lösch ausführte, diskutierte der Ausschuss ebenfalls über die teilweise mangelnde Schwimmfähigkeit vor allem bei Kindern und Jugendlichen. So habe ein Abgeordneter dargelegt, dass etwa 25 Prozent der Grundschulen keinen direkten Zugang zu Schwimmbädern mehr hätten und die Kommunen in der Verantwortung seien, eine entsprechende Schülerbeförderung zu organisieren. "Das Ministerium hat mitgeteilt, dass derzeit eine Erhebung zur Schwimmfähigkeit von Schülerinnen und Schülern am Ende der Schwimmausbildung an der jeweiligen Grundschule, zur Qualifikation der unterrichtenden Lehrkräfte und den Rahmenbedingungen von Schwimmunterricht in der Primarstufe vorbereitet wird. Die Erhebung ist für das Schuljahr 2018/2019 geplant," sagte Brigitte Lösch. Ob sich daraus dann Handlungsschritte ergeben, bleibe abzuwarten.

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Quelle:
Pressemitteilungen 81/2018 - 29.6.2018
Herausgeber: Landtag von Baden-Württemberg
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juli 2018

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